Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, einige wundern sich, warum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jetzt zweimal hier reden.
… und haben festgestellt, dass es eine sehr emotionale Diskussion ist. Johann-Georg Jaeger hat sehr kirchliche Wurzeln und hat sich sehr dafür eingesetzt, wir mögen dem Antrag so nicht zustimmen, was er auch macht.
Aber ich – jetzt rede ich für mich – habe gesagt, nee, es gibt auch ein Selbstbestimmungsrecht. Ich finde, das muss diskutiert werden.
Ich habe Ihnen, Herr Kokert, Herr Müller, zugehört. Ich persönlich hätte mir auch gewünscht, dass es für diesen Bereich interfraktionell einen Auftrag gibt, sich mit dem Thema zu beschäftigen, weil ich glaube, dass das ein Thema ist, über das wir alle nicht so gerne nachdenken. Aber das Leben ist endlich, und diese Frage, wie gehe ich mit dem Tod um und mit der Trauer danach, steht. Gerade meine Generation hat Eltern, die jetzt in ein Alter kommen, wo sie vielleicht nicht mehr lange leben. Es ist schon schwer genug, darüber mit den Eltern zu reden, wie machen wir das, insbesondere wenn auch große Entfernungen zu überwinden sind.
Wir haben hier heute eine weitaus offenere Debatte darüber, das hoffe ich jedenfalls. Von daher habe ich immerzu noch abgewägt, überlegen wir, einen Überweisungsantrag einzureichen. Herr Müller hat aber, denke ich, sehr ausdrücklich gesagt, dass wir uns in der neuen Legislaturperiode damit beschäftigen.
Ich kann sagen, weil für mich dieses Selbstbestimmungsrecht so wichtig ist, gibt es Fragen, wie: Wo kann das eingefügt werden? Wie kann ich das machen? Wie kann ich aufklären, welche Möglichkeiten gibt es? Wir wissen gerade aus Diskussionen, die in den Stadtvertretungen waren, dass auch einige Angst haben, ihre Bestattung, eine würdevolle Bestattung nicht mehr bezahlen zu können. Das sind sehr, sehr viele Dinge, die da zu bedenken sind. Meine Großeltern haben zum Beispiel kein Grab mehr, weil sie schon über 25 Jahre tot sind. Also wie geht man mit bestimmten Dingen um?
Von daher – ich spreche jetzt für mich – werde ich mich bei dem Antrag enthalten und meine Fraktion wird zu diesem Antrag, denke ich, sehr unterschiedlich abstimmen. Das wollte ich hier zur Kenntnis geben und danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Vorsitzende der NPD-Fraktion sich hier hinstellt und von Menschenwürde redet, das ist schon absurd.
Ich will mich zunächst bei Ihnen herzlich bedanken für die weitgehend sachliche Debatte, die mir gezeigt hat, dass die Diskussion zu diesem Thema möglich, aber auch notwendig ist. Ich will jetzt nicht noch mal eingehen auf die Vorwürfe, parteipolitisch, vor den Wahlen und so weiter, es hilft uns ja nicht weiter.
Es wäre aber auch vorstellbar, dass man sagt, okay, wir wollen jetzt diesen Weg gemeinsam gehen, wir wollen die kommende Wahlperiode gemeinsam vorbereiten, gerade weil wir Zeit brauchen für die Diskussionen. Wer oder was hindert uns daran, die Diskussionen in dem jetzigen Landtag schon zu beginnen und für den folgenden Landtag Schlussfolgerungen zu erarbeiten beziehungsweise festzulegen, dass wir die Debatte dort fortführen? Deshalb beantrage ich an dieser Stelle die Überweisung unseres Antrages in den Sozialausschuss, um dort miteinander und in üblicher Art und Weise hinter verschlossenen Türen die Argumente auszutauschen, den Diskussionsprozess zu beginnen.
Was aber dem Verfahren nicht zuträglich ist, sehr geehrte Frau Sozialministerin, das sind Ihre Worte. Da komme ich auch noch mal zum Schnellschuss zurück. Im Mai des vergangenen Jahres, nicht vergangenen Monat, sondern im Mai des vergangenen Jahres, habe ich die Kleine Anfrage gestellt. Ich habe die Antwort der Landesregierung erhalten mit der Mitteilung, es besteht kein Reformbedarf. Dann habe ich mich, haben wir uns auf den Weg gemacht und haben Gespräche geführt mit den von mir angeführten Sachverständigen aus den verschiedensten Bereichen, mit Bürgerinnen und Bürgern, zahlreichen Foren, die von unterschiedlichsten Organisationen vorbereitet wurden. Heute teilt die Sozialministerin mit, ach, wir haben das alles schon in der Vorbereitung, in der nächsten Wahlperiode wird es eine Gesetzesnovelle geben, ein Landtagsbeschluss ist dazu müßig. Wissen Sie, da fühle ich mich, entschuldigen Sie, wenn ich das so deutlich sage, verarscht, nicht ernst genommen als Parlamentarier.
Dann sagen Sie noch: Wir können es uns gar nicht leisten, uns hier mit diesem Thema zu befassen, weil Sie noch vier Gesetze aus meinem Haus präsentiert kriegen, darunter das Gleichstellungsgesetz. Gucken Sie mal in Ihren Gesetzgebungsplan! Die Novelle des Gleichstel
lungsgesetzes sollte 2012 in den Landtag eingebracht werden und nicht drei Monate vor der Landtagswahl.
Das als Begründung herzunehmen, sich nicht auf Grundlage unseres Antrages mit dieser Thematik beschäftigen zu wollen, das, liebe Kolleginnen und Kollegen, finde ich schäbig.
Also: Kein Schuss aus der Hüfte, das Angebot zur Diskussion unter uns mit Fachleuten, und zwar beginnend jetzt! Deshalb bitte ich um Überweisung unseres Antrages in den Sozialausschuss. – Herzlichen Dank.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5073 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass wir uns in der Abstimmung befinden und Sie bitte hier die Diskussionen unterlassen.
Ich möchte gern das Abstimmungsergebnis verkünden. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und zwei Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD.
Entsprechend der Geschäftsordnung brauche ich einzelne Stimmen gar nicht zu nennen. Es geht hier wirklich um die Abstimmung der jeweiligen Fraktion. Aber ich möchte für das Protokoll noch mal vermerken: Es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Überweisungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden.