Protokoll der Sitzung vom 27.01.2016

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

also die Wahlberechtigten, dann ist es doch egal, um wie viele.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele davon gehen zur Wahl, das ist der Anteil, das ist die Wahlbeteiligung.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber es nehmen absolut mehr Menschen teil!)

Ja, können Sie mir nicht erklären.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Mathematik! Oh, Mann!)

Zwischen dem Wahlalter und der Volljährigkeit besteht für uns nach wie vor ein innerer Zusammenhang. Warum

soll jemand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden, wenn die Gesellschaft ihn selbst gleichzeitig nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse eigenständig zu regeln? Diese Frage konnten Sie bis heute nicht beantworten.

Seit 2009 dürfen Minderjährige, also unter 18-Jährige, kein Sonnenstudio benutzen, zum Beispiel. Der Opferschutz von Zeugen durch Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von 16 Jahren auf 18 Jahre erhöht. 16-Jährige werden also vom Gesetzgeber eben gerade nicht wie Erwachsene behandelt, vielmehr werden die Schutzregelungen, die für Kinder und Jugendliche gelten, für diese Altersgruppe sogar noch ausgedehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie können auch schon einen Beruf wählen mit 16. Sie können auch unter 18 schon zur Bundeswehr gehen.)

Der Staat traut den jungen Menschen zwischen 16 und 18 nicht zu,

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

dass sie sich mit den Risiken und Folgen ihres Verhaltens abschließend auseinandersetzen können, und sieht in vielen Bereichen eine gegenüber Erwachsenen erhöhte Schutzbedürftigkeit.

(Patrick Dahlemann, SPD: Aber Parteimitglied dürfen sie werden?)

Genau dies steht doch aber in einem absoluten Missverhältnis, meine Damen und Herren, zu Ihrer Argumentation für das Wahlrecht.

Auf Ihre Argumentation zur Hoffnung auf eine höhere Wahlbeteiligung bin ich schon eingegangen. Auswirkungen auf die Höhe der Wahlbeteiligung können nach unserer Auffassung kein Argument für die Absenkung des Wahlalters sein, denn sie spielen ja auch beim Wahlrecht für Erwachsene keine Rolle. Da aber jede Wahl nach dem Verfassungsgrundsatz in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl zu erfolgen hat, können für 16-Jährige keine anderen Grundsätze für das Wahlrecht gelten als für 18Jährige.

Die von uns in Auftrag gegebene Umfrage vom Februar 2014 ist hier ebenfalls schon zur Sprache gekommen.

(Patrick Dahlemann, SPD: Schon nicht mehr repräsentativ.)

Es ist eine repräsentative Umfrage gewesen, darauf möchte ich noch mal hinweisen an dieser Stelle. Dort ist klar und deutlich herausgekommen, und auch bei der Gruppe der betreffenden Wähler, nicht nur bei den … Es ist also gefragt worden, es sind die Alterskohorten befragt worden, die hier in Rede stehen, nämlich die 16- und 17-Jährigen, und es sind die, die das Wahlrecht haben, ebenfalls befragt worden. Also da gibt es eine deutliche Trennung. Das ist nicht so, wie das hier, ich glaube, Frau Borchardt dargestellt hat. In beiden Alterskohorten war deutlich zu sehen, dass das Wahlrecht mit 16 nicht gefordert wird. Vielmehr ist es so, dass die Jugendlichen sich das gar nicht zutrauen und sich selbst nicht für reif genug halten.

Die Argumentation, werter Herr Dahlemann, „Jugend im Landtag“ kann insofern auch nicht stechen,

(Patrick Dahlemann, SPD: Sehen wir uns da?! Sehen wir uns da?!)

weil das nun wirklich eine Gruppe ist, die nicht repräsentativ ist. Also wenn man eine Umfrage macht, die repräsentativ ist …

(Patrick Dahlemann, SPD: Das muss man den Leuten direkt sagen!)

