Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitge- setzes 2016/2017, Drucksache 6/4199, hierzu Beschluss- empfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 6/4699, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2016/2017 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2016/2017, Drucksache 6/4200, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung, Drucksache 6/4198, hierzu Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses, Drucksachen 6/4700, 6/4701, 6/4702, 6/4703 bis 6/4716, sofern keiner darauf besteht, dass ich die einzelnen Drucksachen weiter vorlese. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/4908, 6/4910, 6/4911 und 6/4913 bis 6/4921, 6/4923 bis 6/4939, 6/4962 und 6/4980, Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/4909 und 6/4912 sowie Änderungsanträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf den Drucksachen 6/4960 und 6/4961, Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/4946 bis 6/4957 sowie Änderungsanträge der Fraktion der NPD auf den Drucksachen 6/4974 bis 6/4979, 6/4981 bis 6/4985 und 6/4987 bis 6/5006 vor. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4922 wurde zurückgezogen.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushalts- begleitgesetzes 2016/2017 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4199 –
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2016/2017 und eines Verbundquotenfestlegungs- gesetzes 2016/2017 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4200 –
Unterrichtung durch die Landesregierung Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung – Drucksache 6/4198 –
Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksachen 6/4700, 6/4701, 6/4702, 6/4703, 6/4704, 6/4705, 6/4706, 6/4707, 6/4708, 6/4709, 6/4710, 6/4711, 6/4712, 6/4713, 6/4714, 6/4715 und 6/4716 –
Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 6/4910, 6/4911, 6/4913, 6/4914, 6/4915, 6/4916, 6/4917, 6/4918, 6/4919, 6/4920, 6/4921, 6/4923, 6/4924, 6/4925, 6/4926, 6/4927, 6/4928, 6/4929,
Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 6/4909 und 6/4912 –
Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 6/4946, 6/4947, 6/4948, 6/4949, 6/4950, 6/4951, 6/4952, 6/4953, 6/4954, 6/4955, 6/4956 und 6/4957 –
Änderungsanträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE – Drucksachen 6/4960 und 6/4961 –
Änderungsanträge der Fraktion der NPD – Drucksachen 6/4974, 6/4975, 6/4976, 6/4977, 6/4978, 6/4979, 6/4981, 6/4982, 6/4983, 6/4984, 6/4985, 6/4987, 6/4988, 6/4989, 6/4990, 6/4991, 6/4992, 6/4993, 6/4994, 6/4995, 6/4996, 6/4997, 6/4998, 6/4999, 6/5000, 6/5001, 6/5002, 6/5003, 6/5004, 6/5005, 6/5006, 6/5007, 6/5008, 6/5009, 6/5010, 6/5011, 6/5012, 6/5013, 6/5014, 6/5015, 6/5016, 6/5017, 6/5018, 6/5019, 6/5020 und 6/5021 –
Für das Verfahren schlage ich Ihnen Folgendes vor: Zunächst wird das Wort zur Berichterstattung erteilt. Hieran schließt sich die allgemeine Aussprache zum Haushaltsgesetz 2016/2017 an. Danach folgt die Beratung über alle Einzelpläne insgesamt und den Stellenplan, soweit hierzu Wortmeldungen vorliegen. Abstimmungen zu allen Einzelplänen und zum Gesetz einschließlich der Unterrichtung zur Mittelfristigen Finanzplanung finden am Ende der Aussprache nacheinander statt.
Im Ältestenrat wurde weiterhin vereinbart, für die allgemeine Aussprache insgesamt eine Dauer von 240 Minuten vorzusehen. Die Redezeit für die Einzelpläne rufe ich jeweils an der entsprechenden Stelle auf. Ich sehe und höre auch dazu keinen Widerspruch, dann ist das ebenfalls beschlossen.
