Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

stattgefunden haben. Hier wurde nämlich bestätigt, was viele kommunale Praktiker ohnehin schon lange als Bauchgefühl haben: Die Zukunftsfähigkeit von Gemeinden lässt sich nicht pauschal an einer Einwohnerzahl festmachen.

Meine Damen und Herren, das Bild, das sich dem Betrachter beim Blick auf unsere Gemeinden bietet, ist außerordentlich bunt und vielschichtig. Ich habe bei den Ämterbereisungen kleine Gemeinden erlebt, in denen dank ausgeprägten ehrenamtlichen Engagements das gemeindliche Leben pulsiert und sich zahlreiche Betätigungsfelder sucht. Solche Gemeinden sind es auch, die bei dem Stichwort „Leitbild“ nur milde gelächelt und gesagt haben, das machen wir doch alles schon längst. Es gibt aber auch Gemeinden, in denen es als Zumutung empfunden wird, sich bei der Durchführung eines Dorffestes nur noch auf ehrenamtliches Engagement und Spenden stützen zu können. Dabei ist gerade das für mich ein Zeichen dafür, dass die örtliche Gemeinschaft und damit die Institution Gemeinde auch noch funktioniert. Dann gibt es Fälle in den Gemeinden, die zwar ordentlich besetzte und regelmäßig tagende Vertretungen haben, doch das, was kommunale Selbstverwaltung inhaltlich ausmacht, wird faktisch nicht mehr wahrgenommen. Auf der anderen Seite gibt es Gemeinden, die freiwillige Fusionen schon hinter sich haben und trotzdem sagen, wir haben eine lebendige Dorfgemeinschaft, weil unser Dorfverein heute das anschiebt, was früher die Gemeindevertretung gemacht hat.

(Unruhe bei Torsten Renz, CDU, und Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also, lieber Kollege Renz, wenn Sie Diskussionen führen wollen, dann führen Sie die bitte vor Ort.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ein unmöglicher Kerl, ne? Ein unmöglicher Kerl!)

Ihre Stimme ist so unerträglich laut, dass man sein eigenes Wort nicht hören kann. Jetzt muss ich hier mal präsidial regieren.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ja, da wäre ich Ihnen sehr dankbar. Danke.

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie können sich ja Ruhe verschaffen, liebe Frau Abgeordnete.

Schließlich gibt es Fälle von Gemeinden, die an einem Verhältnis von vier Dorfgemeinschaftshäusern für 800 Einwohner nicht rütteln wollen, aber um keinen Preis bereit sind, ihren Bürgern hierfür auch ins Portemonnaie zu greifen.

Über allen Bereichen des ländlichen Raums schwebt schließlich die Aussage, selbst große Städte kämen trotz ihrer Größe nicht aus ihrer finanziellen Misere heraus.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig.)

Um es ganz klar zu sagen, für die Aussage, groß ist automatisch besser als klein, habe ich in den vergangenen drei Jahren bei den Bereisungen keinen Beleg gefunden.

(Marc Reinhardt, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Wahr ist aber auch Folgendes: Wenn eine Gemeinde Probleme hat, kommunale Selbstverwaltung wirkungsvoll auszuüben, dann kann das sehr wohl auch auf Ursachen zurückgehen, die etwas mit einer geringen Einwohnerzahl zu tun haben, denn natürlich ist es in einer Gemeinde mit 2.000 Einwohnern leichter, 13 Mandate zu besetzen, als in einer Gemeinde mit 200 Einwohnern. Das ist, glaube ich, schon rechnerisch sehr einfach. Natürlich fällt es einer größeren Gemeinde leichter, den Eigenanteil für ein neues Gerätehaus zu finanzieren, als einer kleinen. Und natürlich bekommt man eine Kita-nahe Gemeinde eher ausgelastet und wirtschaftlich betrieben, wenn mehr Einwohner in dieser Gemeinde leben, als wenn es weniger sind.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich die Fraktionen von SPD und CDU auf einen Entwurf verständigt haben, der diese Vielschichtigkeit auf die einzig richtige Art und Weise anpackt, nämlich mit sehr viel Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung. Das haben Sie in Ihren Ausführungen auch gerade zum Ausdruck gebracht. Das ist grundsätzlich wichtig, um für das Gesetz überhaupt Akzeptanz zu erreichen. Jede Gemeinde, jede im Land, muss sich selbst die Frage stellen und sie muss sie beantworten, ob sie zukunftsfähig ist oder nicht. Weder die Rechtsaufsichtsbehörde, die Landesregierung oder irgendein kluger Gutachter können und sollen ihr das in irgendeiner Form abnehmen.

Wenn man aber wissen will, ob Veränderungen notwendig sind, ist es zweifellos hilfreich, erst mal in einen Spiegel zu schauen, und zwar vollkommen emotionslos, also ohne Vorurteile. Nichts anderes als dieser nüchterne Blick in den Spiegel ist das, was wir den Gemeinden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zumuten wollen. So ein Blick erfordert gerade in schwierigen Zeiten manchmal etwas Mut. Vielleicht gefällt dem einen oder anderen ja nicht, was man sieht, aber jeder weiß auch, es wird nicht besser, nur weil man nicht in den Spiegel schaut.

Der Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist daher für mich nicht die finanzielle Förderung, die wir für freiwillige Fusionen zu zukunftsfähigen Strukturen ermöglichen wollen, für mich ist der Kernpunkt die eigenverantwortliche Bestandsaufnahme in den Gemeinden nach einem allgemeinen und vergleichbaren Prüfraster. Ob das ausreichend ist, darauf muss man sich im Ausschuss verständigen. Ich gebe keine Garantie auf Vollständigkeit, auf hundertprozentige Richtigkeit für alles, was wir derzeit in Umlauf bringen – deswegen gibt es ja die Beratungen –, aber ich halte es für richtig, dass wir ein vergleichbares Raster mit allen Gemeinden machen.

(Der Abgeordnete Johann-Georg Jaeger bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage?

Nein, gestatte ich nicht, Herr Jaeger.

(Heiterkeit bei Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Tut mir sehr leid, Herr Abgeordneter.

Denn Akzeptanz der gemeindlichen Reform kann es nach meiner Überzeugung nur geben, wenn in den Köpfen der Mandatsträger die Einsicht wächst, freiwillige Gemeindezusammenschlüsse können die kommunale Selbstverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden verbessern. Da sage ich bei allem Verständnis für die Bedenken in den Kommunen und auch hier im Plenarsaal deutlich: Gemeinden sind kein Selbstzweck, sondern sie sind ein institutioneller Rahmen, um die Bevölkerung mit Leistungen der Daseinsvorsorge zu versorgen und öffentliche Aufgaben bürgernah zu erfüllen.

Im Kern jeglicher Reformüberlegungen sollten daher niemals die Gemeinden als juristische Person stehen, sondern die Bürgerinnen und Bürger. Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben einen Anspruch darauf, dass ihnen ein Zugang zu gemeindlichen Leistungen eröffnet wird, der wirtschaftlich und wirkungsvoll ist, der aber auch von den Stellen verantwortet wird, die hierfür demokratisch legitimiert worden sind. Anderenfalls müssten wir uns fragen, ob da nicht erst recht eine Reform notwendig wäre, wenn man nicht bereit ist, grundsätzlich diese Diskussion zu führen.

Meine Damen und Herren, mit dem Beschließen des vorliegenden Gesetzentwurfes wird das Land seinen Gestaltungswillen hinsichtlich einer zukunftsfähigen Gemeinde und Gemeindestruktur unter Beweis stellen. Es wird aber für alle keine einfache Situation werden. Ich führe immer wieder aus, dass alle Probleme, die Gemeinden in Deutschland bekommen werden, in Mecklenburg-Vorpommern zuerst eintreten werden, weil wir ein Bundesland mit einer großen Fläche und wenig Einwohnern sind. Trotzdem haben alle Einwohner, egal, welche Größe die Gemeinde hat, einen Anspruch auf Versorgung, auf Polizei, auf Schule, auf Infrastruktur, auf Arzt, auf das gesamte Dasein. Das müssen wir gleichermaßen gemeinsam realisieren. Das heißt, dass man hier und da möglicherweise Einschnitte in Kauf nehmen muss, um andere wichtige Situationen der Daseinsvorsorge realisieren zu können.

Deswegen wünsche ich mir im Ausschuss eine lebhafte, eine spannende Diskussion. Aber wir sollten immer im Hinterkopf behalten, alles, was wir tun, wollen wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und zukunftsfähiger Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern tun. Ich wünsche dem Ausschuss gute Beratungen. – Haben Sie recht herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2000 hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, damals in seiner dritten Legislaturperiode, eine Enquetekommission mit dem Titel „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen“ gebildet. Ja, es war im Jahr 2000.

