(Torsten Renz, CDU: Nee, im Leben nicht! Im Leben nicht! Wenn Sie sprechen, war ich noch nie aufgeregt.)
… das sogenannte retardierende Moment, also der trügerische Hoffnungsschimmer am Horizont. Die Koalition vertagte nach der Auswertung der Anhörung im Bildungsausschuss die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament um einen Monat. Hört, hört! Alle schöpften Hoffnung, also das retardierende Moment im Drama. Doch Pustekuchen, wie in der klassischen Tragödie wird alles noch viel schlimmer.
Und nun sind wir im fünften Akt. Alle sind enttäuscht. Meines Erachtens liegt ein schlechter Gesetzentwurf vor.
Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes schreibt sogar einen Brandbrief, der uns seit wenigen Tagen vorliegt. Darauf möchte ich doch noch mal eingehen, auf diesen Brandbrief. Er schreibt, und ich möchte ihn hier zitieren: „Mit Verwunderung sehen wir, dass der Gesetzentwurf nun in einem weiteren Regelungspunkt zusätzlich nachteilig verändert wurde. Demnach soll im sogenannten Aufsichtsrat in § 6 von acht Vollmitgliedern nur noch ein/e Kanzler/in als nichtstudentisches Hochschulmitglied vertreten sein.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, er erklärt weiter, „dass zumindest zwei nichtstudentische Hochschulvertreter/innen in den Verwaltungsräten“ in allen anderen Bundesländern „vertreten sind“.
Er sagt, ich zitiere ihn weiter: „In keinem Verwaltungsrat bundesweit wäre der Anteil der nichtstudentischen Hochschulvertreter/innen an der Gesamtzahl der Mitglieder so gering wie in Mecklenburg-Vorpommern.“ Und er führt weiter aus: „Eine solche proportional signifikante Vertretung durch nichtstudentische Hochschulvertreter/innen ist aus unserer Sicht auch rechtlich geboten: Die Studentenwerke in Mecklenburg-Vorpommern sind – wie in den anderen Bundesländern – Einrichtungen der funktionalen Selbstverwaltung.“
Im Übrigen hat er, der Generalsekretär, vorher noch mal ausgeführt, dass sie Dienstleister für Studierende und Hochschulen sind. Deswegen führt er weiter aus: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hier rechtlich eine organisierte Beteiligung der sachnahen Betroffenen erforderlich. Außerdem hat der Gesetzgeber nach dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes ausreichende institutionelle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass bei der Zusammensetzung des Kollegialorgans diese betroffenen Interessen angemessen berücksichtigt und nicht einzelne Interessen bevorzugt werden.“ Zitatende. Das schreibt Achim Meyer auf der Heyde in seinem Brief vom 13. November 2015 und zeigt noch mal deutlich, dass der Gesetzentwurf eben nicht, wie dargestellt, besser, sondern schlechter geworden ist durch die Änderungsanträge der Koalition.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist auch eine gewisse Doppelzüngigkeit, die ich in der Koalition und beim Minister hier erkenne. Frau Wippermann hatte gesagt, wir sollen partnerschaftlich und auf Augenhöhe handeln. Ich habe eher das Gefühl gehabt, mit den Vorschlägen aus den Studentenwerken wurde eben nicht partnerschaftlich und auf Augenhöhe umgegangen.
Und, Herr Minister, wenn Sie sagen, wir stärken die Studentenwerke und wir stärken die Autonomie, das kann ich am Gesetzentwurf nicht sehen,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt aber in die Rhetorik von Herrn Brodkorb. Er sagt, wir stärken die Autonomie der Studentenwerke, in Wahrheit werden sie unter Regelungsvorbehalte gestellt, unter Zustimmungsvorbehalte, die Kompetenzen werden eingeschränkt.
Er sagt auch, man schaffe Planungssicherheit bei den Schulen in freier Trägerschaft, in Wahrheit hat er die Mittel gekürzt.
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Die SPD wird wohl nicht eine Stimme mehr bei der Landtagswahl kriegen außer ihre eigenen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Grundproblem dieses Ministers – und auch der Koalition –, dass er das eine tut und das andere sagt. Miteinander hat das aber nichts zu tun. Lassen Sie sich da nicht aufs Glatteis führen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele engagierte Menschen sind nun frustriert und ich finde es schade, dass der Minister immer von einem großen Misstrauen gegenüber den Menschen hier im Land geprägt zu sein scheint.
Die Gesetzentwürfe bevormunden die Betroffenen und vertrauen eben keinen Zentimeter auf die Menschen hier im Land. Es wird immer wieder rekurriert auf einen Einzelfall, nämlich diesen Geschäftsführer an der Uni Rostock – nein, nicht an der Uni Rostock, sondern beim Studentenwerk in Rostock. Das finde ich einfach nicht angemessen und auch nicht verhältnismäßig.
Das Studierendenwerksgesetz legt meines Erachtens die Studierendenwerke an die kurze Leine, ja sogar an die Kette. Ich beantrage daher die erneute Überweisung in den Bildungsausschuss.
Vielleicht gelingt uns ja nun im fünften Akt die Wandlung von der Tragödie zum Drama und wir erreichen die Katharsis statt die Katastrophe. Wir könnten vielleicht auf die Worte des Generalsekretärs des Deutschen Studentenwerkes eingehen und hier noch mal eine substanzielle Verbesserung des Gesetzentwurfes herbeiführen. Sollte unserem Antrag auf nochmalige Überweisung in den Bildungsausschuss nicht entsprochen werden, werden wir dem Gesetzentwurf natürlich nicht zustimmen können.
Den Änderungsanträgen der LINKEN werden wir zustimmen. Sie wissen sicherlich, wir haben im Bildungsausschuss selbst auch elf Änderungsanträge vorgelegt zu elf Paragrafen von insgesamt siebzehn inhaltlichen Paragrafen.
Viele waren deckungsgleich. Auch hier werden wir natürlich den Änderungsanträgen der LINKEN folgerichtig zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es werden auch bessere Zeiten kommen, das kann ich Ihnen versprechen. – Deswegen danke ich Ihnen zunächst an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.