Außerdem soll bei der vorgesehenen Übergangsregelung auf die Anspruchsentstehung abgestellt werden, die sachliche Zuständigkeit der zentralen Stelle konkretisiert werden sowie sichergestellt werden, dass die zentrale Stelle auch in den Schiedsstellen des Paragrafen 76 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in Paragraf 80 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mitarbeiten kann. Darüber hinaus soll auch auf Paragraf 123 der Kommunalverfassung – das betrifft die Fach- und die Rechtsaufsicht bezüglich der kommunalen Ebene – Bezug genommen werden. Zudem soll der Evaluationsbericht auch dem Landtag sowie dem Landesrechnungshof übergeben werden. Diese Änderungsempfehlung geht auf die Empfehlung des mitberatenden Finanzausschusses zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie nun um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Noch vor ein paar Jahren hätte ich mir nicht vorstellen können, dass ich an dieser Stelle stehe
und dieses Gesetz hier vortrage beziehungsweise vorstelle und Sie um Zustimmung bitte. Aber so ändern sich die Zeiten.
Wir haben uns im Ministerium also auf den Weg gemacht, dieses doch sehr komplexe Vorhaben anzugehen, und ich bin ein Stück weit stolz darauf, dass wir es geschafft haben, das auch zum Ende zu führen, also hier in den Landtag einzubringen.
Ich weiß, es ist nicht üblich, aber ich muss mich an dieser Stelle ganz herzlich bei zwei meiner Mitarbeiter bedanken, das ist einmal Frau Dr. Albrecht und Herr Dickhaut, der da hinten sitzt, die mit sehr viel Engagement und mit sehr viel Geduld an diesem Gesetzgebungsvorhaben gearbeitet haben.
Wir brauchen dieses neue Gesetz zur Sozialhilfefinanzierung und Sie selbst haben mir ja auch 2013 in einer Entschließung richtungweisende Hinweise gegeben, um die Hilfen besser auf Personen und deren Lebensrealität abzustimmen. Und genau das tut dieser Gesetzentwurf. Er ist ausgerichtet auf personenzentrierte Förderung, Inklusion und vorrangig ambulante Versorgung. Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die Sozialhilfe als das untere Netz der sozialen Sicherung und sie umfasst – das wissen Sie, aber vielleicht nur noch mal kurz zur Erläuterung – die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung, die Hilfe zur Gesundheit und die Eingliederungshilfe sowie die Hilfe zur Pflege und die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen. Diese Hilfen können ambulant, teilstationär und auch stationär gewährt werden.
War es bislang so, dass die gewährten Hilfen sich primär an den vorhandenen Angeboten orientiert haben, will der Gesetzentwurf jetzt das Gegenteil, nämlich sich viel mehr daran orientieren, was eigentlich die Bedürfnisse der Betroffenen sind. Das heißt also, wir orientieren uns an dem Menschen und nicht an der Hilfe. Das heißt aber auch, und das hoffe ich sehr, dass sich bestehende Angebote jetzt auch anpassen werden. Um da hinzukommen, wollen wir Zuständigkeiten bündeln, das heißt – und das haben wir eben schon von Frau Tegtmeier gehört –, die örtliche und überörtliche Trägerschaft bei den Kommunen zusammenzuführen, also dass die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr differenzieren zwischen örtlicher und überörtlicher Hilfe, sprich ambulant und stationär, sondern alles in einer Hand läuft. Damit tragen dann die Kommunen auch die Verantwortung für die komplette Leistungsgewährung nach dem SGB XII.
Sie müssen sich dementsprechend natürlich auch abstimmen und deswegen haben wir gerade der Fachaufsicht ein besonderes Kapitel gegeben und den Begriff
„kooperative Fachaufsicht“ geprägt, wobei – und das möchte ich an dieser Stelle betonen – eine Fachaufsicht per se kooperativ sein soll, also selbstverständlich mit Beratungsleistungen agieren soll. Insofern ist das einfach noch mal ein Fokus, um den Geist dieses Gesetzes, also das Zusammengehen zwischen Fachaufsicht und Leistungserbringer, dann auch deutlich zu machen.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal kurz eingehen auf einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es ist selbstverständlich so, dass es auch die Aufgabe einer Fachaufsicht ist, landesweite Standards zu entwickeln. Das verstehen wir unter den Beschreibungen in Paragraf 13 Absatz 3.
