Tilo Gundlack
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Haushaltsabschluss 2014 des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesrechnungshof hat die Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht geprüft und uns den Bericht vorgelegt. Darin bestätigt er der Landesregierung eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Im Vorwort schreibt der ehemalige Landesrechnungshofpräsident Tilman Schweisfurth, ich zitiere: „Ausdruck der weiterhin soliden Finanzpolitik ist auch das rechnungsmäßige Jahresergebnis 2014. Sehr erfreulich ist, dass die vorläufigen Zahlen für das Haushaltsjahr 2015 ebenfalls einen Überschuss zeigen.“ Zitatende.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns schon daran gewöhnt, dass ein positives Ergebnis im Haushalt erwirtschaftet wird und keine der Entlastung der Landesregierung entgegenstehenden Mängel in der Haushalts- und Wirtschaftsführung festgestellt wurden. Ich finde es nicht selbstverständlich und möchte an dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Finanzministerin Heike Polzin und die Landesregierung und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussprechen, einen Dank für die solide Finanzpolitik und ebenso einen Dank für die gute und engagierte Arbeit in den einzelnen Fachressorts.
Da wir in der letzten Landtagswoche der Legislaturperiode stehen, erlaube ich mir an dieser Stelle, auch einmal einen generellen Dank an meine Mitstreiterinnen und Mitstreiter im Finanzausschuss auszusprechen. Darin schließe ich neben dem Koalitionspartner auch die demokratischen Oppositionsfraktionen ausdrücklich mit ein. Ganz besonders beeindruckt war ich immer von der Sitzungsführung des Kollegen Herrn Koplin, gerade in den Haushaltsberatungen und im Umgang mit den Landesrechnungshofberichten. Vonseiten des Finanzministeriums war immer ein offener Austausch möglich, das ist auch nicht in allen Ausschüssen so selbstverständlich, daher allumfassend vielen Dank dafür.
Natürlich möchte ich auch ein Dankeschön an den Landesrechnungshof senden, der uns in allen Sitzungen beratend zur Seite gestanden hat. Wir werden dem Hof mit Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zum Inhalt des Landesrechnungshofberichtes 2015 in einzelnen Punkten.
Mit 187,6 Millionen Euro Überschuss hat der Haushalt 2014 abgeschlossen. Davon wurden 100 Millionen Euro in die Schuldentilgung gesteckt und 87,6 Millionen Euro in die Rücklage gepackt. Ich kann nur immer wieder betonen, dass ich diese vorsichtige und nachhaltige Vorgehensweise ausdrücklich unterstütze und begrüße. Ich bin heute sehr froh, dass wir ausreichend Rücklagen haben, um die Kofinanzierung des Breitbandausbauprogramms hinzubekommen. Und schließlich sparen wir durch die Schuldentilgung jährlich laufende Ausgaben ein, die wir sinnvoll anders einsetzen können. Das ist nachhaltig und sorgt für mehr Generationengerechtigkeit. In diesem Jahr müssen wir trotz Niedrigzinsphase immerhin 291 Millionen Euro an Zinsausgaben für unsere Schulden zahlen. 2014 waren aber noch 320 Millionen Euro dafür einzusetzen. Es gibt also keinen Grund, von unserem Pfad der soliden Finanzpolitik abzuweichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Beratungsverlauf war ganz klar erkennbar, dass es einen sehr guten Austausch zwischen dem Landesrechnungshof und den geprüften Verwaltungen gab. In vielen Fällen sind aufgedeckte Mängel bereits in der Prüfungsphase einer Verbesserung zugeführt oder bereits umgesetzt worden. Man darf nicht außer Acht lassen, dass der Prüfbericht das Jahr 2014 betrifft und somit einen Zeitraum vor gut zwei Jahren darstellt.
Der Finanzausschuss hat sich sehr intensiv sowohl mit dem Kommunalfinanzbericht als auch mit dem Landesfinanzbericht befasst und einige Punkte herausgegriffen, die er in seinen Entschließungen aufgenommen hat. Darin werden die geprüften Behörden gebeten, besondere Aufmerksamkeit auf bestimmte Vorgänge zu lenken.
Zum Kommunalfinanzbericht möchte ich folgende Sachverhalte herausheben, die in der Beschlussempfehlung enthalten sind und heute beschlossen werden sollen:
Die Landesregierung wird gebeten, sich auf Bundesebene für Maßnahmen einzusetzen, um einem weiteren Anstieg der Sozialausgaben entgegenzuwirken. Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, ist der Anstieg der Sozialausgaben für die Kommunen im Land immer eines der größten Probleme.
Die IT-Schnittstellen zwischen Landes- und Kommunalbehörden müssen besser ausgebaut werden. Da gilt es, auch von kommunaler Seite mehr Bereitschaft für gemeinsame Lösungen zu zeigen.
Aus unserer Sicht muss in den nächsten Jahren darauf gedrungen werden, dass die Kommunalaufsicht im Innenministerium instrumentell und personell besser aufgestellt wird,
damit es nicht zu Haftungen wegen Aufsichtsmängeln kommen könnte.
Auch war es uns wichtig, dass die interkommunale Zusammenarbeit verstärkt als Effizienzinstrument gesehen wird, um steigenden Verwaltungskosten zu begegnen.
Zum Landesfinanzbericht 2015 möchte ich auch einige Punkte herausgreifen, die in der Beratung eine besondere Rolle spielten:
Zunächst fordern wir die Landesregierung auf, sich auch weiterhin intensiv für die nachhaltige Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einzusetzen. Leider ist der mühsam auf Länderebene gefundene Kompromiss vom Bund nicht anerkannt worden.
Jetzt gehen die Verhandlungen in die nächste Runde und wir wollen unserer Landesregierung von hier aus den Rücken stärken.
Wir haben in den Beratungen festgestellt, dass die bereits geplante Errichtung einer Sportstättendatenbank, der Kollege sagte es bereits, zu aufwendig und zu teuer wäre und auch nicht praxisnah ist.
Dem Rechtsausschuss war es wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Täter-Opfer-Schutz wichtig ist und fiskalische Erwägungen durchaus hinter dem gesellschaftlichen Nutzen zurückstehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Anbetracht der heute noch umfangreichen Tagesordnung will ich es bei diesen Beispielen bewenden lassen. Alle Empfehlungen sind ausführlich in der Beschlussempfehlung enthalten.
Am Ende meiner Ausführungen bedanke ich mich sehr herzlich bei Herrn Albrecht und seinem Team im Sekretariat des Finanzausschusses für die hervorragend geleistete Arbeit der letzten Jahre.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, wir haben den Antrag bekommen, alle, und es hat auch dazu
geführt, dass wir die Fraktion der GRÜNEN gebeten haben, den zu schieben, den Antrag, das ist alles richtig, denn wir haben uns in der Zwischenzeit sehr, sehr intensiv mit diesem Thema befasst, und das nicht nur ein Mal.
Na Schweißperlen nun nicht, aber zumindest haben wir uns sehr intensiv damit befasst. Das ist nun mal so und das ist auch gut so.
Aber, meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltet in gewohnter Weise leider wieder einmal eine pauschale Unterstellung. Der Antrag unterstellt nämlich, dass Praktikantinnen und Praktikanten in der Landesverwaltung grundsätzlich nicht vergütet, also folglich ausgebeutet würden. Der Antrag ist populistisch und soll ein Gefühl der Ungerechtigkeit und Vorteilsnahme der bösen, bösen Landesregierung gegenüber Praktikantinnen und Praktikanten schüren.
Dieser Antrag gehört in die Kategorie „Generalkritik an der Landesregierung“ und wird die Wut wahrscheinlich noch ein bisschen anheizen. Aber die Arbeit der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesbehörde, die sich freiwillig und sehr engagiert um Praktikantinnen und Praktikanten kümmern, wird von den GRÜNEN im Landtag diskreditiert. Ich kann es nämlich selber bestätigen, ich habe selbst auf der kommunalen Ebene Praktikanten gehabt, und da muss man sich als Mitarbeiter schon fragen, was für eine Arbeit dieser Praktikant macht. Und wenn er dafür noch Geld bekommt, dann muss ich für mich selber fragen, was habe ich dafür für eine Entlohnung bekommen.
Ja, 300 Euro soll er kriegen, das ist auch eine Entschädigung. Das ist Geld.
Wie bitte?
Darum geht es doch jetzt gar nicht! Darum geht es doch gar nicht, Herr Saalfeld! Es geht darum, dass sie eine Entlohnung von 300 Euro bekommen sollen. Da haben wir gesagt, und da sage ich als Mitarbeiter auch, das geht nicht.
Nee, warum er so wenig bekommt nachher, wahrscheinlich.
Sie müssen richtig zuhören, Herr Saalfeld, dann verstehen Sie es vielleicht auch.
