Protokoll der Sitzung vom 10.03.2016

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Michael Silkeit, CDU: Jawohl. – Peter Ritter, DIE LINKE: Ihr habt euch aber ziemlich getroffen oder erwischt gefühlt, ne? – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wo denkst du hin?!)

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5197 sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5199 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Hier sehe ich keinen Widerspruch. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktio

nen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU und NPD. Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5197. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU und NPD. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5197 abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5199. Hierzu ist beantragt worden, über die Ziffer I insgesamt sowie über die Ziffer II Nummer 1 sowie Ziffer II Nummer 2 einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5199 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU und NPD. Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5199 abgelehnt.

Wer der Ziffer II Nummer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5199 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU und NPD, es enthielt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Ziffer II Nummer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5199 abgelehnt.

Wer der Ziffer II Nummer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5199 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU und NPD. Damit ist die Ziffer II Nummer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5199 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Hände weg von unserem Bargeld! Der fortschreitenden Überwachung der Bürger entgegentreten!, Drucksache 6/5210.

Antrag der Fraktion der NPD Hände weg von unserem Bargeld! Der fortschreitenden Überwachung der Bürger entgegentreten! – Drucksache 6/5210 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Plänen in der Bundesregierung, in Deutschland eine Bargeldgrenze in Höhe von 5.000 Euro einzuführen bis hin zur mittelfristigen Abschaffung von Bargeld als Zahlungsmittel, erteilt unsere NPD-Fraktion eine deutliche Absage. Offenbar vor dem Hintergrund einer entsprechenden Forderung der SPD-Bundestags- fraktion hat die Bundesregierung konkrete Planungen

hinsichtlich der Einführung einer Obergrenze für Bargeldgeschäfte in Deutschland vorgenommen. Als Begründung dient auch hier wieder der Kampf gegen die organisierte Kriminalität, gegen Geldwäsche, Schwarzgeldzahlung und die Terrorismusbekämpfung. Aber denken Sie wirklich, meine Damen und Herren, dass sich Terroristen an irgendeine Grenze bei Bargeldzahlungen halten würden?

Als präventive Sicherheitsmaßnahme soll in Deutschland unter anderem nach Auffassung des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble, CDU, eine Obergrenze für Bargeldzahlungen von 5.000 Euro vorgeschrieben werden. Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität gelten in Kreisen der politischen Klasse als gute Begründung für die Einschränkung der Freiheitsrechte sowie den Ausbau der Überwachung der Bürger. Eine eventuelle Begrenzung des Bargeldverkehrs wird, wie Kriminalfachleute richtigerweise feststellen, nicht für mehr Sicherheit in unserer Heimat sorgen, da sich Kriminelle ohne Einschreiten des Staates in den zurückliegenden Jahren Strukturen aufgebaut haben, die eine Bargeldobergrenze problemlos unterlaufen würden.

Langfristig geht es offenkundig darum, Bargeld ganz aus dem Zahlungsverkehr zu ziehen. Am Ende steht definitiv die absolute Kontrolle über alle Zahlungsvorgänge. Was das Herz von Bankern, Finanzbeamten und Finanzministern vielleicht höher schlagen lässt, ist letztlich in der Konsequenz die geplante vollständige Kontrolle der Bürger und damit ein schwerwiegender Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte und ein drastischer Verstoß gegen den Datenschutz.

Bereits Anfang Februar erklärte unsere Fraktion zu den Vorhaben der Bundesregierung, Zitat: „Während die Bundesregierung beim Flüchtlingszustrom die Kontrolle völlig verloren hat und hierbei auch eine Obergrenze weiterhin ablehnt, will die selbe Regierung beim Bargeldverkehr mit einer Obergrenze die Kontrolle über den Normalbürger weiter verschärfen. Wenn eine solche Grenze erst eingeführt ist, kann diese in weiteren Schritten schnell abgesenkt werden, am Ende steht das Bargeld vor dem Aus. Dann kann der Bürger sein Geld im Fall des Falles weder den Banken noch dem Staat entziehen. Eine solche Willkür gegenüber dem arbeitenden Volk ist mit der NPD nicht zu machen. Statt die Bevölkerung weiter zu gängeln, sollte die Bundesregierung lieber schleunigst handeln, um die verloren gegangene Ordnung in diesem Land wieder herzustellen!“ Diese Position stellt unverrückbar unsere Haltung zu den Gedankenspielen der Bundestagsparteien dar.

Doch die Bundestagsparteien haben auch enormen Gegenwind von Datenschützern und Wirtschaftsvertretern erhalten, mit denen sie selbst wohl nicht rechneten. Der Präsident der Bundesbank, Jens Weidmann, wendet sich beispielsweise genauso gegen eine Bargeldobergrenze wie der Datenschützer Peter Schaar. Wie Reuters mitteilt, regt sich vor allem auch aus etablierten Kreisen gegen die Pläne der sukzessiven Abschaffung des Bargeldes, die zunächst mit dem gesetzlichen Verbot von Geschäften ab 5.000 Euro und einer dazu passenden Medienkampagne vorangetrieben werden, Widerstand. Bundesbankpräsident Jens Weidmann kritisiert diese Pläne der Regierung scharf und bezeichnet sie als „fatal“.

