Protokoll der Sitzung vom 18.11.2015

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, Drucksache 6/4636.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/4636 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf den Kollegen Saalfeld, weil der so technikaffin ist – vor 25 Jahren, als ich angefangen habe, waren hier im Landtag ein Faxgerät mit Thermopapier, ein Telefon mit Wählscheibe und andere Dinge.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das war Hochtechnologie. In 25 Jahren hat sich das rasant verändert, da kann man wirklich von technischer Revolution reden. Nur in dem einen oder anderen Fall, das ist durchaus richtig, hing da die Politik, hingen die Amtsstuben in vielen Fällen noch hinterher. Deswegen ist es auch richtig, dass wir hier versuchen, den Fortschritt Einzug halten zu lassen.

Dennoch, die Anfragen von Bürgern sollten bitte schön, glaube ich, weiter – zumindest zunächst – vorzugsweise mit der Post geschickt werden, Anträge sowieso. Den Behördenbescheid, liebe Freunde, gibt es nach wie vor im klassischen Briefumschlag in dem Format DIN lang mit Sichtfenster. Zu einer Zeit, in der man mit dem Smartphone bezahlen, seine Zugfahrtkarte ersetzen oder vor dem Flugterminal online einchecken kann,

(Udo Pastörs, NPD: Oder terroristische Anschläge vorbereiten.)

wirkt das zumindest reichlich antiquiert. Nicht nur das, es ist auch umständlich und schafft unnötige Hürden. Dann macht es auch nichts, wenn die Hürden nur aus Bequemlichkeit bestehen. Das Smartphone mit Touchscreen ist auch nicht umsonst entstanden, sondern so erfolgreich, weil es bequem und einfach zu bedienen ist. Und ich bin der festen Überzeugung, dass sich auch die Verwaltungen, auch die Politik dieser Entwicklung stellen müssen – je schneller, desto besser.

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung erlassen. Dieses Gesetz gilt seit dem 1. August für alle Bundesbehörden und in Ausführung von Bundesrecht auch für die Landes- und die Kommunalbehörden. Damit verabschieden wir uns von der bisherigen Simultangesetzgebung, wie sie im Verwaltungsverfahrensrecht Anwendung findet. In Ländern und Kommunen werden wir fortan unterschiedliche Verfahrensregelungen haben. Es ist deswegen richtig, dass wir landesspezifische Regelungen einführen, und genau das stellt das E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern sicher, das Ihnen heute vorgelegt wird.

Die Ziele des Gesetzentwurfes sind klar: einheitliche Verfahren, Förderung elektronischer Verfahren, Standards vorgeben, Zusammenarbeit Land und Kommunen. Ich halte das für ganz, ganz wichtig, dass wir eben mehr dafür Sorge tragen, dass nicht jeder sein eigenes Netz betreibt, dass wir keine Kompatibilität haben, dass jeder selbstständig versucht, etwas zu entwickeln. Hier müssen wir in jedem Fall wesentlich besser werden.

Der Anwendungsbereich muss festgelegt werden im Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Auch hier möchte ich noch einige Schwerpunkte aus dem Gesetzentwurf darlegen. Ein elektronischer Zugang zur Verwaltung ist in jedem Fall zu gewährleisten. Jede Behörde hat einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form zu eröffnen, auch für solche mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur. Zusätzlich ist ab dem 1. Januar 2020 ein De-Mail-Zugang zu eröffnen. Das Land ist gemeinsam mit dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung“ dabei, eine dementsprechende Infrastruktur zu gewährleisten. Der elektronische Identitätsnachweis, auch in den Ämtern und Behörden, ist einzuführen und schrittweise auf allen Ebenen umzusetzen. Bei elektronischen Formularen entfällt dann das Unterschriftsfeld, wenn die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Informationspflichten sind bei dieser Gesetzgebung von Anfang an zu berücksichtigen. Es gilt wie im Bundesgesetz die Verpflichtung, in öffentlich zugänglichen Netzen über Anschrift, Geschäftszeiten, Erreichbarkeiten und Aufgaben zu informieren. Diese Informationen sind von den Behörden des Landes, der Gemeinden, Ämter und Landkreise dem Zentralen Informationssystem des Landes elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wir haben über die Aufgaben zu informieren. Die Behörden des Landes werden verpflichtet, diese Informationen zeitnah dem Zentralen Informationssystem des Landes elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das schafft die Grundlage für die Wissensbasis des Dienstleistungsportals und für die Auskünfte über die Behördenrufnummer 115. Die elektronischen Bezahlungsmöglichkeiten mit Nachweis sollen geschaffen werden. Wie im Bundesrecht vorgesehen, sind im elektronischen Geschäftsverkehr übliche und sichere Zahlungsverfahren anzubieten.

