Protokoll der Sitzung vom 18.11.2015

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Echt, bessere Zeiten? Politisch für wen?)

Ums Wort hat noch einmal der Bildungsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Brodkorb. gebeten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Saalfeld!

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE und Egbert Liskow, CDU)

Das Wort „Einzelfall“ ist vieldeutbar. Es ist wahr, dass uns kein weiterer derartiger Fall bekannt ist, wie Sie ihn angesprochen haben: den Geschäftsführer des Studentenwerkes Rostock. Sofern allerdings daraus geschlussfolgert werden sollte, dass nur eine Person in den Vorgang involviert ist,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich doch nicht gesagt.)

muss ich das leider verneinen, sondern die entsprechen- den Führungsgremien des Studentenwerkes haben rechtswidrig, nach unserer Auffassung, und an der Aufsicht des Ministeriums vorbei dafür Sorge getragen, dass über eine Viertelmillion Euro unrechtmäßig gezahlt wurden. Und wir haben in der Tat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass das einer höheren Aufsicht bedarf und nicht einer geringeren.

(Regine Lück, DIE LINKE: Na, das ist doch die Wahrheit jetzt. Genau, bringen Sie es auf den Punkt! Ist in Ordnung so!)

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Herrn Saalfeld?

Selbstverständlich.

Ja, geht los.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Minister! Sie sagen selbst, dass auch nach alter Gesetzeslage...

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.)

Herr Saalfeld, keine Erläuterungen, keine Erklärungen! Bitte die Frage formulieren.

Ja, ich formuliere die Frage: Wenn nach alter Gesetzgebung die Verstöße bereits rechtswidrig waren, warum bedarf es dann einer neuen Gesetzgebung?

Sehr geehrter Abgeordneter Saalfeld, weil wir mit dem neuen Gesetz sicherstellen, dass diese Rechtsverstöße, die in der Vergangenheit aufgetreten sind, im neuen Gesetz sofort sichtbar würden,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

weil der Geschäftsführer mit den entsprechenden Verträgen durch das Bildungsministerium bestellt wird.

(Unruhe bei Torsten Renz, CDU, und Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Herrn Saalfeld?

Selbstverständlich.

Wie kann ich mir denn diese Sichtbarkeit im Detail vorstellen? Heißt das dann, dass die Sichtbarkeit nur dadurch entsteht, weil Sie sich alles auf den Schreibtisch holen?

(Manfred Dachner, SPD: Wie Sie sich das vorstellen können, können wir doch nicht wissen!)

Herr Saalfeld, das ist schon wieder eine unterteilte Frage. Eine knappe, kurze Frage muss es sein.

Das war ja eine Frage.

Die Frage habe ich nicht verstanden, Herr Abgeordneter, das tut mir leid.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Also ich habe die verstanden, die Frage. – Heiterkeit bei Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Also auch wenn sie unterteilt war, kann ich sie gerne noch mal ununterteilt stellen.

Ja, formulieren Sie die bitte noch mal neu.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Die war eineindeutig.)

Geht die öffentliche Sichtbarkeit, die Sie gerade angesprochen haben, im neuen Gesetz daraus hervor, dass alles bei Ihnen auf dem Schreibtisch liegt?

Ja, selbstverständlich besteht die Kontrolle darin, dass jemand kontrolliert.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit bei Jörg Heydorn, SPD, und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Das haben wir jetzt alles im Protokoll. – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum zweiten Punkt, dem Schreiben von Herrn auf der Heyde. Das werde ich selbstverständlich noch schriftlich beantworten, allerdings erstaunt es mich, weil sowohl in diesem Schreiben als auch in Ihrer Rede falsche Dinge behauptet werden.

Erstens. Es ist falsch, dass nach diesem Entwurf des Studentenwerksgesetzes und nach den Änderungen des Bildungsausschusses nur ein nichtstudentisches Hochschulmitglied vertreten ist, denn das wissen wir erst, nachdem alle benannt worden sind. Es kann Ihnen doch nicht, da Sie ein fleißiger Abgeordneter sind, entgangen sein, dass die Fraktionen von SPD und CDU bei den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates absichtsvoll das Wort „außerhochschulisch“ gestrichen haben. Das heißt, das Ministerium hat selbstverständlich die Möglichkeit, weitere Hochschulmitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Jetzt werden Sie die Frage stellen: Ja, wie geht denn das? Das ist ganz einfach. Wenn ein Hochschulmitglied, das kein Studierender ist, sich berufen fühlt, in diesen Aufsichtsrat zu gehen, kann er sich bei uns melden, und dann werden wir einfach alle Vorschläge sichten, die eingegangen sind, und werden, wie das in der Hochschule übrigens üblich ist, nach dem Prinzip der Bestenauswahl die aus unserer Sicht am besten qualifizierten Personen benennen. Selbstverständlich können das auch Professoren oder andere Mitarbeiter sein, es spricht gar nichts dagegen. Insofern bitte ich Sie, genauso wie Herrn auf der Heyde, nicht Dinge zu behaupten, die einfach objektiv falsch sind, sondern die vielleicht beantwortet werden können, wenn wir die entsprechenden Aufsichtsgremien benannt haben.

