Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Die Merkel muss weg, weil sie deutschen Interessen nachhaltig schadet. Und es gibt Mediziner, die fragen sich, ob diese Frau noch alle Tassen im Schrank hat.

(Julian Barlen, SPD: Da wollen wir doch mal sehen, was Karlsruhe sagt. – Zuruf von Stefanie Drese, SPD)

Insofern bitte ich Sie...

Einen Moment, Herr Pastörs!

(Der Abgeordnete Udo Pastörs wendet sich vom Rednerpult ab und spricht die Präsidentin an.)

Sie haben das hier entweder als ein Zitat zu kennzeichnen, das haben Sie nicht gemacht, Sie haben nur einfach pauschal behauptet, „sagen Mediziner“.

(Der Abgeordnete Udo Pastörs wendet sich an das Präsidium.)

Entweder Sie zitieren hier etwas...

(Der Abgeordnete Udo Pastörs wendet sich fortgesetzt an das Präsidium.)

Es geht um Ihre Bemerkung „nicht alle Tassen im Schrank“. Entweder, Sie weisen das als ein Zitat nach, ansonsten mache ich Sie darauf aufmerksam, dass solche Äußerungen hier im Parlament nicht statthaft sind, und wenn Sie sie noch mal wiederholen, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wissen Sie doch!)

Jetzt können Sie fortfahren.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Jetzt kann er sich selber zitieren.)

Also dieser Fachmann attestierte der Kanzlerin einen Narzissmus, einen krankhaften Narzissmus,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch etwas anderes als das, was Sie da vorhin gesagt haben!)

der für unser Land große Gefahren birgt,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das mag ja Ihre Ableitung sein.)

weil sie sich unter diesem Einfluss, dieser geistigen Störung eventuell zu Handlungen hinreißen lässt, die irreparabel sind.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, das war wohl Adolf Hitler oder so.)

Dieser Einschätzung könnte man sich anschließen, wenn man das Verhalten der Kanzlerin der letzten zwölf Monate beobachtet. Insofern bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Julian Barlen, SPD: Welche Aufmerksamkeit? – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5083. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der An- trag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5083 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksache 6/5130 ein Antrag zum Thema „Rücknahme der Feststellungsbescheide zur Neuordnung der Krankenhausstandorte Wolgast und Anklam“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Dringlichkeit gewünscht?

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Bitte schön, Frau Gajek.

Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäfts- ordnung): Ja, danke, Frau Präsidentin! Unsere Aufforderung an die Landesregierung zum Widerruf der Feststellungsbescheide über die Neuordnung der Krankenhausstandorte Wolgast und Anklam ist einerseits dringlich, weil entscheidende Informationen, die den Anlass gaben, erst nach Antragsschluss für die aktuelle Landtagssitzung eingingen. Dieser war am 13. Januar 2016. Die den Feststellungsbescheiden widersprechenden Betriebskenn- zahlen aus dem Kreiskrankenhaus Wolgast wurden aber erst durch die Stellungnahme von Dr. Foest, Oberarzt der Wolgaster Kinderchirurgie, vom 21. Januar 2016 den Mitgliedern unserer Landesregierung bekannt. Relevant war hierfür auch die Beantwortung der Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5099, die erst gestern eingegangen ist.

Andererseits begründet sich die Dringlichkeit mit der akuten Wirksamkeit der drei betreffenden Feststellungs- bescheide bereits zum 2. Januar 2016 beziehungsweise zum 1. Februar 2016. Bei Umsetzung der Feststellungsbescheide drohen unseren Erkenntnissen zufolge erhebliche Mängel in der fachärztlichen Notfallversorgung von Kindern in der Region Usedom/Wolgast sowie in der kinderärztlichen Versorgung durch AMEOS Anklam. Kostenerwägungen nähren zusätzliche Zweifel an der Neuordnung der Krankenhausstandorte Anklam und Wolgast.

Ich bitte um Aufsetzung auf die Tagesordnung.

Das Wort zur Gegenrede wird offensichtlich gewünscht. Bitte schön, Herr Müller.

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir halten diesen Antrag nicht für dringlich. Wir haben in diesem Hohen Haus hinreichend über die Krankenhaussituation in Wolgast und in Anklam diskutiert. Das, was hier an neuen Fakten oder angeblich neuen Fakten aufgetaucht ist, rechtfertigt es unserer Meinung nach nicht, dass wir hier erneut in eine solche Diskussion eintreten.

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe vielmehr den Eindruck, dass das wesentliche neue Faktum die Antworten der Sozialministerin auf die Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Fragestunde gewesen sind, mit denen diese nicht einverstanden sind. Das, meine Damen und Herren, werden wir aber auch durch eine neue Diskussion nicht ändern.

Und wenn Sie, Frau Gajek, wie Sie es eben gesagt haben, es erneut befürchten und so weiter, dann glaube ich nicht, dass dieses allein in der Lage ist, die Dringlichkeit eines solchen Antrags zu begründen. Wir lehnen die Dringlichkeit ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Wir kommen zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Die Erweiterung der Tagesordnung ist somit abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Rechtssicherheit für offene WLANs in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksa- che 6/5070.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Rechtssicherheit für offene WLANs in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/5070 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Fraktionsvorsitzende Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im November des vergangenen Jahres hat meine Fraktion beantragt, die Freifunkinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Unser Antrag wurde von Ihnen, meine Damen und Herren der Großen Koalition, abgelehnt, und zwar mit den Worten, ich darf zitieren: „Die Überschrift ist gut, die Begründung ist super, Ihre Rede war … toll, aber der Antrag selbst, der Inhalt des Antrages ist abzulehnen.“ Die Kollegin Wippermann monierte seinerzeit, dass die Trennung von öffentlichem WLAN und Freifunk nicht klar genug aus unserem Antrag hervorgehe und dass es vonseiten der Freifunkinitiativen keinen Bedarf für die Unterstützung aus dem politischen Raum gebe.