Nachdem wir zunächst ein bisschen Hickhack über die Fragen hatten, wie denn die Geschäftsordnung zu regeln ist, wie ein Vorsitzender zu wählen ist, hat diese Kommission in einer Weise gearbeitet, die für viele politische Prozesse in den folgenden Jahren vorbildlich war. Wir haben nämlich hier sehr strikt an der Sache orientiert,

jenseits aller Fraktionsgrenzen und unter starker Einbeziehung von Wissenschaft an dem Thema gearbeitet und ein Papier erarbeitet, dem der Landtag am Ende einstimmig zugestimmt hat. Wir haben dort einiges an Ergebnissen erarbeitet, die dann in der einen oder anderen Form in Gesetzgebung umgesetzt worden sind und die noch heute gelten.

Eines der Ergebnisse dieser Kommission – ich war übrigens Vorsitzender dieses Gremiums – ist die Regelung über die Ämtergröße, die wir noch heute in der Kommunalverfassung finden, also mindestens 8.000, in Ausnahmefällen auch 6.000 Einwohner. Eine weitere wesentliche Beschlussfassung dieser Enquetekommission war eine Aussage zur Frage der Gemeindegröße, die wir heute in der Kommunalverfassung finden. Es war nämlich die Aussage, dass eine Gemeinde mindestens 500 Einwohner haben – und jetzt kommt das entscheidende Wort – soll. Wir haben es also nicht für richtig gehalten, dieses gesetzgeberisch durchzusetzen, sondern haben sozusagen eine Leitgröße von 500 Einwohnern als untere Grenze beschlossen.

Wir haben dann – die Kollegin Rösler hat schon darauf hingewiesen – in der vorigen Legislaturperiode erneut eine Enquetekommission gehabt, die sich unter der Leitung von Kollegin Tegtmeier mit kommunalen Strukturen befasst hat und deren Kernergebnis sich für das Modell der Verbandsgemeinde ausspricht.

Wir fangen also, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesem ganzen Thema hier nicht bei null an, sondern wir haben in diesem Hause und in Gremien dieses Hauses schon eine vieljährige Diskussion zu diesem Thema hinter uns. Der Gesetzentwurf, den Ihnen die Koalition heute auf den Tisch legt, greift an einer, nein, an zwei wichtigen Stellen diese Ergebnisse auf. Zum einen enthält der Gesetzentwurf die Empfehlung, dass wir das Thema der Verbandsgemeinde dort erproben, wo die Beteiligten es wollen.

Ich halte es für sehr wichtig, dass wir ein wenig herauskommen aus den Schubladen der kommunalen Strukturen, wie wir sie bisher haben, und hier ein weiteres Modell zur Erprobung freigeben. Wir greifen auch die Ergebnisse dort auf, wo demografische Entwicklung sie unterhöhlt. Unsere Festlegungen zu den Ämtern, so richtig sie ganz sicher waren und sind, werden heute dadurch unterlaufen, dass Ämter, die einstmals diese Mindestgrößen erreicht haben, heute durch die demografische Entwicklung unter diese Marken von 8.000 beziehungsweise 6.000 Einwohnern fallen. Wir wollen mit diesem Gesetz auch eine Diskussion in Gang setzen, was denn in diesen Fällen geschieht.

Kernstück, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist aber die Frage der Gemeindestruktur. Sicherlich gibt es hier auch Vorschläge zur Frage von hauptamtlich verwalteten Gemeinden, aber das Wichtigste – und die Vorredner haben das auch ins Zentrum ihrer Ausführungen gestellt – ist die Frage der ehrenamtlich verwalteten Gemeinden. Wir arbeiten hier, und das ist vielleicht einer der wesentlichen Unterschiede zu den Diskussionen in der Vergangenheit, nicht mehr mit einer festen Mindestgröße von Einwohnern, wie wir sie in der Kommunalverfassung als Sollbestimmung finden, also „soll mindestens 500 Einwohner haben“, sondern wir lösen uns von dieser Vorstellung, dass hier sozusagen eine Schallmauer besteht, die nicht unterschritten werden darf. Wir gehen

dahin, dass wir versuchen, inhaltliche Kriterien zu definieren, an denen wir messen wollen, ob eine Gemeinde zukunftsfähig ist oder nicht. Das sind Kriterien der Verwaltungskraft, das sind Kriterien der Vitalität des örtlichen Lebens, das ist der Zustand der örtlichen Demokratie, das ist aber auch die finanzielle Situation einer Gemeinde. All dies sind für uns Kriterien, an denen wir die Zukunftsfähigkeit messen wollen und wo wir anregen wollen, dass Gemeinden selbst ihre Zukunftsfähigkeit messen.

