Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/5031.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/5031 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, gab es im Frühjahr des vergangenen Jahres eine Tariferhöhung bei den Angestellten. Die Ländergemeinschaft einigte sich auf einen Abschluss, der den Angestellten im öffentlichen Dienst des Landes eine Erhöhung ihres Gehaltes um 2,1 Prozent seit März des vergangenen Jahres und 2,3 Prozent ab März dieses Jahres beschert. Wir standen also vor der Frage, wie wir diesen Abschluss bei den Angestellten auf die verbeamtet Beschäftigten übertragen.
Jetzt mag sich der eine oder andere von Ihnen vielleicht fragen, warum das so lange gedauert hat, bis wir unseren Gesetzentwurf einbringen. Immerhin liegt der Tarifabschluss fast zehn Monate zurück und in der Vergangenheit dürften wir das schneller in Erinnerung haben. Und diese Erinnerung trügt auch nicht. Diese Entschleunigung lag nicht nur daran, dass ich zunächst das Gespräch mit den Gewerkschaftsvertretern gesucht habe und wir ein normales Beteiligungsverfahren durchlaufen haben, sondern vor allem daran, dass wir uns diese Zeit auch lassen konnten, denn tatsächlich sind die Bezüge der Beamtinnen und Beamten bereits im Januar des vergangenen Jahres und damit zwei Monate früher als bei den Angestellten um 2 Prozent erhöht worden.
Lassen Sie mich das etwas näher ausführen. Gerade dieser Punkt scheint entweder sehr schnell vergessen, nicht verstanden oder gar verdrängt worden zu sein. Mit der letzten Besoldungsanpassung hatten wir nicht nur für die Laufzeit des Tarifvertrages die Regelung zur Erhöhung der Bezüge beschlossen, sondern auch noch für ein weiteres Jahr. Das war ausdrücklich ein Vorgriff und auch ein sehr kontrovers diskutierter, wenn ich mich gut erinnere, auf die dann anstehende neue Tarifrunde der Angestellten. Und dafür gab und gibt es für den Landeshaushalt und die Beschäftigten gute Gründe. Zum einen garantierte dieser Vorgriff Planungssicherheit. Wir verabschieden ja bekannterweise unseren Haushalt immer für zwei Jahre, die aber leider nicht deckungsgleich mit der zweijährigen Laufzeit des Tarifvertrages sind. In der Praxis bedeutete das in der Vergangenheit, dass entweder Nachtragshaushalte oder die Zustimmung des Plenums zu Vorgriffzahlungen erforderlich waren. Das ist aber nicht nur haushalterisch nicht gerade elegant, auch die Beschäftigten mussten längere Zeit auf die Regelung zur Besoldungsanpassung warten.
Damit die Besoldungserhöhung möglichst schnell auch im Portemonnaie ankam – und daran erinnern sich sicherlich noch viele unter Ihnen –, hatten wir hier parlamentarische Eilverfahren auf den Weg gebracht, sodass zumindest bis Weihnachten das Plus auch ankam. Von den neuen Verfahren profitieren folglich der Landeshaushalt durch Planungssicherheit, aber auch die beamtet Beschäftigten durch eine frühzeitige Erhöhung ihrer Bezüge und nicht zuletzt Sie als Abgeordnete, die keinen Gesetzgebungssprint hinlegen müssen. Dass alle Beteiligten so langsam ihren Frieden mit dieser Lösung machen konnten, lag vor allem an der Revisionsklausel. Mit dieser Klausel konnten wir den Vorgriff auf den Tarifabschluss absichern. Wäre der Tarifabschluss deutlich höher als die beschlossenen 2 Prozent gewesen, hätten wir nachsteuern können, umgekehrt natürlich auch.
Und dass wir mit unserer Einschätzung eine ziemliche Punktlandung hingelegt haben, das können Sie jetzt sehen. Im März vergangenen Jahres hatten sich die Bezüge der Angestellten um 2,1 Prozent erhöht. Ich wiederhole und festige:
(Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Phase 5 ist das. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Die Beamten haben bereits zwei Monate zuvor 2 Prozent erhalten. Über das gesamte Jahr 2015 gesehen war das Plus der Beamtinnen und Beamten also schon auf den ersten Blick höher als das ihrer angestellten Kolleginnen und Kollegen im Land. Auf den zweiten Blick, das sei hier nur am Rande erwähnt, war es sogar deutlich höher. Man darf nämlich nicht vergessen, dass die Angestellten seit vergangenem Jahr höhere Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge leisten müssen, sodass vielen Tarifbeschäftigten netto weniger bleibt, als die Bruttolohnerhöhung vermuten lässt. Ähnliche Abzüge haben die Beamtinnen und Beamten in der Größenordnung hingegen nicht zu befürchten.
