Protokoll der Sitzung vom 18.12.2015

(Henning Foerster, DIE LINKE: Kommen wir mal zu Ihren Kameraden!)

die auch tatsächlich von Hartz IV und SGB XII betroffen sind, und höre da immer wieder, was für Probleme es mit den Überprüfungsanträgen gibt, dass es den Leuten entweder verschwiegen wird, dass es die überhaupt gibt,

oder dass sie nicht wissen, dass die Frist verkürzt worden ist von den Parteien, die Sie offenbar auch so verehren, den Demokraten der demokratischen Einheitsfront.

Auch im Petitionsausschuss war letztens wieder eine Petition, in der ein Petent sich darüber beschwerte, dass sein Überprüfungsantrag als unzulässig abgelehnt worden ist, weil die Frist überschritten sei. Das habe ich zum Anlass genommen, das wieder einmal in den Landtag zu bringen, und zwar nicht, um hier Zustimmung zu ernten – das ist mir scheißegal, ob Sie mir zustimmen oder nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Tino Müller, NPD: Genauso ist es.)

Das werte ich auch nicht als Misserfolg, wenn ich hier eine Abstimmungsniederlage erleide. Der Erfolg besteht darin, dass ich ein bisschen Aufklärung betreiben kann. Das kommt dann ja auch im Internet, die Reden, und ich hoffe, dass ein paar Leute dadurch informiert werden, was sie für Möglichkeiten haben. Deswegen fasse ich noch mal zusammen: Wer die Widerspruchsfrist versäumt hat, muss sich deswegen nicht gleich grämen und die Sache verloren geben. Es gibt Überprüfungsanträge, was man als Widerspruch hätte schreiben sollen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aber nicht auf der Basis Ihres Paragrafen! Dazu sagen Sie gar nichts!)

Da schreibt man „Überprüfungsantrag“ drüber, dann rügt man im Überprüfungsantrag, dass das Recht verletzt worden ist und dass Sozialansprüche zu Unrecht nicht gewährt wurden

(Henning Foerster, DIE LINKE: Peinlich, wenn man das falsche Gesetz zitiert und sich in der Rechtsgrundlage irrt!)

beziehungsweise gestrichen wurden zu Unrecht, dann schildert man seinen konkreten Fall, unterschreibt das

(Thomas Krüger, SPD: Um welches Gesetz gehts denn jetzt?)

und dann packt man es per Einschreiben mit Rückschein entweder zur Post, weil das die einzige Möglichkeit ist, den schlampigen Jobcentern zu beweisen, dass es zeitig zugegangen ist, oder man geht tatsächlich hin und lässt sich den Empfang mit einem Stempel quittieren, auf dem auch ein Datum sein sollte, weil die Jobcenter gern auch mal mit Stempeln ohne Datum arbeiten. Dann kann man eben auch nichts nachweisen. Das wüssten Sie alles, Herr Foerster, wenn Sie irgendeine Ahnung von der Praxis hätten.

Uns geht es um praktische Lebenshilfe für die Menschen, die haben wir gerade geliefert. Wer sich diese Rede im Internet ansieht, weiß jetzt, was er machen kann. Er weiß mehr, als er vorher wusste, ist in seinen Rechten gestärkt, und das ist für uns der Erfolg, und nicht, dass Sie uns etwa zustimmen würden.

(Zuruf von David Petereit, NPD)

Das würde uns im Gegensatz sehr irritieren, wenn wir plötzlich von Ihrer Seite Zustimmung erhielten.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Keine Sorge!)

Dann würden wir unseren Kurs sofort korrigieren.

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Bevor ich die Aussprache schließe, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass ich darum bitte, dass alle Abgeordneten in ihrer Wortwahl auf unparlamentarische Ausdrücke verzichten und sich dann einer entsprechenden Wortwahl befleißigen, die dem Parlament angemessen ist.

Jetzt schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4849. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4849 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Paris mahnt – Asylflut stoppen – islamistischen Terror verhindern!, Drucksache 6/4851.

Antrag der Fraktion der NPD Paris mahnt – Asylflut stoppen – islamistischen Terror verhindern! – Drucksache 6/4851 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Grundrecht auf Asyl kennt keine Obergrenze. Dieser rein rechtlich betrachtet dümmliche Satz wird von Vertretern der CDU,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Dümmlich? – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

SPD, GRÜNEN und LINKEN stets mit dem Verweis auf Artikel 16a des Grundgesetzes geäußert. Sie versuchen, bei den Bürgern den Eindruck zu erwecken oder zu erzeugen, dass die Bundestagsparteien ja gar nicht anders handeln könnten. Bewusst lassen Ihre Parteivertreter aber außer Acht, dass der Artikel 16a Absatz 2 wie folgt lautet, Zitat: „Auf Absatz 1“, gemeint ist hier das Asylrecht, „kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Zitatende. Insofern handelten und handeln all jene Politiker, die diese Regelung missachten und außer Kraft setzen, rechtswidrig und vor allem auch verfassungsfeindlich und verfassungswidrig.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Vor dem Hintergrund, dass die Fremden mit nur wenigen Ausnahmen …

Ja, SPD, CDU, GRÜNE, LINKE und FDP sind Verfassungsfeinde und gehörten, wenn die Maßstäbe angesetzt werden,

(Heiterkeit und Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

eigentlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verboten.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Junge, Junge!)