Aber, meine Damen und Herren, in der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine „Generation Praktika“ wie in einigen Branchen in der freien Wirtschaft. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf der Drucksache Nummer 6/3586 ist sehr gut herausgearbeitet, dass verschiedene Praktika bereits über den Tarifvertrag (TV Prakt-L) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vergütet werden. Ich möchte den Sachverhalt kurz darstellen.
Fallgruppe 1. Dieser Tarifvertrag „gilt ausschließlich für“ alle „Praktikantinnen und Praktikanten, die Praktika in bestimmten Berufen absolvieren müssen“,
„weil diese Praktika gesetzlich oder in den Ausbildungsordnungen vorgegeben sind. Sie sind meist eine zusätzliche Voraussetzung für die staatliche Anerkennung im jeweiligen Beruf.“ Diese Berufsfelder kommen in der öffentlichen Verwaltung eher selten vor. Das würde eventuell auf Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zutreffen. Der Tarifvertrag sieht unter anderem einen Rechtsanspruch auf Entgelt vor.
Die Fallgruppe 2 umfasst die Praktikanten-Richtlinien der TdL. Diese Richtlinien regeln die Verfahren für zwei Fallgruppen, einmal für „Praktikantinnen und Praktikanten, für die § 26 BBiG gilt … Typische BBiG-Praktika sind Vorpraktika, die als Zulassungsvoraussetzung für eine Ausbildung gefordert werden, oder Berufspraktika, die nach Abschluss der schulischen Ausbildung oder des Studiums abgeleistet werden müssen.“ Müssen! „Diese Praktikantinnen und Praktikanten haben nach § 17 BBiG einen Rechtsanspruch auf Vergütung.“
Beide bisher genannten Fallgruppen 1 und 2 gibt es nach Auskunft durch die Landesregierung zurzeit aber nicht in der Landesverwaltung.
Diese Praktikantinnen und Praktikanten, die in der Landesverwaltung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut und auf ihre berufliche Orientierung hin unterstützt werden, fallen in die Fallgruppe Praktika außerhalb des BBiG.
Dies sind Freiwillige der Berufsfindung oder Berufsorientierung, die mit freiwilligen Praktika oder Schul- oder Hochschulpflichtpraktika der Praktikumsstelle Aufwand bereiten, in denen aber keine Arbeit des Praktikanten geleistet wird.
Die laufen nur mit! Sie laufen effektiv nur mit. Ich will jetzt nicht sagen, die stören manchmal auch den Betrieb, aber wir müssen davon ausgehen, dass Mitarbeiter mitunter das Gefühl haben,
manchmal das Gefühl haben!
Ja, da können Sie jetzt lachen. Da sieht man mal wieder, wie wirklichkeitsfremd Sie eigentlich sind und dass Sie keine Ahnung von der öffentlichen Verwaltung haben. Sie haben keine Ahnung von der öffentlichen Verwaltung! Sie wissen gar nicht, wie es geht.
Ja, ich weiß nicht, wo Sie da gearbeitet haben, das müssen Sie uns mal auseinandersetzen.
Aber, meine Damen und Herren, auch diese freiwilligen sogenannten Schnupperpraktika fallen in diese Fallgruppe. Dies sind im Grunde alle von Ihnen unter den Punkten 1a) bis 1d) benannten Fälle. Würden diese Praktika, wie im Antrag gefordert, grundsätzlich zu vergüten sein, steht zu befürchten, dass viele Behörden keine Praktika mehr vergeben würden.
Damit würde der Antrag negative Auswirkungen haben und eben keine Unterstützung für Praktikantinnen und Praktikanten bedeuten. Das Landeshaushaltsrecht – Paragraf 6 wurde schon mehrfach genannt – erlaubt nur Ausgaben, die zur Erfüllung von Aufgaben des Landes dienen. Dienen die den Aufgaben des Landes? Nein, machen sie nicht. Deshalb dürfen für diese Praktika außerhalb des TV Prakt-L und des BBiG keine Personalausgaben geplant und verausgabt werden. Ein Aushebeln dieses Grundsatzes würde Schlupflöcher für Personalausgaben öffnen, die keinen regulären Auswahlverfahren wie bei den Personalausgaben im Titel 427 unterliegen.
Im Grunde genommen, Herr Saalfeld, geht Ihr Antrag nach hinten los. Da wir Ihren Forderungen in allen Fällen nicht zustimmen können, werde ich auch die zur Ausgestaltung vorgeschlagenen Punkte Ihres Antrages, 1a) bis 1h), nicht weiter bewerten. Für diejenigen Fälle, in denen von Praktikantinnen und Praktikanten direkte Projekte bearbeitet werden, steht das Instrument des Werkvertrags zur Verfügung, gerade im öffentlichen Dienst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen, dass unsere Ablehnung nicht gegen, sondern für
Praktikantinnen und Praktikanten in der Landesverwaltung spricht.
Es ist keinem einzigen jungen Menschen damit gedient, wenn er zwar theoretisch ein Anrecht auf Vergütung hätte, aber in der Realität keine Praktikumsplätze mehr vergeben werden würden.
Zum Schluss möchte ich mich bei allen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Landesverwaltung, aber nicht nur in der Landesverwaltung, sondern auch in der Kommunalverwaltung bedanken, die sich um die jungen Menschen kümmern, die sich um ein Praktikum in der Landesverwaltung bewerben. Ich habe schon mit vielen ehemaligen Praktikantinnen und Praktikanten in der Landesverwaltung gesprochen. Alle haben mir bestätigt, dass sie dort sehr kompetent und freundlich betreut wurden. Das kann ich auch von der Kommunalverwaltung, wo ich mal gedient habe, bestätigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, malen Sie hier nicht das düstere Bild von ausgebeuteten und geknechteten Praktikantinnen und Praktikanten in der Landesverwaltung aus! Das ist nicht so und das wissen Sie auch ganz genau. Wir lehnen Ihren populistischen Antrag ab und somit auch den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns die Entwürfe eines Nachtragshaushaltsgesetzes und Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016 und 2017 vorgelegt. Ziel sind die Bereitstellung von Landesmitteln zur Kofinanzierung von Bundesmitteln und die Sicherstellung des kommunalen Eigenanteils bei einem der größten und wichtigsten Investitionsprogramme unseres Bundeslandes. Und hier muss man auch mal sagen, das, was wir hier machen, was Papa Staat sozusagen macht,
ist nur das, was der Markt versäumt hat.
Der Markt mit seinem Versagen an dieser Stelle wälzt es auf den Steuerzahler ab, und die Landesregierung muss oder wir müssen jetzt in die Bresche springen. Das ist nun mal so, ob wir es wollen oder nicht. Das haben wir vorhin auch schon gehört und das ist leider so.
Mit dem Nachtragshaushalt soll eine Ermächtigung geschaffen werden, Mittel aus der Ausgleichsrücklage zum Zwecke der Kofinanzierung der beim Bund beantragten Projekte zu entnehmen. Mecklenburg-Vorpommern hat im Bundesprogramm zum Ausbau des Breitbands im ländlichen Raum bereits im ersten Anlauf, im ersten Call für alle 24 eingereichten Projekte 247 Millionen Euro vom Bund bewilligt bekommen. Weiterhin bestehen gute Chancen – das haben wir schon mehrfach gehört –, dass auch alle anderen 65 Projekte aus dem zweiten Call gefördert werden. Es scheint eine fast flächendeckende Versorgung erreichbar zu sein. Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2016/17 waren die Landesregierung und der Landtag noch davon ausgegangen, dass 62,7 Millionen Euro für die Kofinanzierung ausreichen würden.
Und, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat auch immer gesagt, dass kein Projekt an der fehlenden finanziellen Unterstützung durch das Land scheitern wird. Minister Pegel und sein Haus haben hart daran gearbeitet, das haben auch einige Redner gesagt, dass die Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern so schnell eingereicht wurden. Deshalb auch ein Lob an dieser Stelle an den Minister Pegel und sein Haus,
dass im ersten Call alle 24 Anträge bewilligt wurden und die Projekte im zweiten Call, die gestellten 65 Anträge der Landkreise und die zwei Projektanträge des ZWAR gute Chancen auf Realisierung haben. Die Landesregierung will mit dem Nachtragshaushalt die Ermächtigung erhalten, beide Kofinanzierungsanteile aus der Ausgleichsrücklage entnehmen zu dürfen. Diese massive Belastung des Landeshaushaltes lässt sich nur im Hinblick auf die Hebelwirkung der zur Kofinanzierung eingesetzten Mittel rechtfertigen. Mit dem Einsatz von Landesmitteln können dann immerhin bis zu 831 Millionen Euro Bundesmittel nach Mecklenburg-Vorpommern geholt werden. Und auch wenn Sie es nicht mehr hören können, aber an dieser Stelle zeigt sich wieder sehr deutlich, dass die Finanzpolitik der SPD-geführten Landesregierung für Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit steht und die Stärkung der Ausgleichsrücklage der richtige zukunftsweisende Weg war und ist, auch gegen alle Widerstände.
