Protokoll der Sitzung vom 27.01.2016

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Verfassung soll sowohl Verlässlichkeit wahren als auch gesellschaftlichem Wandel sowie politischen Entwicklungen Rechnung tragen. Dem wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachkommen. Die Bedeutung der Verfassung und ihre Akzeptanz hängen davon ab, dass sie auf einem möglichst breiten Konsens beruhen. Auch deshalb ist es wichtig, dass dieser Gesetzentwurf von allen demokratischen Fraktionen gemeinsam getragen wird. Ich bin daher sehr froh, dass die Gespräche der demokratischen Fraktionen über konkrete Änderungen in der Landesverfassung nunmehr zu einem Ergebnis geführt haben. Dieses Ergebnis kann sich sehen lassen.

Zu der eigentlichen Verfassungsänderung gehören darüber hinaus weitere einfache gesetzliche Änderungen, die sich aus den Verfassungsänderungen konkret ergeben. Im Volksabstimmungsgesetz sowie im Landes- und Kommunalwahlgesetz ist das der Fall. Daneben ist auch die Geschäftsordnung des Landtages betroffen, welche wir parallel mit dem Gesetzentwurf beraten.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich die beabsichtigten Änderungen kurz darstellen. Der wohl elementarste Punkt ist die vorgesehene Stärkung direktdemokratischer Teilhabemöglichkeiten. Dazu sollen die Quoren für Volksbegehren und Volksentscheid abgesenkt werden. So wird die erforderliche Anzahl der Unterstützer eines Volksbegehrens, nachdem sie bereits in der Vergangenheit abgesenkt wurde, noch einmal reduziert, und zwar von bislang 120.000 auf 100.000 Wahlberechtigte.

Darüber hinaus wird in der Verfassung festgelegt, dass die Unterschriften in einem im Volksabstimmungsgesetz festzulegenden Zeitraum gesammelt werden müssen. Für die freie Unterschriftensammlung wird im Volksabstimmungsgesetz ein Zeitraum von fünf Monaten festgelegt. Das Volksabstimmungsgesetz sieht bisher nur für die Sammlung der Unterschriften durch Auslegung in Eintragungslisten bei den Gemeindebehörden eine Frist vor. Für die freie Unterschriftensammlung ist, das ist bundesweit einmalig, bisher keine Frist vorgesehen gewesen. Aufgrund der im Volksabstimmungsgesetz getroffenen Differenzierung zwischen der Sammlung von Unterschriften durch die Eintragung in Auslegungslisten bei den Gemeindebehörden und der freien Sammlung erfolgt die Aufnahme des konkreten Zeitrahmens selbst nicht in der Verfassung. Da das Volksabstimmungsgesetz bereits eine Frist von zwei Monaten für die Sammlung in Gemeindebehörden enthält, käme es zu einem Widerspruch zwischen dem einfachen Gesetzesrecht und der Verfassung bei einer Normierung ausschließlich einer fünfmonatigen Sammlungsfrist in der Verfassung.

Zusätzlich wird das erforderliche Zustimmungsquorum bei einem Volksentscheid von gegenwärtig einem Drittel auf ein Viertel der Wahlberechtigten abgesenkt. Dieses Quorum entspricht zugleich der Regelung für Bürgerentscheide in der Kommunalverfassung, die ein Zustimmungsquorum ebenfalls von 25 Prozent der Stimmberechtigten vorsieht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die Verankerung des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union in der Verfassung. Dieser soll das Recht haben, dem Landtag Beschlussempfehlungen vorzulegen. In Europafragen, insbesondere hinsichtlich der Abgabe von Stellungnahmen im sogenannten Subsi

diaritätsfrühwarnsystem, muss der Landtag zur Wahrnehmung seiner Interessen innerhalb einer bestimmten Frist reagieren können. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Fristen zu kurz sind, um auf der Grundlage eines Auftrags des Plenums eine Beschlussempfehlung fristgerecht vorlegen zu können. Dem Landtag, wie gesagt, wird daher ermöglicht, den Ausschuss in der Geschäftsordnung zu plenarersetzenden Beschlüssen zu ermächtigen. Um diese Möglichkeit zu eröffnen, ist die Anpassung der Geschäftsordnung des Landtags ebenfalls erforderlich. Dem Landtag wird zugleich die Möglichkeit eingeräumt, im Nachhinein den Beschluss des Ausschusses aufzunehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, auf den ersten Blick eher technischer Natur ist die Änderung des Zeitrahmens für den Termin der Landtagswahlen.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Nach der Verfassung findet die Neuwahl des Landtags frühestens 57 und spätestens 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Dieser Zeitrahmen soll um zwei Monate von 59 bis 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode verlängert werden. Ohne Veränderung des Zeitrahmens für die Neuwahl kann der Wahltermin perspektivisch in die Sommerferien fallen, was sicher nicht ohne Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung bliebe.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach so?)

