Protokoll der Sitzung vom 18.11.2015

Ich bitte den Landtag, den Tätigkeitsbericht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären, und vor diesem Hintergrund auch um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses.

Abschließend möchte ich noch einmal dem Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeitern danken für die konstruktive Arbeit, für die gute Zusammenarbeit und wünsche weiterhin viel Erfolg im Interesse der Bürger. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Von der Fraktion der CDU ist beantragt worden, gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung dem Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Wort zu erteilen. Hierfür ist eine Redezeit von zehn Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre auch dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Crone.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Vorsitzender des Petitionsausschusses! Der Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2014 ist, wir hörten es gerade, vertieft in allen Fachausschüssen des Landtages beraten worden. Wenn es sich auch nicht in den formalen Voten der Ausschüsse widerspiegeln mag, waren die Beratungen je nach Lage der Themen doch recht intensiv.

Es ist auch wichtig, dass Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auf dem Petitionsweg Eingang in parlamentarische Beratungen finden können. Jede Diskussion, jede Reflexion, jede Auseinandersetzung mit Bürgeranliegen kann ein kleiner Beitrag sein, um die Verständniskluft zwischen professioneller Politik und Verwaltung einerseits und dem Normalbürger andererseits zu verringern. Besseres gegenseitiges Verständnis ist eine Voraussetzung für mehr Vertrauen, Vertrauen, dass die Politik schwierige Probleme lösen kann, dass eine Kreisbehörde die Lage überblickt oder dass eine Amtsverwaltung hinreichend sachkundig ist oder es in einer Gemeindevertretung mit rechten Dingen zugeht. Ohne dieses Grundvertrauen kann eine Demokratie nicht leben.

Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass unser Land in den letzten Jahren recht gute Zeiten erlebt hat; es hätte uns jedenfalls schlechter treffen können. Und doch haben meine Mitarbeiter und ich schon 2014, ich beschrieb das in dem Eingangswort zum Jahresbericht, zunehmend Unmut und Verdruss über politische Entscheidungen im Ganzen oder Verwaltungsentscheidungen im Einzelnen verspürt. Das war in einem gefühlt ganz anderen Zeitabschnitt als heute. Wir wissen, dass das jetzt nicht einfacher werden wird.

Für mich hat dieser Befund diese Konsequenz: Wir alle, die wir Verantwortung tragen, ich zähle mich dazu, dürfen es uns nicht einfach machen beim Umgang mit Fragen, mit Kritik, mit Anliegen. Die Haltung: „Wir ziehen das jetzt einfach mal durch“, ist kein guter Ratgeber, schon gar nicht dann, wenn es nicht einfach um Herzensausschüttungen im Einzelfall geht, sondern um Teilhabe und Initiative. Diese Haltung würde Unmut und Verdrossenheit befördern.

Einige Themen aus der Tätigkeit und dem Bericht des Bürgerbeauftragten – Sie haben sie in den Ausschussberatungen behandelt und der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat sie zum Teil gerade benannt – stehen ganz besonders für Unmut und Verdruss. Ich möchte sie hier noch einmal hervorheben:

Erstens. Die Bearbeitungszeiten und Verfahrensdauern in der Gerichtsbarkeit werden beständig kritisiert. Im Vergleich mit Nachbarbundesländern haben wir gerade in den wichtigen Bereichen der Sozialgerichte und vor allem der Verwaltungsgerichte viel längere Verfahren. Bei diesen verzeichnen wir schon jetzt solche Verfahrensdauern, dass die einen resignieren und die anderen bewusst damit kalkulieren. 21 Monate für ein erstinstanzliches Verfahren sind einfach zu viel, und das war 2014. Jetzt mögen sich manche fragen: „Wie soll das werden, wenn nun mehr Asylverfahren hinzukommen?“ Die meisten ahnen, dass es ohne zusätzliche Richterstellen wohl nicht gehen wird. Ich bin dem Europa- und Rechtsaus

schuss dankbar, dass er diesen Themenkomplex weiterhin aufmerksam verfolgt wissen möchte.

Zweitens. Streitthema Ferienwohnungen

Hier hat sich, jedenfalls im Petitionsaufkommen beim Bürgerbeauftragten, im weiteren Verlauf 2015 die Situation in dem Moment deutlich beruhigt, in dem die Landesregierung die Initiative zu einer bundesrechtlichen Neuregelung für das Ferienwohnen ergriffen hat. Ich begrüße es auch, dass das Bauministerium die untere Bauaufsicht angehalten hat, bei den Verfahren mehr Rücksicht auf den erkennbaren Planungswillen einer Gemeinde zu nehmen. Ich hoffe, das zeigt Wirkung. So erfreulich die politische Reaktion auf das Problem gewesen ist, so erstaunlich ist aber die sehr unterschiedliche Reaktion der unteren Bauaufsichtsbehörden. Auch deshalb sind Unfrieden und Unmut in den Brennpunkten immer noch groß, viele Fälle sind immer noch nicht geklärt. Hier bleibt, da bin ich ganz sicher, in der nächsten Zeit noch genug Arbeit für den Bürgerbeauftragten übrig.

