Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

che Verteilung sowie organisatorische Aufteilung der Gesundheitsversorgung, die nicht ideal harmonisiert ist,

eine deutliche Steigerung von altersassoziierten und

demenziellen Erkrankungen bei gleichzeitiger Abnahme von Fallzahlen in anderen Bereichen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das kommt ja noch.)

eine deutliche Herausforderung bei der Gewinnung

von ärztlichen und pflegerischen Fachkräften, nicht nur, aber insbesondere auf dem Lande, was sowohl Niederlassungen, Sozialstationen, aber auch, sage ich mal, kleinere stationäre Versorgungseinheiten insbesondere betrifft,

und natürlich zu guter Letzt ein globales Regime an

Qualitäts- und Mengenvorgaben,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

das es jenseits der Herausforderungen, entsprechend qualifiziertes Personal zu finden, insbesondere kleinen, aber dann auf der anderen Seite auch hoch spezialisierten Versorgern zunehmend schwerer macht, nachhaltig zu wirtschaften.

Diese Liste ließe sich sicherlich fortsetzen, meine Damen und Herren, ich glaube aber, dass damit der Rahmen unserer Beratungen – sowohl im Grunde unsere normativen Ansprüche als auch die Wirklichkeit betreffend – ganz gut umrissen ist. Und in diesem Koordinatensystem von faktischen Gegebenheiten und von gesundheitspolitischen Zielstellungen haben wir uns dann also auf den Weg gemacht, gemeinsam Handlungsfelder und Maßnahmen für die mittlere Frist zu identifizieren.

Ich möchte natürlich hier wie alle anderen Redner nicht Ihrer wahrscheinlich noch stattfindenden, sehr vertieften eigenen Lektüre vorgreifen und kann auch nicht – allein schon aus zeitlichen Gründen, obwohl wir wahrscheinlich wieder mit Abstand den größten Redeblock haben – sämtliche Maßnahmenempfehlungen aus den Bereichen Fachkräftesicherung, Krankenhaus- und Notfallversorgung, ambulante Versorgung, Geriatrie, Psychiatrie sowie E-Health vorstellen. Ich möchte exemplarisch drei Bereiche rauspicken, die unseres Erachtens besondere Bedeutung haben, und die auch – das haben wir in der Enquetekommission schon gemerkt in der Debatte – ein bisschen einen besonderen Stellenwert eingenommen haben.

Und das dürfte zum einen – insbesondere Kollege Heydorn in seiner Einbringung, aber auch Kollege Koplin haben das schon angesprochen –, das dürfte der Ansatz von lokalen Gesundheitszentren als Versorgungsanker in der Fläche sein. Hier geht es nämlich um nichts weniger als die Sicherung von medizinischer Versorgung durch regionale, integrierte und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung bezogene Einheiten. Es geht bei solchen lokalen Gesundheitszentren oder Versorgungsankern eben nicht darum – und da habe ich insbesondere am Anfang der Debatte manchmal so ein bisschen die Differenzierung vermisst –, Standorte zum Beispiel von kleinen Krankenhäusern infrage zu stellen, im Gegenteil, ganz im Gegenteil, es geht darum, zu überlegen, wie kann man eine langfristige Sicherung aller heute existierenden Versorgungsstandorte denn gewährleisten, und wie kann man vielleicht sogar sinnvoll die heutigen Standorte durch weitere ergänzen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und da würde ich gern, wenn die CDU schon in persona von Herrn Renz hier, sagen wir mal, ganz eifrig wird an der Stelle, einen Zungenschlag von Frau Kollegin Friemann-Jennert aufgreifen,

(Torsten Renz, CDU: Oha!)

zum Thema der Superkrankenhäuser. Diese werden es hier im Land nicht richten. Das trifft nicht den Kern unserer Debatte, ob hier die Superkrankenhäuser sagen wir mal, die Versorgung fürs ganze Land regeln werden,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

es geht – und das, finde ich, war auch der Kern unserer Beratungen in der Enquetekommission – darum, wie wir eine vernünftige, kooperative, durchlässige Versorgungsstruktur schaffen,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

die quasi aus lokalen Gesundheitszentren besteht,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Frage ist natürlich auch, was ist vernünftig.)

die aus regionalen Versorgern besteht und die natürlich, allein schon Qualitäts- und Mengenvorgaben betreffend, aus wenigen zentralen Spitzenversorgern besteht. Wie kann man das quasi zusammendenken?

