Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

Während all dieser Jahre wurden Schweine gehalten. Die jeweiligen Vorgaben wurden kommuniziert, das heißt, den Tierhaltern, den zuständigen Behörden an die Hand gegeben, und sie wurden auch scharf kontrolliert. Nicht

umsonst haben wir zum Beispiel – das ist mir noch mal wichtig, auch wenn der eine oder andere es nicht hören will – die reinen industriellen Schweinehaltungsanlagen nicht genehmigt. Das ist vor meiner Zeit gewesen. Diejenigen, die das wissen, sitzen hier auch im Raum. Die wissen auch, wer das genehmigt hat.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage auch: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung legt für die Haltung für Sauen in Kastenständen keine Maßstäbe fest. Um dennoch eine tierartgerechte Haltung der Tiere zu unterstützen, hat die Landesregierung für die für Tierschutz zuständigen Behörden und kreisfreien Städte Ausführungshinweise zur Beachtung und Anwendung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgestellt.

Ich habe eine andere Strategie im Vergleich zu den GRÜNEN, das ist auch auf Bundesebene so: Wir kooperieren mit den Landwirtschaftsbetrieben. Wir können sie nur gemeinsam mitnehmen und wir können nur gemeinsam Lösungen schaffen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihr Partner ist der Bauernverband.)

Sie müssen um Ihre fünf Prozent kämpfen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir sind auf der Seite des Bürgers und der Bürgerin.)

Wir kämpfen darum, dass es den Tieren besser geht. Wir kämpfen darum, dass wir hochwertige Lebensmittel auch in der Zukunft zur Verfügung haben und dass die Land- und Ernährungswirtschaft in diesem Lande als einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in der Perspektive überhaupt noch überleben kann. In Ihrer Strategie geht es wahrscheinlich darum, Mecklenburg-Vorpommern zu einer veredlungsfreien Zone zu machen.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Leitfaden, auch das ist mir wichtig, sind die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung genannten rechtlichen Mindestanforderungen und die Festlegungen der Ausführungshinweise für die Haltung von Schweinen praxisorientiert zusammengefasst. Zur Erleichterung des einheitlichen Vollzuges des Tierschutzrechtes in der Schweinehaltung sind diese von den für Tierschutz zuständigen Behörden, das sind die Kreise und kreisfreien Städte, anzuwenden. Daraus ergibt sich ganz klar das, was ich am Anfang gesagt habe, und zwar, dass ein Tierhalter seine Sauen auch in anderen Aufstallungsformen halten kann und wir das erfolgreich praktizieren. Ich betone noch mal: Wir haben es hier auch mit europäischen Grundlagen zu tun.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die Tierschutz-Nutztier- haltungsverordnung ist deutsches Recht.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will abschließend sagen: Sie haben auch gegen die Grüne Woche gesprochen. Ich habe dort wichtige Gespräche

geführt mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Alles, was uns hilft, zu Veränderungen von Haltungssystemen zu kommen, ist bis heute leider nicht umgesetzt. Auch Ihre damalige Kollegin Frau Künast hat meinen Vorschlag, ein geprüftes Zulassungsverfahren für Haltungssysteme auf den Weg zu bringen, nicht umgesetzt. Das wird wohl nun endlich in diesem Jahr kommen. Darüber bin ich froh. Damit wird der Kastenstand in ein neues Licht gerückt werden. Deswegen glaube ich, dass es richtig ist, dass wir in dieser schweren Zeit an der Seite der Landwirtschaftsbetriebe stehen und dass wir sehr wohl mit Augenmaß und Stockmaß alles daransetzen, dass Investitionen getätigt werden, die dem Tierwohl dienen, und dass wir möglichst schnell zu kostendeckenden Preisen kommen.

Herr Suhr, ich möchte Ihnen noch mal ausdrücklich sagen, wir haben die Premiumförderung für mehr Bewegungsfreiheit, für besseres Klima, für mehr Licht in den Ställen oder auch für ein größeres Platzangebot. Für ein 20 Prozent größeres Platzangebot haben wir in den Jahren 2007 bis 2015 immerhin 56 Millionen Euro in die Schweinehaltung für ein artgerechteres Haltungssystem investiert. Insofern, glaube ich, ist es richtig, dass wir alles daransetzen, eine Bundesratsinitiative nur zu entwickeln, wenn wir tatsächlich mit Verbesserungsmöglichkeiten für die Sauenhalter aufwarten können und damit auch dieser Prozess von den Tierhaltern mit unterstützt wird. Alles andere bringt uns keinen Millimeter weiter. Wenn Sie sich hoffentlich die Zahlen angesehen haben, welche Zuwachsrate Dänemark oder Nordrhein-Westfalen oder Spanien haben, dann werden uns Fleischbestände mit deutlich anderen Tierschutzgesichtspunkten im Konsumbereich aus anderen Regionen Europas oder vielleicht sogar der Erde überfluten. Ich möchte das nicht.

Insofern wünsche ich mir sehr, dass die Betriebe, die derzeit um ihre Existenz in diesem desaströsen Markt kämpfen müssen, alles daransetzen, dass wir diese Marktkrise überstehen. Ich bitte auch darum, dass wir uns hier rechtskonform verhalten und dass wir den Landwirten den Rücken stärken, damit sie uns in der Zukunft mit hochwertigen Lebensmitteln aus der Region für die Region weiter versorgen. Ich gehe davon aus, dass die Diskussion uns einige Erkenntnisgewinne gebracht hat. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche unseren Tierhaltern Erfolg. Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „,Tierschutz ist kein Wahlkampfthema, sondern eine ethische Wertefrage. Wir brauchen einen gemeinsamen Diskurs an höchster Stelle, um mit ruhiger Hand entscheiden zu können, wohin man als Gesellschaft wolle.‘ … Das große Manko der Politik …: Es werden keine Ziele definiert, für die man dann eine Strategie entwickelt, sondern es werden nur Einzelthemen gesetzt, ,womit man auch den größten Schwachsinn legitimieren kann‘. Das gilt für den einzelnen Schweinestall ebenso wie für die europäische und deutsche Klimapolitik. ,Ohne globale Strategie kann man sich den ganzen Kram sparen‘“, so Professor Dr. Isermeyer, der Präsident des Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Wald und Fischerei.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: War das jetzt ein Zitat?)

Während ich an der einen oder anderen Stelle durchaus anders formuliert hätte, so kann ich den inhaltlichen Aussagen doch vollumfänglich zustimmen.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur ist es bei uns kein Wahlkampfthema.)

Nun haben wir heute wieder einmal ein Einzelthema aus dem Bereich Tierschutz auf der Tagesordnung. Es wäre dem Thema durchaus gerecht geworden, wenn sich die Antragstellerin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Antragstellung zunächst die Frage gestellt hätte, warum es in der Vergangenheit zur Einführung von Kastenständen in der Sauenhaltung gekommen ist. Es gab Zeiten, in denen pro Wurf zwei bis drei Ferkel von der Sau erdrückt oder gar von der Jungsau gefressen wurden. In der Freilandhaltung gibt es diese Probleme auch heute noch, und nicht nur diese Probleme. Ich erinnere an unsere Debatte zum Abschuss von Rabenvögeln. Da verneinte Frau Dr. Karlowski solche Umstände, dass Rabenvögel auf kleine Ferkel losgehen und Augen auspicken.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Fangen Sie mit den alten Geschichten von damals jetzt wieder an, Frau Schlupp?!)