Wir hatten dort andere Signale, und zwar aus Rostock. Die Rostocker Freifunker haben den Antrag begrüßt, aber der Antrag selbst und die Debatte haben dann dazu geführt, dass es in Waren Kontakt zwischen dem linken Wahlkreisbüro und der dort ansässigen Freifunkinitiative gab. Das wiederum hat dazu geführt, dass der linke Bürgermeister des Ortes Karow in der Nähe von Waren in der Lage war, seine Gemeinde mit Internet zu versorgen. Also: Links wirkt auch in diesen Fragen.

Wenn wir uns heute, meine Damen und Herren, erneut mit dieser Frage beschäftigen, dann ist es uns wichtig, dass freies und offenes WLAN in Mecklenburg-Vorpom- mern verbreitet wird, und wir setzen es auf die Tagesordnung, zumal es auch ganz aktuell ist. Wie Sie wissen, wird nach wie vor auf Bundesebene zwischen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die Novelle des Telemediengesetzes diskutiert, insbesondere Paragraf 8, was die Störerhaftung betrifft.

Der Hintergrund für die Verbreitung von öffentlichem WLAN wie auch die weitere Verbreitung des Freifunkes ist der gleiche und das wird eben in diesem Paragrafen 8 des Telemediengesetzes, insbesondere in Absatz 4, die genannte Störerhaftung, geregelt. Nach wie vor müssen private Betreiber von WLANs sicherstellen, dass über Zugriffe externer User keine Rechtsbrüche in ihrem Netzwerk stattfinden, und daher ihr Netzwerk verschlüsseln.

Ich hatte damals im November darauf aufmerksam gemacht, dass in anderen europäischen, aber auch in anderen Ländern dieser Welt ein anderer freier Zugang zu solchen Netzen möglich ist. Gestattet, und darum geht es jetzt, in Deutschland ist der mehr oder weniger frei zu nennende Zugang lediglich, wenn man das Providerprivileg besitzt, das von der Störerhaftung befreit. Das Problem ist, dass es nicht einfach ist, dieses Providerprivileg zu erhalten, insbesondere für kleine Betreiber, wie eben eine Besitzerin eines Cafés, einen Betreiber eines kleinen Ladens oder eine Bürgerin oder einen Bürger schlechthin. Das Providerprivileg bekommen in der Regel nur Telekommunikationsunternehmen, Institutionen oder Kommunen zugesprochen.

Störerhaftung und Providerprivileg sind gleichermaßen unverständlich. Die Störerhaftung ist schädlich für die infrastrukturelle Entwicklung und ihre Ausbildung bürgerschaftlichen Engagements und ist bei genauem Hinsehen genauso unverständlich wie eben dieses Providerprivileg. Die Zugangsbedingungen zu den Hotspots der Telekommunikationsunternehmen verhindern jedenfalls keinen einzigen möglichen Rechtsbruch im Netzwerk des jeweiligen Anbieters.

Damit wird jedoch etwas anderes sichergestellt. Sichergestellt wird die Dominanz der Telekommunikationsunternehmen im Bereich der öffentlich verfügbaren WLANs. Und wenn ich mich dann daran erinnere, wie viele Lobbyisten einen freien Zugang zum Bundestag haben, kann man sicherlich auch mal abprüfen, ob Telekommunikationsunternehmen bei bestimmten Fraktionen dazugehören.

Wer würde sich denn, will ich Sie fragen, noch ein Datenpaket bei einem Anbieter kaufen, um über dessen Hotspots – das WLAN, das dort angeboten wird – zu surfen, wenn er sich genauso gut in einer Stadt oder in einer Gemeinde frei bewegen könnte, frei mit seinen mobilen Endgeräten, und dabei allein über die Kommune oder private Anbieter flächendeckend mit eben diesem

freien WLAN versorgt wäre? Das würde keiner von Ihnen machen. Jeder würde auf dieses frei zugängliche Netz tatsächlich zugreifen. Mit ziemlicher Sicherheit wäre das Geschäftsmodell Hotspot für die großen Telekommunikationsunternehmen dann gefährdet.

Von welchen Dimensionen wir hier sprechen, wird an der Datenmenge deutlich, die allein über die Hotspots der Telekom in Bonn im Juli 2014 abgerufen wurden. Es waren sage und schreibe 17 Terabyte. Das ist eine Datenmenge, um das anschaulich darzustellen, die auf 2.000 DVDs untergebracht werden müsste. Das war vor anderthalb Jahren. Weniger ist es wohl nicht geworden, denn das Interesse und die Nutzung der WLANs und überhaupt des Netzes haben ja zugenommen. Dank der Störerhaftung, die den Telekommunikationsunternehmen gute Geschäfte garantiert, wird das auch für diese Unternehmen so bleiben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Aber die Beseitigung der Störerhaftung würde den Telekommunikationsunternehmen am meisten schaden, weshalb der Versuch der Einflussnahme geradezu zwingend sein dürfte.