Meine Damen und Herren, wir haben es ja bereits gehört, bei diesem Gesetz gibt es natürlich einen Knackpunkt, und das ist die Quote. Die kreisfreien Städte haben sich mehrfach darüber beschwert, wieso sie denn eine andere Quote hätten als die Landkreise. Die Antwort ist eine ganz einfache: Wir haben bei der Quote nicht an einem Glücksrad gedreht und wir haben auch nicht einen Deal gemacht, sondern wir haben ganz belastbar ausgerechnet, was ist eigentlich der Konnexitätsausgleich, der für diese Aufgabe gewährleistet werden muss. Wir haben das über mehrere Jahre betrachtet und dementsprechend diese unterschiedlichen Quoten definiert. Deswegen gestatten Sie mir auch hier den Hinweis auf den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wenn wir jetzt eine Veränderung der Quote für die kreisfreien Städte vornehmen würden, würden wir gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen.
Und – das möchte ich auch noch mal betonen – diese Finanzierungsregelung hat viele Vorteile und entspricht in weiten Teilen den Wünschen der kommunalen Ebene, nämlich eine Quote zu bilden und nicht mehr die Differenzierung zu haben zwischen ambulant und stationär, überörtlich/örtlich und natürlich auch das, was wir jetzt gewährleisten können, eine Planungssicherheit für mehrere Zeiträume, und selbstverständlich, dass wir uns an den Istkosten orientieren und nicht mehr Abschläge zahlen.
All das ist auch auf Zustimmung der kommunalen Ebene – bis auf die Ausnahme mit der anderen Quote für die kreisfreien Städte – getroffen. Und wir wollen dieses Gesetz selbstverständlich auch auf seine Wirksamkeit überprüfen, das heißt, neben der Kostenbeobachtungspflicht, die wir sowieso für jedes Jahr haben, wollen wir eine feste Evaluation einführen. Das haben wir auch so vereinbart mit der kommunalen Ebene. Ich halte das für richtig, weil man einfach mal schauen muss, wie dieses Gesetz jetzt wirkt und insbesondere, wie diese Quote jetzt wirkt.
Auch da gestatten Sie mir noch mal den Hinweis auf den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine Evaluierung schon zum 01.01.2018 zu machen, macht aus unserer Sicht keinen Sinn, weil wir dann eine viel zu kurze Zeitspanne hätten, die wir untersuchen können. Wir hätten gerade mal die Zahlen von 2016. Wir brauchen einfach einen längeren Zeitraum, um zu gucken, wie diese Quote sich jetzt tatsächlich auswirkt. Insofern haben wir eine Fünfjahresscheibe genommen, um auch ein paar mehr Zahlen zu haben.
In diesem Sinne werbe ich heute um Ihre Zustimmung. Es wäre für uns alle, glaube ich, ein großer Schritt in die richtige Richtung. Das haben auch andere Bundesländer
bereits gesehen und das Interesse an diesem Gesetzentwurf ist groß. Insofern bitte ich nochmals um Ihre Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird erneut das Sozialhilfefinanzierungsgesetz novelliert. Dieses Gesetz wurde mehrfach novelliert. Bereits 2002 erfolgte die Zusammenführung der Entscheidungs- und Kostenverantwortung in allen Bereichen der Sozialhilfe. Der Gesetzgeber hat im Gesetz verankert, dass die Regelungen zur Sozialhilfefinanzierung für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 neu gefasst werden. Mit der Neufassung werden die ambulante Versorgung, personenzentrierte Förderung und Inklusion stärker in den Fokus genommen. Zudem bot das alte Gesetz eine unzureichende Anreizwirkung und deshalb war eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes unumgänglich und notwendig.
Die Neufassung dieses Gesetzes betrifft insbesondere folgende Bereiche: Einführung einer Fachaufsicht durch das Sozialministerium, Errichtung eines Beirates, Evaluierungsbericht zum 1. Januar 2021 – die GRÜNEN wollen es vorverlegen –,
das Finanzierungsmodell, die Finanzzuweisung erfolgt an die Landkreise – das sagte die Ministerin schon –, 82,5 von 100 der Jahresnettozahlung und kreisfreie Städte 72 von 100 der Jahresnettozahlung über Quoten, Zu- sammenführung von örtlicher und überörtlicher Trägerschaft bei den Kommunen, zentrale Stelle als Vertreter der Sozialhilfeträger für gemeinsam wahrzunehmende Aufgaben. Erst mal übernimmt der Kommunale Sozialverband diese Aufgaben, 2017 wird eine neue zentrale Stelle bestimmt. Es handelt sich um die Umsetzung des Bundesrechts und damit um ein Ausführungsgesetz zum SGB XII.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Sozialausschuss wurde eine Anhörung mit Fachexperten durchgeführt. Deshalb bedanke ich mich an dieser Stelle zunächst bei all den Sachverständigen, die uns im Rahmen der Anhörung mit ihrem Wissen und berufspraktischen Erfahrungsschatz bei der Erörterung des Gesetzentwurfes geholfen haben. Die Fachexperten haben konstruktiv über das Gesetz diskutiert und sowohl positive als auch negative kritische Punkte angemerkt. Die Zusammenlegung der Kostenträgerschaft, die Errichtung einer Fachaufsicht und eines Beirates wurden positiv erwähnt. Aber insbesondere über die Zusammensetzung des Beirates waren die Anzuhörenden unschlüssig und auch die Finanzzuweisung – unterschiedliche Quoten für die Landkreise und kreisfreien Städte – ergab Diskussionsbedarf.
