Protokoll der Sitzung vom 18.11.2015

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern ist bundesweit auch der einzige Inhaber dieses Amtes, der zugleich Ansprechpartner für die Anliegen behinderter Menschen ist. Frau Borchardt hat es gesagt, das ihm entgegengebrachte Vertrauen der betroffenen Menschen beweist uns, dass er die Verantwortung beider Funktionen in einen sehr guten Einklang bringt.

Sein Engagement trug dazu bei, dass die Versorgung mit barrierefreien Zügen auf dem Streckenabschnitt Bützow– Neubrandenburg–Ueckermünde in die Gänge kam. Durch Lieferschwierigkeiten hatte sich die Bereitstellung der Züge verzögert. Der Bürgerbeauftragte beharrte aber mit Erfolg auf eine zügige Umsetzung der Barrierefreiheit. Ich will darauf auch gar nicht weiter eingehen. Herr Dachner hat das schon getan und Herr Crone selbst hat das auch schon getan.

Die CDU-Fraktion dankt Herrn Crone auch sehr für das konstruktive Mitwirken bei den Gesprächen zur Ausgestaltung der Inklusion in unser Bildungssystem. Meine Fraktion befürwortet daher die intensivere Begleitung des Bürgerbeauftragten bei der Umsetzung des Inklusionsprozesses.

Meine Damen und Herren, im Namen der CDU-Fraktion möchte ich dem Bürgerbeauftragten Herrn Crone meinen Dank für seine engagierte und zuverlässige Arbeit ausdrücken. Wir schätzen seine hohe Motivation und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. – Ich bedanke mich.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Gajek.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Auch von mir einen herzlichen Dank, Herr Crone, für Ihre detaillierte klare Dokumentation und für Ihre Darstellung! Ich denke, wir schätzen alle Ihr Engagement und das Ihrer Kolleginnen und Kollegen, denn das ist wichtig und wird offensichtlich wichtiger denn je. Möglicherweise haben Sie so eine Art Mediatorenrolle eingenommen, die doch für Bürgerinnen und Bürger ganz wichtig ist.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Auch ich habe – wie Frau Borchardt – aus dem Vorwort des Berichtes und hier eben auch noch mal von Herrn Crone persönlich vernommen den Unmut und den Verdruss der Bürgerinnen und Bürger. Ich denke, den müssen wir ernst nehmen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist eine gute Idee, ja.)

Auch wenn wir heute den Bericht abschließen, denke ich, wird es im nächsten Bericht aller Wahrscheinlichkeit nach wieder drinstehen, und daran sollten wir alle arbeiten, dass sich das nicht weiter ausbreitet.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Das Petitions- und Beschwerderecht, von dem die Bürger/-innen im Kontakt mit dem Bürgerbeauftragten wie im Kontakt mit dem Petitionsausschuss Gebrauch machen, ist wichtig und notwendig. Besonders wichtig ist uns Bündnisgrünen die Ausgestaltung des Petitionsrechts als Gestaltungs- und Mitwirkungsrecht. Um das konkret erfahrbar zu machen, ist die Bürgerbeteiligung wichtig, etwa in Form der öffentlichen Petition. Das ist ein Instrument, das uns im Petitionsausschuss gut zu Gesicht stünde, und wir werden nicht aufhören, das zu thematisieren, auch wenn insbesondere die CDU im Rahmen der Plenardebatte im April dieses Jahres deutlich gemacht hat, dass sie diese Form der Bürgerbeteiligung auf Biegen und Brechen verhindern will.

(Manfred Dachner, SPD: Was?! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Na, dann messen wir euch daran, dann können wir daran ja gemeinsam arbeiten.

(Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Dietmar Eifler, CDU)

Der Bürgerbeauftragte verfügt mit den Sprechtagen zudem über ein Instrument, das unmittelbare Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern herstellt. Der damit erreichte hohe Einschaltungsgrad ist ein klares Argument für diesen niedrigschwelligen Zugang. Der Bericht zeigt das deutlich. Ob und wie sich das auf die Arbeit des Petitionsausschusses adaptieren ließe, finde ich durchaus überlegenswert. Der Brandenburger Petitionsausschuss beispielsweise führt turnusgemäß Sitzungen auch außerhalb des Landtages durch, bei denen Bürgerinnen und Bürger direkt gehört werden können.

Auch wenn der Schwerpunkt der Anliegen, die dem Bürgerbeauftragten im vergangenen Jahr vorgetragen wurden, im Sozialbereich liegt, so ist die Bandbreite der Themen doch sehr erheblich. Dabei gibt es Problemstellungen, die Jahr für Jahr immer wieder auftauchen, und

bei denen grundsätzlicher, oft auch gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Das gilt etwa für die Schülerbeförderung und auch...

(Unruhe bei Manfred Dachner, SPD)

Kann ich weiterreden, Herr Dachner?

(Manfred Dachner, SPD: Ja, gern können Sie weiterreden.)

Na, dann kriege ich doch Ihr geschätztes Ohr.

(Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Dietmar Eifler, CDU)

Das gilt etwa für die Schülerbeförderung und auch für die Kinder- und Jugendhilfe, die Vollverpflegung, das haben wir eben schon gehört. Zu beiden Themen hat sich meine Fraktion in der Vergangenheit in vielfältiger Weise engagiert und wird das auch weiterhin tun. Insofern möchte ich an dieser Stelle auf eine detailliertere Darstellung verzichten.

