Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde diese starke Verknüpfung der Landesschulden mit dem Versorgungsfonds kritisiert. Nach Einschätzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müsse der Gesetzgeber schon heute normieren, unter welchen Bedingungen er wieder zum derzeitigen System zurückkehre und die Schulden wieder herausgenommen werden müssten, da ansonsten keine zusätzlichen Mittel in Form von Renditen am Markt erwirtschaftet werden könnten.

(Vincent Kokert, CDU: Frau Polzin macht nichts anderes.)

Die Fraktion DIE LINKE hat die Befürchtung geäußert, dass mit dem Versorgungsfonds spekuliert werde, da man hierfür mehr Zinsen zahle, als derzeit am Kapitalmarkt aufgebracht werden müssten.

Insoweit wurde hinterfragt, ob man nicht besser den derzeitigen Abführungssatz an den Versorgungsfonds in Höhe von 20 Prozent der hohen gehaltsfähigen Bezüge eines Beamten erhöhen sollte und im Übrigen beim derzeitigen System verbleibe.

Die Fraktion der CDU hat im Ergebnis der Beratung positiv hervorgehoben, dass sich das Land mit dieser neuen Regelung letztlich die Bearbeitungsgebühr der Banken und das entsprechende Risiko des Kapitalmarkts erspare.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

Im Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, im Artikel 1 des Gesetzentwurfs auf Drucksache 6/4200 verschiedene Änderungen vorzunehmen. Einerseits sollen die Eurobeträge in Paragraf 1 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Finanzausschusses zu den Einzelplänen aktualisiert werden. Ferner soll der Paragraf 8 Absatz 13 dahin gehend neu gefasst werden, dass entgegen Paragraf 49 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung für freigestellte Personalratsmitglieder insgesamt bis zu 17 neue Stellen sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzministeriums für freigestellte Gleichstellungsbeauftragte insgesamt bis zu 12 Stellen mit einer weiteren Kraft besetzt werden dürfen. Hintergrund dieser Änderung ist die beabsichtigte Novellierung des Gleichstellungsgesetzes.

Zwei weitere Änderungen in Paragraf 8 des Artikels 1 möchte ich besonders hervorheben, da diese eine aus meiner Sicht sehr beachtliche Besonderheit aufweisen. Erstmals in der Geschichte des Landtages haben die Koalitionsfraktionen zusammen mit einer Oppositionsfraktion, in diesem Fall der Fraktion DIE LINKE, gemeinsam zwei interfraktionelle Änderungsanträge zum Haushaltsgesetzentwurf gestellt. Ich kann das Agieren nur begrüßen, denn die starren Grenzen von Koalition und Opposition sind an dieser Stelle aufgebrochen. Ich würde mir wünschen, dass dies auch bei künftigen Haushaltsberatungen der Fall ist, zeugt es doch davon, dass es um den Streit in der Sache geht und nicht um einen Streit in der Machtfrage „Wer wen“.

Mit dem einen gemeinsam eingebrachten Änderungsantrag sollte in Paragraf 8 Absatz 18 ein neuer Satz 2 eingefügt werden. Damit soll eine haushaltsrechtliche Ermächtigung dafür geschaffen werden, dass bei zusätzlichen Schülern nicht deutscher Herkunftssprache monatliche Anpassungen bei den Planstellen der Lehrkräfte vorgenommen werden können. Der zweite Änderungsantrag beruht auf einer interfraktionellen Verständigung im Rahmen des sogenannten Inklusionsfriedens und schafft die Ermächtigung dafür, dass den Schulen und Schulämtern bis 2020 schrittweise 200 Stellen zur Verfügung gestellt werden.

Lassen Sie mich nun noch einige Worte zu den Beratungen des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes verlieren. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses hierzu liegen Ihnen auf Drucksache 6/4699 vor. Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Finanzausschuss Änderungen an den Artikeln 1, 2 und 4 des Gesetzentwurfs.

In Artikel 1 Nummer 1 soll der Buchstabe c infolge bundesgesetzlicher Änderungen neu gefasst werden. Insoweit soll das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 umgesetzt werden.