Und Reuters führt am 5. Februar 2016 weiter aus, Zitat: „Deutschland hat eine neue Obergrenzen-Debatte, jene

um die Nutzung von Bargeld. Nur noch Geschäfte bis 5.000 Euro sollen künftig legal mit Scheinen bezahlt werden dürfen. Wer dann einen Gebrauchtwagen für ein paar Euro mehr kauft und diesen bar bezahlt, wird damit praktisch zum Verbrecher. So will es die Bundesregierung, wie die FAZ am Mittwoch aufdeckte. Dass hinter all dem keine reine Schnapsidee steckt, sondern eine wohl koordinierte Kampagne zur Umgestaltung des öffentlichen Geldwesens, sollte jedem klar sein, der aufmerksam die Medienberichterstattung verfolgt und zu einem Mindestmaß an kritischen Denken fähig ist.

Auch der Präsident der Bundesbank, Jens Weidmann, kommentiert die Pläne zur Bargeld-Obergrenze nun und stellt klar:“, Zitat, „,Es wäre fatal, wenn die Bürger den Eindruck bekämen, dass ihnen das Bargeld nach und nach entzogen wird. Der Bürger soll selbst entscheiden können, ob er lieber Bargeld nutzen oder bargeldlos bezahlen möchte.‘“ Zitatende.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

„Auch der“ anerkannte „Datenschützer und ehemalige Bundesbeauftragte in diesem Bereich, Peter Schaar, hat wenig Sympathie für eine Einschränkung des Rechtes Bargeld zu nutzen übrig. Gegenüber dem Deutschlandfunk kommentierte Schaar mit Hinblick auf die konstruierten Argumente der Bargeld-Gegner:“, Zitat, „,Und derjenige, der solche Begrenzungen einführt, der jetzt letztlich eigentlich will, dass das Bargeld verschwindet, damit der Staat im Prinzip alles überwachen kann, was elektronisch überwiesen wird oder bezahlt wird, derjenige ist beweispflichtig. Und das ist wieder eine sehr ähnliche Konstellation wie bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten wie bei der jetzt geplanten Einführung der Speicherung von Flugpassagierdaten, alles sozusagen mit der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt.‘“ Zitatende.

„Der Landtag möge“ daher „beschließen:

1. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern lehnt

eine Obergrenze für Barzahlungen, wie sie u. a. von der CDU gefordert wird, konsequent ab.

2. Der Landtag stellt fest, dass mit einer Begrenzung

des Bargeldverkehrs in keiner Weise Geldwäsche verhindert, sondern vielmehr die Überwachung der Bürger weiter vorangetrieben wird.

3. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen

Ebenen aktiv gegen eine Begrenzung des Bargeldverkehrs einzusetzen.“

Und vor dem Hintergrund, dass gerade auf europäischer Ebene diskutiert wird, auch sogenannte Negativzinsen für die Privatbanknutzer einzuführen, wird noch deutlich, dass die Bürger Stück für Stück von ihren Parteien abgezockt werden sollen. Insofern Hände weg von unserem Bargeld! Nein zur staatlichen Überwachung! – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz des demokratischen Tiefschlags von der Sozialministerin Frau Hesse

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Der demokratische Tiefschlag! – Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

macht es mir jetzt natürlich großen Spaß, im Namen aller demokratischen Fraktionen diesem unnötigen Antrag der Fraktion der NPD zu begegnen und zu entgegnen.

Zunächst einmal möchte ich etwas spitz feststellen, dass ich es mir nicht habe träumen lassen, dass die NPD hier noch einmal einen Antrag vorlegt, der sich explizit gegen Obergrenzen ausspricht, aber das ist nun so.

(David Petereit, NPD: Hä?!)

Ich möchte auch von dieser Stelle noch einmal klären, wenn Sie Herrn Schaar oder Herrn Weidmann anführen, was sie denn gesagt haben, dann hört sich das immer so an, als ob sie das getan hätten, weil sie die Argumentation der NPD unterstützen würden, ganz im Gegenteil.

(Udo Pastörs, NPD: Wer hat das behauptet? – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Also Herr Schaar als ehemaliger Datenschutzbeauftragter oder Herr Weidmann als Präsident der Deutschen Bundesbank haben aus sachlichen Erwägungen heraus ihre Argumente formuliert

(Udo Pastörs, NPD: Wir auch.)

und ganz bestimmt nicht mit Blick auf den Antrag der NPD.

Also Sie wollen sich hier – das sieht man noch mal deutlich – auf einen fahrenden Zug draufsetzen. Sie wollen da aufspringen,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

wollen als Hysterie-Partei Stimmung betreiben

(Stefan Köster, NPD: Das ist doch Ihre Pädophilen-Partei. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

und wollen daraus Ihren Saft drehen beziehungsweise Ihren Saft ziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Deutschland gibt es eine sehr lebendige Diskussion zu diesem Thema einer Bargeldobergrenze und diese Diskussion gibt es ganz bestimmt und insbesondere auch ohne NPD. Ich habe mal die Positionen der unterschiedlichen Parteien, unterschiedlichen demokratischen Parteien angeschaut und hier ist eigentlich das ganze Spektrum von Meinungen abgedeckt, es gibt keine Lücke, die irgendwie die NPD besetzen müsste.

(Udo Pastörs, NPD: Überflüssig.)