Und wenn die Kollegin Rösler sich hier vorhin ein Kriterium herausgepickt hat – die Wahlbeteiligung bei einer zurückliegenden Kommunalwahl –, dann darf ich vielleicht zur Verdeutlichung sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube nicht, dass sich Zukunftsfähigkeit oder Nichtzukunftsfähigkeit an einem einzelnen Kriterium misst und man sagen kann, wenn man dieses eine Kriterium nicht erfüllt, dann ist man nicht zukunftsfähig, sondern wir müssen ein Gesamtbild für jede Gemeinde entwickeln und bewerten, ob wir insgesamt davon ausgehen können, dass diese Gemeinde zukunftsfähig ist. Hierzu wollen wir einen Prozess der Selbsteinschätzung der Gemeinden, einen Prozess, der es ermöglicht, wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass eine Gemeinde sagt, na ja, wir wissen nicht so recht, ob wir zukunftsfähig sind, oder wenn sie gar sagt, nein, wir halten uns nicht für zukunftsfähig, dass wir dann mit dieser Gemeinde gemeinsam in einen Prozess einsteigen, um zu zukunftsfähigen Strukturen zu kommen. Dazu dienen die Koordinatoren, dazu dient aber auch – und darüber müssen wir überhaupt nicht lange diskutieren, dass dieses in der Vergangenheit immer ein wichtiges Mittel gewesen ist, um Fusionsprozesse zu befördern –, dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung von Gemeinden, die solche Fusionen vollziehen werden.

Der Gesetzentwurf, das werden Sie unschwer festgestellt haben, enthält hierfür noch keine detaillierte Regelung. Ich glaube, dass wir uns damit noch sehr ausführlich auseinandersetzen müssen, denn es wird wahrscheinlich nicht sehr sinnvoll sein, einfach jede Fusion mit dem gleichen Betrag zu unterstützen, sondern es wird schon darum gehen, zu differenzieren zwischen Regionen, die besondere Handlungsbedarfe haben, und anderen, in denen das nicht so ist, zwischen Fusionen, in denen ein zweifellos handlungsfähiges kommunales Subjekt entsteht, und solchen, wo das zweifelhaft ist, und so weiter. Aber auf jeden Fall: Prämien werden diesen Prozess unterstützen. Lassen Sie uns also im Innenausschuss und natürlich mitberatend im Finanzausschuss diesen Gesetzentwurf und das dazugehörige Leitbild diskutieren!

Abschließend möchte ich hier sehr klar zum Ausdruck bringen, das wird natürlich ein umfassender Diskussionsprozess, und ich muss sagen, das, was ich dort vom Städte- und Gemeindetag gehört habe, hat mich ein wenig verwundert. Als selbstbewusster Parlamentarier sage ich, dass die Einbringung eines Gesetzentwurfes aus der Mitte des Parlaments

(Peter Ritter, DIE LINKE: Also in der Mitte ist die größere Zahl.)

doch eigentlich in einer parlamentarischen Demokratie etwas völlig Selbstverständliches ist. Und andererseits ist es für uns – da kann ich ganz sicher für die Koalition sprechen, aber ich bin eigentlich ziemlich sicher, auch für

die beiden demokratischen Oppositionsfraktionen – doch eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Spielregeln, die wir uns selbst gegeben haben, dass nämlich bei kommunalrelevanten Gesetzgebungsvorhaben die kommunalen Verbände umfassend mit einzubeziehen sind,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gab es da Zweifel?)

dass wir dieses ganz selbstverständlich hier praktizieren werden. Das werden wir in diesem Fall, wo es um existenzielle Fragen kommunaler Selbstverwaltung geht, ganz selbstverständlich tun. Wir werden hier sehr umfassend mit den kommunalen Verbänden, und sicherlich nicht nur mit den Verbänden, sondern auch mit Einzelnen aus der kommunalen Ebene, diesen Gesetzentwurf diskutieren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie viel Zeit haben wir denn?)

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss überweisen und einem Prozess, der im Land immer ein bisschen gelaufen ist, einen starken Impuls geben, der zum Ziel hat, die kommunale Selbstverwaltung dadurch zu stärken, dass wir wirklich handlungsfähige kommunale Strukturen schaffen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Köster von der NPD-Fraktion.