Mit Artikel 8 dieses Bundesgesetzes wurden die Umsatzsteuerverteilungen zwischen dem Bund und den Ländern angepasst. Der Bund wird sich in 2015 und 2016 an den Kosten der Länder für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtende beteiligen. Angesichts der gestie

genen Mehrbelastungen des Landes, welches die Kosten der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtenden vollständig trägt, soll eine weitere Korrektur der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vorgenommen werden.

Die Fraktion DIE LINKE hat im Ergebnis der Anhörung im Innenausschuss unter anderem beantragt, in Artikel 1 die Nummer 2 dahin gehend neu zu fassen, damit die Beteiligungsquote, mit der die Kommunen an den Gesamteinnahmen des Landes beteiligt sind, von derzeit 33,99 Prozent auf 35,16 Prozent zugunsten der Kommunen erhöht wird. Dieser Änderungsantrag wurde allerdings mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt.

Zum Artikel 4 des Gesetzentwurfs empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, die Nummer 2 dahin gehend neu zu fassen, dass das Finanzministerium ermächtigt wird, per Rechtsverordnung weitere Zuständigkeiten für Baumaßnahmen auf den Landtag zu übertragen oder vom Landtag an den BBL zurückzuübertragen. Allerdings sollen derzeitige Rechtsverordnungen der Zustimmung des Finanzausschusses bedürfen.

Bevor ich nun zum Ende meiner Berichterstattung komme, möchte ich noch auf eines aufmerksam machen: Die Mitglieder des Finanzausschusses haben die verschiedenen Einzelpläne sehr intensiv und teils kontrovers diskutiert. Am Ende haben wir im Ausschuss über insgesamt 234 Änderungs- und 24 Entschließungsanträge zu befinden gehabt. Wie Ihnen beim Lesen des 174 Seiten starken Berichts sicher aufgefallen ist, hat die Fraktion der NPD allerdings nicht einen Änderungs- oder Entschließungsantrag im Ausschuss gestellt.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Heute, Herr Koplin, aber heute!)

Dies kann aber auch nicht darauf zurückzuführen sein, dass die Fraktion der NPD etwa mit dem Haushaltsentwurf in Gänze einverstanden gewesen wäre, denn bei den Abstimmungen, bei denen sie anwesend war, hat sie sich gegen die entsprechenden Einzelpläne ausgesprochen.

(Jochen Schulte, SPD: Sie waren wohl intellektuell überfordert?!)

Insoweit aber bleibt festzustellen, dass bei einer Vielzahl von Abstimmungen gar kein Vertreter der NPD in den Ausschuss entsandt worden ist.

(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU: Was? Dann ist denen das ja gar nicht wichtig! Das ist ja die Entscheidung. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Wer sich aber bei der finanziellen und damit einhergehenden inhaltlichen Gestaltung der Politik unseres Landes so augenscheinlich gar nicht einbringt,

(Michael Andrejewski, NPD: Man kann ja nicht überall zugleich sein.)

hat nach meinem Verständnis das Recht verwirkt, Herr Andrejewski, den eingeschlagenen Weg oder auch nur einzelne ergriffene Maßnahmen zu kritisieren.

(Stefanie Drese, SPD: Sehr richtig.)

Nunmehr bleibt mir als Ausschussvorsitzender nur noch, Sie um Ihre Zustimmung zu den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu bitten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine spannende Schlussdebatte.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Koplin.

Ich eröffne jetzt die allgemeine Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Ministerpräsident des Landes Herr Sellering.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verabschieden heute im Landtagsplenum den Doppelhaushalt für die Jahre 2016/2017. Das ist ein Haushalt, mit dem wir auch in den kommenden beiden Jahren vor allem in den Bereichen Schwerpunkte setzen, die für die gute Entwicklung unseres Landes entscheidend sind: Wirtschaft und Arbeit, Stärkung unserer Kitas und Schulen für gute Bildung für alle von Anfang an, sozialer Zusammenhalt und Gemeinschaft überall im Land, weil wir alle mitnehmen und niemanden zurück- und alleinlassen wollen. Und das vielleicht Wichtigste: Wir verwirklichen diese Ziele mit einem Haushalt, mit dem wir sehr klar unsere solide Konsolidierungspolitik fortsetzen. Das ist kluge, verantwortungsvolle Politik, dem Wohl unseres Landes verpflichtet, verantwortungsvolle Politik für eine gute Zukunft für die Menschen bei uns in MecklenburgVorpommern.

