Aber, Herr Suhr, Sie haben ja selbst gesagt in Ihrer Rede, dass Sie auch nicht davon ausgehen, dass sich die Einstellung ändert, beziehungsweise dass es nicht so viele neue Erkenntnisse geben würde seit unserer ersten Diskussion über das Wahlalter oder die Absenkung des Wahlalters. Insofern ist auch nicht sehr viel Neues zu
Es ist mit Sicherheit so, dass dieses Anliegen, diese Absenkung des Wahlalters, ein häufig benutztes Thema in den letzten Jahren war. Das werden wir alle noch in Erinnerung haben. Und es ist eben nicht so. Sicherlich ist es so, dass wir diesen Gesetzentwurf nicht in die Ausschüsse überwiesen haben oder in den Ausschuss, aber bei der ersten Diskussion darum – es hat ja schon mal einen Vorstoß gegeben von LINKEN und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – ist der Gesetzentwurf überwiesen worden. Wir haben eine Anhörung gehabt, so, wie das auch üblich ist. Es ist viel darüber diskutiert worden, aber unsere Argumente haben sich seitdem nicht im Wesentlichen geändert.
Auch ist angesprochen worden, dass Sie das Thema im Rahmen des Selbstbefassungsrechts in den Ausschuss gebracht haben. Das ist richtig, aber in der Tat haben wir noch zwei Landtagssitzungen, wenn man mal diese jetzt abrechnet. Und wir haben noch insgesamt vier Ausschusssitzungen, die mit Sicherheit thematisch und inhaltlich sehr, sehr vollgepackt sind.
Sie haben ja vorgeschlagen, das ist richtig, die Verfasser der Bertelsmann-Studie anzuhören. Nun stelle ich mir vor oder wir haben uns vorgestellt – und das ist im Übrigen auch mit der SPD abgestimmt worden, da sind wir mit der Meinung nicht allein, das muss ich mal so ganz eindeutig sagen, grundsätzlich hat Herr Müller das dargestellt, das ist aber auch nichts Neues, das braucht man nicht alles zu wiederholen –, es ist also so, darüber waren wir uns einig: Was bringt so eine Anhörung, auch wenn es nur eine Stunde, eineinhalb oder zwei sind, dem Verfasser der Bertelsmann-Studie, wenn danach in dieser Legislatur in der Tat es gar nicht weitergeht aus objektiven Gründen? Das ist eigentlich die Hauptdiskussion gewesen. Und das Selbstbefassungsrecht ist gutes Recht der Ausschüsse und der Opposition, das zu beantragen.
Zur Bertelsmann-Studie: Diese gibt es seit Dezember 2015. Das ist schon ein bisschen her, man hätte es vielleicht auch noch einen Tick eher machen können, wenn man es wirklich gewollt hätte, aber sei es drum.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Der Gesetzentwurf ist im Januar gekommen. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dezember 2015, bei der nächsten Landtags- sitzung waren wir am Start, Herr Texter.)
Also zur Bertelsmann-Studie, vielleicht inhaltlich: Es ist nach meiner Auffassung, nach unserer Auffassung nicht so, dass es ganz neue erhellende Ergebnisse gebracht hätte.
Quintessenz, die aus dieser Studie mitgenommen werden könnte, ist, wenn man das Wahlalter auf 16 herabsetzt, dass dann auf lange Sicht eine Steigerung der
So, wie die Prognosen nun mal sind, kann das Ergebnis auch nicht eintreten. Die Studie sagt auf Seite 21, letzter Absatz, falls das jemand nachlesen möchte, dass diese Prognose bei einer Herabsenkung des Wahlalters nicht eintreten muss. Die Studie selbst geht bei der ersten Erwartung von einer Wahlbeteiligung – und jetzt bitte genau zuhören, 2049! – im Jahre 2049 in Höhe von 78,2 Prozent aus, wenn ich das Wahlalter auf 16 Jahre herabsetze bei Bundestagswahlen. Das wäre eine Steigerung von nicht mal 7 Prozentpunkten gegenüber der Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2013. Also innerhalb von 35 Jahren prognostiziert man eine mögliche Steigerung von 6,7 Prozent.
Womöglich wäre diese Steigerung im Idealfall drin. Ich meine, das ist nicht der große Wurf, wenn man das mal vorsichtig ausdrückt. Und das liegt daran, dass die Herabsetzung des Wahlalters nicht der wie von Ihnen immer propagierte bedeutende Schritt ist, um der zunehmenden Wahlmüdigkeit entgegenzutreten.
Auf Seite 50 – das möchte ich an dieser Stelle ansprechen – der Bertelsmann-Studie wird beispielsweise aufgezeigt, ich finde, das ist bemerkenswert, welcher Faktor am meisten Einfluss auf die Wahlbeteiligung hat, und hier ist es das Elternhaus. Sind die Eltern, sagt die Studie, politisch interessiert und gehen wählen, dann tun es auch ihre Kinder. Das ist mit Zahlen unterlegt in so einem Schaubild.
Das Elternhaus und der Freundeskreis spielen eine elementare Rolle dabei, ob man später wählen geht oder nicht. Und genau dort, denke ich, muss man ansetzen bei den jetzigen Nichtwählern. Beim Jugendarrestvollzuggesetz hatte ich bereits kurz angedeutet, Eltern sind der wichtigste Bezugspunkt für Kinder und dienen als Vorbild für deren spätere Lebensgestaltung. Wenn die Eltern schon nicht wählen gehen, dann wird es auch kein 18-Jähriger tun oder kein 16-Jähriger. Das sagt die Studie auch ganz deutlich: Die Wahlbeteiligung der 16- bis 17-Jährigen lag bei allen Wahlen unter der durchschnittlichen Wahlbeteiligung. Das zeigt doch ganz deutlich auf, dass die Jugendlichen möglicherweise anderen Gedanken nachgehen, als zu wählen.
Ein konkretes Beispiel anhand von Bremen ist mehrfach schon angesprochen worden. Da wurden nämlich zumindest für das Jahr 2011 – das ist eine etwas andere Herangehensweise der Statistiker – die Alterskohorten in relativ große Gruppen gefasst. Es wurde die Gruppe der 16- bis 21-Jährigen betrachtet und dann die Gruppe der 21- bis 25-Jährigen. Da fand innerhalb dieser Gruppen also keine weitere Differenzierung statt. Somit werde ich jetzt auch von diesen Zahlen ausgehen.
Wenn ich also Ihrer Argumentation folge, dann müsste sich bei der Wahl 2015 die Wahlbeteiligung der 21- bis 25Jährigen erhöht haben oder zumindest gleich bleiben, weil die ja 2011 schon wählen durften. Diese Gruppe war 2011 demzufolge noch in der Gruppe der 16- bis 25-Jährigen und ist herangewachsen. Ihre Argumentation ist, wer in
jungen Jahren zur Wahl geht, tut dies auch, wenn er erwachsen ist. Das müsste sich in Bremen also widerspiegeln. Und wenn man sich dann das Ergebnis ansieht, ist es gerade nicht so, sondern das Gegenteil ist der Fall. Die Wahlbeteiligung 2015 in der Altersgruppe der 21- bis 25Jährigen war so schlecht, dass die Bertelsmann-Studie sie gar nicht erwähnte. Aber ich möchte es Ihnen mal kurz sagen: Die 16- bis 21-Jährigen im Jahr 2011 in Bremen hatten eine Wahlbeteiligung von 52,2 Prozent. Diese jungen Menschen, die 2015 in der Gruppe der 21- bis 25Jährigen aufgewachsen sind, hatten in dem Jahr 2015 eine Wahlbeteiligung von nur noch 40,1 Prozent. Das ist ein Verlust von 12,1 Prozent. Die gleichen Personen, die 2011 noch zur Wahl gegangen sind, haben es 2015 nicht mehr in dem Umfange getan.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, aber man muss ja vergleichen mit der Zeit vor der Herabsetzung des Wahlalters.)
Wenn man dann noch mal den Vergleich anstellt zu den 21- bis 25-Jährigen von 2011, dann waren es dort noch 45,1 Prozent.
Genau, 2011 war die Wahlbeteiligung in der gleichen Alterskohorte also um 5 Prozent höher als in 2015.
Ich sehe da jetzt kein Argument für die Herabsetzung des Wahlalters. Das ist so nicht bewiesen. Aus diesem zugegeben sehr schmalen Ausschnitt, der aber im Gegensatz zur Bertelsmann-Studie keine Prognose darstellt, sondern harte Fakten, muss ich ebenfalls schließen, dass sich ein Herabsetzen auf ein zu frühes Wahlalter negativ auf das Wahlverhalten auswirken könnte.
Meine Damen und Herren, die repräsentative Umfrage ist also schon mal angesprochen worden, ich will das jetzt auch nicht mit Zahlen belegen.
Das haben wir damals ausführlich getan. Wir haben die betreffenden Alterskohorten in einer repräsentativen Umfrage gefragt, und, wie gesagt, dabei ist herauskommen, dass eine überwiegende Mehrheit der Jugendlichen in dem Alter nicht wirklich ein Interesse an der Herabsetzung des Wahlalters hat.
Wir sprechen natürlich die Jugendlichen an, die hier bei „Jugend im Landtag“ auftreten und das vehement fordern. Das ist nachvollziehbar, aber man muss immer wieder ganz deutlich sagen, es handelt sich hier um eine Gruppe von Jugendlichen, die überaus politisch interessiert sind. Denen begegnen wir immer wieder, nicht nur bei „Jugend im Landtag“, sondern bei den Parteien, bei verschiedenen Diskussionen, aber ganz offensichtlich – das hat unsere Umfrage bewiesen – ist es nicht die Mehrheit, sondern eine wahrscheinlich sehr kleine Minderheit, die das fordert, und somit bleiben wir bei unseren Argumenten.
Das hat uns in dieser Legislatur nicht überzeugt und meine Fraktion wird diesen Gesetzentwurf demzufolge ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion, insbesondere die Ausführungen der Fraktionen DIE LINKE beziehungsweise von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mich doch noch mal intensiv zum Nachdenken angeregt.
Und zwar will ich Ihnen ganz kurz schildern, was mich bei der Diskussion bei Ihren Ausführungen umtreibt, mit Blick auf die Argumentation, die Sie bei anderen Themen, ganz konkret bei der Thematik „Kooperationsvereinbarung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr“, führen.
Für den, der nicht so sachkundig ist, will ich es noch mal sagen: Es gibt eine Vereinbarung zwischen Bildungsministerium und Bundeswehr, dass Bundeswehrangehörige, Jungoffiziere die Schulen aufsuchen dürfen und dort entsprechende Veranstaltungen durchführen.
Sie kommen daher, die Fraktion DIE LINKE, und sagen, diese Kooperationsvereinbarung muss aufgekündigt