Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Darum geht es überhaupt nicht und darum ist es im Übrigen auch in der Debatte im Rechtsausschuss nicht gegangen. Darum ist es auch in der entsprechenden Anhörung nicht gegangen, sondern es geht darum, wenn wir den Jugendarrest – vier Wochen, eine sehr überschaubare Zeit, maximal vier Wochen –, wenn wir den Jugend

arrest füllen wollen mit den Dingen, die mit den straffälligen Jugendlichen dort passieren sollen, dann stellt sich die Frage, was ist der richtige Weg, um prioritär ein Ziel zu erreichen, nämlich die Chance zu nutzen, um Jugendliche oder junge Erwachsene in die Lage zu versetzen, nach dem Jugendarrest nicht mehr straffällig zu werden. Das ist die zentrale Frage.

Sowohl in der Anhörung als auch in der Debatte im Ausschuss ist deutlich geworden, da gibt es für meine Begriffe auf zwei Ebenen unterschiedliche Philosophien. Da wird, anders als Sie das dargestellt haben, Herr Texter, nicht infrage gestellt – nicht von meiner Fraktion und auch die LINKE-Fraktion habe ich nicht so verstanden –, dass im Jugendarrest eine Auseinandersetzung mit der Straftat stattfinden muss. Selbstverständlich muss die stattfinden! Die Frage ist, ob man das prioritär darauf fokussiert oder ob man das durch pädagogische Maßnahmen umfassend begleitet. Das ist jetzt auch kein Wünsch-dir-was, sondern es geht einzig und allein darum, was wirkt in Richtung von jungen Menschen, damit sie anschließend nicht mehr straffällig werden. Das ist die zentrale Auseinandersetzung und da gehen wir einen anderen Weg als die Koalitionsfraktionen, genauso wie andere Bundesländer auch einen unterschiedlichen Weg gehen. Sie haben Schleswig-Holstein genannt. Wir hatten einen Anzuhörenden in der Anhörung, der aus Schleswig-Holstein berichtet hat, und uns hat dieses Konzept überzeugt. Das ist der zentrale Punkt. Ich will versuchen, das auf den zwei Linien noch mal deutlich zu machen.

Die erste Frage ist: Stellt man die Auseinandersetzung mit der Straftat, den Sühneansatz in den Vordergrund oder stellt man eher einen pädagogischen Ansatz in den Vordergrund, wo man sich die Frage stellt, was kann ich in den vier Wochen tun und durch welche Maßnahmen kann ich erreichen, dass der Jugendliche nicht mehr straffällig wird?

Die zweite Frage ist: Muss ich nicht – darüber haben wir uns auch unterhalten und uns damit auseinandergesetzt –, muss ich nicht hergehen und das soziale Umfeld, das, was der straffällige Jugendliche gerade tut, mit einbeziehen in die Maßnahmen, die ich im Jugendarrest ansetze? Ich ziehe diesen jungen Menschen ja aus dem Leben heraus. Vielleicht geht er gerade zur Schule, macht eine Ausbildung, geht zur Berufsschule oder Ähnliches. Muss ich das berücksichtigen? Kann ich ihn quasi nach einem, ich sage jetzt wieder unzulässig, Sühneansatz einfach so in die Welt entlassen und verlasse mich darauf, dass das schon wirken wird? Das ist so ein bisschen Ihre Philosophie: Wenn ich da genug Druck mache, dann wird er schon nicht mehr straffällig werden.

Wir glauben, und das war die Auseinandersetzung, dass das eine falsche Annahme ist und dass man alles nutzen muss in dieser sehr kurzen, überschaubaren Zeit, um auf den Jugendlichen einzuwirken und ihm auch das Handwerkszeug in die Hand zu geben, nicht mehr straffällig zu werden. Selbstverständlich muss man in so einem Kontext auch mit den Eltern, mit seinem sozialen Umfeld, mit anderen Betreuungsinstitutionen, mit der Jugendhilfe zusammenwirken, damit es ein Gesamtpaket wird. Deshalb orientiert einer der Anträge auch auf ein gesamtpädagogisches Konzept. Das ist die zentrale Auseinandersetzung und deshalb werden Wörter wie „Streichelzoo“, „Kuschelkurs“ oder Ähnliches dieser Auseinandersetzung nicht gerecht.

Wir haben verstanden, dass Sie da einen anderen Weg gehen – das ist Ihre Entscheidung, Sie haben die Mehrheit hier im Haus –, aber ich will gleichzeitig deutlich machen, dass wir der Überzeugung sind, dass ein Weg, der auf einen pädagogischen Ansatz hin orientiert ist, aus unserer Sicht sinnvoller wäre.

Ich will in dem Zusammenhang einmal einen der Experten zitieren, der in der Anhörung Folgendes gesagt hat, nämlich etwas, wovon wir sehr überzeugt sind. Es war Herr Goerdeler, ich zitiere: Nachhaltige Wirkungen sind nach Meinung mehrerer Sachverständiger aber nur dann zu erwarten, jetzt kommt das Zitat, „wenn die jungen Menschen aufgrund einer intrinsischen Motivation an den Angeboten des Jugendarrestes mitwirken“. Das ist der zentrale Punkt: Erwischt man sie auf der Ebene der Motivation oder schleppt man sie vier Wochen, maximal vier Wochen durch und dann geht das Leben weiter, möglicherweise auch das straffällige Leben weiter?

Wir haben Ihnen heute noch mal vier Änderungsanträge vorgelegt. Das ist ein kleiner Teil der Änderungsanträge, die wir im Ausschuss vorgelegt hatten und beraten haben und die von Ihnen allesamt, einschließlich der Änderungsanträge der LINKEN, abgelehnt worden sind.

Frau Borchardt, wir sind ja bei den Änderungsanträgen in ähnliche Richtungen gegangen, die doppelten sich teilweise, insofern konnten wir dort, das will ich hier auch sagen, den Änderungsanträgen der LINKEN vollständig zustimmen, weil die Philosophie, wie muss man Jugendarrest ausgestalten, bei den LINKEN ähnlich war wie die, die wir vertreten haben.

Unsere Änderungsanträge orientieren im ersten Punkt auf weitere Hilfs- und Betreuungsangebote für die Zeit nach der Entlassung, weil mit dem Ende des Jugendarrests nämlich nichts zu Ende ist, sondern dann kommt es darauf an, ob sich der Jugendliche im Leben bewährt und nicht wieder straffällig wird.

Der zweite Änderungsantrag orientiert auf die Motivation, die ich gerade angesprochen habe. Sie werden niemanden zwangsweise dazu bekommen, sich von einem Weg abzukehren, wenn er selber nicht mitwirkt, wenn das gegen seinen Willen geschieht.

Der dritte Änderungsantrag, auf den ich hier noch eingehen möchte, ist das pädagogische Gesamtkonzept.

Und selbstverständlich – das ist der letzte Änderungs- antrag – wollen wir nicht, anders als das Frau Drese gerade gesagt hat, dass die Jugendlichen dort Anstaltskleidung tragen. Frau Drese, wenn Sie sich erinnern, Sie haben ja eine bestimmte Ausrichtung aus der Anhörung zitiert. Ich kann mich gut an eine andere erinnern, wo die Situation in einem Gericht geschildert wurde, bei der der Jugendliche, obwohl es ein Außentermin war, eben nicht in der eigenen Kleidung, sondern in der ausgewaschenen Anstaltskleidung auflief, mit den Wirkungen, die die Sachverständigen beschrieben haben und die sich durchaus negativ auswirken können. Deshalb haben wir diesen Punkt in unserem Änderungsantrag auch aufgegriffen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes in MecklenburgVorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze auf der Drucksache 6/4215.

Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5343 anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1 Paragraf 1 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Damit ist der Artikel 1 Paragraf 1 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 2 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5366 vor, soweit er den Paragrafen 2 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – …

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Herr Abgeordneter Kokert, wir befinden uns in der Abstimmung.

Also ich frage noch einmal: Wer möchte dem zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5366, soweit er in Artikel 1 den Paragrafen 2 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 2 entsprechend der Be- schlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5366 vor, soweit er den Paragrafen 3 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5366, soweit er in Artikel 1 den Paragrafen 3 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 3 entsprechend der Be- schlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 4 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5366 vor, soweit er den Paragrafen 4 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5366, soweit er in Artikel 1 den Paragrafen 4 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 4 entsprechend der Be- schlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 4 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 5 bis 11 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 5 bis 11 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 12 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5366 vor, soweit er den Paragrafen 12 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5366, soweit er in Artikel 1 den Paragrafen 12 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 12 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 12 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 13 bis 22 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen

wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 13 bis 22 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 23 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5366 vor, soweit er den Paragrafen 23 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und die Fraktion der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5366, soweit er in Artikel 1 den Paragrafen 23 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 23 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 23 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 24 bis 44 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 24 bis 44 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5343 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5343 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Transparenz bei der Vergütung der Geschäftsleitung

öffentlicher Unternehmen im Land Mecklenburg-Vorpom- mern, Drucksache 6/4845, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 6/5336.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Transparenz bei der Vergütung der Geschäfts- leitung öffentlicher Unternehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern (VergütungsTG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4845 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/5336 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Torsten Koplin. Bitte, Herr Vorsitzender.