Das Allererste und nach wie vor auch nach 25 Jahren erfolgreicher Aufbauarbeit immer noch das Allerwichtigste sind Investitionen in Wirtschaft und Arbeit. Das ist bestens angelegtes Geld für die Zukunft unseres Landes. Damit setzen wir die kluge Politik der letzten Jahre fort, die dazu geführt hat, dass Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich besser dasteht als je zuvor, dass die Arbeitslosenzahlen sich auf dem niedrigsten Stand seit der Deutschen Einheit befinden, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kontinuierlich weiter ansteigt.

Für diese Erfolge haben wir die Weichen richtig gestellt, haben wir in der Vergangenheit wirklich gute Grundlagen geschaffen, zum Beispiel in den klassischen Branchen Tourismus, Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, aber auch mit einer frühen Konzentration auf die damals sich gerade erst entwickelnden Branchen der Gesundheitswirtschaft und der erneuerbaren Energien, deren enormes Innovations- und Wachstumspotenzial wir früher und gezielter genutzt haben als andere. Das alles bringen wir mit dem neuen Doppelhaushalt weiter kraftvoll voran, mit Investitionen für Neuansiedlungen, für Existenzgründungen, für Erweiterungen, mit gezielter Unterstützung in der Forschung, damit wir weiter mit innovativen Produkten vorne mit dabei sind.

Und, meine Damen und Herren, das wirkt. Unsere Unternehmen entwickeln sich weiter gut. Wir sind weiter hoch attraktiv für Unternehmerinnen und Unternehmer, die zu uns kommen und die zu unserem wirtschaftlichen Aufholprozess beitragen wollen.

Zusätzlich investieren wir weiter in die Infrastruktur. Auf Rügen haben wir in der vergangenen Woche das wich

tigste Teilstück der B 96n für den Verkehr freigegeben. Das Teilstück der A 14 bis Grabow wird am kommenden Montag eröffnet.

Konsequent setzen wir auch unser Engagement für die Häfen und die Hinterlandanbindungen fort. Das lohnt sich. Unsere Häfen sind dynamische Wirtschaftszentren mit großem Potenzial und vielen qualifizierten Arbeitsplätzen.

Der Haushalt zeigt sehr klar, dass wir die Weichen stellen für zukünftige erhebliche Investitionen in die modernste Form der Infrastruktur, in den Breitbandausbau für schnelles Internet, jetzt zunächst einmal 50 Millionen zusätzlich zu dem, was bislang im Haushaltsentwurf vorgesehen war. Dabei ist uns allen klar: Das Land wird diese wichtige Aufgabe nur gemeinsam mit dem Bund bewältigen können. Aktuell bietet der Bund ein Programm zum Ausbau des Breitbandnetzes an, wonach er 70 Prozent der Kosten übernimmt, wenn sich mehrere Gemeinden zu einem sinnvollen Antrag zusammenschließen. Wir werden die beteiligten Kommunen mit weiteren 20 Prozent unterstützen, damit sie sich an diesem Programm auch wirklich beteiligen und davon profitieren können. Wenn es nötig ist, werden wir im Einzelfall für die finanzschwächsten Kommunen die letzten 10 Prozent übernehmen, jeweils mit klugen Einzelentscheidungen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawohl!)

Vielen Dank.

Die dafür im aktuellen Doppelhaushalt zur Verfügung gestellten 50 Millionen sind ein klares Signal: Breitband ist in den nächsten Jahren ein vordringliches Investitionsfeld. Das ist beste Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Insgesamt gilt, dass wir trotz zurückgehender Mittel die gezielten Investitionsausgaben weiter hochhalten. Für 2016 sind mehr als 1,2 Milliarden Euro veranschlagt, das sind 128 Millionen mehr als in 2015 für Investitionen. 2017 setzen wir das mit 1,15 Milliarden auf hohem Niveau fort, 60 Millionen noch einmal mehr als 2015. Das alles entspricht mehr als dem Doppelten vergleichbarer westdeutscher Flächenländer. Wir liegen da im Ländervergleich insgesamt an zweiter Stelle in Deutschland. Das ist unsere Grundentscheidung, die Grundentscheidung, da zu investieren, da viel Kraft einzusetzen, damit es bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich weiter vorangeht, damit Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden können und – ganz wichtig – damit in den nächsten Jahren die Löhne weiter steigen. Man kann es nicht oft genug sagen: Dieses wirklich große Engagement im investiven Bereich ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich weiter vorankommen. Genau das schreiben wir im vorliegenden Doppelhaushalt fort, das prägt den Haushalt 2016/2017 für unser Land.

