recht, dass Sie sagen, Anlass waren Verfehlungen und rechtswidriges Handeln mit Blick auf das Studentenwerk Rostock und mit Blick auf das Studierendenwerksgesetz. Ich bin da sehr bei Herrn Saalfeld, dass das natürlich zu der Frage führen muss, na ja, wenn das schon rechtswidrig war mit Blick auf die alte Gesetzgebung, dann stellt sich grundsätzlich eine Frage, aber darum geht es jetzt weniger.
Es geht noch mal um Ihr Bekenntnis, es an dieser Stelle an Staatsdistanz missen zu lassen. Das ist nachvollziehbar, wenn Sie so argumentieren, aber es ist ein Problem, wenn Sie dem Gesetzentwurf, so, wie geschehen, das Ziel unterstellen, dass Sie sagen, wir wollen die Autonomie stärken. Die Autonomie stärken und andererseits in 18 Paragrafen 17 Genehmigungsvorbehalte, Eingriffsrechte und so weiter einzubauen, das passt nicht zueinander. Das ist allein schon, ich spreche Sie als Philosoph an, ein logischer Fehler.
Nun kann man sagen, na ja, das ist wieder diese philosophische Ebene, aber darum geht es nicht. Wenn wir an dieser Stelle einen logischen Fehler sanktionieren, dann hat das am Ende etwas mit Glaubwürdigkeitsproblemen zu tun, und da wollen wir nicht mitmachen, dass wir einerseits postulieren und sagen, wir wollen die Autonomie stärken, aber am Ende das Gesetz etwas ganz anderes bewirkt.
Beim Bewirken des Gesetzes ein dritter Gedanke, den ich ansprechen möchte. Herr Bildungsminister Brodkorb hat ja darauf verwiesen, dass wir mit Herrn Glawe den besten Wirtschaftsminister hätten, den es gibt.
Aber das mal beiseitegelassen: Es geht nicht darum, wer gerade Minister ist. Ein Gesetz kann sich nicht daran ausrichten, welche Personen gerade handeln.
Das ist unser Petitum, denn es ist ja gut denkbar, Herr Liskow, dass Herr Glawe – ah, Herr Glawe sitzt ja auch in den Reihen – sich dann in den Reihen der Opposition wiederfindet in der nächsten Legislatur.
Und es kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob er jetzt ein großes Herz für die Studierendenwerke hat oder nicht. Das unterstellen wir mal, dass es stimmt, dass er sich da engagieren würde, aber das ist nicht die Frage.
Die Frage ist, ob die gesetzlichen Regelungen unabhängig von handelnden Personen Wirkung entfalten oder nicht. Wir plädieren für Letzteres.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will noch mal ganz kurz auf die Besetzung des Aufsichtsrates eingehen, die Herr Brodkorb ja gerade so unproblematisch dargestellt hat.
Herr Brodkorb, ist Ihnen aufgefallen, dass das kommunale Mitglied bessergestellt ist als die Hochschulmitglieder? Denn das kommunale Mitglied im Aufsichtsrat kann einfach reingewählt werden und hat volles Stimmrecht.
Ich finde, Professoren, Mitarbeiter an den Hochschulen, wissenschaftliche Mitarbeiter, Wissenschaftler gehören nun mal zum Kosmos der Hochschule und für die sind die Studentenwerke zuständig, meine sehr geehrten …
(Heinz Müller, SPD: Aber die Hochschulen gehören auch zum Kosmos der Stadt! – Beate Schlupp, CDU: Genau. – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ja, aber vielleicht erinnern Sie sich, dass Ihr Minister den kommunalen Mitgliedern eigentlich nur Beisitzerrechte einräumen wollte, gar keine Stimmrechte.
Das haben wir ja auch auf Druck der Opposition und der Anzuhörenden noch ändern können. Aber jetzt haben wir die Situation,
(Beate Schlupp, CDU: Jetzt sagen Sie, das, was Sie erreicht haben, das ist ja toll. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
dass kommunale Mitglieder, Professoren und Wissenschaftler gleichgestellt sind. Ich finde das bedauerlich, weil ich der Meinung bin, auch Wissenschaftler gehören in den Studentenrat.
Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 50 Ab- satz 3 unserer Geschäftsordnung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4049 die Durchführung einer Dritten Lesung beantragt und gleichzeitig die Überweisung in den Bildungsausschuss gefordert worden. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/4049 zur Beratung in den Bildungsausschuss und zur Durchführung einer Dritten Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfes und die Durchführung einer Dritten Lesung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/4049.
Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung 6/4686 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4720 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4720 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.