Wenn es jetzt um den konkreten Antrag geht, der insbesondere unter II drei Punkte noch mal aufruft: Der erste Punkt beinhaltet ja, dass wir mehr oder weniger die Landesregierung drängen sollen – ich übersetze das jetzt mal –, eins zu eins alle Beschlüsse der Fachministerkonferenz umzusetzen. Da habe ich eine ganz persönliche Meinung. Ich denke, bei den 18 Fachministerkonferenzen, die wir in Deutschland haben, plus Ministerpräsidentenkonferenz, ist schon mal die eine oder andere zu viel, wir könnten da so einiges einsparen. Und insbesondere vor dem Hintergrund, dass es keine Verfassungsorgane sind, sondern sie mehr oder weniger beratenden Charakter haben, diese Fachministerkonferenzen,
würde ich im Jahre 2016 ganz kühn mal – als Torsten Renz, als Privatperson sozusagen, natürlich ausgerüstet mit einem politischen Mandat –
die Sinnhaftigkeit der einen oder anderen Ministerkonferenz infrage stellen. Deswegen sage ich Ihnen...
Ja, die sind zu viel und ich habe dazu inhaltlich jetzt alles gesagt, Herr Schulte. Wenn Sie anderer Auffassung sind
und vielleicht noch mehr Fachministerkonferenzen benötigen, dann können Sie das gerne hier artikulieren.
Ich selbst habe mal in so einem Ministerium gearbeitet und ich weiß, welche Maschinerie in Gang gesetzt wird, um zum Beispiel für den Ausschuss der Regionen oder für Fachministerkonferenzen entsprechende Vorbereitungen zu erstellen,
die dann teilweise, wenn wir 18 Fachminister haben, davon kommen 17 von der SPD, eine reine politische Veranstaltung darstellen. Das kann irgendwann mal anders sein, wenn die CDU da die Mehrheiten hat,
Und insofern sage ich Ihnen, diese Fachministerkonferenzen laufen für mich ganz persönlich mehr unter dem Motto „Wünsch dir was“ und da ist eine Eins-zu-einsUmsetzung völlig unrealistisch.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ob Sie das später auch noch so sehen? – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da kann ich Ihnen garantieren, mehr Einbeziehung geht gar nicht. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren Anhörungen haben im Bereich des Bundestages. Mehr Anhörungsmöglichkeiten gibt es gar nicht. Alles das, was Sie hier aufzählen, wird in die Beratungsphase im Bundestag mit eingehen. Und wenn ich dann noch den Prozess im Bundesrat betrachte, da habe ich schon mal diese Stellungnahme angesprochen, die ist sehr umfangreich. Das Einzige, was wahrscheinlich nicht einbezogen wird, ist die Stellungnahme der LINKEN-Landtagsfraktion aus Mecklenburg-Vorpommern, aber da sollten Sie sich trösten, die Fraktion DIE LINKE im Bundestag ist im Anhörungsprozess in die Auswertung mit einbezogen. Insofern, dieser zweite Punkt wird erfüllt, überflüssig, dass wir darüber abstimmen, hat sich erledigt.
Hier werden wir im Prinzip aufgefordert, wir sollen alle Änderungen, alle Wünsche, die Sie aufführen, erfüllen.
Und wenn das nicht passiert, dann sollen wir alles ablehnen. Da kann ich Ihnen nur sagen, das ist keine verantwortungsvolle Politik,
(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man kann es sich auch schönlesen.)
Wir sind dann möglicherweise auch mit Dingen zufrieden, die nicht die 100-Prozent-Marke erfüllen, aber einen wesentlichen Anteil, der weit über 50 Prozent liegt,
und da kann ich Ihnen nur sagen, da gilt bei mir der Spruch: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Und das ist insofern politisch auch etwas dumm,
wenn Sie die Maximalforderung aufrechterhalten wollen, wenn die nicht umgesetzt wird, dass Sie dann alles ablehnen. Davor kann ich nur warnen. Insofern ist Punkt 3 nicht praktikabel und auch diesen müssen wir ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die staatlichen Leistungen zur Mindestsicherung fußen auf einer Vielzahl von Gesetzen – wir hörten das schon –, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Als Beispiele seien hier nur die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter, die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder das Asylbewerberleistungsgesetz genannt. Das Leistungsrecht ist eine komplizierte Rechtsmaterie und für viele Bürgerinnen und Bürger – vielleicht auch für einige Politiker – nur schwer nachvollziehbar.