Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Nur um einige Punkte vielleicht noch mal klarzustellen, die angesprochen worden sind.

Herr Kollege Holter, ich fange mal mit den Ausnahmen zum Mindestlohngesetz an. Das ist genau der Grund – weil es sie gibt, was Sie zu Recht gesagt haben –, weswegen wir bei diesem Gesetz gesagt haben, und das habe ich in der Ersten Lesung auch schon gesagt, wir definieren hier einen vergabespezifischen Mindestlohn von 8,50 Euro, der bei allen Aufträgen dieses Landes gilt, ohne Wenn und Aber.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ab 10.000 und 50.000 Euro.)

Das ist richtig, das ist nicht das Thema, das habe ich ja auch klargestellt. Aber ansonsten gelten hier 8,50 Euro für die entsprechenden Aufträge. Wenn Sie in die Begründung des Gesetzentwurfes reinschauen, dann lesen Sie das auch.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ab 10.000 oder 50.000 Euro klargestellt.)

Wir können das noch mal wiederholen, Herr Holter.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das wiederhole ich tausendmal, das werden Sie erleben.)

Ja, gut, dann sitzen wir morgen um 24 Uhr noch hier. Ich habe damit kein Problem,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Damit habe ich kein Problem.)

wenn Sie das tausendmal wiederholen wollen. Das kommt mir dann irgendwie so vor wie ein Papagei, der das immer wieder sagt. Aber Fakt ist, daran kommen Sie nicht vorbei.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ein Papagei bin ich ja nun nicht, Herr Schulte!)

Das habe ich auch nicht gesagt, dass Sie einer sind, Herr Holter. Ich habe gesagt, dass es mir so vorkommt. Also hören Sie mir dann bitte wenigstens zu!

Fakt ist, Sie kommen an den 8,50 Euro hier im Land als vergabespezifischen Mindestlohn nicht vorbei. Punkt.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Unter 10.000 und 50.000 Euro ja.)

Das ist eine tolle Leistung. Können Sie das noch mal sagen?

(Helmut Holter, DIE LINKE: Nein, heute nicht mehr.)

Gut, dann sind wir damit auch durch.

(Torsten Renz, CDU: Oh, muss denn diese Schärfe sein zum Feierabend? – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was den zweiten Punkt angeht, tut es mir ja in der Seele weh, wenn ich dem Kollegen Waldmüller an dieser Stelle widersprechen muss:

(Egbert Liskow, CDU: Was?!)

Ein allgemeiner Grundsatz, dass Bundesrecht Lan- desrecht so weiter bricht, ist nicht ganz zutreffend. Es gibt durchaus Bereiche, wo der Bund entsprechende Regelungen, wenn er die konkurrierende Gesetzgebung ausübt, trotzdem den Ländern überlässt. Die Regelungen, die hier vorgenommen worden sind, fallen tatsächlich auch da rein. Das ist übrigens schon bei der letzten Novellierung so gewesen, sonst hätten wir keinen ver- gabespezifischen Mindestlohn machen können. Dann gäbe es immer noch die Diskussion darüber, ob der Bund das absichtlich nicht geregelt hat oder wie sich das verhält.

Der letzte Punkt, Herr Kollege Holter, um das noch mal deutlich zu sagen, auch wenn ich mich jetzt genau wie Sie wiederhole: Ich habe bereits in der Ersten Lesung dieses Gesetzes gesagt, dass wir als SPD-Landtags- fraktion die Zielsetzung haben, mit der Anpassung eines vergabespezifischen Mindestlohns an die Tarifgestaltung hier im Land tatsächlich die Tarifpolitik zu stärken. Da sind wir ja durchaus, glaube ich, im selben Boot. Ich habe in der Ersten Lesung auch klargestellt, dass das zum jetzigen Zeitpunkt wohl eine Überforderung unseres Koalitionspartners darstellen wird. Das muss man einfach mal so zur Kenntnis nehmen.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt kriegen wir auch noch unser Fett weg!)

Das ist ja auch nichts Schlimmes.

Deswegen werden wir das trotzdem weiterverfolgen und weiter so angehen. Wir wollen als SPD-Landtags- fraktion bessere Löhne für gute Arbeit. Wir wollen nicht nur gute Löhne, wir wollen bessere Löhne als die, die in diesem Land in vielen Bereichen noch gezahlt werden. Da ist die Überlegung, die Sie angesprochen haben, eine ähnliche Regelung – es ist ja so, nicht nur Sie schreiben in Schleswig-Holstein ab, die Kollegen von der Linkspartei tun das ja auch –, die zur Dynamisierung...

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie nicht?)

Nein, in dem Fall nicht.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, aber so grundsätzlich? Haben Sie das nicht schon mal?)

Man muss gucken. Wenn es etwas Gutes ist, dann kann man ja lernen. Das ist jetzt nicht als Kritik gemeint gewesen.

(Heinz Müller, SPD: Ausnahmsweise nicht.)

Das ist ja in Schleswig-Holstein ähnlich geregelt worden mit der entsprechenden Anpassung an die Tariflöhne, die dort, wenn ich mich nicht irre, auch im öffentlichen Dienst angepasst werden oder darauf basieren.

Nur muss man ganz deutlich sagen, wenn wir diesen Schritt gehen – ich höre auch gleich auf, Frau Kollegin Drese –,

(Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD)

wenn wir diesen Schritt gehen, dann gehen wir ihn in Ruhe und in der Zeit, die dafür erforderlich ist, um mit den Gewerkschaften und den Unternehmen in diesem Land zu diskutieren. Wir brechen das nicht übers Knie. Deswegen habe ich gesagt, wir machen das in der nächsten Wahlperiode, wenn wir dafür die Mehrheiten hier finden.

(Stefanie Drese, SPD: Die finden wir.)

Der letzte Punkt ist – dann komme ich auch zum Ende, Frau Kollegin Drese –, Herr Kollege Holter,

(Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD: Alles gut!)

es ist ja schön und gut, dass zur selben Zeit der Bund das GWB novelliert hat. Aber die letzte GWB-Novellierung hat Jahre gedauert. Hätten wir dann Jahre warten sollen, bis das Vergabegesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern angepasst wird, nur weil wir nicht wissen, wie der Bund sich tatsächlich in dem einen oder anderen Fall verhält? Das kann es doch wohl nicht sein. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/4590.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4590 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4896 anzunehmen.

Ich rufe auf Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4968 vor, der die Streichung der Nummer 1 beinhaltet. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4968 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4968 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

DIE LINKE und NPD gegen die Stimmen von SPD und CDU abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4963 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4963 bei gleichem Abstimmungsverhalten wie beim vorhergehenden Antrag abgelehnt.

Wer Artikel 1 Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU und bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses.

Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4964 und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4969 vor.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4964 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4964 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der CDU und Stimmenthaltung der NPD-Fraktion abgelehnt.