Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

In Mecklenburg-Vorpommern...

Ach, Sie haben doch gar keine Ahnung davon!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben doch überhaupt keine Ahnung davon! Null! Überlegen Sie mal, wie lange ist denn ein Schwein in so einem Kastenstand? Erzählen Sie mir das mal, Frau Berger! Da kommt nichts, weil Sie es nicht wissen.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich kann Ihnen dazu aber gleich was sagen.)

Ja, natürlich können Sie das.

(Zuruf vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So, und wenn es darum geht...

Na, ich glaube, ich weiß das ziemlich genau, sonst würde ich in dieser Position wohl nicht sein, und das ziemlich lange,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind dafür der verantwortliche Minister, Herr Backhaus!)

und ziemlich lange schon. Ich lasse nicht einen Bereich einer Volkswirtschaft, der verantwortungsbewusst mit Tieren umgeht, in eine Ecke stellen,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt unterstellen Sie doch!)

als ob wir hier laufend und immerzu tierwidriges Verhalten an den Tag legen würden. Ich sage Ihnen das ein für alle Mal! So.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist erwiesen!)

Was erwiesen ist oder nicht erwiesen ist, dann beweisen Sie das! Dass in dem Gut Losten tierwidriges Verhalten stattgefunden hat und eingebrochen worden ist, hat dazu geführt, dass ich das staatsanwaltliche Verfahren sofort in Gang gesetzt habe. Das wissen Sie hoffentlich. Und Sie wissen wahrscheinlich auch, dass in Kürze die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie wissen jetzt schon, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird?! Das ist ja interessant!)

Es gibt keinen Beweis dafür, dass Tiere dort tierartwidrig gehalten wurden oder getötet worden sind. Es wird dazu kommen, so ist es mir jedenfalls berichtet worden, dass eine Mitarbeiterin wohl einen Hinweis bekommen hat und auch eine Strafe zu zahlen hat. Mehr ist nicht herausgekommen zu dem, was Sie hier propagieren.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es gab Missstände!)

Ich betone noch mal und sage ausdrücklich: Wir wollen so schnell wie möglich Lösungen finden, damit die Tiere aus dem Kastenstand herauskommen. Es gibt Versuche in Mecklenburg-Vorpommern, dass die Tiere vier/fünf Tage nach der Besamung in die Gruppe zurückkehren können. Das ist mein Ziel. Im Übrigen weist das Tierschutzkonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern genau auf diese Dinge hin.

Ich bin stolz darauf, Herr Suhr, dass wir das Tierschutzkonzept von Niedersachsen und Schleswig-Holstein maßgeblich mitgestaltet haben. Deswegen erwarte ich von Ihnen auch mal, dass man sich hier nicht hinstellt und sagt, wir hätten nicht gehandelt, wir würden nichts machen, wir würden nichts umsetzen. Selbstverständlich haben wir umgesetzt! Ich habe das schon mehrfach gesagt. Der Leitfaden – „Leitfaden“ mit „t“ geschrieben – ist den Behörden und den Tierhaltern bekannt. Das ist der Unterschied. Sie haben ein Feindbild.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach!)

Für Sie ist die konventionelle Landwirtschaft das Feindbild.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Rede ist vom Feindbild geprägt, Herr Backhaus.)

Sie sehen nur im ökologischen Landbau die Zukunft.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mit Diffamierungen kommt man auch nicht weiter.)

Mit Landwirten setzen Sie sich nicht an einen Tisch. Das ist eine rühmliche Ausnahme, ausdrücklich.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist eine rühmliche Ausnahme, aber hier wird dann wieder ein völlig anderer Eindruck erweckt.

Ich sage noch mal: Der Leitfaden, den wir entwickelt haben und der zur Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dient, wird von den Behörden ange

wandt. Wenn Sie sich den wenigstens in Ruhe mal anschauen würden,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hab ich! Hab ich!)

wüssten Sie – denn das geht daraus hervor –, dass selbstverständlich das Ausleben des tierwohlorientierten Grundsatzes, nämlich dass sie sich in dem Kastenstand nicht verletzen dürfen, dass sie sich hinlegen dürfen und dass sie sich zumindest bewegen können, ein Kriterium der Kontrolle und Überwachung ist. Sollte sich da etwas herausstellen, was nicht in Ordnung ist, ist es sofort abzustellen. Auch das führt immer wieder zu Diskussionen in der Tierhaltung. Insofern sage ich noch mal: Es bringt nichts, wenn Sie sich hier hinstellen und den Moralapostel spielen wollen und auf der anderen Seite in der Wirtschaftlichkeit andere Regionen Deutschlands, wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, uns in dieser Frage nicht an die Seite springen. Wir sind hier in ernsthaften Gesprächen und ich glaube, dass wir da weiterkommen.