Mit dem Abstimmungsverhalten bei „Jugend im Landtag“, da unterstellt man ganz einfach, dass das Jugendliche sind – das ist auch so und das ist ja hundertprozentig so –,

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

dass es Jugendliche sind, die sich für Politik interessieren, aber das ist im Durchschnitt der Bevölkerung eben nicht so.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist mit Erwachsenen, die sich dafür interessieren? – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Also die meisten minderjährigen Jugendlichen stehen einer Absenkung des Wahlalters höchst kritisch gegenüber. Sie sind mit der Verantwortung, die mit einer Wahlentscheidung einhergeht, überfordert. Viele äußern sich ganz offen, dass Politik derzeit nicht zu den Hauptthemen ihres Lebens gehöre.

An der Stelle mal ein Zitat von Ernst Barlach, der sagte:

(Udo Pastörs, NPD: Oh!)

„Es ist das Vorrecht der Jugend, Fehler zu begehen, denn sie hat genug Zeit, sie zu korrigieren.“ Zitatende. Wenn wir den jungen Menschen das Wahlrecht geben, dann haben sie diese Zeit zum Korrigieren eben nicht mehr, zumindest was die Wahlentscheidung betrifft,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

denn mit Wahlen werden Fakten geschaffen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Andreas Butzki, SPD: Das ist dann auch eine Logik!)

Ja, das ist so.

(allgemeine Unruhe – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Was den Antrag der GRÜNEN betrifft, da würde ich der Argumentation von Patrick Dahlemann durchaus folgen wollen. Es gibt viele Elemente, die müssen wir jetzt nicht noch mal aufzählen, viele Elemente, die bereits genutzt werden. Abstimmungen an Schulen, das sind Dinge, die sind überhaupt nicht neu, die kann man machen, ob man das Wahlalter jetzt absenkt oder nicht. Wir als CDUFraktion bleiben jedenfalls dabei, wir stimmen dem Gesetzentwurf, der Absenkung des Wahlalters nicht zu

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und lehnen auch den Antrag der GRÜNEN hiermit ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Petereit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird für Sie keine Überraschung sein,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wird es nicht.)

aber im Gegensatz zu den Koalitionären haben wir nur eine Meinung und die vertreten wir auch. Während Sie danach entscheiden, ob Sie in der Regierung oder in der Opposition sitzen, entscheidet bei uns allein das Wohl des Volkes

(Heinz Müller, SPD: Welches Volkes?)

und in diesem Fall das Wohl der 16- und 17-Jährigen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle unsere Position von 2012 bekräftigen. Wir werden den vorliegenden Anträgen unsere Zustimmung erteilen beziehungsweise der Überweisung in die zuständigen Ausschüsse zustimmen.

Aus unserer Sicht wird durch die Herabsetzung der Altersgrenze bei Landtagswahlen auf 16 Jahre weiteren 24.000 jungen Menschen zumindest die Möglichkeit gegeben, politisch Einfluss zu nehmen. Allerdings steht für uns schon heute fest, dass die jungen Leute nicht so rege von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen werden, wie es sich manche Abgeordnete hier insgeheim wünschen. Auch der Grund dafür hat sich nicht geändert. Die Hauptursache der Politikverdrossenheit sind Ihre politischen Fehlentscheidungen, die Sie zum Leidwesen der Bürger im Land unentwegt getroffen haben und auch heute wieder treffen werden.

Als zweite Ursache kann die Abkapselung vom wirklichen Leben hier im Schweriner Landtag gewertet werden.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Die nicht öffentlichen Ausschusssitzungen sind ein Beispiel dafür. Nicht einmal in den Kommunalparlamenten sind Sie bereit, für mehr Transparenz zu sorgen, wie die heutigen Debatten zur Änderung des Fragerechts und der Öffentlichkeit von Hauptausschusssitzungen erneut bewiesen haben. Auf der einen Seite sprechen Sie für das Wahlrecht ab 16 bei den Landtagswahlen und auf der anderen Seite verbieten Sie jungen wie alten Menschen im Land, sachbezogene Fragen auf Gemeindevertretersitzungen zu stellen.