(Manfred Dachner, SPD: Das ist doch das Grundprinzip von Herrn Saalfeld.)

Was mich noch mehr verwundert, ist die Formulierung von Herrn auf der Heyde, dass sich die Studierendenwerke als Dienstleister für Studierende und Hochschulen verstehen. Das kann ja nur meinen, auch als Dienstleistende für Professoren und andere Hochschulmitarbeiter. Ich möchte ausdrücklich formulieren: Dies ist vom Wortlaut des Gesetzes nicht gedeckt, weder im derzeitigen Studierendenwerksgesetz noch im künftigen. Da steht ausdrücklich drin, dass die Studierendenwerke dafür zuständig sind, Dienstleistungen für Studierende zu erbringen. Deswegen heißen sie auch Studierendenwerke.

Es sind ausschließlich die Studierenden, die durch ihre Beiträge dieses Studentenwerk finanzieren, und das

Land, das durch Zuweisungen diese Studierendenwerke finanziert. Mir ist nicht bekannt, dass ein Professor einen Beitrag in das Studierendenwerk einspeist. Soweit ein Professor ab und zu in der Mensa Essen geht und das zum Selbstkostenpreis bezahlt, ist das ja wunderbar, aber daraus folgt noch nicht das Prinzip der Betroffenheit. Also nur weil ich in der Mensa ein Essen kaufe, muss ich noch nicht im Aufsichtsrat sitzen. Das ist bei Aldi im Übrigen auch nicht so. Ich sitze auch nicht im Aufsichtsrat von Aldi, obwohl ich da ab und zu einkaufen gehe.

(Marc Reinhardt, CDU: Aber du könntest. – Regine Lück, DIE LINKE: Blöde Beispiele, ne? – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Insofern, meine Damen und Herren, ist gerade nach dem Prinzip der Betroffenheit ein Professor nicht betroffen, sondern die Studierenden sind es, weil es ein Studierendenwerk und kein Hochschulwerk ist, und deswegen sind diese Argumente irreführend. Soweit es das Interesse des Studierendenwerks gibt, gut zusammenzuarbeiten mit den Hochschulleitungen – das ist ja das Argument, man muss gut zusammenarbeiten mit den Hochschulleitungen, und das finde ich völlig richtig –, ist der angemessene Weg folgender: Man vereinbart einen Termin zwischen Hochschulleitung und Geschäftsführung sowie Aufsichtsratsvorsitz des Studierendenwerkes und bespricht gemeinsam die strategischen Pläne. Das halte ich sogar für sehr viel sachgerechter, als dass ein Mitarbeiter der Hochschule oder irgendein Studierender die Vertretung für die Gesamtuniversität wahrnehmen soll und für die Hochschulleitung. Das funktioniert nämlich in Wahrheit nicht wirklich.

Deswegen, meine Damen und Herren, eine Betroffenheit im Sinne dessen, was Herr auf der Heyde geschrieben hat, gibt es nicht, schon gar nicht gesetzlich gedeckt. Deswegen gehen diese Argumente fehl. Gegen das Argument einer guten Zusammenarbeit kann man ja gar nichts haben, aber, wie gesagt, da gibt es in dieser Welt ein einfaches Mittel: Man ruft sich an, verabredet sich und spricht miteinander. Dafür muss man nicht Mitglied eines Aufsichtsrates sein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Egbert Liskow, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Koplin für die Fraktion DIE LINKE.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Stimmt ihr jetzt doch zu, oder was?)

Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gerne noch mal auf einige Argumente des Ministers eingehen. Ich finde es ja gut, dass unser Minister, nein, Ihr Minister, der Bildungsminister,

(Egbert Liskow, CDU: Eurer auch. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

ein offenes Wort pflegt, dass er ein offenes Wort pflegt. Und er hat recht. in dem einen Punkt gebe ich Ihnen

recht, dass Sie sagen, Anlass waren Verfehlungen und rechtswidriges Handeln mit Blick auf das Studentenwerk Rostock und mit Blick auf das Studierendenwerksgesetz. Ich bin da sehr bei Herrn Saalfeld, dass das natürlich zu der Frage führen muss, na ja, wenn das schon rechtswidrig war mit Blick auf die alte Gesetzgebung, dann stellt sich grundsätzlich eine Frage, aber darum geht es jetzt weniger.