Wenn Sie sich heute, auch das Sie haben zu Recht angedeutet, überlegen, in Baden-Württemberg, in Ihrem Vorzeigeland,

(Patrick Dahlemann, SPD: Noch! Noch!)

hat es gerade eine große Demonstration gegeben, wo man an einer Bratwurst gezeigt hat, wie viel von dem Schweinefleischanteil beim Landwirt ankommt. Ich weiß nicht, ob Sie es gelesen oder gesehen haben. Wissen Sie, was da ankommt? Ganze 12 Cent für eine Bratwurst, die im Laden für 1 Euro oder für deutlich mehr in einem Restaurant angeboten wird! Das heißt, knappe zehn Prozent des Gewinnanteils oder des Anteils an der Wertschöpfung landet beim Landwirt. Das kann und darf nicht richtig sein. Da stimmen wir wahrscheinlich überein.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, da stimmen wir überein.)

Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ist zunehmend Gegenstand öffentlicher Debatten. Da werden Problemfälle wie in Sachsen-Anhalt hochstilisiert und auf der anderen Seite im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung hoffentlich endlich zu einem Ende geführt.

Ich sage Ihnen auch, Herr Suhr, wenn Sie sagen, hier gibt es ausgeurteilte Prozesse, das Urteil von SachsenAnhalt ist noch nicht rechtskräftig. Sie haben insofern etwas nicht ganz richtig dargestellt, denn das Oberverwaltungsgericht hat zwar eine Entscheidung getroffen am 24.11., aber wir warten sehnsüchtig darauf, dass es hier zu einer endgültigen Aussage kommt. Im Übrigen haben wir mehrfach die Bundesregierung aufgefordert, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzupassen, und

zwar ausdrücklich für die Schweine. Ich glaube, dass viele mit Spannung auf dieses Urteil gewartet haben, und ich hoffe, dass es da zu Lösungen kommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, ich habe Ihnen deutlich gemacht – und das ist die Gefahr, wenn Leute sich hinstellen, die vielleicht nicht so tief in dem Thema drinstecken, da bitte ich hier noch mal um Verständnis –, es geht hier, was den Kastenstand anbetrifft, um eine zeitlich befristete Haltung von Sauen in Kastenständen, die aber rechtlich erlaubt ist.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es geht um die Größe!)

Da kann man von Mecklenburg-Vorpommern verlangen...

Es geht nicht um die Größe, sondern –

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Natürlich kommt es auf die Größe an!)

ich habe Ihnen doch versucht zu erklären, dass wir möglichst schnell aus dem Kastenstand überhaupt aussteigen wollen –, es geht darum, dass wir dazu eine deutsche, möglichst eine europäische Gesamtlösung wollen. Auch da sagt das Urteil von Sachsen-Anhalt nicht, es kennt keine konkreten Mindestmaße für Kastenstände, sondern bestätigt, Herr Suhr, das bestehende Recht.

Ein Glück, dass der SPD-Landrat von uns dieses Thema auf den Weg gebracht hat. Ein Segen ist das. Ich freue mich darüber, dass es endlich einen Landrat gegeben hat in Deutschland, der diesem Prozess ein Stückchen Rückenwind verleiht, damit wir mit der Bundesregierung hier weiterkommen.

Auf der anderen Seite ist es so, die Schweinehaltung hat in Mecklenburg-Vorpommern eine ganz lange Tradition. Die Schweine haltenden Betriebe durchlaufen derzeit harte Zeiten. Der ruinöse Preiskampf und die Frage um die Strukturen bestimmen die Diskussion. Ich habe Ihnen die Zahlen an die Hand gegeben. Wenn Sie sich anschauen, dass allein die Schweinehaltung in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten vier Wochen wieder um zwölf Prozent zurückgegangen ist, dann kann ich Ihnen hier und heute sagen: Daran hängen allein 105.000 Schweine und damit sind etwa 260 Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern im vor- und nachgelagerten Bereich verloren gegangen. Auch das dürfen Sie mal mit berücksichtigen!

Dennoch haben sich die Betriebe weiterentwickelt. Sie haben bessere Haltungsbedingungen und sie entsprechen auch den gesetzlichen Vorgaben. Das ist in anderen Bundesländern, wie die Kontrollen in der Vergangenheit gezeigt haben, in der Tat nicht der Fall. Wir kontrollieren scharf und wir haben die Erkenntnisse darüber. Fragen Sie mal Herrn Meyer, warum er mit einem Mal so viele Kontrolleure einstellen musste, weil er sich nicht sicher ist, ob in Niedersachsen überhaupt die Rahmenbedingungen der deutschen Gesetzgebung eingehalten werden. Ich glaube, etwas mehr als 200 zusätzliche Kontrolleure stellt er ein.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, vor lauter Kontrollen kommt man dann nicht mehr mit der Auswertung hinterher, und zum Schluss kriegen wir keine verlässlichen Daten. Ich glaube, noch mal sagen zu dürfen, dass wir auf nationaler Ebene, aber auch auf EU-Ebene seit 1998 daran intensiv gearbeitet haben. Ich glaube, auch sagen zu dürfen, dass wir mit dem europäischen Recht und selbstverständlich mit dem Tierschutzrecht in Deutschland ein sehr, sehr hohes Gut haben.

Während all dieser Jahre wurden Schweine gehalten. Die jeweiligen Vorgaben wurden kommuniziert, das heißt, den Tierhaltern, den zuständigen Behörden an die Hand gegeben, und sie wurden auch scharf kontrolliert. Nicht