Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Bereits – das ist mehrfach und von jedem Redner ange- führt worden – am 6. November 2015 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat beraten. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 Grundgesetz keine Einwendungen zu erheben.

Die Zielsetzungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat der Wirtschaftsminister in Person von Herrn Dr. Backhaus gerade dargestellt. Ich glaube, darauf müssen wir jetzt nicht mehr eingehen. Deswegen spare ich mir das. Zielsetzung und Bestrebungen des Landes MecklenburgVorpommern sind eindeutig. Insgesamt bietet der Gesetzentwurf den Wireless-LAN-Betreibern die nötige Rechtssicherheit bezüglich Haftungsfragen und Sicherheit

(Helmut Holter, DIE LINKE: Eben nicht.)

sowie letztendlich die Chance, eine größere Abdeckung mit Wireless-LAN-Netzen im gesamten Bundesgebiet zu ermöglichen.

Aber Sie wissen auch, dass durch die Überweisung des Gesetzentwurfes nach der Ersten Lesung am 3. Dezember in den Ausschüssen noch beraten wird. Es gibt gera

de diesbezüglich Verhandlungsbedarf und diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Bei diesen Verhandlungen geht es genau um diesen Paragrafen 10 in der derzeitigen Ausgabe, vor allen Dingen auch um diesen Paragrafen 8, wo es zwei Sachen gibt: einmal der Wunsch nach der bedingungslosen Abschaffung der Störerhaftung, aber andererseits die innenpolitischen sicherheitstechnischen Belange, die man eben mit berücksichtigen möchte.

Ich bin davon überzeugt, dass es hier Änderungen im Gesetz geben wird zugunsten des Ansinnens, und ich vertraue auch darauf, dass dies dann in dem Sinne gelöst werden und die Entwicklung dementsprechend fortschreiten kann. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Petereit von der Fraktion der NPD.

(Heinz Müller, SPD: Oh, jetzt kommt ein Experte!)

Karneval!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Freies Netz für alle, Herr Petereit!)

In dem der heutigen Diskussion zugrunde liegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es einleitend in der Problem- und Zielbeschreibung unter anderem, dass das Gesetz darauf abziele, „WLAN-Betreibern die nötige Rechtssicherheit in Haftungsfragen zu verschaffen“, und durch diese Rechtssicherheit solle dann „eine größere WLAN-Abdeckung in Deutschland“ erreicht werden.

Die Handvoll unter Ihnen, die das Thema verfolgt haben, wissen, dass der Gesetzentwurf aber dazu nicht geeignet ist, und der Rest darf weiter nach dem WLAN-Kabel suchen.

(Patrick Dahlemann, SPD: Nach dem WLAN-Kabel?)

Rechtssicherheit kann natürlich dadurch nicht erreicht werden, indem ganz klar geregelt wird, dass, wer ein offenes WLAN zur Verfügung stellt, jede Rechtsverletzung, die durch einen Nutzer in diesem Netz begangen wird, zu verantworten hat. Das wäre dann eine klare Rechtslage. Allerdings, und das leuchtet ein, wird es wohl niemanden geben, der dann noch bereit ist, ein offenes Netz bereitzustellen, womit die Zielsetzung, eine größere WLAN-Abdeckung zu erreichen, ins Gegenteil verkehrt wird.

Die Sachverständigenanhörung im Bundestag hat ergeben, dass die vom Bundesrat angeregten Änderungen alternativlos sind. Am Ende der Rednerliste stehend konnte ich natürlich davon ausgehen, dass für den doch relativ einfach zu begreifenden Sachverhalt alle Argumente dargelegt wurden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Woher wissen Sie, dass Sie das Letzte sind?)

Wer hier noch Nachhilfe braucht, kann sich umfassend auf der Internetseite der Digitalen Gesellschaft informie

ren. Sollte die Störerhaftung allerdings nicht bedingungslos fallen, wird über kurz oder lang die IP-Verschleierung zum Standard werden, was für den Schutz, die persönlichen Daten betreffend, natürlich auch was für sich hat. Allerdings werden, und dessen sollten sich alle Überwachungsfanatiker bewusst sein, Rechtsverletzungen nach wie vor stattfinden, und trotz Vorratsdatenspeicherung und trotz Netzkontrolle werden Verstöße nur schwer bis gar nicht verfolgt werden können. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun noch einmal der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für einen kollegialen Umgang und für eine gute Politikerin, glaube ich, gehört es sich, dass man gut zuhört und natürlich auch seine Meinung sagt. Ich habe in Bezug auf den Antrag vom November gesagt, dass er nicht weit genug ging, weil wir ja sehr wohl Freifunkinitiativen unterstützen wollten und in dem Zusammenhang auch die Störerhaftung beseitigt sehen wollten, aber wir damals eben nicht in dieser Intensität auf die Probleme der Novelle des Telemediengesetzes eingegangen sind.