Meine Damen und Herren, Zukunft gestalten für ein gutes Leben für alle bei uns in Mecklenburg-Vorpommern heißt auch, alles zu tun für gute Chancen von Anfang an, für jede und jeden. Deshalb haben wir seit Jahren einen klaren politischen Schwerpunkt in den Kitas und bei den Schulen gesetzt. Bei der Kinderbetreuung haben wir die Landesausgaben in den letzten zehn Jahren praktisch

verdoppelt. Wir haben die Elternbeiträge im letzten Kitajahr und in der Krippe abgesenkt. Wir haben Schritt für Schritt den Betreuungsschlüssel verbessert von 1 : 18 auf jetzt 1 : 15. Wir haben für Kinder aus finanziell schwachen Familien ein kostenloses Mittagessen eingeführt. Wir haben in die Qualität investiert und beispielsweise den Erzieherinnen und Erziehern mehr Vor- und Nachbereitungszeit ermöglicht. Damit haben sie mehr Zeit für jedes einzelne Kind. Auf diesem Weg werden wir in den nächsten Jahren weiter vorangehen. Deshalb sieht der Haushalt eine weitere Erhöhung der Landesmittel für die Kitas vor.

Wir setzen ebenso unser Engagement bei den Schulen auf hohem Niveau fort. Wie die Kitas sind auch die Schulen ein entscheidender Faktor für Chancengleichheit, ein Garant dafür, dass jede und jeder Einzelne ihre/seine Talente und Begabungen entfalten kann, dass sie/er mit dabei sein kann in unserer Gesellschaft. Ein wichtiges Element dazu wird auch in den kommenden Doppelhaushalten das 50-Millionen-Paket für die Schulen sein, das wir dafür einsetzen, den Lehrerberuf attraktiver zu machen, die Qualität der Schulen, die Qualität des Unterrichts weiter zu verbessern. Das ist auch im vorliegenden Haushalt verankert, Jahr für Jahr zusätzlich 50 Millionen.

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Mittel für den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen, zur Verbesserung an den Berufsschulen, für kostenfreie Abschlüsse an den Volkshochschulen. Für die Inklusion gilt: Das gemeinsam von den Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE im Schulfrieden entwickelte und von ihnen gemeinsam getragene Konzept wird jetzt mit dem vorliegenden Haushalt auf den Weg gebracht.

(Vincent Kokert, CDU: Haben die GRÜNEN da nicht mitgemacht?)

Die haben nicht mitgemacht, das verstehe ich auch nicht.

(Heinz Müller, SPD: Ja, das verstehen wir nicht. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Zukunft gestalten, so, dass alle gut leben können, heißt auch, die zu unterstützen, die sich ganz besonders einsetzen für einen guten Zusammenhalt bei uns im Land, die vielen Ehrenamtlichen, die sich in ihrer Freizeit mit viel Einsatz und Begeisterung einer besonderen Aufgabe widmen, die der Gemeinschaft, die uns allen zugutekommt. Der Einsatz all dieser Ehrenamtlichen trägt bei zu einem Klima der gegenseitigen Unterstützung im Land. Das ist gerade in einem dünn besiedelten Bundesland wie MecklenburgVorpommern unverzichtbar. Ich freue mich sehr, dass wir dieses vielfältige Ehrenamt, dieses breite Engagement für guten Zusammenhalt, dass wir die vielen kleinen Initiativen, die es gibt im Land, jetzt mit der Ehrenamtsstiftung noch besser unterstützen können. Auch das ist ein wichtiger Teil des Doppelhaushaltes.

Die Gremien der Stiftung haben sich inzwischen konstituiert. Eine Zahl an herausragenden Vertretern des Ehrenamtes hat in der letzten Woche die Arbeit im Kuratorium aufgenommen. Das ist eine wirklich breite Unterstützung für die Ehrenamtsstiftung, die von vielen Kräften in der Gemeinschaft getragen wird. Wir warten jetzt noch auf die Vertreter, die hier aus dem Landtag kommen, die demnächst gewählt werden.