Drittens. Windeignungsgebiete

Sie sind für Anwohner ein klassisches Verdrussthema, das liegt schon an den Größenverhältnissen. Da ruft das Unterbewusstsein: „Diese Größe überwältigt mich. Ist das noch meine vertraute Heimat mit Riesen im Angesicht und fremdbestimmt von außen?“ Da wankt die Seelenachse schnell, so meine Erfahrung, und das muss man auch verstehen. Aber gerade dann sind geordnete und nachvollziehbare Verfahren so wichtig. Gerade deshalb ist es nötig, dass sich die Planungsverbände viel Mühe mit der Bürgerbeteiligung geben. Gerade daher sind auch Zielabweichungsverfahren nur mit großer Umsicht zu betreiben. Das ist jedenfalls das Petitum.

Viertens. Schülerbeförderung

Verdruss bereitet seit Jahren die gesetzliche Regelung, dass Schüler für die Fahrt an eine örtlich nicht zuständige Schule letztlich keine Beförderungsleistung beanspruchen können, denn die gesetzliche Minimallösung, wonach eine Mitnahme im reinen Schülerverkehr zur zuständigen Schule möglich wäre, läuft leer, da es fast nirgends reinen Schülerverkehr gibt.

Nun streichen oder reduzieren die Landkreise die bisher gewählten freiwilligen Leistungen und verschärfen damit das Problem, was wir haben, noch. Die aus gutem Grund gewährte Schulwahlfreiheit sollte in den Beförderungsbestimmungen gesetzlich so geregelt werden, dass sie grundsätzlich von allen ohne zu große Hürden in Anspruch genommen werden kann, und nicht nur von Schülern mit wohlhabenden Eltern oder schulortnahem Wohnsitz. Dieser Punkt ist offen, meine Damen und Herren, seit Jahren, aber er könnte natürlich in den laufenden Gesetzesberatungen zur Änderung des Schulgesetzes gut noch geklärt werden. Das ist die Hoffnung vieler Eltern.

Ich will den fünften Bereich nennen: Ganztagsverpflegung in den Kindertagesstätten

Herr Dachner hat das vorhin angesprochen. In dieser gesetzlichen Neuregelung entzündeten sich Ende 2014/ Anfang 2015 viel Kritik und Unmut. Warum? Zum einen sicher deshalb, weil die Vollfinanzierung der nun verpflichtenden Mahlzeiten durch die Eltern nicht dem sonstigen System des KiföG entspricht, zum anderen aber auch,

das haben wir so feststellen können, weil es Informationsdefizite gab und der Spielraum bei der Umsetzung erst nach und nach bekannt wurde. Hier hat sich vieles beruhigt und geklärt, das ist wahr. Die Frage, die bleibt, ist aber: Hätte man nicht schon vorher eine Menge durch vertiefte Erklärung und frühere Beteiligung der Elternräte abfangen können? Gerade in Sozialangelegenheiten kommt es auch sehr darauf an, wie sie gestaltet und erledigt werden. Hier entscheidet sich auch viel über Verdruss oder Zufriedenheit, also am Ende viel über Vertrauen oder Vertrauensentzug.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass mir die besondere Sorge für die Menschen mit Behinderungen aufgetragen ist. Auch hier gibt es klassische Verdrussthemen, die aber im Ausmaß und Umfang nicht schicksalhaft vorgegeben sein müssen. Das gilt etwa für die Verfahren zur Schwerbehindertenanerkennung nach dem IX. Sozialgesetzbuch, immerhin 55.000 im Jahr.

Hier entzündet sich naturbedingt immer wieder Kritik, wenn das Verfahren zu lange dauert oder das Ergebnis nicht wunschgemäß ausfällt und dies nicht nachvollziehbar ist. Es ist aber erfreulich, dass sich die Verfahrensdauern bei den Versorgungsämtern schon 2014 und erst recht bis heute deutlich reduziert haben. Das ist wichtig. Genauso wichtig ist aber, dass die Bescheide hinreichend und nachvollziehbar begründet sind. Dann steigt die Akzeptanz, dann sinkt der Unmut, dann wird auf Rechtsbehelfe verzichtet. Das können wir verzeichnen.