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses, der Abgeordnete Torsten Koplin.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen drei Monaten haben sich die Ausschüsse des Landtages intensiv mit den Einzelplänen, dem Haushaltsgesetz sowie dem Haushaltsbegleitgesetz befasst. Der Finanzausschuss hat als Federführer allein neun jeweils mehrstündige Sitzungen benötigt, um Ihnen heute die 17 Beschlussempfehlungen vorlegen zu können. Eine der Sitzungen ging sechs Stunden am Stück,
angesichts dieser Zahlen und Fakten habe ich als Finanzausschussvorsitzender das große Bedürfnis, mich umfänglich zu bedanken – in der Tat, Herr Kokert –, und zwar möchte ich mich bei unseren Ausschusssekretariaten bedanken. Wir wissen alle, Haushaltsberatungen sind für die Ausschusssekretariate immer auch mit besonderer Intensität verbunden.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei unserem großartigen Finanzausschusssekretariat – bei Herrn Albrecht, bei Frau Denzer, bei Frau Preuschoft und Frau Ehrendreich. Sie haben eine hervorragende Arbeit geleistet. Ohne sie wäre das alles so nicht möglich gewesen, was wir Ihnen auf den Tisch gelegt haben.
Ich bedanke mich für die engagierte und kompetente Begleitung seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums. Als Ausschussvorsitzender möchte ich mich auch für die kollegiale Zusammenarbeit mit Ihnen, Frau Ministerin Polzin, und Herrn Staatssekretär Bäumer bedanken. Gerade angesichts der politischen Unterschiede schätze ich die Zusammenarbeit sehr und schätze vor allen Dingen den aufrichtigen Umgang zwischen uns. Vielen Dank dafür.
Und last, but not least möchte ich mich bei allen Finanzverantwortlichen in den Ministerien bedanken, die alles andere als krämerisch arbeiten, die mit viel Herzblut daran arbeiten, Gutes für das Land zu bewirken. Bei allem Streit, den wir in der politischen Bewertung haben, wird hier eine sehr solide Arbeit geleistet. Auch hierfür vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr schön, Herr Vorsitzender.)
Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus – jetzt weiter im Text – liegt Ihnen auf der Drucksache 6/4716 des Landtages der Bericht über die Haushaltsberatungen auf mehr als 170 Seiten vor. Ihm können Sie sowohl die thematischen Schwerpunkte der Beratungen zu den Einzelplänen als auch die vielfältigen Änderungs- und Entschließungsanträge entnehmen.
Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen aufgrund eines Mehrheitsvotums der Koalitionäre, die Einzelpläne des Landtages, des Landesrechnungshofes und des Landesverfassungsgerichts in Gänze unverändert anzunehmen. In Bezug auf den Einzelplan des Finanzministeriums
werden lediglich Änderungen am Stellenplan empfohlen, die auf der Drucksache 6/4713 dargestellt sind. Zu den übrigen Einzelplänen empfehlen wir Ihnen teils Änderungen am Sachhaushalt und teils Änderungen sowohl am Sachhaushalt als auch am Stellenplan.
Ohne auf jede einzelne empfohlene Änderung eingehen zu können, möchte ich kurz zu einigen Empfehlungen des Ausschusses etwas sagen.
Im Einzelplan 03, Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei, empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem, Zuschüsse für die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften aus Transformations- und Entwicklungsländern in beiden Haushaltsjahren um jeweils 80.000 Euro zu erhöhen.
Im Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Innenministeriums, sehen die Empfehlungen des Finanzausschusses eines Reihe neuer Titel vor, beispielsweise für Zuwendungen an das Rehabilitationszentrum Neustrelitz zur Sanierung der Kindertagesstätte, für Zuwendungen an den Naturerlebnispark Mühlenhagen oder zur Förderung des Ehrenamtes.
Die mit Abstand meisten neuen Titel werden im Kapi- tel 0407, Maßnahmegruppe 03 geschaffen. Dies sind die Titel, die wir im Umgang mit der aktuellen Flüchtlings- situation benötigen. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass diese Änderungen mit Ausnahme der Anhebung des Etats für Abschiebungen alle bei Zustimmung seitens der Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei nur einer Gegenstimme seitens der Fraktion der NPD angenommen wurden. Insofern wird deutlich, dass die demokratischen Parteien in dieser Angelegenheit gemeinsam handeln.