(Maika Friemann-Jennert, CDU: Oh, das wollen wir aber noch mal im Detail hören! – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Sehr schade finde ich es, dass der federführende Petitionsausschuss sich mehrheitlich nicht dazu bereitgefunden hat, diese und andere wichtige Themen in einem Beschlussvorschlag zum 20. Bericht des Bürgerbeauftragten auch zu fixieren.

Ein weiteres Thema, das meine Fraktion beschäftigt hat und weiterhin beschäftigt und das sich auch im Bericht des Bürgerbeauftragten wiederfindet, ist das Thema „Leistungen für Opfer aus Heimen der Behindertenhilfe“. Wir haben es mehrfach im Sozialausschuss aufgerufen und dazu im September einen Plenarantrag gestellt. Wenn unser Antrag auch abgelehnt wurde, nun wird er ja immerhin vorsorglich im Einzelplan 10 einen Titel im kommenden Doppelhaushalt erhalten.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Genau.

Und zwar heißt der Titel „Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben“. Wenn ab heute die ASMK tagt, dann wird das Thema auch dort wieder aufgerufen und es wird hoffentlich endlich erfolgreich beraten werden.

Eine Anmerkung möchte ich an dieser Stelle aber auch zu den Grenzen der Arbeit des Bürgerbeauftragten machen. Im Rahmen der Beratung des 20. Berichtes ist im Energieausschuss das Thema der Länderöffnungsklausel zur Abstandsregelung bei Windenergieanlagen diskutiert worden. Aus den Formulierungen im Bericht ergab sich der Eindruck, der Bürgerbeauftragte fordere eine solche Länderöffnungsklausel. Eine derartige politische Forderung wäre nicht vereinbar mit dem Mandat des Bürgerbeauftragten, der ausdrücklich über kein politisches Initiativrecht verfügt. Herr Crone hat im Energieausschuss nachvollziehbar dargestellt, dass der Bericht lediglich die ihm vorgetragenen Bürgermeinungen wiedergibt.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte hier viele weitere Themen anführen, für die meine heutige Redezeit nicht ausreicht. Aus den wenigen genannten Beispielen wird aber bereits deutlich, der Bericht des Bürgerbeauftragen bildet ein Stück Lebenswirklichkeit und Wahrnehmung der Menschen in unserem Bundesland ab. Und entsprechend ernst sollten wir ihn nehmen. Für meine Fraktion kann ich das hier zusichern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Saemann.

(Andreas Butzki, SPD: Nils, gib alles!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Anbetracht dieser sehr breit gefächerten Berichterstattung von meinen Vorrednern möchte ich in diesem Sinne nur einiges zusammenfassen.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ansonsten würde die Berichterstattung ins Unendliche gehen und das wollen wir nicht. Ich werde mich auf das Wesentliche beschränken und einige Aspekte noch mal ganz kurz ansprechen.

Wie gesagt, auf der Landtagsdrucksache 6/3923 liegt Ihnen ja der Bericht des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Wie schon gesagt, es ist der 20. Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2014. Dieser Bericht ist während der 94. Landtagssitzung an den Petitionsausschuss zur federführenden Beratung sowie an alle genannten Ausschüsse zur Mitberatung überwiesen worden. Während der Beratung des Petitionsausschusses am 15. Oktober 2015 hat der Bürgerbeauftragte den von ihm vorgelegten Bericht analysiert. Der Vorsitzende und meine Vorredner sind schon hinreichend und tiefgründig auf nennenswerte Aspekte eingegangen.

(Zuruf aus dem Plenum: Na siehste!)

An dieser Stelle verzichte ich deswegen, inhaltlich auf die einzelnen Petitionen einzugehen, da sich ja bereits die Ausschüsse ausgiebig mit diesem Bericht befasst hatten.

Es wurde schon hervorgehoben, dass die größte Zahl der Petitionen den Bereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales betreffe. Hier wies der Bürgerbeauftragte ganz besonders auf einen erheblichen Anstieg der Petitionen bei Menschen mit Behinderung hin. Das wurde heute schon mehrfach angesprochen, obwohl im Rahmen der Petitionsarbeit regelmäßig Beratungen mit dem kommunalen Behinderungsbeauftragten und den Beauftragten von Bund und Ländern durchgeführt wurden. Dieser wurde bereits durch den Vorsitzenden ausgiebig erläutert.

Als sehr bürgerunfreundlich wurde aus dem Bereich des Innenministeriums das Verhalten einiger Zweckverbände kritisiert. Festgestellt wurde, dass ein Abbau der Beschwerden aus dem kommunalen Bereich zu verzeichnen ist, aber die Verfahrensdauer immer noch einen zu großen Zeitraum in Anspruch nehme. Auch bei den im

Petitionsausschuss eingehenden Bitten und Beschwerden sehen wir dieses zeitliche Problem.

Abschließend möchte ich dem Bürgerbeauftragten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ganzem Herzen für die geleistete Arbeit und für die Zustimmung zu dieser vorliegenden Beschlussempfehlung danken.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! In diesem Sinne freue ich mich über Ihre Aufmerksamkeit, die Sie mir entgegengebracht haben, und möchte meine Berichterstattung schließen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.