Die elektronische Aktenführung, auch hier die Bundesregierung, wurde mit Paragraf 3b des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auf die Landesbehörde übertragen. Für die Behörden der Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie für die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffent- lichen Rechts war bisher im Landesgesetz eine diesbe- zügliche Kannvorschrift aufgenommen. Sie soll bis zum Jahre 2020 gelten, aber dann in einer Sollvorschrift ab da spätestens.

Entsprechende Vorschriften zum Übertragen, zur Vernichtung von Papieroriginalen und der Möglichkeit zur Akteneinsicht auf elektronischem Weg wurden in diesem Zusammenhang in den Gesetzentwurf mit übernommen, die Bereitstellung von Daten und Datenübermittlung. Zukünftig haben Behörden über öffentliche Netze Zugang zu Daten von weiterem Nutzungsinteresse in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen. Details wird eine Verordnung regeln. Start wird da der 1. Januar 2018 sein. Die Datenübertragung erfolgt über das Landeskommunikationsnetz CN LAVINE, die Optimierung von Verwaltungsabläufen und die Optimierung

vor der Umstellung. Auch die Nutzung von Basisdiensten muss weiter gewährleistet werden.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung, was das Thema elektronischen Fortschritt angeht, machen. – Ich wünsche uns eine gute Beratung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4636 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 6/4643.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Erste Lesung) – Drucksache 6/4643 –

Das Wort zur Einbringung hat der Ministerpräsident Herr Sellering.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns erst in der Oktobersitzung mit dem letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt, der wichtige Änderungen in der Besetzung der Gremien des ZDF zum Gegenstand hatte. Heute liegt uns das Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Darin geht es um eine Reglementierung der regionalisierten Werbung überregionaler Fernsehanbieter. Das muss man erklären und ich will kurz die Hintergründe dazu herstellen.

Ausgangspunkt war die Ankündigung des Konzerns ProSiebenSat.1 im Jahr 2012, die Werbung in den bundesweit über Kabel verbreiteten Fernsehprogrammen ProSieben, Sat.1 und Kabel Eins nach regionalen Gesichtspunkten zu differenzieren. Das hört sich harmlos an, aber eine Regionalisierung der Werbung in Programmen, die bundesweit verbreitet werden, würde die bisherige Systematik der Lizenzerteilung aushebeln, die deutlich zwischen lokalen, regionalen und bundesweiten Programmen unterscheidet. Diese Pläne hätten für die lokalen und regionalen Rundfunkveranstalter deutlich negative Auswirkungen auf den Werbemarkt gebracht und auch die Printmedien wegen zurückgehender Werbeerlöse in ihrer Existenz bedrohen können. Das muss man sich vor Augen führen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, nach der derzeitigen Rechtslage ist die regionalisierte Wer

bung zulässig. Gleichzeitig ist aber auch gesagt worden, es sei denn, dass es eine ausdrückliche anderslautende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag gibt. Und genau das wollen die Länder mit dem vorliegenden Änderungsvertrag tun, wir wollen nämlich unsere regionalen Anbieter schützen. Wir tun dies zum Schutz der regionalen Meinungsvielfalt, zum Schutz der örtlichen und regionalen Presse.

Das ist auch für uns in Mecklenburg-Vorpommern ein sehr wichtiger Aspekt. Wir wollen die Vielfalt der lokalen und regionalen Medien erhalten, wir wollen eine vielschichtige Meinungsvielfalt ermöglichen, wir wollen die Perspektive auf gesellschaftliche Entwicklungen auch aus lokaler und regionaler Perspektive möglich machen und für die Zukunft erhalten.

Die meisten unserer lokalen Fernsehsender, die kleinräumigen Angebote im Radio, die wir haben, und die starken drei regionalen Zeitungen mit ihren insgesamt 36 Lokalausgaben leisten das in hervorragender Weise.

(Udo Pastörs, NPD: Ha, hervorragend!)

Sie sind insgesamt ein wichtiger Teil unserer Heimat und unserer Identität. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag für die Identifikation der Menschen mit ihrer Region, mit ihrem Land, dafür, dass sich die Menschen bei uns in erster Linie als Mecklenburger und als Vorpommern fühlen, meine Damen und Herren.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, regionale Meinungsvielfalt ist für unser Land unverzichtbar. In dieser Haltung sind wir uns mit den anderen Ländern absolut einig. Die Pläne einzelner privater Rundfunkanbieter, ihre Werbeaktivitäten in den bundesweit ausgestrahlten Programmen zu regionalisieren, hätte diese Vielfalt in Gefahr gebracht. Deshalb haben wir diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Ich bitte Sie um eine konstruktive Diskussion und am Ende um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4643 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, bitte ich doch Herrn Koplin, seine Schriftführertätigkeit aufzunehmen, denn sein Kollege sitzt schon eine Viertelstunde länger.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das wollte er so. – Michael Andrejewski, NPD: Oh, das ist hart!)