In der Anhörung kam zum Tragen, dass die Landesregierung nicht übermäßig im Beirat vertreten sein sollte. Zu
dem wurde die Festlegung auf eine Hochschule für Sozialwesen kritisch gesehen. Deshalb wurde in der abschließenden Beratung die Zusammensetzung des Beirates noch einmal überarbeitet. Mit einem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU wurde die Vorsitzende des Sozialausschusses mit in den Beirat aufgenommen. Weiter wurde der Personenkreis auf eine staatliche Hochschule aus dem Bereich des Gesundheitswesens ausgeweitet. Das Bildungsministerium wird nicht im Beirat vertreten sein. Somit wird das Ungleichgewicht zwischen den Interessenvertretungen abgeschwächt.
Deshalb fand ich es umso bedauerlicher, dass sich die Fraktionen DIE LINKE und DIE GRÜNEN bei unseren Änderungsvorschlägen enthielten. Der eigene Vorschlag der LINKEN war aus unserer Sicht nicht schlüssig.
.... um verschiedene Vertreter erweitert und damit wäre es eine, ja, wie sagt man, so eine Runde, wo nur diskutiert wird, und es kommt zu keinen Entscheidungen.
Die Ministerien waren immer noch stark vertreten. Daher sahen wir unseren Vorschlag als den richtigen an.
Eine Diskussion brachte die Fachaufsicht mit sich, die auch meine Fraktion anfangs kritisch betrachtete. Die primäre Fachaufsicht liegt immer noch bei den Kommunen. Aber mit der kooperativen Fachaufsicht, auch das erwähnte die Ministerin schon, wird eine gemeinsame Steuerung angestrebt, da der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht in der Lage gewesen war, intensiv zu steuern. Das Ministerium soll fachaufsichtlich begleiten und wenn nötig eingreifen. Die Fachaufsicht ist dazu da, Standards zu entwickeln und die Zweckmäßigkeit zu prüfen. Damit wird dann auch die finanzielle Seite betrachtet.
Unsere anfänglichen Bedenken haben sich durch die ausführlichen und nachvollziehbaren Erklärungen aufgehoben. Und ich bin der Meinung, dass auch die Bedenken von den Oppositionsfraktionen im Sozialausschuss unbegründet waren, da eine Fachaufsicht nicht nur die finanziellen Belange sieht. Zudem muss sich in Zukunft zeigen, wie die Zusammenarbeit des Ministeriums mit den Landkreisen und kreisfreien Städten sich gestaltet. Langfristiges Ziel ist es, eine einheitliche Hilfeplanung zu bekommen. Das hatte schon die Ministerin gesagt und das war auch Thema im Sozialausschuss. Dass man da nicht einen Schnellschuss machen kann und die Zeit der Evaluierung vorverlegen kann, ist damit auch entkräftet, was die GRÜNEN vorhatten. Sie sollten jetzt erst mal verfolgen, wie sich das Gesetz auswirkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiger Punkt der Neufassung ist die Quotenverteilung. In der Anhörung
kam zum Tragen, dass sich insbesondere die kreisfreien Städte benachteiligt fühlen. Der Quote im Gesetzentwurf sind umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Außerdem kündigte die Ministerin an, sofern es erforderlich ist, Nachbesserungen an dieser Stelle vorzulegen. Das hat sie gesagt und darauf vertrauen wir auch, und ich denke mal, wenn die Ministerin das sagt, wird es auch so gemacht.
Daher sollten alle abwarten, wie sich die Quoten in der Umsetzung zeigen, und dann kann gehandelt werden.
Zu beachten ist auch, dass die kreisfreien Städte bei den Quoten profitieren werden, denn sie erhalten am Ende mehr Geld als vor der Gesetzesänderung. Auch das hat die Ministerin im Sozialausschuss eingehend erläutert. Trotzdem sollte noch mal erwähnt werden, dass insbesondere die kreisfreien Städte eine hohe Ambulantisierungsquote haben, die ich sehr begrüße. Es wurde gute Arbeit geleistet, aber hierbei darf nicht vergessen werden, dass es eine kreisfreie Stadt leichter hat, die Ambulantisierung voranzutreiben, als ein Flächenlandkreis.
Mich hat besonders im Sozialausschuss erstaunt, dass sowohl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch DIE LINKE zwei verschiedene Anträge zu den Quoten mit unterschiedlichen Zahlen eingebracht haben.