Das hielt sie für völlig ausgeschlossen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Vielleicht sollte man da nicht nur Studien lesen,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt Studien, die dem nachgegangen sind.)

sondern wie der Fraktionsvorsitzende mal einen solchen Freilandhaltungsbetrieb besuchen und sich angucken,

(Heiterkeit bei Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wie Schwärme von Rabenvögeln sich in der Nähe dieser Anlagen aufhalten. Und vielleicht ist man dann auch dabei und kann sich in der Realität davon überzeugen,

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass solche Vorkommnisse nicht dem Bereich „Traumdeutung“ zuzuordnen sind.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Vor diesem Hintergrund war die Einführung des Kastenstandes eine Maßnahme des Tierschutzes, denn in Abwägung wurde der Schutz der Ferkel im Vergleich zur zeitweisen, wenn auch starken Einschränkung der Sau als höherwertig angesehen. Und da wir es nie versäumen, immer auch auf den Wunsch der Verbraucher nach mehr Tierwohl zu verweisen, fragen Sie die Verbraucher doch mal, was ihnen im vorgenannten Fall wichtiger ist, das Überleben von niedlichen kleinen Ferkelchen oder der Verzicht auf Einschränkung der Muttersau! Anders ist das sicherlich im Falle der Besamung. Aber auch da gibt es klare Regelungen und Beschränkungen der Standzeit.

Sehr verehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, zum Thema gehört ebenfalls, dass bei einem Ferkelpreis von 30 Euro Sauenhalter, egal welcher Haltungsform, nicht existieren können. Da nützt es allerdings auch nichts, das Kartellamt anzurufen, wenn gleichzeitig einer der größten Fusionen im Lebensmitteleinzelhandel per Ministeranordnung zugestimmt wird. Die Marktmacht des Handels wird so zulasten der Landwirte ausgebaut. Deshalb ist es verständlich, dass seit dem Jahr 2005 die Zahl der Schweine haltenden Betriebe in Deutschland von 88.680 Unternehmen auf 49.140 Unternehmen bis zum Jahr 2013 zurückging. Dies entspricht einem Rückgang von 44,6 Prozent innerhalb von acht Jahren. In den vergangenen zwei Jahren hat sich diese Situation verschärft. Gleichzeitig ist die Größe der wirtschaftenden Betriebe angestiegen.

Dies vorangestellt, komme ich nun zu dem eigentlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Am 24.11.2015 hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg ein Urteil zur Haltung von Sauen in Kastenständen gefällt. Die Richter legten fest, und das haben wir schon gehört, dass in einem Kastenstand gehaltene Jungsauen die Möglichkeit haben müssen, „jederzeit in dem Kastenstand eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen“. Nach dieser Vorgabe müssen Kastenstände eine Breite von mindestens dem Stockmaß des darin untergebrachten Schweins aufweisen. Die Tiere müssen ihre Gliedmaßen ausstrecken können, ohne in benachbarte belegte Kastenstände hineinzureichen. Das Urteil basiert im Wesentlichen auf Paragraf 24 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Bevor Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg zu den notwendigen Abmessungen der Kastenstände für Zuchtsauen gezogen werden, muss die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Der die Berufung erhoffende Sauenhaltungsbetrieb aus Sachsen-Anhalt erwägt nach unserer Kenntnis, beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision zu beantragen. Deshalb hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg noch keine Verbindlichkeit für die Sauenhalter gebracht, auch nicht in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat der Verordnungsgeber von der Ermächtigung nach Para- graf 2a Absatz 1 Tierschutzgesetz Gebrauch gemacht, die erlaubt, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach Paragraf 2 Tierschutzgesetz näher zu bestimmen.

Nach Paragraf 11 Absatz 8 Tierschutzgesetz ist der Tierhalter verpflichtet, durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des Paragrafen 2 Tierschutzgesetz eingehalten werden.

Paragraf 24 Absatz 4 Nummer 2 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt vor, dass Kastenstände so beschaffen sein müssen, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann.