Was wir in dem Zusammenhang anregen, Stichwort „lokale Gesundheitszentren“, ist ein geänderter Blickwinkel und auch eine veränderte Arbeitsteilung. In den Versorgungsankern sollten unseres Erachtens nämlich ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen angeboten werden von Haus- und Fachärzten, von kompetenter Pflege, von weiteren Heilberufen, und genau dieses Personal – eingangs ist es gesagt worden – ist knapp. Und knappes Personal ist auf der Suche nach Arbeitsorten, die attraktiv sind, die eine Struktur bieten, die familienfreundliche Arbeitsverhältnisse zulassen, zum Beispiel durch ein Anstellungsverhältnis, zum Beispiel durch die Tatsache, dass man in solchen Gesundheitszentren entsprechend genügend Patientinnen und Patienten, also Fälle anzieht. Vor allen Dingen aber suchen sie Arbeitsbedingungen, die im ländlichen, peripheren Gebiet einen längerfristigen Bestand, also auch Sicherheit in Aussicht stellen.

Ein solcher interdisziplinärer Ansatz von Versorgungsankern, von lokalen Gesundheitszentren, ähnlich vielleicht so einer erweiterten Idee von Polikliniken, ist in unseren Augen attraktiv für Personal und Patienten zugleich. Letztere können sich dann nämlich darauf verlassen, im Bedarfsfalle und auch im Notfall wirklich einen Behandler antreffen zu können. Neben der gemeinsamen Behandlung einer größeren Menge an Fällen und einem wichtigen Beitrag zur Notfallversorgung werden solche sektorenübergreifenden interdisziplinären Versorgungsanker dann übrigens auch in der Lage sein, durch telemedizinische Anwendungen mit den Zentren der Hochleistungsmedizin, Stichwort „Superkrankenhäuser“, zu kooperieren und deren Expertise in die Fläche zu bringen.

Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Bereich ist unseres Erachtens die geriatrische Versorgung. Im Bereich der sehr alten Patientinnen und Patienten werden in Mecklenburg-Vorpommern die Fallzahlen stark ansteigen, Bluthochdruck, Diabetes, Infarkte, Schlaganfälle, Demenz, einige mehr, und oftmals treten diese Erkrankungen bei den Patientinnen und Patienten gleichzeitig auf. Man spricht von Co- und Multimorbidität. Vor diesem Hintergrund legen wir auch in unserem

Zweiten Zwischenbericht gemeinsam den Aufbau einer vernetzten integrierten Versorgungsstruktur für geriatrische Patientinnen und Patienten durch die Selbstverwaltung nahe.

Auch bei der ambulanten geriatrischen Komplexbehandlung ist das Angebot unseres Erachtens auszubauen und dabei insbesondere auf die Bedürfnisse im ländlichen Raum zu achten. Wichtig ist zudem, dass neben der Förderung der Geriatrie im stationären und ambulanten Bereich die grundständige Weiterbildung der Ärzte, aber auch der Pflege insbesondere weiter betrieben wird.

Abschließend möchte ich einen in meinen Augen sehr wichtigen, weil übergreifend wirksamen Bereich ansprechen, das ist die Telemedizin, den wir in der Enquetekommission sehr intensiv im Rahmen der Anhörung diskutiert haben, dem wir auch in unserem Zwischenbericht wirklich sehr viel Raum widmen, weil wir der Auffassung sind, dass diese Telemedizin in unserem Bundesland sehr segensreich wirken kann und auch viele Akteure, die hier im Bundesland sich auf den Weg gemacht haben, in dem Bereich zu forschen und Anwendungen zu entwickeln, da in Zukunft wirklich beispielgebende Lösungen für andere Bundesländer generieren können und das schon in der Vergangenheit getan haben.

Die Versorgung einer älter werdenden Bevölkerung soll durch Telemedizin nicht, sagen wir mal, gewährleistet werden in der Form, dass man keine menschliche Zuwendung und keinen persönlichen Kontakt mehr braucht, darum geht es nicht, aber es geht darum, dass die dauerhafte tägliche Kommunikation zwischen Arzt und Patienten durch Telemedizin selbstverständlich stark erleichtert wird. Beispielsweise unnötige häufige Einweisungen in Krankenhäuser, Routineuntersuchungen, immer wieder erneute Vorstellungen beim Arzt können durch Telemedizin vermieden beziehungsweise reduziert werden, und es gibt, wie schon gesagt, eine Menge Expertise im Land zu den Themen „Versorgung“, „Überwachung“ und „Austausch zwischen Patienten und Ärzten“.