Meine Damen und Herren, es zeichnet sich ab, dass die Kommunen in unserem Land in einem weitaus größeren Maße vom Bundesprogramm profitieren können, als dies zu den Beratungen des Doppelhaushaltes 2016/17 absehbar war.
Nun ist also auch unbürokratisches Handeln gefragt und notwendig, um zügig mit dem Breitbandausbau beginnen zu können. Darum schlägt uns die Landesregierung vor, die kommunale Ebene bei der Erbringung ihres Eigenanteils zu unterstützen und deren Eigenanteil aus dem Landeshaushalt vorzufinanzieren. Diesen Weg will die SPD-Fraktion mitgehen, denn ohne eine solche Vorfinanzierung müsste die Finanzierung im Rahmen äußerst aufwendiger und zeitraubender Abstimmungen mit den einzelnen Ebenen hier, den Landkreisen und den einzelnen antragstellenden Gemeinden durchgeführt werden. Das Land beabsichtigt daher, die Vorfinanzierung des
kommunalen Eigenanteils durch Zuweisung an die Landkreise sicherzustellen. Wie das geschieht, wurde hier schon mehrfach gesagt.
Meine Damen und Herren, für den ersten Call liegen vorläufige Bewilligungen seitens des Bundes vor. Der nächste Verfahrensschritt wäre der Start des Auswahlverfahrens, welches sich über Monate hinziehen würde. Die Landkreise können das Verfahren jedoch erst beginnen, wenn die Finanzierung insgesamt sichergestellt ist. Hierzu brauchen wir nun die Entscheidung für die Kofinanzierungsanteile. Die haushaltsrechtlichen Grundlagen hierüber wollen wir mit der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes schaffen. Darum lassen Sie uns zügig die Beratungen in einer gemeinsamen Sitzung von Finanz-, Innen- und Energieausschuss aufnehmen und in der Zweiten Lesung am Freitag den Nachtragshaushalt und das Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtragshaushaltsgesetz beschließen. Ich darf Sie daher um Zustimmung zur Überweisung in die Fachausschüsse bitten. – Vielen Dank.
Nein, die Opposition kommt auf den Pferden, auf den Filly-Pferden hierher geritten.
Frau Präsidentin!
Filly-Pferde.
Filly-Pferde, da kommt die Opposition her.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion freut sich natürlich darüber, dass die Landesregierung einen Überschuss in Höhe von 220,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2015 erwirtschaften konnte. Das zeugt davon, dass solide gewirtschaftet wurde und dass auch der Landtag bereits 2013 bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2014/15 mit Augenmaß geplant hat.
Von den 220,5 Millionen Euro wurden 60 Millionen getilgt. Damit konnten wir erstmals wieder unter die magische Grenze von 10 Milliarden Euro Schulden kommen,
Schulden übrigens, die insbesondere in den 90er-Jahren angehäuft wurden.
100 Millionen Euro wurden in das Sondervermögen „Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vor- pommern“ gebucht. Das begrüßt die Antragstellerin sogar. Zur Erinnerung: Am 1. Juli 2015 hat der Landtag dieses Gesetz beschlossen. Ich habe noch einmal im Protokoll nachgelesen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugestimmt.
Insofern wundert mich die Kritik von Herrn Saalfeld im Finanzausschuss in der letzten Woche. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann halten Sie es nicht für richtig, dass die Zuführungen zum Sondervermögen aus den Haushaltsüberschüssen getätigt werden. Es ist doch klar, dass die Buchung für das laufende Haushaltsjahr 2015 erfolgte. Natürlich muss dann eine Zuführung zum Sondervermögen erfolgen, wenn das Geld erst mal erwirtschaftet wurde. Die Landesregierung beginnt damit, das Sondervermögen somit planmäßig aufzubauen.
Ich kann mich gut an die Befürchtungen der kommunalen Ebene erinnern,
die meinte, dass Zuführungen zum Sondervermögen möglicherweise aus dem FAG herausgerechnet werden. Deshalb haben wir der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf extra folgende Entschließung hinzugefügt, ich zitiere: „Die Besorgnis der kommunalen Ebene, dass dem Kommunalen Finanzausgleich durch die Zuführung von Haushaltsüberschüssen an das Sondervermögen ‚Konjunkturausgleichsrücklage des Landes MecklenburgVorpommern‘ Geld entzogen würde, ist unbegründet. Auch weiterhin wird das Land zunächst seine Finanzausgleichsverpflichtungen gegenüber den Kommunen erfüllen, bevor es seinen Haushalt mit einem etwaigen Überschuss abschließen kann. Die Zuführungen zum Sondervermögen erfolgen daher aus reinen Landesmitteln.“ Ende des Zitats. Ich denke, damit sind alle Befürchtungen ausgeräumt.
Von den tatsächlichen Jahresüberschüssen werden 160,5 Millionen Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt. Ich sage an dieser Stelle gleich, dass meine Fraktion dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßt, wie ich noch im Einzelnen ausführen werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert genau die Zuführung der 160,5 Millionen Euro an die allgemeine Rücklage und hat auch gleich Vorschläge parat, wie der Überschuss aus ihrer Sicht besser eingesetzt werden kann. Sie machen genau sieben Forderungen auf, also rechnerisch für jede und jeden der Abgeordneten Ihrer Fraktion eine Forderung als Wahlkampfthema.
Ich finde das sehr durchschaubar und äußerst billig,
ganz besonders deshalb, weil Sie Ihre Forderungen in keiner Weise,
ganz besonders deshalb, weil Sie Ihre Forderungen in keiner Weise durch Mehrbedarfsanalysen untersetzt haben. Einfach mal pauschal mehr, einfach mal etwas mehr für: zusätzliche Finanzierung des Breitbandausbaus, zusätzliche Unterstützung der Kommunen bei der Instandsetzung und Modernisierung der Schulen, zusätzliche Investitionen in die Agrarwende, zusätzliche Investitionen in die Bahninfrastruktur,
zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau, Einrichtung eines Theaterfonds zur Finanzierung einer Dynamisierung der Theaterzuschüsse bis 2020. Sie tun so, als ob diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nichts, aber auch gar nichts getan haben. Ich nenne das einfach mal Wahlkampfgetöse.
Herr Saalfeld, das Finanzministerium hat in der letzten Finanzausschusssitzung schon umfangreich vorgetragen, wofür die Rücklagen gebildet werden müssen, aber dafür haben Sie kein Ohr.
Sie wollen es natürlich wie immer besser wissen. Das kennen wir schon von Ihnen, das haben Sie auch heute wieder präsentiert. Und es mag ja auch in Ihrer grünen Welt so sein, wie Sie sagen, aber halt nicht in unserer realen Welt.
Meine Damen und Herren, wie bekannt ist, steht das Polizeigutachten aus, dessen Umsetzung noch nicht beziffert werden kann. Zweitens wird auch die Umsetzung des zu erwartenden FAG-Gutachtens möglicherweise mehr Geld vom Land erfordern. Deshalb ist es folgerichtig, dafür in der allgemeinen Rücklage Vorsorge zu treffen. Und drittens, ein weiterer Vorsorgeposten muss für die Kofinanzierung des Breitbandprogramms der Bundesregierung sein. Wie Minister Pegel bereits öffentlich verkündet hat, wird Mecklenburg-Vorpommern schon im Ersten Call mit mehreren Projekten zum Zuge kommen. Der Zweite Call erfolgt im zweiten Quartal und da sieht es auch gut für uns aus. Aus unserer vermeintlichen Schwäche können wir an dieser Stelle Vorteile generieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, wir sind uns hier im Landtag alle einig, dass die Chance auf schnelles Internet im ländlichen Raum nicht dadurch vertan werden darf, dass nicht ausreichend Kofinanzie
rungsmittel bereitgestellt werden. Für Unternehmen und private Personen ist davon die Wirtschaftlichkeit und Mobilität der Zukunft abhängig.
Zur Sicherstellung der Kofinanzierung für den Breitbandausbau gibt es in der Landtagssitzung auch noch den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ich hoffe, Frau Rösler hat in der letzten Finanzausschusssitzung – oder auch Herr Holter – gut zugehört, was der Staatssekretär des Finanzministeriums gesagt hat, dass nämlich die Zuführung von 160 Millionen Euro zur allgemeinen Rücklage genau auch dafür vorgesehen ist. Meiner Meinung nach – aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung – könnte dieser Antrag auch von der Tagesordnung genommen werden.
Ich weiß aber, dass beide Oppositionsfraktionen im Wahlkampfmodus sind und sich an dieser Stelle als die einzig wahren Helden und Kümmerer darstellen wollen.