Heute stehen wir in sehr konstruktiven Gesprächen mit dem zuständigen Landesamt, die Bescheide diesem Anspruch auf Nachvollziehbarkeit auch im Massenverfahren anzunähern. Ich habe die Zuversicht, dass wir Fortschritte erzielen werden.

Das ist auch bei der Barrierefreiheit bei der Bahn wichtig. Wir hörten es gerade, da geht es eben nicht nur um das richtige Zugmaterial auf den Strecken, sondern auch um Verbesserungen der Bahnhofsanlagen, Verbesserungen im Kleinen. All das kann nur gelingen, wenn die Deutsche Bahn bei ihren Entscheidungen frühzeitig die sachkundigen Behindertenvertreter einbezieht. Vorbereitende Gespräche hierzu haben wir gemeinsam mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und unter Begleitung des Verkehrsministeriums 2014 und 2015 geführt und auch Verabredungen, konkrete Verabredungen treffen können. Die vorgeschlagene Entschließung zu diesem Thema betrachte ich als Ermutigung und Bestärkung, Unmut über Barrieren im Bahnverkehr durch dieses Vorgehen zu minimieren und kluge Verfahren und Lösungen zu initiieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke für die ernsthafte Befassung mit den im Namen der Petenten vorgelegten Themen, die in der Sache weiterführen, die Bürger und Politik zusammenbringen und die Vertrauen schaffen können, denn Vertrauen brauchen wir, gerade in diesen Zeiten.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Crone.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In seinem Vorwort zum vorliegenden Bericht schreibt der Bürgerbeauftragte, ich zitiere: „Was sich kaum darstellen und messen lässt, ist ein zunehmend spürbarer Unmut und Verdruss von Bürgerinnen und Bürgern, in den Fälle und Probleme eingebettet sind und für den es keine schnelle Erklärung gibt. Das Verständnis für politische und Verwaltungsentscheidungen scheint abzunehmen, vor allem, wenn es – tatsächlich oder vermeintlich – keine Chance auf Mitsprache gibt und Menschen sich überwältigt fühlen. Hier sind Sorg- und Achtsamkeit geboten.“ Zitatende.

Allein diese Feststellung sollte nach unserer Ansicht alle Mitglieder der demokratischen Parteien nachdenklich stimmen. Wenn Sie den Bericht intensiv gelesen haben, und davon gehe ich aus, dann kommen Sie vielleicht zu einer ähnlichen Einschätzung wie ich. Nach wie vor erweist sich die Entscheidung, in der Verfassung unseres Landes dem Bürgerbeauftragten als Institution mit einem niederschwelligen Angebot Zugang einzurichten, als richtig. Die vom Bürgerbeauftragten beschriebenen Fälle unterstreichen seine Feststellung im Vorwort. Offensichtlich verstärkt sich die Tendenz in der öffentlichen Verwaltung, Einzelfallprüfungen so gut wie gar nicht vorzunehmen beziehungsweise mögliche Ermessensspielräume nicht zu nutzen.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Selbstverständlich habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Bürgerbeauftragte wie auch der Petitionsausschuss der Verwaltung in den meisten Fällen eine auf der Basis der bestehenden Gesetze ordnungsgemäße Entscheidung bescheinigt hat. Ich erkenne auch das Bemühen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen an. Ich weiß, unter welchem zeitlichen Druck viele stehen, denn trotz aller Reformen, die zum größten Teil auch mit dem Abbau von Personal einhergegangen sind, sind die Aufgaben geblieben.

Festzustellen ist aber auch, dass wir es mit einer Tendenz zu tun haben, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Verwaltungsentscheidungen mehr, transparenter und frühzeitiger einbezogen werden wollen. Das zeigt sich in den Bereichen der Arbeit der Kommunalvertretungen allgemein, aber auch in den Bereichen zum Ausbau der erneuerbaren Energien beziehungsweise dem Bau von Anlagen in der Landwirtschaft. Das ist aus unserer Sicht zu begrüßen und wir als Parlament sind auch gehalten, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Diesem Anspruch aber werden wir aus unserer Sicht noch nicht gerecht.

Wie komme ich zu dieser Einschätzung? Im Bericht des Bürgerbeauftragten werden Probleme dargestellt, die zum Beispiel auch im letzten Bericht festgestellt worden sind. Zu nennen seien hier die Fragen der unterschiedlichen Bezahlung der Gebärdendolmetscher, die gesetzliche Regelung zur Schülerbeförderung, die Prüfung des Betreuungsschlüssels in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Landesrahmenvertrag oder die rechtliche Regelung zur Kostentragung bei der Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen, um nur einiges zu nennen.