Es muss also niemand ein unvertretbares Auseinanderdriften zwischen Vergütung und Besoldung befürchten, wenn wir in unserem Gesetzentwurf eine zweiprozentige Besoldungserhöhung vorschlagen, mindestens aber 65 Euro zum 1. September, also ein halbes Jahr später als bei den Angestellten vorzunehmen. Effektiv erreichen wir, wenn wir den Nettolohn betrachten, eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten bei uns im Land.
Das ist keineswegs die subjektive Bewertung einer Finanzministerin, denn ich bin sehr froh, dass im vergangenen Jahr höchst richterlich geklärt wurde, welche Faktoren für eine verfassungsgemäße Alimentierung zu beachten sind. Mecklenburg-Vorpommern hält die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien sowohl bei der Richter- als auch bei der A-Besoldung ein und ist von einer verfassungsrelevanten Indexverletzung weit entfernt. Selbstverständlich haben wir in der Ihnen vorliegenden Gesetzesbegründung die dazu erforderlichen Berechnungen ausführlich erläutert. Trotzdem ist in den Stellungnahmen, die dem Gesetzentwurf vorausgingen, teilweise Kritik geäußert worden.
Natürlich habe ich Verständnis für dieses Gebaren der Gewerkschaften, objektiv ist die Kritik allerdings kaum nachvollziehbar, zumal in unserem Bundesland. Der öffentliche Dienst und insbesondere die beamtet Beschäftigten gehören zu den Lohnführern bei uns im Land und auch im Ländervergleich befinden wir uns deutlich über dem Durchschnitt, und das über nahezu alle Besoldungsgruppen hinweg. Der vorliegende Gesetzentwurf würdigt folglich auf der einen Seite die Arbeit, die tagtäglich in den Schulen, bei der Polizei und in der Verwaltung geleistet wird. Er hat gleichzeitig aber auch den Landeshaushalt im Blick.
Es ist kaum einen Monat her, dass wir diesen Landeshaushalt und damit die höchsten Personalausgaben in der Geschichte unseres Bundeslandes beschlossen haben. Erstmalig steigen diese Ausgaben auf über 2 Milliarden Euro. Das ist mehr als jeder vierte Euro des gesamten Etats. Bei gleichem Personalbestand bedeutet allein die vorliegende Besoldungsanpassung Mehraus
gaben von über 25 Millionen im kommenden und über 31 Millionen Euro ab dem Jahr 2018. Ich hoffe sehr, Sie teilen daher meine Auffassung, dass wir hier einen ausgewogenen Kompromiss gefunden haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Punkt ist nach wie vor strittig – unser Vorgriff auf den kommenden Tarifabschluss für das Jahr 2017. Wir wollen dieses Verfahren beibehalten. Ich hatte die Vorteile eingangs aufgeführt. Das bedeutet im konkreten Fall, dass wir ab 1. Juni 2017 die Bezüge um 1,75 Prozent erhöhen möchten. Ich betone noch mal, dass dies weder Teil der jetzigen Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses ist noch dass wir in der kommenden Tarifrunde und der dann zu erörternden Übertragung auf die Besoldung damit vorgreifen wollen. Nach dem Tarifabschluss werden wir mit den Gewerkschaften über eine angemessene Übertragung sprechen, bei der dann der Umfang der Erhöhung aus 2017 und über ein eventuelles Nachsteuern im Folgejahr 2018 in die eine oder andere Richtung beraten wird. Deshalb steht das Jahr 2017 unter dem Vorbehalt der Revisionsklausel.
Der Vorgriff erleichtert Ihnen die ausführliche parlamentarische Beratung, dem Landeshaushalt verschafft er Planungssicherheit, und vor allem garantiert er den Beamtinnen und Beamten die frühzeitige, zeitnahe Erhöhung ihrer Bezüge. Auch vor diesem Hintergrund bitte ich das Parlament um eine möglichst breite Unterstützung des Regierungsentwurfs. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5031 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Rechtsbereinigung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Drucksache 6/5062.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Rechtsberei- nigung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucher- schutz (LU-Rechtsbereinigungsgesetz) (Erste Lesung) – Drucksache 6/5062 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir legen Ihnen heute ein Gesetz vor, das deutlich macht, dass wir deregulieren, dass wir aber auch die aktuellen Entwicklungen in diesem Lande für unser Ressort wahrnehmen und letzten Endes damit auf die allgemeinen Bedürfnisse der Bevölkerung abheben. Und zum anderen wird auch deutlich, dass wir es in unserem Geschäftsbereich allein im Lande mit 16 Gesetzen zu tun haben, die durch unser Haus begleitet werden, und immerhin direkt über diese Gesetze 33 Verordnungen aktuell in Kraft gesetzt worden sind. Ich glaube, wir können erkennen, dass der Umfang des Bestandes von Rechtsvorschriften auch auf Landesebene eine große Herausforderung für den Normbetroffenen und für den Rechtsanwender darstellt, also letzten Endes für den Bürger, für die Wirtschaft und für die Verwaltung selbst.
Zudem enthalten die Gesetze natürlich das geltende Recht. Im Laufe der Zeit ist aber auch deutlich geworden, dass eine Reihe von Vorschriften veraltet oder letzten Endes nicht auf dem aktuellen Stand war und damit keine praktische Wirkung mehr erzielt hat. Ich glaube, es geht jedem Ressort so, und insofern habe ich mich über die Resonanz der anderen Häuser sehr gefreut, weil wir da mit einem guten Beispiel vorangehen. Unser Ministerium hat den Normbestand in dieser Hinsicht überprüft und ich glaube, dass im Ergebnis der Prüfung, die wir Ihnen in dem Entwurf vorgelegt haben, die Deregulierung, die Verwaltungsvereinfachung auf der einen Seite, aber auch die Rechtsbereinigung für den Geschäftsbereich, kurzum mit dem Rechtsbereinigungsgesetz vorgelegt worden ist.
Ich glaube auch, dass es gut ist, worauf ich persönlich großen Wert lege, dass wir die Qualität der Gesetze deutlich verbessert haben, im Übrigen durch eine bessere Lesbarkeit. Das ist ja auch draußen in den Veranstaltungen, die wir vielerorts durchführen, immer wieder deutlich geworden, dass wir die Überschaubarkeit der Gesetze weiter verbessern. Mit der Rechtsbereinigung soll natürlich innerhalb solcher Normen, die weiterhin benötigt werden, für eine klare und eindeutige Sprache, denn ein Gesetz ist ja verbindlich, für konsistente Verweisungen, eine aktuelle Terminologie und eine möglichst kurze und klare Aussage im Rahmen der Gesetzgebung gesorgt werden.
Es ist ja so, dass die Landesregierung sich insgesamt mit dem Umsetzungsschritt der Deregulierung befasst hat und damit auch ein Bürokratieabbau einhergehen soll und muss, denn unterm Strich haben wir innerhalb der Landesregierung beschlossen, weiter deutlich Personal abzubauen, um damit letzten Endes, das ist ja eben eingebracht worden, den Haushalt finanzierbar zu halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist auch wichtig, Ihnen noch den Hinweis zu geben, dass wir eine weitere Änderung eines nicht ganz unwesentlichen Themas in diesem Lande dem Hohen Hause vorlegen, nämlich das Reisekostengesetz. Darüber freue ich mich sehr und hoffe auf eine möglichst schnelle Bearbeitung.
Herr Vorsitzender, Herr Professor Dr. Tack, ich wäre dankbar, wenn wir möglichst zügig noch vor der Som
merpause dieses Gesetzgebungsverfahren abschließen könnten, denn es geht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Forstverwaltungen, aber auch in den Großschutzgebietsverwaltungen darum, dass wir der Überzeugung sind, dass diejenigen, die ihr Fahrzeug privat nutzen in den Gebieten, einen zusätzlichen Schlechtwetter- oder Schlechtwegezuschlag erhalten sollen, um damit zu zeigen, dass hier diese Problematik anerkannt wird, denn diese fahren zum überwiegenden Teil auf unbefestigten oder zum Teil schwer befahrbaren Waldwegen. Dieses verursacht natürlich in der Regel deutlich höhere Anschaffungs- oder auch Reparaturkosten sowie die Abnutzung eines privaten Pkw ist damit erheblich höher.