Im Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums, empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere die Einrichtung einer neuen Maßnahmegruppe 12 zur Umsetzung der für den sozialen Wohnungsbau im Ergebnis des sogenannten Flüchtlingsgipfels auf Bundesebene zusätzlich durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel.
Die Empfehlungen des Finanzausschusses sehen im Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bildungsministeriums, unter anderem die Einrichtung mehrerer neuer Titel, etwa für das Projekt Stolpersteine der Stadt Penzlin oder für den Kunstwettbewerb Ausschreitungen Rostock-Lich- tenhagen, vor. Zudem empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss die Verabschiedung mehrerer Entschließungen. Beispielsweise soll die Landesregierung aufgefordert werden, mit der Universität Rostock eine Teilzielvereinbarung über die zusätzliche finanzielle Unterstützung der Forschungs- und Dokumentationsstelle des Landes zur Geschichte der Diktaturen in Deutschland abzuschließen und dafür jährlich 20.000 Euro bereitzustellen.
Für den Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums, empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss die Einrichtung verschiedener neuer Titel, beispielsweise für die Einrichtung von Schulen und Kindergärten und für Zuwendungen an den Tierschutzverband für die Sterilisation von Katzen.
Zum Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Justizministeriums, empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, hinsichtlich
des Stellenplans eine neue Maßnahmegruppe 94 ein- zurichten sowie 13 neue Planstellen der Besoldungsgruppe R1 mit einem Sperrvermerk auszubringen. Diese zusätzlichen Richterstellen sollen einerseits zur Erledigung der deutlich gestiegenen Eingangszahlen bei Hauptsache- und Eilverfahren und auch zum Abbau der Bestände dienen.
Zum Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Sozialministeriums, empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss unter anderem die Fortführung der Mitmachzentralen mit einem Ansatz von jeweils 120.000 Euro in den nächsten beiden Jahren.
Für den Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Energieministeriums, empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, den Ansatz für das Sonderprogramm zum Lückenschluss von Radwegen in 2017 um 4,5 Millionen Euro zu erhöhen und im Gegenzug den Titel für den Neubau von Radwegen aufzulösen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie dem Bericht auf der Drucksache 6/4716 entnehmen können, haben sich die Mitglieder des Finanzausschusses neben den Einzelplänen auch sehr intensiv mit Regelungen im Entwurf des Haushaltsgesetzes auseinandergesetzt. Da- bei hat die teils kontroverse Diskussion zu Artikel 1 Paragraf 2 Absatz 9 zur Kreditermächtigung der Landesregierung einen sehr breiten Raum eingenommen. Danach wird die Landesregierung ermächtigt, bei den beiden Sondervermögen des Landes, Versorgungsfonds und Versorgungsrücklage, Kredite zu einem festen Zinssatz in Höhe von vier Prozent aufzunehmen.
Aus Sicht der Landesregierung dient diese Regelung letztlich der Generationengerechtigkeit, denn die heutige Generation profitiert von den sehr niedrigen Zinsen und den damit geringen Ausgaben. Die Zinssituation führt aber gleichzeitig dazu, dass der Versorgungsfonds keine ausreichenden Erträge mehr am Kapitalmarkt erwirtschaften kann und somit nicht genügend aufwächst. Wenn die Landesregierung sich nunmehr für vier Prozent Geld aus dem eigenen Versorgungsfonds leiht, kann diese eine entsprechende Rendite erwirtschaften und das Land bleibt dabei zudem weitestgehend unabhängig vom Kapitalmarkt.
Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde diese starke Verknüpfung der Landesschulden mit dem Versorgungsfonds kritisiert. Nach Einschätzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müsse der Gesetzgeber schon heute normieren, unter welchen Bedingungen er wieder zum derzeitigen System zurückkehre und die Schulden wieder herausgenommen werden müssten, da ansonsten keine zusätzlichen Mittel in Form von Renditen am Markt erwirtschaftet werden könnten.