Das Landes- und Kommunalwahlgesetz wird entsprechend angepasst, damit der bisherige Zeitrahmen für die Durchführung der Wahlen der Wahlkreis- und Listenbewerber beibehalten wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, die beabsichtigten Verfassungsänderungen sind das Ergebnis einer offenen, sachorientierten und von allen Seiten verantwortungsvoll geführten Diskussion. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten, besonders bei den Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Fraktionen, herzlich bedanken.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Die vier demokratischen Fraktionen haben seit vielen Monaten sehr konstruktive, offene und konsensorientierte Beratungen zur Änderung der Verfassung geführt. Ich kann sagen, kein Anliegen einer Fraktion wurde einfach beiseitegewischt. Jeder Vorschlag wurde geprüft, diskutiert und abgewogen, von und innerhalb jeder Fraktion. Der vorliegende Gesetzentwurf ist von daher wie immer bei Verhandlungen von mehreren Beteiligten ein Kompromiss, aber es ist ein sehr guter Kompromiss. Ich bin der Auffassung, nicht die Urheberschaft einer Änderung in diesem Entwurf ist wichtig, sondern die Einigung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, trägt er doch die Handschrift aller demokratischen Fraktionen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche den weiteren Beratungen, dass diese in der bisherigen sachlichen und kollegialen Atmosphäre stattfinden, und bitte Sie im Namen der SPD-Fraktion daher um Zustimmung zur Überweisung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ums Wort gebeten hat nun die Justizministerin Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verfassung eines Landes ist nicht irgendein Gesetz. Die Handlungen aller staatlichen Organe sind an die Vorgaben der Verfassung gebunden. Sie genießt Vorrang vor allen anderen Rechtsvorschriften. Deshalb bedürfen verfassungsändernde Gesetze auch einer Zweidrittelmehrheit, denn sie muss vor allzu leichtfertigen Änderungen geschützt werden. Anders kann sie ihre spezifische Aufgabe nicht erfüllen. Weil die Verfassung eines Landes von so herausragender Bedeutung ist, muss jede Änderung genau abgewogen werden. Ich denke, das kann man von dem jetzt vorliegenden Entwurf sagen.

Die vorgeschlagene Regelung zur Wahlperiode des Landtages halte ich für vernünftig, denn keiner will, dass der Wahltermin zum Landtag mit den Sommerferien zusammenfällt. Mit der Änderung wird Vorsorge getroffen, dass das auch zukünftig nicht passiert.

Weiter enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union. Auch diese machen Sinn. Sie werden der ständig wachsenden Bedeutung der Angelegenheiten der Europäischen Union gerecht. Sie tragen Sorge dafür, dass der Ausschuss durch plenarersetzende Beschlüsse die Rechte des Landtages wahrnehmen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass der Landtag selbst wegen Fristablaufs nicht rechtzeitig entscheiden kann.

Der weitere Teil der Gesetzesänderung ist da schon eher sensibel. Er betrifft die Themen Volksbegehren und Volksentscheid. Hier sollen die Quoren herabgesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, allein der Umstand, dass in einem Einzelfall ein Quorum nicht erreicht wurde, sollte nicht Grund für eine Absenkung sein. Jedenfalls lässt sich allein daraus nicht der Schluss ziehen, dass das Quorum zu hoch sei und deswegen gesenkt werden müsse. Folgte man dieser Logik, würden wir uns in einer Abwärtsspirale bewegen. Das wäre nicht nur verfassungsrechtlicher Unsinn, es wäre auch verfassungsrechtlich unzulässig. Die Quoren dürfen nicht übermäßig herabgesetzt werden, denn durch die Quoren soll verhindert werden, dass durch eine kleine Gruppe von Lobbyisten, Betroffenen oder Aktivisten ein Gesetz allein infolge der Nichtbeteiligung der großen Mehrheit zustande kommt. Eines sollten wir auch nicht vergessen: Es geht hier vor allem um die Wahrnehmung der zentralen Gesetzgebungsfunktion des Parlaments. Das Parlament darf aus seiner Integrationsfunktion nicht verdrängt werden.