Von einem konkreten Auftrag an die Regierung in unserer Beschlussempfehlung hat das Parlament bislang Abstand genommen und wird es auch zum vorliegenden Bericht wieder tun, wie Sie es der Beschlussempfehlung

entnehmen können. Das ist aus unserer Sicht zu wenig. Und, meine Damen und Herren, bei allem Dank an die Arbeit des Bürgerbeauftragten, den wir selbstverständlich auch ausdrücklich unterstützen, zu seiner Stärkung der Arbeit trägt diese Verfahrensweise leider nicht bei.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach wie vor bildet der Bereich Soziales, insbesondere die Beratung zum SGB II, einen Schwerpunkt, und das, obwohl das entsprechende Gesetz bereits zehn Jahre gilt. Die Beispiele im Bericht machen auch hier deutlich, dass entsprechende Ermessensspielräume nicht genutzt werden und es zum größten Teil der Hartnäckigkeit des Bürgerbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu danken ist, dass den Bürgerinnen und Bürgern geholfen werden konnte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Abschluss gestatten Sie mir noch ein paar Worte zur Arbeit des Bürgerbeauftragten in seiner Eigenschaft, sich für die Tätigkeit zur Wahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Die im Bericht aufgezeigten Einzelfälle weisen aus unserer Sicht auch darauf hin, dass die in der UN-Behinderten- rechtskonvention festgeschriebenen Ansprüche gegenüber den Betroffenen noch nicht hundertprozentig in unserem Land umgesetzt werden, und das insbesondere bei der schulischen und außerschulischen Teilhabe von Kindern und der Eingliederung ins Erwerbsleben. Das ist bedauerlich.

Des Weiteren wird es auch in Zukunft Auseinandersetzungen geben, und ich hoffe im Sinne der Betroffenen, dass die Probleme gelöst werden. Es ist auch hier zu hoffen, dass Probleme, die sich durch viele Berichte des Bürgerbeauftragten ziehen, dann endlich einer Lösung zugeführt werden. Auch hier stellt sich die Frage: Wie werden wir dabei als Landtag in den einzelnen Fachausschüssen diese Problemsetzung unterstützen? Werden wir die aufgeworfenen Fragen auch weiter im Rahmen der Selbstbefassung im Blick behalten? Da werden Sie sicherlich sofort sagen: Das ist ja selbstverständlich. Wenn Sie allerdings diese Selbstverständlichkeit nicht in die Beschlussempfehlung mit aufgenommen haben, erschließt sich mir das nicht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Abschluss möchte ich mich auch im Namen unserer Fraktion beim Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im letzten Jahr bedanken. Wir wünschen Ihnen, Herr Crone, noch weiterhin viel Erfolg. Behalten Sie Ihre Beharrlichkeit! Und ich hoffe, dass der Landtag auch in Zukunft Ihre Ansätze zur Lösung von konkreten Problemen mit unterstützen wird.

Die Fraktion DIE LINKE wird sich bei der Beschlussempfehlung enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Bürgerbeauftragte hat sich als wichtiger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes bewährt. Die konstant steigende Zahl an Eingaben beweist, dass das Amt des Bürgerbeauftragten zunehmend an Bedeutung gewinnt und die Akzeptanz der Menschen in unserem Land genießt.

Als Vermittler zwischen Politik und dem Bürger kann er häufig die an ihn herangetragenen Probleme unbürokratisch lösen. Somit trägt er wesentlich zum Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land in das gewählte Parlament bei. Aber manchen Verdruss und manchen Unmut kann weder er noch der Petitionsausschuss ausräumen, weil die Einflussmöglichkeiten auch Grenzen haben, spätestens wenn Gerichtsverfahren anhängig sind. Und umso mehr wissen wir die Wichtigkeit dieser Institution, die wir damals in unser Landesrecht verankert haben, zu schätzen. Wir haben für die Bürgerinnen und Bürger eine einfache Möglichkeit zur aktiven politischen Beteiligung und einen direkten Draht ins Parlament geschaffen. Nach wie vor halten wir den Bürgerbeauftragten daher für die Aufrechterhaltung einer lebendigen Demokratie für unentbehrlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht unseres Bürgerbeauftragten Herrn Matthias Crone spiegelt eine große Bandbreite an Themen wider, die die Menschen in unserem Land bewegen. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir den 73-seitigen Bericht in den Fachausschüssen beraten und werden ihn heute mit großem Erkenntnisgewinn abschließen.

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern ist bundesweit auch der einzige Inhaber dieses Amtes, der zugleich Ansprechpartner für die Anliegen behinderter Menschen ist. Frau Borchardt hat es gesagt, das ihm entgegengebrachte Vertrauen der betroffenen Menschen beweist uns, dass er die Verantwortung beider Funktionen in einen sehr guten Einklang bringt.