Keine Sorge, gerade der Breitbandausbau wird auch von den regierungstragenden Fraktionen als so wichtig eingestuft, dass wir schon dafür Sorge tragen werden, dass Kofinanzierungsmittel bereitstehen.
Jetzt noch einmal zurück zum vorliegenden Antrag.
Die weiteren Forderungen sind alle nicht mit Mehrbedarfsanalysen unterlegt. Jedes Mitglied der GRÜNENFraktion kann da gern für seinen Bereich mehr fordern, aber da machen wir nicht mit.
Wir halten in diesen Bereichen an unseren Planungen im Doppelhaushalt 2016/2017 und der Vorsorge in den Rücklagen fest.
Dazu benötigen wir keinen Nachtragshaushalt. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, das kostet aber einen!
Sie hat ja nicht drauf reagiert, sie hat nur gelacht.
Ich habe keine Äußerungen kommentiert, weil die Präsidentin sich noch nicht geäußert hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf dem Parlamentarischen Abend der Volks- und Raiffeisenbanken am 3. November 2015 kam zur Sprache, dass weiterhin die Gefahr der Haftung unserer Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Zuge der Europäischen Bankenunion droht. Bereits 2012 hatten wir hier im Landtag einen Antrag gestellt, dass die europäische Bankenaufsicht keinen Zugriff auf unser besonderes System der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken erhalten sollte. Das konnte auch vonseiten der Bundesregierung erfolgreich abgewehrt werden.
Nun sind inzwischen auf europäischer Ebene viele Sachen schon richtig umgesetzt. Der einheitliche Auf
sichtsmechanismus hat seine Tätigkeit aufgenommen, es gibt einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus für insolvente Banken in der Eurozone und es gibt einheitliche Anforderungen an die Einlagensicherungssysteme in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Nun war es Sache der Mitgliedsstaaten, europäisches Recht in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat als einer der 16 Mitgliedsstaaten die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen fristgemäß umgesetzt. Damit ist in Deutschland klar, dass nicht mehr die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Rettung von Banken zahlen müssen und nötigenfalls eine Abwicklung dieser Banken in Schieflage erfolgen kann. Durch die Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Sparer ist die Sicherheit gegeben, dass die Menschen dabei nicht ihr mühsam Erspartes verlieren müssen, eine Forderung, die seit der Finanzkrise große Priorität hatte.
Jetzt will die EU die nächsten Schritte auf dem Weg zur Europäischen Bankenunion gehen. Es soll neben den nationalen Einlagensicherungssystemen auch eine europäische Einlagensicherung geben. Nur mit einer leistungsfähigen und verlässlichen Einlagensicherung kann man verhindern, dass die Sparerinnen und Sparer im Krisenfall nicht sofort die Banken stürmen, um ihr Geld in Sicherheit zu bringen.
In Deutschland besteht mit den gesetzlichen Sicherungseinrichtungen der privaten und öffentlichen Banken sowie den institutssicheren Einrichtungen der Volks- und Raiffeisenbanken und des Sparkassensektors ein gewachsenes und bewährtes System der Einlagensicherung. Das, meine Damen und Herren, wollen wir auch so erhalten.
Gerade weil Sparkassen und Genossenschaftsbanken bewährte eigene Sicherungssysteme haben, wollen wir eben nicht, dass diese Institute in einen europäischen Einlagensicherungsfonds einzahlen müssen. Denn gerade diese Geldinstitute hatten keinen Anteil an der Finanzkrise. Sie dürfen nicht für die ausufernden Spekulationsgeschäfte der Global Player verantwortlich gemacht werden und ihre Sparerinnen und Sparer haften lassen, so, wie auch alle anderen Banken Deutschlands nicht zur Haftung für andere europäische Banken herangezogen werden sollen. Zunächst müssen erst einmal alle anderen Mitgliedsstaaten die Einlagensicherungsrichtlinie der EU umsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion ist eines der zentralen europäischen Projekte. Damit wird Europa im Verhältnis zu den anderen großen Wirtschaftsräumen Amerika und Asien dauerhaft krisensicherer gemacht. An dieser Notwendigkeit führt auch kein Weg vorbei.
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, sich auch weiterhin vehement gegen eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung zu stellen. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich aktuell, die Finanzministerin sagte es schon, am 03.12.2015 wie folgt positioniert. Ich zitiere aus der Niederschrift vom 03.12.2015:
„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich dafür einzusetzen, dass eine gemeinsame europäische Einlagensicherung insgesamt – auch in Form eines Rückversicherungsfonds – unterbleibt.
… Der Bundesrat wird die Bestrebungen der Kommission begleiten, Risiken zu verringern, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bankensektor zu gewährleisten und die Verbindung zwischen Banken und Staatsanleihen lösen zu wollen. … Im Einzelnen kann eine falsche Nachsteuerung der Probleme diese verstärken oder neu schaffen:
Die Verringerung von Risiken etwa durch den Abbau
nationaler Besonderheiten darf das bewährte DreiSäulen-System des deutschen Bankwesens nicht in Frage stellen.“ Ende des Zitats.
Weiterhin bekräftigt der Bundesrat, dass die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen dem Verhältnismäßigkeitsmotiv Rechnung tragen muss. Gleiche Wettbewerbsbedingungen bestehen nach Auffassung des Bundesrates darin, dass Chancengleichheit zwischen kleinen und mittleren Banken einerseits und international tätigen Großbanken andererseits hergestellt wird. Dazu bedarf es differenzierter Regelungen statt einer starren Regelung für alle. Durch Unterlegung von Staatsanleihen mit Eigenkapital können die engen Verflechtungen zwischen Banken und Staaten aufgelöst werden. Allerdings kann ein übereiltes Vorgehen wiederum andere Probleme wie zum Beispiel eine Kreditklemme für Staaten herbeiführen oder der erschwerte Absatz von Staatsanleihen könnte die Staatskrise weiterhin verschärfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie feststellen können, gibt es noch viele Schwierigkeiten auf dem Weg zur Europäischen Bankenunion zu überwinden. Mit unserem Antrag wollen wir die Regierung bitten und auch auffordern, weiterhin auf allen Ebenen ihren Einfluss geltend zu machen, dass Deutschlands Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Sparerinnen und Sparer von Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht für weitere Risiken großer und weltweit agierender Banken haften müssen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag und auch Ihnen von meiner Seite frohe Weihnachten, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach etwa zwei Jahren zähen Ringens und Verhandelns haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. Dezember 2015 in Berlin auf einen gemeinsamen Beschluss für die zukünftigen Bund-Länder-Finanz- beziehungen ab dem Jahr 2020 geeinigt. Ich sage im Namen der SPD-Fraktion herzlichen Glückwunsch an Erwin Sellering und vielen Dank an Heike Polzin.
Beide haben natürlich mit Unterstützung ihrer Mitstreiterinnen und Mitstreiter unendliche Geduld, gute Argumentationsfähigkeit und Beharrungsvermögen bewiesen, um letztlich zu einem guten Ergebnis für unser Land zu kommen.
Gerade bei uns im Finanzausschuss hat Finanzministerin Heike Polzin regelmäßig vorgetragen, wie schwierig es war, die einzelnen Länderinteressen beisammenzuhalten. Der jetzt gefundene Kompromiss ist nach meiner Auffassung nicht das schlechteste Ergebnis, das wir erwarten durften. Aufgrund unserer vorsorgenden und sparsamen Haushaltsführung in den letzten zehn Jahren werden wir mit dem guten Ergebnis klarkommen.
Nun bedarf es noch der Zustimmung des Bundes und die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ab 2020 stehen fest. Durch den vorliegenden Kompromiss wird kein Bundesland schlechter dastehen als ohne die Neuordnung. Ganz neu ist, dass es keine Geber- und keine Nehmerländer mehr geben wird. Im Grunde erhalten alle Länder mehr Geld vom Bund, dem auch noch das gesamte Aufkommen aus Solidarpaktmitteln zufließt. Das sind etwa 19 Milliarden Euro jährlich.