Auf der anderen Seite ist natürlich zu beachten: Wenn die Verfassung direktdemokratische Beteiligung anbietet, muss es sich um eine ernsthaft und praktikabel wahrnehmbare Form handeln. Das heißt, es darf keine unüberwindbaren Hindernisse geben. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Bereits 2006 wurde das Quorum für ein Volksbegehren von 140.000 Unterschriften auf 120.000 abgesenkt. Frau Drese hat es eben schon gesagt. Damit wurde der demografischen Entwicklung im Land Rechnung getragen. Nun

wird vorgeschlagen, das Quorum weiter auf 100.000 Unterschriften abzusenken. Gleichzeitig soll aber erstmals eine Frist für die Unterschriftensammlung festgelegt werden. Zudem soll das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid von einem Drittel auf ein Viertel der Wahlberechtigten herabgesetzt werden.

Ich sprach eben von einem Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen: auf der einen Seite die Wahrnehmung der zentralen Gesetzgebungsfunktion des Parlaments und auf der anderen Seite eine ernsthaft und praktikabel wahrnehmbare Form der direktdemokratischen Beteiligung. Diese Aspekte sind meines Erachtens im Gesetzentwurf hinreichend beachtet worden. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt der vorliegende Vorschlag einen verfassungsrechtlich zulässigen Kompromiss dar.

Abschließend kann ich feststellen, der Gesetzentwurf enthält insgesamt verantwortbare Änderungen unserer Verfassung und der weiteren in diesem Zusammenhang betroffenen Gesetze. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Fraktionsvorsitzende Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stärke unseres demokratischen Gemeinwesens gründet sich auf unserer Verfassung. Unsere Verfassung ist eine Verfassung des Volkes, der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes, unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung. Unsere Verfassung ist Anspruch und Verpflichtung zugleich. Ihre Werte sind nicht verhandelbar. Unsere Verfassung selbst gibt uns die Stärke, sie gegen Angriffe zu verteidigen und undemokratischen, intoleranten und menschenfeindlichen Auffassungen und Handlungen entschieden entgegenzutreten.

(Michael Andrejewski, NPD: Das sagt die SED!)

Unsere Verfassung ist lebendig und kein Dogma. Unsere Verfassung entwickelt sich, so, wie sich unser Gemeinwesen weiterentwickeln wird. Die LINKEN im Landtag haben nicht nur in zwei Großen Anfragen nach dem Verfassungsanspruch und der Verfassungswirklichkeit gefragt, wir haben auch weiter gehende Ansprüche als andere Parteien. Das ist auch gut so. Genauso gut ist es aber auch, dass es für die Verfassungsänderungen einer großen Mehrheit der Abgeordneten im Landtag bedarf.

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig.)

Seit 1994 wurde die Landesverfassung MecklenburgVorpommerns viermal geändert. So haben die jeweiligen Linksfraktionen zum Beispiel der Einführung des Konnexitätsprinzips und der Verlängerung der Wahlperiode zugestimmt. Die Einführung der Schuldenbremse haben wir als einzige Fraktion 2011 entschieden abgelehnt. Die dritte Änderung im Jahre 2007 ging aus der Volksinitiative, Frau Drese, für ein offenes, für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern hervor.