Das alles hört sich einfach und verständlich an. Wenn Sie aber an den mit diesen Regelungen tatsächlich einhergehenden Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung interessiert sind, dann empfehle ich Ihnen die Lektüre der Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts

für Tiergesundheit zur „Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum“. Die Mathematiker unter Ihnen werden ihren Spaß haben. Allen dort vorgestellten Rechenmodellen ist gemeinsam, dass ihnen die altersgemäß entwickelte Durchschnittssau zugrunde gelegt wurde. In Abwandlung eines Spruchs fällt mir dazu nur ein: Im Durchschnitt entsprach der Kastenstand genau den von der modernen Genetik vorgegebenen Maßen der unterzubringenden Säue und die Sau passte trotzdem nicht rein.

(Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD: Welche Sau hatten Sie denn da im Kopf?)

Zugegeben ist das etwas sarkastisch, aber es verdeutlicht doch das Problem.

Die behördliche Entscheidung über die Rechtskonformität der Kastenstände treffen im Übrigen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Es stellt sich also die Frage, weshalb die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auffordert, eine Bundesratsinitiative für eine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzustreben.

Klar ist, dass, sollte die getroffene Entscheidung bundesweit Anwendung finden, zahlreiche praktizierte Kastenstandsbreiten in Deutschland nicht mehr zulässig sind. Eine eindeutige Regelung hinsichtlich der Breite von Kastenständen in Besamungszentren für Sauen gibt es mit der Entscheidung allerdings nicht. Die Entscheidung des OVG Magdeburg bezieht sich zurzeit lediglich auf einen Betrieb.

Sollte diese Rechtsprechung jedoch vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben, leiten sich hieraus für Sauenhalter in Deutschland erhebliche Konsequenzen ab. Allein aufgrund der unterschiedlichen Größe von Sauen verschiedener Altersstufen, aber auch Rassen müssen nach Ansicht von Experten mindestens drei verschiedene Kastenbreiten in einem Unternehmen zur Verfügung stehen. Sauenhalter müssten ihre Unternehmen mit hohem finanziellen Aufwand umrüsten. Gerade kleinere Unternehmen würden durch eine solche Umrüstung in ihrer Existenz gefährdet. Schon heute ist es aufgrund des geringen Schweinefleischpreises und dem damit einhergehenden geringen Ferkelpreis um die Existenz zahlreicher Schweine-, aber auch Sauenhalter schlecht bestellt.

Bei Umsetzung des Antrages werden Wettbewerbsbenachteiligungen der deutschen Sauenhalter, die Verlagerung der Produktion in Länder mit geringen Standards – wir haben es gehört, aber auch durch Wiederholung bleibt es ja richtig –, ein weiterer Strukturwandel und ein Rückgang der Schweineproduktion und Sauenhaltung in Mecklenburg vorgezeichnet.

Zielführend ist es meines Erachtens, Maßnahmen zu ergreifen, die die Landwirte bei der rechtskonformen Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unterstützen. Hierzu zählen Maßnahmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms, die Förderung des Absatzes oder entsprechende Beratungsleistungen. Es kann nicht sein, dass derartige Alleingänge in Deutschland bei der Anhebung von Standards auf dem Rücken von Landwirten umgesetzt werden. Wenn sie politisch gewollt oder juristisch verordnet sind, müssen sie kompensiert werden.

Der vorliegende Antrag führt also nicht zu mehr Tierschutz und blendet völlig aus, dass auch in der Sauenhaltung Geld verdient werden muss. Ich weiß, dass diese Frage für Sie nicht mehr als eine Randnotiz wert ist, aber meine Fraktion sieht das ganz anders. Ich will jetzt mal frei Silke Gajek von heute zitieren. Die Fraktion verfährt ja gerne nach dem Grundsatz: „Wir brauchen keine Argumente, wir haben eine Haltung.“

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war in dem Punkt! – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben gute Argumente und wir haben auch eine Haltung, nämlich eine andere. Von daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.