Protokoll der Sitzung vom 11.03.2016

Da komme ich noch hin.

(Torsten Renz, CDU: Von Gewerkschaften war keine Rede.)

O-Ton der unabhängigen Beratungsstellen: Rechtsverschärfung. O-Ton der Jobcenterpersonalräte: Es handelt sich nicht um eine Reform, noch nicht mal ein Reförmchen und letztlich nicht einmal um eine Rechtsvereinfachung.

(Torsten Renz, CDU: Was macht Frau Nahles denn da?)

Das Nachbesserungsgesetz ist nach Auffassung der gewählten Kollegen – und die müssen es am Ende vor

Ort umsetzen – auch in keiner Weise dazu geeignet, Personalressourcen freizusetzen, die in die aktive Arbeitsvermittlung umgeschichtet werden könnten, und da bräuchten wir sie dringend, Stichwort „bessere Betreuung von Langzeitarbeitslosen“.

Es bleibt folglich das Geheimnis der Bundesarbeitsministerin Nahles, Herr Kollege Renz, wen sie jüngst hier im Schlosscafé gemeint hat, als sie im Rahmen einer Veranstaltung der Ebert-Stiftung sinngemäß sagte, das Gesetz müsse nun ganz schnell beschlossen werden, weil alle schon ganz ungeduldig auf die Rechtsvereinfachungen warten würden. Das wird uns vielleicht Frau Hesse dann in ihrem Beitrag erklären.

Die Landesregierung muss also im Rahmen der Bundesratsbefassung darauf drängen, dass wenigstens wichtige Forderungen, die schon mal Konsens im ASMK-Papier waren, wieder Aufnahme in den Gesetzentwurf finden, bevor der zurückgeht an den Bundestag. Anderenfalls darf sie diesem Papier nach unserer Auffassung nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Hesse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Foerster, ganz so leicht fällt es mir jetzt nicht, hier zu sprechen, weil einige Punkte, die Sie vorgetragen haben, sich durchaus mit dem decken beziehungsweise auch meine Auffassung sind und wir insofern die gleiche Intention haben, wenn es um die Jobcenter geht, dass wir zwei Kernforderungen haben, zum einen flexiblere Instrumente, insbesondere auch Entbürokratisierung, und zum Zweiten natürlich die bessere Ausstattung.

Dennoch, und auch dazu stehe ich, denke ich, dass es richtig gewesen ist, dass sich die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit dieser Initiative auf den Weg gemacht hat, und ich bin mir sicher, dass dieses Gesetz zumindest in Teilen eine Rechtsvereinfachung erreichen wird.

(Torsten Renz, CDU: So ist es. So ist es.)

Es wird vereinfachen und es wird entbürokratisieren, obwohl auch ich denke, dass an der einen oder anderen Stelle gegebenenfalls noch nachgebessert werden kann.

(Torsten Renz, CDU: Das wird auch kommen.)

Aber, und das hat Andrea Nahles auch gesagt, es wird Verwaltungsabläufe beschleunigen und die Berechnung von Sozialgeldern erleichtern. Insofern sehe ich es schon als eine Arbeitshilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern, auch und gerade angesichts der Mehrbelastung durch die neue Zielgruppe, die jetzt hinzugekommen ist, und zwar die der Flüchtlinge. Die Regelungen des SGB II füllen nämlich nicht nur eine Menge

Papier, sondern sie fressen auch Personal. Das haben Sie, Herr Foerster, zu Recht angemahnt. Ist die Anwendung von Hartz IV nicht mehr so kompliziert, stehen hoffentlich dann auch mehr Leute zur Verfügung, um Menschen in Beschäftigung zu vermitteln.

Sie sehen schon, ich unterstütze das Gesetz grundsätzlich, schließlich haben wir Länder auch seit Monaten an einem Entwurf mitgearbeitet. Wichtige Verbesserungen sind aus meiner Sicht zum Beispiel diese: Das Gesetz beseitigt die Bruchkante zwischen Ausbildungsförderung und Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zweitens, Leistungen sollen nicht mehr nur für sechs Monate, sondern – Herr Foerster sagte es – für die Dauer von einem Jahr bewilligt werden, und die Beratung und Vermittlung sollen sich stärker nach den individuellen Kompetenzen des jeweiligen Klienten richten.

Das heißt aber nicht, dass es nicht auch Änderungen geben würde, die wir als Landesregierung wünschenswert finden und die wir über die entsprechende Länderarbeitsgruppe transportiert haben, die aber eben keinen Niederschlag in dem nun vorliegenden Entwurf gefunden haben. Dazu gehört zum Beispiel – Herr Foerster hat es auch schon genannt –, die Sanktionsvorschriften für unter 25-Jährige und diejenigen, die älter als 25 sind, aneinander anzugleichen. Wir haben auch mit der Mehrheit der Länder ein Eckpunktepapier in den Bundesrat eingebracht, um weitere Förderungsgrundlagen zu schaffen. Dass man nicht alles bekommt, was man möchte, sollte uns aber nicht zu einer Trotzreaktion verleiten, das Gesetz als Ganzes abzulehnen. Entscheidend ist doch, dass es auf eine Verbesserung hinausläuft, gerade wenn es um die Leistungsfähigkeit der Jobcenter geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Leistungsfähigkeit der Jobcenter hängt für mich aber noch an einem ganz anderen wichtigen Punkt. Sie müssen, also die Jobcenter, vom Bund auskömmlich finanziert werden, und das, ich habe es hier auch schon mehrfach gesagt, gilt gerade für das Verwaltungskostenbudget, denn wenn wir uns ansehen, wie viel aus dem Eingliederungstitel in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet wird, dann ist das schlichtweg nicht tragbar. Ich glaube, hier müssten wir den Druck deutlich erhöhen, dass nämlich die Jobcenter besser ausgestattet werden, gerade um auch der neuen Herausforderung der Flüchtlinge gerecht zu werden, weil das ist unsere große Chance, hier Geld in die Hand zu nehmen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eine gute Empfehlung für einen Antrag für die nächste Landtagssitzung.)

hier in die Hand zu nehmen und letztendlich diese Chance zu ergreifen, sodass wir den Menschen, die zu uns gekommen sind, und unseren Langzeitarbeitslosen eine wirklich gute Perspektive geben.

Sie sehen also, Herr Foerster, ich habe durchaus Sympathien für den Antrag, aber selbstverständlich auch Sympathien für Andrea Nahles. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Na!)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also ich muss immer wieder staunen,

(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wie es doch Herrn Foerster gelingt, hier die Themen zu platzieren. Und wenn es hier um den „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ geht, gewinnt man schon den Eindruck, als wenn wir hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern abschließend beraten zu diesem Gesetzgebungsverfahren, was ja in den Bundestag gehört, unter Beteiligung des Bundesrates.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Also doch bei den Ländern auch!)

Also da haben Sie schon mal meinen Respekt, Herr Foerster, dass es Ihnen zumindest gelingt, diesen Eindruck hier zu vermitteln.

Wenn es also um die Gesetzgebung geht, die nun nicht in den Landtag gehört, wollen wir uns aber trotzdem damit beschäftigen und ich will zumindest auch feststellen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihr legt euch das aber auch immer so hin, wie ihr das braucht.)

dass der Prozess über die entsprechende Bund-LänderArbeitsgruppe schon im Jahr 2012 eingeleitet wurde, im Jahre 2012 eingeleitet wurde, im Juli 2014 ein umfangreicher Bericht vorgelegt wurde. Dieser Bericht bildet nun die Arbeitsgrundlage für das Arbeitsministerium unter Führung von Frau Nahles. Vorher, bevor sie ihren Gesetzentwurf vorgelegt hat, der im Februar verabschiedet wurde im Kabinett, gab es auch noch einen einmütigen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahre 2014, und jetzt befinden wir uns sozusagen auf der Zielgeraden.

Der Plan sieht vor, dass der Bundestag sich jetzt damit befassen wird, abschließend am 09.06. Der Bundesrat wird sich damit erstmalig am 18.03. und abschließend am 08.07. befassen, sodass das Gesetz planmäßig dann zum 01.08. greifen soll. Und wenn man sieht, welche Aktivitäten – Frau Ministerin hat es angesprochen – über den Bundesrat laufen, dann kann ich Ihnen mitteilen, es gibt hier diese entsprechenden Empfehlungen aus den Fachausschüssen aus dem Bundesrat, die werden am 18.03. in die Diskussion mit eingehen. Ich habe mir das mal angeschaut, das ist ein Papier über 53 Seiten, da könnte man jetzt schlussfolgern...

(Martina Tegtmeier, SPD: Lesen Sie mal vor!)

(Martina Tegtmeier, SPD: Nee, lesen Sie mal vor, habe ich gesagt.)

Ach so, nee, dann würde die Redezeit nicht ausreichen.

(Heinz Müller, SPD: Nicht doch, Martina, der macht das!)

Das ist also ein 53-seitiges Papier aus 39 Ziffern, also möglichen Änderungen, die hier vorgenommen werden

sollen, und die einzelnen Ziffern sind dann auch noch mal untersetzt, also sehr umfangreich.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist ja oft so.)

Jetzt könnte man schlussfolgern, dass es doch eine gewisse Unzufriedenheit mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gibt, und aufgrund der Zusammensetzung im Bundesrat gehe ich ganz sicher davon aus,

(Jochen Schulte, SPD: Bist du auch da?)

dass es auch Veränderungen am Gesetzentwurf geben wird, der im Bundestag und parallel dann im Bundesrat behandelt wird. Ich gehe auch davon aus, dass durch die Sach- und Fachkompetenz, insbesondere der Arbeits- und Sozialminister – und da müssen wir auch mal ganz klar die Farbenlehre feststellen, es werden ja fast alle von der SPD gestellt, glaube ich –, dass da noch so viel Druck aufgebaut wird, dass die eine oder andere Änderung, wenn es nicht im Bundestag passieren wird, spätestens über den Vermittlungsausschuss zum Tragen kommt und dass dann dieses Gesetz möglicherweise noch besser wird.

Fakt ist aber, dass der Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, schon mal unter anderem, wenn nun nicht gerade von den gesamten Arbeitnehmervertretungen, aber zum Beispiel eben von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt und begrüßt wird, weil die ganz klar sagen, es kommt zur Vereinfachung, was die Bürokratie betrifft, und dass auf der anderen Seite das Ergebnis sein wird, dass die zuständigen Mitarbeiter dann logischerweise mehr Zeit für Beratung und Vermittlung haben.

Insofern, denke ich, ist der Gesetzentwurf auf einem guten Weg. Ich kann auch nur feststellen, wir sind hier in einem normalen Gesetzgebungsverfahren, was den Bundestag und den Bundesrat betrifft. Ich gehe ganz fest davon aus, dass das Ganze im Vermittlungsausschuss landen wird und dass wir am Ende einen Kompromiss erreichen werden, der auch Zustimmung durch den Bundesrat erfahren wird.

Wenn es jetzt um den konkreten Antrag geht, der insbesondere unter II drei Punkte noch mal aufruft: Der erste Punkt beinhaltet ja, dass wir mehr oder weniger die Landesregierung drängen sollen – ich übersetze das jetzt mal –, eins zu eins alle Beschlüsse der Fachministerkonferenz umzusetzen. Da habe ich eine ganz persönliche Meinung. Ich denke, bei den 18 Fachministerkonferenzen, die wir in Deutschland haben, plus Ministerpräsidentenkonferenz, ist schon mal die eine oder andere zu viel, wir könnten da so einiges einsparen. Und insbesondere vor dem Hintergrund, dass es keine Verfassungsorgane sind, sondern sie mehr oder weniger beratenden Charakter haben, diese Fachministerkonferenzen,