Wir haben hier im Landtag, Stichwort „Telemedizinbeirat“, ja sehr häufig und sehr intensiv über diesen Bereich diskutiert und wir haben uns glücklicherweise in einer der letzten Landtagsdebatten noch mal gemeinsam dafür ausgesprochen – auch auf einen Antrag unserer Fraktion hin, gemeinsam mit der CDU –, dass wir den Telemedizinbeirat, den wir schon mal hatten, der viel Gutes getan hat für unser Bundesland, unbedingt wieder aufleben lassen. Das haben wir auch im Zweiten Zwischenbericht betont. Und dieser muss sich, Stichwort „Zukunftskonzept“, jetzt nicht irgendwie mit der Entwicklung eines ganz neuen Konzeptes beschäftigen, er muss vor allen Dingen erst mal den Bericht, das Telemedizinkonzept evaluieren und fortschreiben – dann sind wir da, glaube ich, auf einem guten Weg – und in diesem Zusammenhang entsprechende Förderbedarfe und gemeinsame Entwicklungspfade skizzieren.

Im Rahmen solcher zukünftigen Initiativen für mehr Telemedizin ist also im Grunde genommen der Netzwerkgedanke zu stärken, es ist Forschung zu stärken und wir brauchen vor allen Dingen entsprechende Projekte, die dann nicht, sagen wir mal, am Projektende sozusagen irgendwie in den Bücherregalen landen, sondern die in die Versorgungspraxis überführt werden, die sich bewährt haben und die auch von den Anbietern entsprechend abgerechnet werden können.

Meine Damen und Herren, bei diesen drei Beispielen, lokale Versorgungszentren, Geriatrie und Telemedizin, möchte ich es bewenden lassen. Ich lege Ihnen wirklich nahe, den Zwischenbericht auch für Ihre Arbeit in den Regionen zur Hand zu nehmen und sich mal zu vergegenwärtigen, was wir gemeinsam aufgeschrieben und welche Entwicklungspfade wir dort aufgezeigt haben. Und ich erhoffe mir – da sind wir uns, glaube ich, bei den demokratischen Fraktionen äußerst einig –, dass wir uns jetzt quasi in einem konstruktiven Zusammenspiel aller beteiligten Akteure der Selbstverwaltung des Landes und natürlich der Kommunen ganz engagiert an die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen machen für ein gutes Leben im Alter in Mecklenburg-Vorpommern. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Barlen.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Heydorn, ich muss Ihnen in einer Sache einmal recht geben: Sie haben recht, wenn Sie feststellen, dass sich Ihr Block der Superdemokraten weitgehend in allen Angelegenheiten einig ist.

(Michael Andrejewski, NPD: Ja, wie immer.)

Und es ist auch nicht verwunderlich in einem politischen System, in dem sich die Bundestagsparteien und ihre Vorfeldorganisationen durch Einflussnahme in Vereinen und anderen Organisationen den Staat zur Beute gemacht haben.

(Beifall Udo Pastörs, NPD – Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD)

Sinn und Zweck dieser Enquetekommission:

(Julian Barlen, SPD: Da sind wir aber gespannt.)

Diese Enquetekommission ist genauso sinnlos wie die Enquetekommission in der 5. Legislaturperiode und wird genauso folgenlos sein wie die Vorgängerenquetekommission.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Ich habe einzig und allein den Eindruck, dass diese Enquetekommission geschaffen worden ist, um einem weiteren Sozialdemokraten einen bezahlten Posten zu verschaffen, nämlich den Vorsitzendenposten, der ja auch entlohnt wird. Diese Enquetekommission kommt mir vor wie eine Selbsthilfegruppe und die NPD-Fraktion nimmt da durch meine Person die Beobachterrolle ein.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für den Zweiten Zwischenbericht der Enquetekommission hat unsere Fraktion für den Bereich Mobilität folgendes

Sondervotum für die Maßnahmenempfehlungen abgegeben:

„Die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission zur Mobilität, sofern sie umgesetzt würden, könnten die Mobilität in der Fläche teilweise aufrechterhalten und zum Teil verbessern.

Um allerdings die Kommunen in die Lage zu versetzen, einen bedarfsgerechten Personennahverkehr anzubieten, ist das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Pflicht, die aufgabengerechte Finanzausstattung der Gemeinden, Städte und Landkreise sicherzustellen.