Wenn ich heute im Internet lese – weil Frau Wippermann darauf eingegangen ist –, dass Freifunker und die Digitale Gesellschaft sich unter anderem gegen Vorschaltseiten aussprechen und dagegen mobilmachen, dann hat das auch etwas mit der Störerhaftung zu tun und mit dem Providerprivileg, weil nämlich genau mit dem Providerprivileg die Vorschaltseiten ermöglicht werden und ich mich durch das Anklicken in dem entsprechenden Kästchen bereit erkläre, die entsprechenden Nutzungsbedingungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Was wir aber wollen – ich hoffe, dass wir, die dazu gesprochen haben, uns zumindest darin einig sind, und alle, die sich auf dem Gebiet auskennen –, ist, dass es eigentlich ohne Vorschaltseiten möglich sein muss, in das WLAN, in das offene WLAN einzusteigen, so, wie das auch in anderen Ländern möglich ist.

Sie haben recht – das hat Frau Wippermann gesagt, das hat auch Herr Waldmüller gesagt –, die Beratungen im Bund, im Bundestag sind noch nicht abgeschlossen. Auch das kann man aus dem Internet vernehmen, dass es gestern noch eine Beratung der beiden Koalitionsfraktionen, der CDU und der SPD, gegeben hat, man sich aber nicht einigen konnte. Es geht jetzt noch gar nicht mal um Bundesrat und Bundestag, sondern es geht erst mal nur darum, was im Bundestag passiert.

Und wenn wir dann, das will ich nur zur Ergänzung sagen, aus den unterschiedlichen Medien vernehmen können, dass Gießen in Hessen, Plauen und Chemnitz in Sachsen oder auch andere Orte sich ganz einfach auf den Weg begeben und freies Internet anbieten, aber diese Kommunen in der Regel dann vor die Hindernisse der Störerhaftung gestellt sind und auf Privatinitiativen – da sind wir wieder bei Freifunk – zurückgreifen müssen, dann frage ich mich, wie lange wir noch in dieser Situation verharren wollen.

Wenn ich, sehr geehrte Frau Wippermann, Ihnen noch etwas sagen darf – und das gilt in Anknüpfung an das, was Frau Berger jetzt ausgeführt hat –, die große Sorge

derer, im Übrigen auch Ihrer SPD-Bundestagsfraktion, besteht ja darin, dass in der Beratung über die Novelle des Telemediengesetzes zunehmend unbestimmte Rechtsbegriffe aufgenommen werden. Das ist die große Sorge der Beteiligten und derer, die dann daran partizipieren und gewinnen wollen, dass mit diesen unbestimmten Rechtsbegriffen genau die Störerhaftung nicht ausgeräumt wird.

(Susann Wippermann, SPD: Sagte ich doch.)

Ja, ich will ja auf eine bestimmte Situation hinaus, um Sie zu überzeugen zuzustimmen.

(Susann Wippermann, SPD: Ach so! – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, genau.

Und das sagt nämlich Ihr Kollege – den werden Sie ja kennen – Lars Klingbeil,

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

der Netzsprecher der SPD-Fraktion, in der „WirtschaftsWoche“ Nummer 3 vom 15. Januar 2016. Ich darf ihn kurz zitieren. Er führt aus, das Gesetz führe zu weniger offenen WLAN-Angeboten. Das Ziel derer, die sich damit beschäftigen, ich hoffe, dann auch der Fraktionen, muss doch sein, dass die Angebote für das offene WLAN viel mehr werden, als sie zurzeit sind. Wir alle haben das hier kritisiert, dass wir in Deutschland und auch, Herr Backhaus hat das ausgeführt, in Mecklenburg-Vorpommern doch noch sehr zurück sind auf diesem Gebiet. Ich habe das mit Freude und Zustimmung zur Kenntnis genommen, was der Minister Backhaus für Herrn Glawe und damit für die Landesregierung ausgeführt hat. Das war ja bisher in der Öffentlichkeit nicht zu vernehmen.

Und wie war es denn in der Vergangenheit? Wir haben mehrfach …

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Sind Sie jetzt gerade im Netz unterwegs, Herr Ringguth, oder...

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Das interessiert den nicht mal, ne?!

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Herr Ringguth, Sie stören! Das nennt man Störerhaftung.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielleicht haften Sie mal für das, was Sie hier tun!

(Minister Dr. Till Backhaus: Das werden wir rechtlich überprüfen lassen jetzt.)

Wie war es in der Vergangenheit? Sehr oft – manchmal war es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir auch sehr oft – wurden Anträge eingebracht, mit denen wir erreichen wollten, dass die Landesregierung in ihrer Position gegenüber der Bundesregierung auch konkret

im Bundesrat unterstützt wird. Das wurde von der Koalition abgelehnt: Brauchen wir nicht, machen wir schon.

Gestern hatten wir hier eine Beratung, da hat Herr Reinhardt in einem Zwischenruf auf meine Ausführungen bestätigt: Kommt darauf an, wer die Anträge stellt.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Genau.)

Nun stelle ich mir vor, Frau Wippermann, Ihre Initiative in der Koalition würde bedeuten, Sie fordern hier mit einem Antrag auf, die Landesregierung bei ihren Positionen im Bundesrat, die Herr Backhaus hier ausgeführt hat, zu un- terstützen. Mit wehenden Fahnen würden Sie das unterstützen, wir wären auch dabei.