Der Solidarpakt II, das heißt die Sonderbedarfs-Bundes- ergänzungszuweisungen – SoBEZ – für die neuen Bundesländer, endet, wie wir alle wissen, 2019. Allerdings sollen die weiteren bisherigen Instrumente zum Ausgleich regionaler Ungleichgewichte, nämlich die SoBEZ für Kosten der politischen Führung, die SoBEZ für strukturelle Arbeitslosigkeit und die Finanzhilfen zur Abgeltung der Hafenlasten, fortgeführt werden. Brandenburg erhält zusätzlich 11 Milliarden Euro SoBEZ für Kosten der politischen Führung. Es wird eine neue zusätzliche SoBEZ für die Forschungsförderung eingeführt, die den leistungsschwachen Ländern zufließen soll. Diese SoBEZ werden zusätzlich zu den bisherigen Forschungsausgaben des Bundes geleistet und gehen nicht zulasten der Forschungsförderung der Länder. Insgesamt erwarten die Länder, dass sich der Bund mit einem finanziellen Beitrag von jährlich 9,6 Milliarden Euro zugunsten der Länder an der Neugestaltung der Bund-Länder-Finanz- beziehungen beteiligt, davon rund 4 Milliarden Euro über Umsatzsteuerpunkte. Die größten Gewinner sind dabei Bayern und Nordrhein-Westfalen wegen ihrer hohen Einwohnerzahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Länderfinanzausgleich wird einfacher und transparenter. Die ostdeutschen Flächenländer erhalten weiterhin Zuweisungen in Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro. Die Länder Saarland und Bremen werden durch die ergänzende Finanzhilfe in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro unterstützt. Die bisherigen Geberländer werden im Ausgleichssystem in einer Größenordnung von 2 Milliarden Euro entlastet. Die westdeutschen Flächenländer erhalten erhebliche Leistungen durch zusätzliche Umsatzsteueranteile, durch die Begrenzung der Förderabgabe bei der Berechnung der Finanzkraft und durch gesonderte Zuweisungen des Bundes. Insgesamt kann man sagen, der Bund-LänderFinanzausgleich ab 2020 ist gerechter geworden oder wird gerechter.
Der Umsatzsteuervorausausgleich wird abgeschafft.
Damit entfällt eine komplizierte Stufe des bisherigen Finanzausgleichs ganz. Zukünftig soll der Länderanteil an der Umsatzsteuer grundsätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl verteilt werden. Jedoch wird es Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft der einzelnen Länder geben. Damit erfolgt ein Ausgleich der Finanzkraft zukünftig im Wesentlichen bereits im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Dieser Systemwechsel war einigen Ländern vor allem aus optischen Gründen wichtig.
Eine Forderung der Ländergesamtheit ist, dass der Bund zusätzliche Umsatzsteuerpunkte im Gegenwert von 4,02 Milliarden Euro für die Länder bereitstellt. Ich denke, das ist für Mecklenburg-Vorpommern ein Vorteil, weil wir dann automatisch von steigenden Steuereinnahmen profitieren werden. Die Einwohnerwertungen für die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen bleiben unverändert, ebenfalls die von Mecklenburg-Vorpom- mern, Brandenburg und Sachsen.
Ein ganz wesentlicher Punkt, um den unsere Finanzministerin und unser Ministerpräsident hartnäckig gekämpft haben, ist die stärkere Einbeziehung der kommunalen Finanzschwäche in das Ausgleichssystem. So konnte erreicht werden, dass künftig die kommunale Finanzkraft zur Berechnung der Finanzkraft eines Landes zu 75 Prozent einbezogen wird.
Bisher werden nur 64 Prozent der kommunalen Finanzkraft eingerechnet – also für Mecklenburg-Vorpommern eine positive Entwicklung, um die von unserer Seite auch heftig gekämpft wurde.
Eine weitere sehr wichtige Forderung, mit der wir uns durchsetzen konnten, ist die ergänzende Einführung von SoBEZ zum Ausgleich der kommunalen Finanzschwäche. Diese Zuweisungen des Bundes werden zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede auf Gemeindeebene in verfassungsrechtlich abgesicherter Form in Höhe von 1,54 Milliarden Euro gewährt. Dazu muss zwar das Grundgesetz geändert werden, gleichzeitig kann so aber sichergestellt werden, dass die Leistungen, von denen M-V besonders profitiert, nicht degressiv ausgestaltet werden und somit langfristig nicht weiter verloren gehen.
Die Kommunen haben mit steigenden Sozialkosten zu kämpfen, ganz besonders sind die Oberzentren in Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen soll auch über eine weitere Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro pro Jahr ab 2018 entschieden werden. Es soll eine zielgenaue Entlastung der Kommunen erreicht werden, um die Voraussetzungen für eine sachgerechte Fortentwicklung der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung im Sozialbereich zu schaffen.
In diesem Zusammenhang ist noch zu prüfen, ob und wie die Länder bei der Eingliederungshilfe, bei den Hilfen zur Erziehung und bei anderen Sozialleistungen, die in der Finanzierungsverantwortung der Länder liegen, begrenzte Gesetzgebungskompetenzen erhalten können und damit die Finanzierungsverantwortung für die Eingliederungshilfe vollständig dezentral bei diesen Ländern und
Kommunen verbleiben kann. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, wie sich das auf Mecklenburg-Vorpommern auswirken wird. Ich habe nämlich bisher noch kein einziges Rechenmodell dafür gesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Länder haben sich darauf verständigt, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich unbefristet gelten soll, jedoch sollen die Auswirkungen des neuen Ausgleichssystems 2030 überprüft werden. Ein Kündigungsrecht soll für eine Länderminderheit von mindestens drei Ländern ab 2030 eingeräumt werden. Bund und Länder wollen das Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen Anfang 2016 einleiten.
Die Eckpunkte der Länder liegen nun auf dem Tisch. Sicher werden noch Einzelheiten konkretisiert werden müssen. Aber im Grundsatz lässt sich für MecklenburgVorpommern feststellen, M-V kann ab 2020 durch den Finanzausgleich vom Bund mit einem Finanzvolumen von 358 Millionen Euro pro Jahr rechnen. Beachten wir den rechnerischen Verlust von 81 Millionen Euro Entflechtungsmittel pro Jahr und den Verlust der letzten Stufe des Solidarpaktes II von 221 Millionen Euro, stehen wir ab 2020 mit einem positiven Ergebnis von 56 Millionen Euro pro Jahr da.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der von uns im nächsten Tagesordnungspunkt zu beschließende Doppelhaushalt 2016/17 wird ein ausgeglichener Haushalt sein. Dann haben wir noch einen Doppelhaushalt 2018/2019, den wir aufgrund unserer soliden Haushaltsführung und vorsorglichen Rücklagenbildung hoffentlich auch gut hinbekommen werden. Danach, ab 2020, so sehe ich es, sind wir mit dem neuen Bund-Länder-Finanzausgleich in der Lage, unser Land weiter positiv zu gestalten und die Schuldenbremse einzuhalten. Warten wir ab, ob der Bund die Ländervereinbarung auch eins zu eins akzeptiert und übernimmt. Die Einhaltung der Schuldenbremse wird vom Stabilitätsrat überwacht. Das kennen wir aber schon in M-V, denn wir mussten wegen der Solidarpaktmittel bereits jährlich einen Stabilitätsbericht vorlegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, Mecklenburg-Vorpommern hat mit seiner sozialdemokratischen Finanzpolitik bis jetzt im Großen und Ganzen alles richtig gemacht. Das Jahr 2020 kann kommen, wir sind bereit. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zum Haushalt komme, möchte ich selbstverständlich auch die Gelegenheit nutzen, um mich im Namen der SPD-Fraktion für die gute Zusammenarbeit in den Fachausschüssen, insbesondere im Finanzausschuss, bei den Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu bedanken. Insbesondere möchte ich dem Ausschussvorsitzenden, dem Kollegen Torsten Koplin, für seine sachliche und umsichtige Behandlung des Haushaltes im Ausschuss danken. Das ist jetzt schon das dritte Mal, dass ich hier danke, aber ich tue das wirklich gerne. Mein besonderer Dank geht an das Ausschusssekretariat unter der Leitung von Herrn Albrecht und seinen Mitarbeiterinnen. Vielen Dank für Ihre herausragende Arbeit!
Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss hat am 10. September seine Beratungen aufgenommen und diese nach neun Sitzungen – wir sagten es bereits – am 3. Dezember 2015 abgeschlossen. Damit haben wir unser Ziel erreicht und den Haushalt pünktlich vor dem Jahreswechsel beschlossen. Mit der rechtzeitigen Beschlussfassung des Landtages heute am 16.12.2015 wird sichergestellt, dass mit Beginn des Jahres 2016 die
Haushaltsführung in der Landesregierung ordnungsgemäß beginnen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zu den einzelnen Entwürfen vom Haushaltsgesetz 2016/2017, dem Verbundquotenfestlegungsgesetz 2016/2017, dem Haushaltsbegleitgesetz 2016/2017 und der Mittelfristigen Finanzplanung.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern ist auch weiterhin auf einem guten Weg der soliden Finanzpolitik. Das ist die Grundlage für eine sichere Zukunft unseres Landes. Die regierungstragenden Fraktionen haben ihre politischen Schwerpunkte im Doppelhaushalt 2016/2017 finanziell untersetzt. Das sind: keine Neuverschuldungen, die Ausfinanzierung der politischen Schwerpunkte und die Kofinanzierung aller EU- und Bundeszuweisungen.
Was für Mecklenburg-Vorpommern als Selbstverständlichkeit präsentiert wird, ist, dass der Haushaltsausgleich schon zum elften Mal in Folge gelingt. Der Haushalts- ausgleich kann 2016 und 2017 ohne neue Schulden auskommen, unter anderem auch durch die vorsorgliche Bildung der Rücklagen. Von den GRÜNEN und LINKEN oft für zu hoch gescholten, können daraus jetzt Landeszuschüsse für den Breitbandausbau und die Mehrkosten der Kommunen für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge gezahlt werden. Das sind mit Blick auf die Handlungsfähigkeit unseres Landes in den kommenden Jahren und auf die Zukunftschancen unserer Kinder und Enkel eine stolze Leistung und eine sehr gute Botschaft.
Doch die SPD-geführte Koalition achtet nicht nur auf Ausgabendisziplin, sondern investiert trotz aller Unkenrufe von der Opposition auch in wichtige Zukunftsbereiche. Wir nutzen konsequent die vorhandenen und geschaffenen Spielräume für weitere Verbesserungen vor allem bei den Kitas und Schulen. Dazu gehören zum Beispiel die Schaffung von zusätzlichen Kitaplätzen, mehr Ganztagsschulen und zusätzliche Lehrerstellen. Das Kita- und Schulbauprogramm des Landes wird die SPD-geführte Koalition in den kommenden Jahren um jeweils 10 Millionen Euro aufstocken. Dadurch können dort, wo es notwendig ist, zusätzliche Plätze und Räumlichkeiten für Kinder geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, Grundlage der Haushaltsaufstellung war die Maisteuerschätzung 2015. Im parlamentarischen Verfahren waren die Novembersteuerschätzung 2015 sowie die bundesgesetzlichen Regelungen und Veränderungen im Steuerrecht zu beachten und in den Doppelhaushalt einzuarbeiten. Dazu gehörten insbesondere die Digitale Agenda II, die Vereinbarungen vom Flüchtlingsgipfel sowie die Kompensationsmittel vom Bund nach dem Entflechtungsgesetz.
Zunächst zum wichtigsten Projekt des flächendeckenden Breitbandausbaus, das wurde ja schon benannt: Für den gezielten Breitbandausbau in finanzschwachen Kommunen im ländlichen Raum bekommen wir 50 Millionen Euro vom Bund. Diese 50 Millionen Euro sind haushaltstechnisch im Einzelplan 11 verankert, um die Mittel bis 2018 zu sichern. Darüber hinaus startet das Land eine Initiative für ein schnelles Internet und stellt dafür noch einmal 50 Millionen Euro zusätzlich aus Landesmitteln zur Verfügung. Außerdem gibt es ein weiteres Bundesprogramm, das mit 2,1 Milliarden Euro ausgestattet ist und nicht über den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt wird. Jetzt müssen die Landkreise und Kommu
nen zügig Breitbandprojekte entwickeln, um sich die Zuschüsse aus diesem Bundesprogramm zu sichern.
Wie Minister Pegel im Finanzausschuss berichtete, hat Mecklenburg-Vorpommern gute Chancen, über die Rankingpunkte zum Zuge zu kommen. Geht man davon aus, dass es uns gelingt, bis 2019 bis zu zehn Prozent nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen, könnten damit Investitionen von bis zu 350 Millionen Euro ausgelöst werden, die müssen auch erst mal bearbeitet werden. Damit könnten schon sehr viele Gemeinden in MecklenburgVorpommern mit einem schnellen Internet ausgestattet werden. Zu den Einzelheiten wird mein Kollege Jochen Schulte noch etwas sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Kompensationszahlungen, die der Bund in Höhe von 20,5 Mil- lionen Euro an M-V leistet, ist es uns möglich, den Einstieg in den sozialen Wohnungsbau hinzubekommen. Die SPDFraktion hat durchgesetzt, dass die anteiligen Mittel des Bundes in Höhe von 12,57 Millionen Euro in 2016 und 14,57 Millionen Euro in 2017 als Zuschüsse und nicht als Darlehen für die Schaffung von Wohnraum ausgezahlt werden können. Damit können Wohnungen unter anderem in Oberzentren wie Rostock oder Greifswald gebaut werden, die anschließend einer Mietpreisbindung unterliegen und für finanzschwache Familien zur Verfügung stehen. Für die Wohnraumertüchtigung werden 8 Millionen Euro in 2016 und 6 Millionen Euro in 2017 ausgezahlt. Davon können auch Grundzentren profitieren. Nähere Ausführungen wird mein Kollege Rainer Albrecht dazu machen.
Meine Damen und Herren, ein zusätzlicher Aspekt der Haushaltsberatungen war die Vereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den steigenden Zahlen von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Im parlamentarischen Verfahren wurden die Zuweisungen an die kommunale Ebene im Einzelplan 04 angepasst. Das Land MecklenburgVorpommern übernimmt zu einhundert Prozent die Kosten für Asylsuchende und Flüchtlinge bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über deren Asylstatus.
Aufgrund der ungewissen Zugangszahlen und der daraus resultierenden Unsicherheiten bei der Planung ist vorgesehen, ab dem Haushaltsjahr 2016 alle im Zusammenhang mit Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten stehenden Ausgaben beim Landesamt für innere Verwaltung zu veranschlagen. Mit dem dazu erweiterten Haushaltsvermerk kann im Rahmen der Bewirtschaftung auf notwendige Änderungen ohne erheblichen Verwaltungsaufwand reagiert werden. Zusätzliche Bedarfe können aus der Rücklage gedeckt werden. Damit können die Kommunen gewiss sein, dass ihnen, wie zugesagt, die Kosten auch zu einhundert Prozent erstattet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr als froh bin ich darüber, dass es der SPD-Fraktion in einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den demokratischen Fraktionen gelungen ist, eine deutliche Etatsteigerung im Bereich des Sports zu erlangen. So wurden zusätzlich insgesamt 500.000 Euro für die Bereiche „Nachwuchsleistungssport“, „Investitionszuschuss an den Landessportbund für Sportgeräte“ und „Förderung der Integration durch Sport“ bereitgestellt. Mein herzlicher Dank geht an alle, die dazu beigetragen haben.
An dieser Stelle wollte ich eigentlich zu dem Antrag der GRÜNEN kommen, ich nenne ihn mal „Schlapphutantrag“, aber der Kollege Kokert, …
Schlapphutantrag.
… aber der Kollege Kokert ist eindringlich und ausführlich darauf eingegangen, deswegen spare ich mir das an dieser Stelle. Zu den anderen Einzelplänen werden meine Kolleginnen und Kollegen noch sprechen.
Meine Damen und Herren, kommen wir zum Haushaltsbegleitgesetz 2016/2017. Es enthält vier Artikel, in denen begleitend zum Haushaltsgesetz und Verbundquotenfestlegungsgesetz einzelne Gesetze angepasst werden sollen.
Zum Artikel 1 Finanzausgleichsgesetz wurden im Finanzausschuss auf Antrag von SPD und CDU folgende Änderungen zum Haushaltsbegleitgesetz vorgenommen: Es werden die konkret errechneten Zahlen aus der BundLänder-Vereinbarung vom 24. September 2015 zur Asyl- und Flüchtlingspolitik aus den Verbundgrundlagen des FAGs herausgerechnet. Die Entlastung des Landes durch den Bund erfolgt über einen erhöhten Anteil einer Umsatzsteuer zulasten des Bundes an der Umsatzsteuer. M-V bekommt 2016 und 2017 jeweils 63 Millionen Euro. Dieses Geld muss im FAG M-V unberücksichtigt bleiben, weil das Land die Kostenübernahme außerhalb des FAGs an die Kommunen vornimmt, damit die Zahlungen auch wirklich personen- und zielgenau dort ankommen, wo tatsächlich Kosten angefallen sind. Die Bewirtschaftung erfolgt über die Einzelpläne 04, 06 und 10. Ich komme noch im Einzelnen dazu.
Angesichts der in den letzten Monaten weiter erheblich gestiegenen Mehrbelastungen des Landes, das die Kosten der Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern vollständig trägt, ist es sachgerecht, dass die Umsatzsteuererhöhung aus den Verbundgrundlagen des FAGs herausgerechnet werden. Die Umsatzsteueranteile werden normalerweise für die Berechnung der zu verteilenden Mittel (Verbundgrundlagen) eingerechnet. Aufgrund der sich überschlagenden Ereignisse in der Flüchtlingspolitik in diesem Jahr hat M-V aber der kommunalen Ebene sehr schnell die einhundertprozentige Kostenübernahme außerhalb des FAGs zugesagt. Deshalb können diese zusätzlichen zweckgebundenen Mittel des Bundes nun im FAG unberücksichtigt bleiben, da die kommunale Ebene sonst insgesamt eine doppelte Zuweisung für diese Aufgaben erhalten würde und auch Kommunen davon profitieren würden, die keine Aufgaben für Flüchtlinge und Asylbewerber erbringen. Die mit dem Bund vereinbarte Spitzabrechnung des Abschlags der Kosten für 2017 wird selbstverständlich auch gegenüber den Kommunen abgerechnet werden.
Der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern kritisierten dieses Vorgehen. Der SPD-Arbeitskreis Finanzen hatte den Landkreistag und den Städte- und Gemeindetag noch einmal in seine Sitzung am 09.12. eingeladen und gemeinsam die Kritikpunkte besprochen. Ich hoffe, es ist auf kommunaler Ebene klar geworden, dass die Veranschlagungen im Haushalt sachgerecht sind. In der Praxis ist es leider so, dass die Kommunen ihre Kosten zum größten Teil noch nicht einmal abgerechnet haben. Teilweise liegen Abrechnungen erst bis April oder von einigen Landkreisen bis September 2015 vor. Die Finanzministerin hat dies auf dem ersten Treffen der Arbeitsgruppe Finanzen zur Sprache gebracht.
Die vom Bund zugesagten Mittel:
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten die Kommunen 805.000 Euro zur Finanzierung ihrer Verwaltungskosten entsprechend ihrer Belastung über den Einzelplan 10.
Für die Verbesserung der Kinderbetreuung werden vom Bund im Jahr 2016 Zahlungen in Höhe von 6,479 Millionen Euro, für 2017 in Höhe von 14,794 Millionen Euro und im Jahr 2018 in Höhe von 16,629 Millionen Euro an das Land geleistet. Die Kommunen erhalten davon in 2016 4,5 Millionen Euro, in 2017 10,3 und in 2018 11,6 Millio- nen Euro, jedoch auch außerhalb des FAGs, da das Geld unabhängig von den Verteilmechanismen des FAGs zielgerichtet und je nach Belastung an die Kommunen weitergereicht werden soll. Entsprechend des KiföGs werden die Mittel über den Einzelplan 10, Kapitel 1027, Förderung von Kindern in Kitas/Kindertagespflege, ausgereicht.
DIE LINKE forderte eine Anhebung der Verbundquote im FAG für die kommunale Ebene auf 35,16 Prozent, jetzt 33,99 Prozent. Diesen Antrag hat die Koalition abgelehnt, die GRÜNEN enthielten sich.
Mein Kollege Heinz Müller wird zum FAG noch Ausführungen machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes wird das Landwirtschaftssondervermögensgesetz angepasst. Es soll zukünftig zur Inanspruchnahme zum Ausgleich von Anlastungen seitens der EU herangezogen werden. Das halten wir für sachgerecht und dazu gab es auch keine Änderungsanträge im Finanzausschuss.
Mit Artikel 3 werden im Wassergesetz des Landes die Wasserentnahmeentgelte für die Entnahme aus Grundwasser auf 0,10 Euro je Kubikmeter und aus Oberflächenwasser auf 0,02 Euro je Kubikmeter erhöht. Auch hierzu gab es keine Änderungen.
Im Artikel 4, BBL-Gesetz, wird das Finanzministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit für weitere Baumaßnahmen auf den Landtag zu übertragen und die Zuständigkeiten, die dem Landtag übertragen sind, dem BBL auch wieder zurückzuübertragen. Diese Ermächtigung dient der Verwaltungsvereinfachung. Dazu wurde im Finanzausschuss ebenfalls keine Änderung vorgenommen.
Meine Damen und Herren, mit der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2020 legt die Regierung ihren Plan zur Fortführung des Landeshaushaltes vor. Im Besonderen sind die politischen Schwerpunkte dargestellt. Selbstverständlich ist der Investitionsplan eine wichtige Voraussetzung, um für langfristige Planungen und Maßnahmen Kontinuität zu gewährleisten. Ob dies auch in die Realität umgesetzt werden kann, hängt selbstverständlich von vielen Begleitfaktoren ab. Diese sind zum einen die Konjunkturentwicklung, dann die EU-Förderrahmen, die Zins- entwicklung, die Einhaltung des Neuverschuldungsgebotes ab 2020 und letztlich auch der Ausgang der Landtagswahlen 2016. All diese Faktoren werden Einfluss auf die weitere Haushaltsentwicklung haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen liegt ein richtig guter Doppelhaushaltsplan zur Abstimmung vor.
Das sagen wir ganz selbstbewusst, egal, was die Opposition an Nörgeleien vorzutragen hat.
7,93 Milliarden Euro in 2016 und 7,88 Milliarden Euro in 2017 sind gut veranschlagt. Die Ausfinanzierung unserer Schwerpunkte, eine hohe Investitionsquote, 2016 von 15,8 Prozent und 2017 von 14,9 Prozent, sozialer Wohnungsbau, der Einstieg in den Breitbandausbau, Verbesserungen im Kita- und Schulbereich, die Ausfinanzierung der Hochschulen und die hundertprozentige Entlastung der Kommunen von den Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen sind ein vorzeigbares Ergebnis.
Genau.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf zufrieden sein, zumindest kann ich das für die Koalitionsfraktionen so sagen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen und zur Mittelfristigen Finanzplanung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben dem Landtag einen tourismuspolitischen Antrag zur Beratung vorgelegt, dies aus gutem Grunde und auch vor dem Hintergrund des aktuellen Sparkassen-Tourismusbarometers Ostdeutschland. In Mecklenburg-Vorpommern wird die touristische Wirtschaft hoch gelobt und sie durchzieht unser Bundesland in alle Richtungen. Die aktuellen Zahlen belegen, was wir alle schon lange wissen, betonen und was uns weiter zum Handeln auffordert, denn der Tourismus ist für Mecklenburg-Vorpommern ein starker und immer noch zunehmender Wirtschaftsfaktor. Allerdings profitieren nicht alle Regionen gleichmäßig von der touristischen Infrastruktur.
Den Koalitionsfraktionen ist wichtig, dass wir in der Branche künftig noch mehr über die Nachhaltigkeit der Angebote sprechen und Fragen wie gute Ausbildung und Arbeit thematisieren. Im Koalitionsvertrag haben wir verankert, dass wir die noch bestehenden Wachstumspotenziale im Tourismus weiter ausschöpfen wollen. Zu nennen sind hier unter anderem Barrierefreiheit, Lückenschluss von Radwegen, Kulturtourismus, wetterunabhängige Ferienangebote, aber auch eine ganze Reihe von sogenannten Geheimtipps abseits von Strand und Straße. Nennenswert und unabdingbar bleibt aber eine nachhaltige und faire Finanzierung des Tourismus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag zielt auf den Ausbau eines nachhaltigen Ganzjahrestourismus – das ist eine große Chance für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung in allen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern – ab. Insbesondere ist die Landesregierung unter anderem aufgefordert, für eine intensivere Zusammenarbeit der Tourismusverbände auf regionaler Ebene zu werben, weiterhin die Entwicklung von Regionalmarken als Werbeträger zu unterstützen, bei der Aktualisierung der Tourismuskonzeptionen des Landes an der Strategie mit der Zielsetzung des Ausbaus und der Förderung des saisonal übergreifenden Tourismus festzuhalten, auf eine zielgerichtete Fördermit
telvergabe abzustellen oder wirksame Strategien gegen den Fachkräftemangel zu entwickeln.
All diese Dinge spielen bei der Betrachtung unseres Antrages eine zentrale Rolle. Wir wollen erneut ins Gespräch kommen, die Richtung des Tourismus mitgestalten und für die zukünftigen Herausforderungen fit machen. Als Lektüre empfehle ich hier wirklich – der Kollege Holter war ja auch bei mir in Pasewalk – das Sparkassen-Tourismusbarometer 2015.
Zu unserem Änderungsantrag ist zu sagen...
So weit ist es schon, als Einbringung, genau, Herr Ritter.
Weiter ist auf unseren Änderungsantrag hinzuweisen. Auf der letzten Ostseeparlamentarierkonferenz wurde eine Arbeitsgruppe zum nachhaltigen Tourismus ins Leben gerufen. Diese steht unter dem Vorsitz der Präsidentin Frau Sylvia Bretschneider und hat am vergangenen Freitag zum ersten Mal getagt. Aufgrund dieser Eile haben wir diesen Änderungsantrag gestellt, auch vor dem Hintergrund, dass wir, glaube ich, von den Ostseeanrainerstaaten einiges lernen können und sie auch von uns.
Ich möchte hier nur nennen, was mich besonders bewegt. Das sind die Kinderfreundlichkeit in den skandinavischen Ländern, die kostenfreien Serviceangebote in der Hotellerie, zum Beispiel einen freien WLAN-Anschluss, und die Benutzung von bargeldlosen Zahlungsmitteln sowie die Zahlung von Mindestlöhnen. Dies sind alles Dinge, die wir unter uns und mit den anderen Staaten gut besprechen können und von denen wir uns auch, glaube ich, in der Hotellerie und Gastronomie ein Stück abschneiden können. In diesem Sinne freue ich mich auf die nun nachfolgende rege Aussprache, deren Ideen und Vorschläge. – Vielen Dank bis dahin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Holter, dass Sie natürlich das Haar in der Suppe gesucht haben, war auch mir besonders klar.
Nicht nur eins, Sie haben gleich einen ganzen Skalp gefunden wahrscheinlich. Deswegen war die Suppe auch weg, weil die im Skalp drin war, genau.
Aber Ihre Schlussfolgerung ist leider falsch,
denn dieser Antrag, den die Koalitionsfraktionen eingebracht haben, hat eine breitere Basis als nur unsere beiden Fraktionen. Wir haben uns auch rückgekoppelt mit der kommunalen Ebene, sprich mit den Touristikern, mit der Bundestagsfraktion, mit Unternehmerinnen und Unternehmern vor Ort und auch mit Akteuren aus der Touristik- und Freizeitbranche. Wenn Sie das nicht glauben, kann ich Ihnen die Namen geben, da können Sie gerne anrufen.
Aber was ich auch zurückweisen muss, ist, Sie haben gesagt, wir sind als SPD-Fraktion verärgert über den Wirtschaftsminister. Nö, sind wir nicht, überhaupt nicht.
Das Problem: Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu dem Wirtschaftsminister und zu seinem Haus. Oder soll ich es anders sehen? Ich habe zumindest kein anderes Verhältnis dazu und kein anderes Verständnis dazu.
Wir sind alle zufrieden. Wenn Sie das nicht sind, Herr Ritter, dann ist das Ihr Problem.
Sehen Sie, dann haben wir ja alle ein gutes Verhältnis zu Herrn Glawe, auch fachlich.
Aber noch mal zurück zur ganzen Geschichte.
Meine Damen und Herren, die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für die Branche sehen wir in den Bereichen gute Arbeits-, Lohn- und Ausbildungsbedingungen, Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit vielleicht nicht ganz im Sinne, wie es die GRÜNEN verstehen – und hohe Qualität in der Gastronomie und in der Hotellerie. Darüber hinaus sehen wir Handlungsbedarfe im gegenseitigen Miteinander von touristischen Strukturen im Land, städtischer und ländlicher Ebene. Hier gibt es viel zu viel Kleinklein. Hier müssen weiterhin Synergien gehoben werden.
Die touristische Infrastruktur in den Kommunen muss trotz knapper Kassen aufrechterhalten werden und teilweise zusätzlich erweitert werden. Hierzu zählen wir Rad-, Wander- und Reitwege, Wasserwanderrastplätze und die vor Ort bestehenden Touristeninformationszentren. Trotz jährlicher positiver Entwicklung der Übernachtungszahlen sehen wir Handlungsbedarf, um für eine nachhaltig gute Entwicklung des Tourismus in M-V zu sorgen und dies auch für die Zukunft zu erhalten.
Auffallend sind die unterschiedlichen Regionen in ihrem Wachstum. Haben wir ein starkes Wachstum in der Region Mecklenburgische Ostseeküste, Rügen, Hiddensee und Vorpommern, so bleiben die Regionen Westmecklenburg, die Mecklenburgische Schweiz und Seenplatte im Wachstum leicht zurück. Natürlich haben Küstenregionen ihren ganz besonderen Reiz, insbesondere für Familienurlaube mit kleineren Kindern im Strandbereich. Allerdings sind andere Regionen fern von Küsten mit ihren Angeboten auch reizvoll.
Genannt sind hier Schlösser, Parks, Rad- und Wasserdestinationen, Reit- und Landurlaub.
Die Eichen in Ivenack natürlich auch.
Hier bedarf es einer gezielten Förderung, um ein ähnliches Niveau im Wachstum, aber auch in den Bettenauslastungen zu erreichen. Zu beachten und zu verstärken sind hier auch Anstrengungen, um eine höhere Hotelklassifizierung zu erreichen, besonders im Bereich Westmecklenburg. Somit sollte ein Schwerpunkt darauf gesetzt werden: Urlaub für alle.
Barrierefreie Reiseziele in Mecklenburg-Vorpommern müssten wir uns ebenfalls auf die Fahnen schreiben. Wir müssen Rahmenbedingungen und eine Förderkulisse schaffen, die Reiseangebote für Menschen mit Einschränkungen und auch für ältere Menschen ermöglichen. Deren Teilnahme am Tourismus nimmt einen immer breiteren Raum ein, speziell im Städtetourismus.
Meine Damen und Herren, entlang der Küsten und in größeren Städten hat sich eine rege Tourismuswirtschaft entwickelt, das ist richtig. Nach vorliegenden Daten werden vier von fünf Übernachtungen in Mecklenburg-Vor- pommern in küstennahen Regionen gebucht. Ziel muss
es aber sein, den Anteil der Übernachtungen des Landtourismus, der momentan bei acht Prozent liegt, weiter zu erhöhen, um so eine positive wirtschaftliche, soziale und strukturelle Entwicklung im ländlichen Raum zu fördern. Tourismus im ländlichen Raum bietet viel Potenzial für den Tourismus und für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen. Um dieses Potenzial zu nutzen, bedarf es einer kontinuierlichen Unterstützung der Akteure zur Produktentwicklung im Marketing, bei der Netzwerkbildung und einer Weiterentwicklung der Qualitätsstandards. Ohne gezielte Maßnahmen werden Sie dies nur marginal erreichen und weiterentwickeln.
Kommen wir nun zu dem Punkt, meine Damen und Herren, die Fachkräftesicherung geht einher mit einer gezielten Nachwuchsgewinnung, sei es in der Hotellerie, der Gastronomie oder bei den Anbietern der Freizeitbranche. Hierbei muss es grundsätzlich das Ziel sein, Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, denn Nachwuchsgewinnung muss einhergehen mit Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven für junge Nachwuchskräfte in dieser Branche. Fundament einer guten Ausbildung sind aber auch gute Rahmenbedingungen im Unternehmen, seien es eine kostenlose Unterkunft, ein Fahrtkostenzuschuss bei weiter entfernten Wohnorten oder Zuschüsse für junge Familien, die alle in der Gastronomie arbeiten.
Unabdingbar bei einer Qualitätsoffensive sind allerdings geeignete und gut qualifizierte Ausbilder. Sie sind den Nachwuchskräften an die Seite zu stellen, inklusive ausreichender Ressourcen für die praktische Ausbildung. Dies ist mir besonders wichtig zu erwähnen, da ich bekanntermaßen als Koch aus dieser Branche komme und ich mir zunehmend Sorgen mache, was aus den Berufen Koch und Restaurant-/Hotelfachmann wird.
Ich mache mir aber insgesamt um die Qualität in der Gastronomie reichlich Sorgen. Wenn ich mir angucke, wie das Lohnniveau ist, dann möchte ich erwähnen – Herr Holter, auch mal für Sie, wenn Sie jetzt auch nicht zuhören –, ich habe 1991 2.000 DM netto bekommen. – Ich weiß, Herr Holter kann mehrere Sachen. – Wir haben gerade noch mal nachgeschaut, was ein Koch jetzt verdient. Das sind 1.072 Euro am Anfang. Ich habe damals auch angefangen. Dabei kann es natürlich nicht bleiben. Wir müssen da etwas tun.
Na, sehen Sie!
Das heißt doch nicht, das heißt doch lange nicht, dass ich dem Minister eine Ohrfeige gegeben habe, wie Sie unlängst in Ihrer Pressemitteilung rausgehauen haben. Ich glaube, das würde Herr Glawe mir auch nicht ungeschoren durchgehen lassen.
Wir sind eine Gewichtsklasse, ja, genau!
Dazu kam noch, das muss man auch mal betrachten, ich hatte damals freie Unterkunft und Verpflegung an den Arbeitstagen. Wer hat das denn heute schon in der Gastronomie? Daran muss man wirklich arbeiten. Ich finde das, was die NGG macht und auch die DEHOGA macht, nicht gerade bemerkenswert. Ich finde das, ich möchte nicht das Wort „armselig“ in den Mund nehmen, aber schon bemerkenswert.
Deshalb ist auch dieser Punkt, diese Ziffer 7 ganz wichtig. Aber da können wir noch so viele Konzepte machen, das müssen die Akteure vor Ort machen. Die müssen endlich aus den Puschen kommen und sagen, wenn ich vernünftige Arbeitskräfte haben will, die ich auch hier behalten will, muss ich mehr tun.