und diese Gelegenheit bietet sich jetzt mehr denn je: In guten Zeiten das Plus sinnvoll investieren, um davon auch in schlechten Zeiten zu profitieren.
Meine Fraktion hat mehrfach betont, dass eine Rücklage in der Größenordnung von mehr als 1 Milliarde Euro, so, wie sie die Landesregierung vorhält, aus unserer Sicht nicht notwendig ist. Andere Bundesländer, wie etwa Brandenburg, fahren sehr gut damit, etwa 300 Millionen Euro in ihrer Rücklage als Reserve vorzuhalten. Meinetwegen können es bei uns auch 500 Millionen sein.
Gelder, die aber über diesen Betrag hinaus vom Land eingenommen werden, könnten so zukunftsorientiert und innovativ eingesetzt werden. Das wäre nachhaltiger, denn nachhaltige Finanzpolitik ist eben beides: konsolidieren und gestalten. Sie sitzen dagegen wie Dagobert Duck auf dem Geld, während die Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern vielfach finanzielle Not leidet und Theater um ihre Existenz bangen müssen.
Die im Antrag der GRÜNEN geforderte Einrichtung eines Theaterfonds zur Dynamisierung ist auch eine jahrelange Forderung meiner Fraktion. Wir haben uns in unserem Konzept zur Zukunftssicherung der Theater- und Orchesterlandschaft Mecklenburg-Vorpommern aus dem April 2012 viele Gedanken dazu gemacht und setzen uns seitdem für eine Dynamisierung der Theaterzuschüsse ein. Wir hatten im April 2012 einen Antrag dazu hier im Landtag, der eine oder andere/die eine oder andere wird sich daran erinnern. Wir haben bereits damals an die Landesregierung appelliert, die Überschüsse des Landes auch dafür zu verwenden, aber schon damals haben Sie lieber die Mehreinnahmen im Sparsäckel verschwinden lassen.
Dass dringend mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau fließen müsste, hat meine Fraktion ebenfalls immer wieder deutlich gemacht. Unsere Anträge, alle Gelder des Bundes, die für die Wohnraumförderung an das Land gezahlt werden, auch zweckgebunden zu verwenden, werden von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalition, immer wieder abgelehnt. Meine Kollegin Regine Lück hat auch in dieser Landtagswoche entsprechende Themen aufgeworfen. Da geht es um das studentische Wohnen oder barrierefreies Bauen, Themen, die in der Landesregierung immer wieder sträflich vernachlässigt werden.
(Heinz Müller, SPD: Alles egal, Hauptsache Geld. – Heike Polzin, SPD: Alles egal. – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)
Meine Damen und Herren, ich kann immer wieder nur darauf aufmerksam machen, wenn Sie nicht in diesen guten Zeiten in die Zukunft des Landes investieren, werden Sie es nie tun, denn in den von Ihnen, Frau Polzin, immer wieder vorausgesagten schlechten Zeiten werden Sie es nicht können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion freut sich natürlich darüber, dass die Landesregierung einen Überschuss in Höhe von 220,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2015 erwirtschaften konnte. Das zeugt davon, dass solide gewirtschaftet wurde und dass auch der Landtag bereits 2013 bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2014/15 mit Augenmaß geplant hat.
Von den 220,5 Millionen Euro wurden 60 Millionen getilgt. Damit konnten wir erstmals wieder unter die magische Grenze von 10 Milliarden Euro Schulden kommen,
100 Millionen Euro wurden in das Sondervermögen „Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vor- pommern“ gebucht. Das begrüßt die Antragstellerin sogar. Zur Erinnerung: Am 1. Juli 2015 hat der Landtag dieses Gesetz beschlossen. Ich habe noch einmal im Protokoll nachgelesen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugestimmt.
Insofern wundert mich die Kritik von Herrn Saalfeld im Finanzausschuss in der letzten Woche. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann halten Sie es nicht für richtig, dass die Zuführungen zum Sondervermögen aus den Haushaltsüberschüssen getätigt werden. Es ist doch klar, dass die Buchung für das laufende Haushaltsjahr 2015 erfolgte. Natürlich muss dann eine Zuführung zum Sondervermögen erfolgen, wenn das Geld erst mal erwirtschaftet wurde. Die Landesregierung beginnt damit, das Sondervermögen somit planmäßig aufzubauen.
die meinte, dass Zuführungen zum Sondervermögen möglicherweise aus dem FAG herausgerechnet werden. Deshalb haben wir der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf extra folgende Entschließung hinzugefügt, ich zitiere: „Die Besorgnis der kommunalen Ebene, dass dem Kommunalen Finanzausgleich durch die Zuführung von Haushaltsüberschüssen an das Sondervermögen ‚Konjunkturausgleichsrücklage des Landes MecklenburgVorpommern‘ Geld entzogen würde, ist unbegründet. Auch weiterhin wird das Land zunächst seine Finanzausgleichsverpflichtungen gegenüber den Kommunen erfüllen, bevor es seinen Haushalt mit einem etwaigen Überschuss abschließen kann. Die Zuführungen zum Sondervermögen erfolgen daher aus reinen Landesmitteln.“ Ende des Zitats. Ich denke, damit sind alle Befürchtungen ausgeräumt.
Von den tatsächlichen Jahresüberschüssen werden 160,5 Millionen Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt. Ich sage an dieser Stelle gleich, dass meine Fraktion dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßt, wie ich noch im Einzelnen ausführen werde.