Ich freue mich auch, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir ab 2016 schrittweise die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen umsetzen werden und damit eine Vereinfachung für die Landesverwaltung entstehen wird. Der komplette Austausch wird sich natürlich hinziehen und deswegen werden wir auch für die Zukunft noch eine Reihe von zum Dienst privat zugelassenen Fahrzeugen haben. Haushaltsrelevant – da hat der eine oder andere auch schon aufgehorcht – ist das nicht, weil wir dies aus dem eigenen Wirkungskreis finanzieren. Wir wissen alle gemeinsam, dass wir im Bereich der Forsten einen Wirtschaftsbetrieb haben, der glücklicherweise aufgrund doch recht guter Holzpreise nach wie vor gute Erträge abwirft, sodass wir diese aus dem eigenen Wirkungskreis finanzieren können. Im Übrigen gilt dieses dann auch für die Nationalparkmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Auch hier ist die Finanzierung in der Bewirtschaftung der vorhandenen Ansätze vorgesehen.
Insofern bitte ich darum, unserem Gesetzgebungsverfahren zuzustimmen, und wünsche den Beratungen einen schnellen und guten Erfolg. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, auch hier eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5062 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und weiterer Rechtsvorschriften, Drucksache 6/5076, in Verbindung mit dem Punkt b): Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 6. Wahlperiode, Drucksache 6/5077.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern und weiterer Rechtsvorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 6/5076 –
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 6. Wahlperiode – Drucksache 6/5077 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begeben wir uns auf einen nur sehr selten eingeschlagenen Pfad. Wir machen uns auf den Weg, die Verfassung unseres Landes zu ändern. Unsere Landesverfassung hat sich seit ihrem Bestehen sehr bewährt. Es gibt nichts Grundlegendes an unserer Verfassung zu ändern, das heißt aber nicht, dass man sie an der einen oder anderen Stelle nicht noch ein Stück verbessern kann.
Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt unserem Gemeinwesen nicht nur seine rechtliche Grundordnung, sie stellt auch einen Grundkonsens aller, hier muss ich einschränken, demokratischen politischen Kräfte dar.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Inkrafttreten der Landesverfassung ist dies lediglich viermal geschehen. Erstmals erfolgte eine Änderung im Jahre 2000 mit der Einführung des sogenannten Konnexitätsprinzips. Gegenstand der mehrere Artikel betreffenden Änderungen im Jahr 2006 war neben der Aufnahme diverser Schutzziele und der Verlängerung der Wahlperiode des Landtages ein Punkt, an den wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gewissermaßen anknüpfen. Das Quorum für Volksbegehren wurde seinerzeit von 140.000 auf 120.000 Unterstützer reduziert. 2007 wurde ein neuer Artikel 18a zur Friedensverpflichtung und Gewaltfreiheit in unsere Landesverfassung eingefügt. Das Besondere an dieser Verfassungsänderung war, dass sie nicht durch ein Änderungsgesetz aus der Mitte des Landtages, sondern auf Betreiben einer Volksinitiative erfolgte. Die letzte Änderung liegt fünf Jahre zurück. 2011 wurde die sogenannte Schuldenbremse in die Verfassung eingeführt, die ab dem Jahr 2020 gilt.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Verfassung soll sowohl Verlässlichkeit wahren als auch gesellschaftlichem Wandel sowie politischen Entwicklungen Rechnung tragen. Dem wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachkommen. Die Bedeutung der Verfassung und ihre Akzeptanz hängen davon ab, dass sie auf einem möglichst breiten Konsens beruhen. Auch deshalb ist es wichtig, dass dieser Gesetzentwurf von allen demokratischen Fraktionen gemeinsam getragen wird. Ich bin daher sehr froh, dass die Gespräche der demokratischen Fraktionen über konkrete Änderungen in der Landesverfassung nunmehr zu einem Ergebnis geführt haben. Dieses Ergebnis kann sich sehen lassen.