Der Paragraf 18a ist unser Verfassungsgrundsatz, um engagiert gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu kämpfen. Dieser Paragraf bestärkt mich, die AfD aufzufordern, sich klar und eindeutig von der verfassungsfeindlichen NPD zu distanzieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Dieser Paragraf gibt mir die Kraft und die Gewissheit für eine offene und öffentliche Auseinandersetzung mit dieser vermeintlichen Alternative. Der Populismus der AfD lebt von den Fragen, Sorgen und Ängsten der Menschen. Die AfD, Pegida und Sie, die NPD,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

wollen eine aggressive Stimmung anheizen. Lösungen bieten Sie keine. Ihre Politik führt zu einer Reise in eine schreckliche Vergangenheit. Daher dürfen diese Parteien nie eine verfassungsgebende Mehrheit in MecklenburgVorpommern und Deutschland bekommen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Heute, meine Damen und Herren, beraten wir in Erster Lesung erneut Änderungen des Fundaments unseres Gemeinwesens. Dabei geht es um eine Verstärkung der politischen und rechtlichen Grundlagen unseres Landes. Als Betonfachmann würde ich sagen, wir ziehen mehr Stahl ein und verwenden besseren Zement. Als Politiker sage ich, wir stärken die politischen Rechte der Menschen im Land. Wir wollen, dass sie mehr an den Geschicken des Landes mitwirken können. Wir wollen so die Menschen motivieren, ihr Recht, den Landtag zu wählen, zahlreicher zu nutzen – daher die Veränderung des Wahltermins. Wir wollen die Menschen motivieren und sie regelrecht auffordern, sich aktiv und häufiger an politischen Entscheidungen zu beteiligen und eigene politische Initiativen zu starten.

Es hat von den ersten Ideen und Gesprächen lange – nach meiner Auffassung zu lange – gedauert, bis der Gesetzentwurf auf den Tisch des Hohen Hauses kam. Meine Kollegin Barbara Borchardt machte bereits Ende 2013 den Vorschlag für eine gemeinsame Arbeitsgruppe für eine Verfassungsänderung. Dass es am Ende so lange gedauert hat, lag sicherlich auch an dem Volksentscheid gegen die Gerichtsstrukturreform. Es war von den Koalitionsfraktionen nicht gewünscht, dass der Volksentscheid bei abgesenktem Quorum durchgeführt wird.

Bereits zu Beginn der Wahlperiode wurde der Vorschlag zur Stärkung der Rechte des Europa- und Rechtsausschusses von meinem Kollegen Dr. André Brie den Koalitionsfraktionen unterbreitet. Schon damals waren sich alle einig, hier muss was passieren. Ich komme darauf zurück.

Aber wie heißt es doch so schön: Was lange währt, wird endlich gut oder doch zumindest zufriedenstellend. Ich freue mich ganz besonders, dass wir an dem Grundsatz festgehalten haben, Verfassungsänderungen als Demokraten gemeinsam einzubringen. Das war die Verabredung – Frau Drese ist darauf eingegangen – der Fraktionsvorsitzenden. Dazu haben wir auch alle gestanden. Das war der Leitfaden für die einzelnen Gespräche und Beratungen zu den Punkten, die wir in die Veränderung eingebracht haben, und das nicht nur, weil es hier um die

zwei Drittel geht, die wir im Landtag brauchen, sondern weil für alle Demokratinnen und Demokraten die Verfassung ein hohes, ein sehr hohes Gut ist.

Mit der Verfassung und auch ihren Änderungen sollten sich alle Demokratinnen und Demokraten identifizieren können. Jeder soll seine Interessen berücksichtigt finden. Das ist nach unserer Auffassung hier der Fall. Deswegen tragen wir diese Verfassungsänderung mit.

Warum denke ich, dass dieser Vorschlag für eine Verfassungsänderung im Ganzen sehr gelungen ist? Die Verfassung ist für die Menschen da. Daher wollten wir in erster Linie die direkte Demokratie stärken. Wir hatten das primäre Interesse, die Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheiden abzusenken, also die Anzahl der Stimmen der Unterschriften, die bei den jeweiligen Begehren beziehungsweise Entscheiden notwendig sind. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten wir einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der eine deutliche Absenkung beider Quoren vorsah. Leider war das damals mit den Koalitionsfraktionen nicht zu machen. Aber auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD und CDU sind lernfähig, haben sich überzeugen lassen und sich am Ende bewegt.

Natürlich ist es kein Geheimnis, dass wir gern – und auch eine andere Fraktion, aber die sprechen ja für sich – eine weitere Absenkung der Quoren gesehen hätten. Der Kompromiss von letztlich 100.000 Unterschriften ist eine Absenkung von stattlichen 20.000 und bringt uns im Bundesvergleich ins vordere Mittelfeld. Das sehe ich schon als einen wesentlichen Fortschritt an, meine Damen und Herren.