Vor dem Hintergrund, dass die Fremden mit nur ganz wenigen Ausnahmen über die EU-Mitgliedsstaaten Griechenland, Italien, Österreich und Slowenien nach Deutschland einreisen, wird der Verfassungsbruch der Bundes- regierung offenbar. Daraus folgt zudem, dass sich die Asylanten/Asylbewerber fast ausschließlich illegal und somit rechtswidrig in Deutschland aufhalten und sich wiederum durch diese illegale Einreise

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Kein Mensch ist illegal!)

auch strafbar gemacht haben, Frau Borchardt.

Im Grundgesetzkommentar von Maunz/Dürig/Herzog wird betont, dass die Regelung im Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz erreichen soll, dass das Vordringen jener Fremden, die eine politische Verfolgung vorgeben, Zitat, „nicht geprüft werden muß, und demzufolge kein vorläufiges Bleiberecht entsteht“, Zitatende. Daraus folgt wiederum, dass beinahe alle Fremden ohne Prüfung der Asylgründe an der Einreise gehindert werden müssten. Die Bundesregierung kann folglich, wie es der Jurist Dr. Wolfgang Philipp richtigerweise feststellt,

(Heinz Müller, SPD: Sogar ein Jurist?!)

eine Höchstgrenze oder Obergrenze in jeder beliebigen Höhe bis auf null festsetzen und diese dann auch erklären.

Der Ansturm auf Deutschland ist demzufolge nicht vor- dergründig ein Problem des Asylartikels, sondern in ers- ter Linie von CDU und SPD mit Unterstützung von den LINKEN und den GRÜNEN politisch gewollt. Richtigerweise wertet Dr. Philipp die Obergrenzendebatte der Kanzlerin als Täuschungsvorgang, der wegen seiner enormen Wirkung ein Skandal ist, der gegen Angela Merkel durchaus eine Rücktrittsforderung stützen kann. Durch diese Überflutungspolitik der Bundestagsparteien entstehen zwangsläufig ethnische und kulturelle Parallelgesellschaften, die ohne Rücksicht auf die geltenden Rechtsnormen eine eigene Rang- und Rechtsordnung innehaben. Einerseits sind die Parallelgesellschaften Ergebnisse natürlicher Prozesse, andererseits aber auch aus unserer Sicht Ausgangspunkte für grausame Terrorakte wie in Paris.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oh Gott, oh Gott, oh Gott!)

Die Sicherheitsbehörden warnen vor einem erhöhten Anschlagsrisiko in Deutschland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt berichteten Anfang Dezember auf einer Innenministerkonferenz der Länder in Koblenz, dass der Bundeswehreinsatz in Syrien dazu führen wird, dass die Bundesrepublik, ähnlich wie Frankreich und Belgien, noch stärker in das Fa

denkreuz des internationalen Terrorismus rückt. Dadurch würde das Anschlagsrisiko hierzulande steigen.

Im Gegensatz zu den Ausführungen dieser Innenexperten, wonach die deutschen Behörden gegenüber einer Terrorgefahr gut aufgestellt seien, ist es doch offensichtlich, dass die Sicherheitslage in Deutschland vor allem wegen der ausufernden Asylflut gar nicht eingeschätzt werden kann. Tausende extremistische Glaubenskrieger unter dem Deckmantel des Flüchtlings halten sich womöglich unkontrolliert und oft auch gar nicht registriert in Deutschland auf. Kein Politiker kann doch tatsächlich die Frage beantworten, wie viele Asylsuchende sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden, wie viele unkontrolliert und illegal nach Deutschland eingereist sind.

Ihre Parteien haben Tür und Tor geöffnet und Sie werden nun nicht mehr Herr der Lage. Ihre Willkommenskultur ist nicht nur gescheitert, sondern sie stellt eine erhebliche Gefährdung der inneren Ordnung in unserer Heimat dar und rechtfertigt somit auch das Widerstandsrecht der Bürger nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes.

(Heiterkeit und Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

Mit unserem Antrag fordern wir nichts anderes als den Schutz der deutschen Bürger. Der Islam gehört nicht zu Deutschland, und das muss sich künftig in der Bildungs-, Kultur- und Gesellschaftspolitik niederschlagen, so unsere Forderung, denn unser Volk hat ein Recht auf ein Leben in der eigenen Heimat, in freier Selbstbestimmung

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

und ohne Angst vor dem Terror fanatischer islamistischer Glaubenskrieger.