Jetzt kommen wir zum Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 20. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2014, Drucksache 6/3923, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses auf der Drucksache 6/4685.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 20. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragten- gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2014 – Drucksache 6/3923 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 6/4685 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Drucksache 6/4685 legt Ihnen der Petitionsausschuss den 20. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten vor. Nachdem der Landtag während seiner 94. Sitzung diesen Bericht des Bürgerbeauftragten überwiesen hat an den Petitionsausschuss und an die Fachausschüsse, haben zugleich die beratenden Ausschüsse, aber auch der Petitionsausschuss mit der Beratung des Berichtes begonnen, und zwar der Petitionsausschuss am 15.10. und am 05.11. dieses Jahres. An dieser Ausschusssitzung hat der Bürgerbeauftragte teilgenommen und noch einmal darauf verwiesen, dass auch in dem Berichtszeitraum der Schwerpunkt seiner Arbeit im Bereich der sozialen Angelegenheiten lag.

Wie auch in den vergangenen Jahren waren in diesem Berichtszeitraum die Fälle im Bereich Sozialrecht/Soziales über 50 Prozent seiner Tätigkeit. Damit hat sich also im Wesentlichen von der Häufigkeit nicht viel geändert.

Gerade im Sozialwesen, hob der Bürgerbeauftragte hervor, gibt es eine Vielzahl von Leistungen und auch verschiedene Zuständigkeiten und Regelungen, sodass natürlich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine ungeklärte oder zumindest schwierige Rechtslage bei der Unterstützung entstehen kann. Gerade deshalb haben die Bürgerinnen und Bürger gern an den Sprechstunden des Bürgerbeauftragten, die er regelmäßig überall im Land anbietet, teilgenommen. Über 70 Prozent aller Petitionen, die beim Bürgerbeauftragten eingehen, sind mündlich vorgetragene Petitionen. Das zeugt natürlich von einer hohen Anerkennung und Zuverlässigkeit, dass sie sich mündlich an den Bürgerbeauftragten wenden können, und sie sparen sich so viel Zeit und auch Schriftverkehr.

Im Rahmen der Ausschussberatung hat der Bürgerbeauftragte auch darauf hingewiesen, dass es einen Anstieg an Petitionen gibt, gerade von Menschen mit Behinderung. Um seinem Auftrag für die behinderten Menschen gerecht zu werden, arbeitet er eng zusammen mit den Behindertenbeauftragten der Kommunen und der Deutschen Bahn. So ist es gelungen, gerade auf diesem Gebiet mit der Deutschen Bahn im Schienenverkehr und

auch in Bahnhöfen barrierefreie Zustände durchzusetzen. Auch der Petitionsausschuss hatte hier gleichermaßen vom gleichen Thema her eine Petition zu bearbeiten, die er insbesondere bei der Strecke Szczecin nach Lübeck barrierefrei beeinflussen konnte. Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, begrüßt der Petitionsausschuss ausdrücklich das Engagement des Bürgerbeauftragten in gemeinsamen Gesprächen mit den kommunalen Behindertenbeauftragten.

Neben diesem Thema der Barrierefreiheit haben wir natürlich auch gemeinsame Themen zu bearbeiten. Hier seien unter anderem zu nennen die Ausweisung von Windeignungsgebieten oder auch der Radwegebau beziehungsweise die Vermietung von Ferienwohnungen. Das hat uns alles sehr, sehr viel Mühe und Arbeit gemacht und wir haben es manchmal auch nicht positiv zu Ende bringen können, was bedauerlich ist. Aber wir haben auch das gemeinsame Thema der Kitavollverpflegung gehabt. Auf Nachfrage hat der Bürgerbeauftragte dann noch mal ergänzt, dass diese Petitionen der Kitavollverpflegung nicht repräsentativ für das Land seien, sondern dass sie sich auf einzelne Petitionen beziehen.

Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass wir nach wie vor gemeinsame Themen bearbeiten werden, und empfiehlt dem Landtag dazu in der Beschlussempfehlung, dem zuzustimmen, weil bei gleichlautenden Themen natürlich auch Synergieeffekte erzielt werden und er in dem letzten Jahr insbesondere von dem Instrument der förmlichen Empfehlung Gebrauch gemacht hat. Das war auch eine Vereinbarung, die wir besprochen hatten.

Diese förmliche Empfehlung sagt eigentlich, wenn der Bürgerbeauftragte eine Empfehlung an den Adressaten stellt und der Adressat, also sprich die Verwaltung, dem nicht nachkommen will, dann bittet der Bürgerbeauftragte den Petitionsausschuss um Hilfe und Unterstützung, um dieser Petition noch einmal besonderen politischen Nachdruck zu verleihen. Das tun wir natürlich gern und es wird sicherlich auch im Interesse der Bürger sein, wenn wir diese Arbeitsweise, die der Petitionsausschuss dem Landtag empfiehlt, fortsetzen.

Ich bitte den Landtag, den Tätigkeitsbericht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären, und vor diesem Hintergrund auch um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses.