Das zweite große Thema des vorliegenden Vertrages ist, welche Konsequenz aus der Evaluierung des Rundfunkbeitrages zu ziehen ist. Bei der Einführung des haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrages im Jahr 2013 anstelle der alten gerätebezogenen Rundfunkgebühr ging es im Wesentlichen darum, die Einnahmen des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu stabilisieren und die Beitragsgerechtigkeit zwischen Zahlern und Nutzern zu verbessern, mit weniger Bürokratie und ohne dabei allerdings die Lastenverteilung zwischen Privathaushalten und Wirtschaft zu verschieben. Diesen Systemwechsel haben wir damals mit der Verpflichtung verknüpft, in angemessenem Abstand zu prüfen, ob die Ziele der Reform auch erreicht werden. Diese Prüfung ist im letzten Jahr erfolgt durch die DIW Econ, eine Consulting-Tochter des renommierten Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin. Diese Prüfung hat ein klares Ja ergeben, die Ziele werden erreicht.
Allerdings ist in wenigen Einzelbereichen ein Nachjustierungsbedarf attestiert worden. Die dafür notwendigen kleineren Änderungen sind jetzt in Artikel 4 zusammengefasst. So soll zum Beispiel die Veranlagung bestimmter gemeinnütziger öffentlicher Einrichtungen wie Kitas auf einen Drittelbeitrag reduziert werden. Erwachsene Kinder im Haushalt von befreiten Personen sollen ebenfalls länger befreit bleiben, um die Befreiung der Eltern nicht auszuhebeln. Und Betriebe erhalten die Möglichkeit, von einer Berechnung pro Kopf auf Vollzeitäquivalente umzustellen. Das ist eine Neuerung, die eine Benachteiligung von Bereichen mit vielen Teilzeitbeschäftigten wettmacht. Also der Rundfunkbeitrag hat sich insgesamt bewährt und die aufgrund der Evaluierung festgestellten kleineren Gerechtigkeitslücken werden nun mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geschlossen. So weit zu diesem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Lassen Sie mich aber bei dieser Gelegenheit auch ein Wort zur weiteren Entwicklung des Rundfunkbeitrages sagen. Ein gewichtiges Argument für das neue System war neben der Einnahmesicherheit für die Anstalten auch eine Beitragsstabilität für die Nutzer. Es war die Erwartung damit verbunden, dass sich möglicherweise sogar finanzielle Spielräume ergeben könnten, die man dazu nutzen könnte, um den Rundfunkbeitrag zu senken. Tatsächlich hatten die öffentlich-rechtlichen Sender im Ergebnis der Umstellung hohe Überschüsse. Deshalb haben wir 2015 den Beitrag in einem ersten Schritt um 48 Cent verringert. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die KEF, die das in objektiver Weise tut, hatte sogar eine Senkung um 73 Cent, also weitere 25 vorgeschlagen. Ich habe mich damals der Auffassung angeschlossen, dass wir diese 25 Cent als Reserve behalten sollten, falls bei der Evaluierung, die wir jetzt vorgenommen haben, Korrekturen erforderlich sein würden, die zusätzliche Kosten verursachen könnten. Das ist nicht eingetreten und jetzt müssen wir nach meiner Überzeugung alle Spielräume für Beitragssenkungen nutzen.
Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass einige der Kollegen bereits signalisiert haben, dass sie der aktuellen Empfehlung der KEF von letzter Woche, die Beiträge weiter zu senken, erneut nicht folgen wollen. Ich werde im Gegenteil alle Initiativen unterstützen, die noch einmal sehr genau Einsparpotenziale und die Strukturen von ARD und ZDF geprüft wissen wollen. Es ist ja gut, dass wir in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, aber wo immer öffentliche Mittel eingesetzt werden, Geld von Bürgerinnen und Bürgern, muss dies mit größtmöglicher Sorgfalt und Effizienz geschehen und auch mit größtmöglicher Transparenz. Das ist ein Kurs, den ich fahren möchte bei den Gesprächen, die in nächster Zeit anstehen, und dazu hätte ich gern die Unterstützung des Hauses. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5274 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmte die Fraktion der NPD. Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, Drucksache 6/5293(neu).
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/5293(neu) –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mathias Brodkorb. Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich mich für das verspätete Eintreffen entschuldigen. Die rasante Beratungsgeschwindigkeit hat mich etwas überrascht.
Mit der Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Hochschulen auch im zentralen Vergabeverfahren auf ein effektives und modernes Zulassungssystem zurückgreifen können. Im Jahr 1972 hatten die Länder durch einen Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen ein zentrales Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge eingeführt. Auf dieser Grundlage verteilte die Zentrale Vergabestelle seit dem Wintersemester 1973/74 diese Plätze für bestimmte Studiengänge.
Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung im Jahr 2008 ist die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze in die Stiftung für Hochschulzulassung umgewandelt und als Stiftung des öffentlichen Rechts fortgeführt worden. Gleichzeitig obliegt der Stiftung seither neben der Durchführung des zentralen Vergabeverfahrens auch die Durchführung eines Serviceverfahrens für örtlich beschränkte Studiengänge. Damit ist unter anderem den in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen sowie der Verlagerung von Auswahlentscheidungen auf die Hochschule Rechnung getragen worden.
Ziel des Verfahrens für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ist es, die hochschuleigene Studierendenauswahl zu stärken und gleichzeitig die negativen Folgen von Mehrfachbewerbungen, etwa unbesetzte oder im Nachrückverfahren sehr spät vergebene Studienplätze, zu vermeiden. Dieses Verfahren ist seit dem Wintersemester 2012/13 im Einsatz. Das zentrale Vergabeverfahren, mit dem die Studienplätze in den medizinischen Studiengängen und in dem Studiengang Pharmazie vergeben werden, blieb jedoch seit dem Jahr 2008 im Wesentlichen unverändert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Notwendigkeit der Erneuerung der Software für das zentrale Verfahren ist nunmehr zum Anlass genommen worden, die im Serviceverfahren gewonnenen Möglichkeiten auch für das zentrale Verfahren zu nutzen und das Problem von Mehrfachzulassungen in den medizinischen und in den medizinnahen Studiengängen zu lösen. Mit dem neuen Staatsvertrag wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, das zentrale Vergabeverfahren und das Serviceverfahren in einem gemeinsamen Verfahren, nämlich dem Dialogorientierten Serviceverfahren abzubilden. Des Weiteren sollen die Hochschulen künftig auch zulassungsfreie Studiengänge in das Dialogorientierte Serviceverfahren der Stiftung einbinden können, um auch dort einen besseren Mehrfachzulassungsabgleich zu erreichen.
Nach Artikel 15 Absatz 2 des vorliegenden Staatsvertragsentwurfes stellen die Länder der Stiftung die erforderlichen Mittel für das zentrale Vergabeverfahren als Zuschuss unmittelbar zur Verfügung. MecklenburgVorpommern verpflichtet sich, diese Kosten anteilig zu tragen. Die Verteilung der Kosten auf die Länder erfolgt dabei wie gewohnt nach dem Königsteiner Schlüssel. Die für die neuen Serviceleistungen der Stiftung entstehenden Kosten werden von den Hochschulen durch Beiträge finanziert. Ausgenommen sind Hochschulen, die aus
schließlich künstlerische Studiengänge anbieten. Somit entfällt für die Hochschule für Musik und Theater in Rostock die Beitragspflicht.
Es gibt zwar auch nach diesem Staatsvertragsentwurf keine unmittelbare Pflicht zur Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren, wohl aber zu dessen Finanzierung. Das vorrangige Ziel des Dialogorientierten Serviceverfahrens kann nur gelingen und erreicht werden, wenn möglichst alle Hochschulen am Verfahren teilnehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Erhebung von Beiträgen von allen Hochschulen, unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung, sachgerecht und zielführend.
Die von der Stiftung für Hochschulzulassung zu erhebenden Beiträge zur kostendeckenden Finanzierung werden zu einem geringfügig erhöhten Vollzugsaufwand bei den Hochschulen des Landes führen. Dieser Aufwand wird von den Hochschulen aus den ihnen im Rahmen des Hochschulkorridors zugewiesenen Ansätzen finanziert. Ich darf in diesem Zusammenhang an den Rekordstand der Hochschulrücklagen in Höhe von 58 Millionen Euro erinnern.
Neben dem Zustimmungsbeschluss zum Staatsvertrag enthält Artikel 2 des Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfes notwendige Änderungen des Hochschulzulassungsgesetzes. Die Änderung in Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzentwurfes geht auf eine Rüge der Europäischen Kommission zurück. So hat die Kommission die Regelung mancher Länder zum Hochschulwechsel als mittelbare Diskriminierung gewertet. Nach der geltenden Rechtslage werden in Mecklenburg-Vorpommern Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren oder sind, vorrangig vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt. Die Europäische Kommission sieht darin eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.
Mit der Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes soll künftig der Kreis der Hochschulen auf alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erweitert werden. Gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bedarf der Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zu seinem Inkrafttreten der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes. Darüber hinaus ist auch eine Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes nur durch Gesetz möglich. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Überweisung an die zuständigen Ausschüsse und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5293 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion der NPD. Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts, Drucksache 6/5294.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts (Erste Lesung) – Drucksache 6/5294 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben am 17. August 2005 einen Staatsvertrag geschlossen, mit dem die Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit für beide Bundesländer auf das Amtsgericht Hamburg als gemeinsames Mahngericht übertragen wurden. Tatsächlich ist das gemeinsame Mahngericht bei dem Amtsgericht jedoch zwischenzeitlich in Räumlichkeiten des Amtsgerichts Hamburg-Altona untergebracht. Es soll nun auch organisatorisch dem Amtsgericht Hamburg-Altona angegliedert werden.
Durch die organisatorische Anbindung wird sich der Kreis der in Mahnsachen tätigen und praxiserfahrenen Rechtspfleger und Geschäftsstellenmitarbeiter erheblich erweitern. Sie führt zu erhöhter Vertretungssicherheit, zur Verbesserung der sicherheitsrelevanten Aufgaben, zur Ausweitung der Sprechzeiten, zu Synergieeffekten im Leitungsbereich sowie durch vereinfachte Kooperation im IT-Bereich zu schnelleren Reaktionsmöglichkeiten bei technischen Störungen. Inhaltliche Modifikationen der Zusammenarbeit zwischen Hamburg und MecklenburgVorpommern sind damit nicht verbunden, auch keine Kosten für unser Land. Zu dieser organisatorischen Veränderung bedarf es einer entsprechenden Anpassung des Staatsvertrags.
Den Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags habe ich unterschrieben, nachdem das Kabinett hierzu am 1. September 2015 seine Zustimmung erteilt hatte. Bei dem hier zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um den dazugehörigen Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes. Der Gesetzentwurf soll zur Beratung und Beschlussempfehlung in den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen werden. Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5294 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des NDR-Digitalradio-Staatsvertrags, Drucksa- che 6/5295.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des NDR-Digitalradio-Staatsvertrags (NDR-Digitalradio-Änderungs-StV) (Erste Lesung) – Drucksache 6/5295 –
Das Wort zur Einbringung hat der Ministerpräsident Erwin Sellering. Bitte schön, Herr Ministerpräsident.
(Ministerpräsident Erwin Sellering spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Peter Ritter, DIE LINKE: Mikro! Ich höre den Ministerpräsidenten nicht.)
Also noch einmal: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rundfunk beschäftigt uns jetzt zum zweiten Mal. Dieses Mal geht es um eine Änderung des Digitalradioangebots des NDR. Bei den beiden Digitalsendern „NDR Musik Plus“ und „NDR Info Spezial“ werden die Programmnamen gestrichen. Es wird eine sogenannte Austauschklausel in den Staatsvertrag eingeführt, die das Verfahren zur inhaltlichen Anpassung des neuen digitalen Angebots zukünftig vereinfachen soll. Außerdem wird „NDR Traffic“, das bisherige Digitalprogramm mit Verkehrsinformationen,
ersetzt durch ein digitales Musikangebot mit dem Schwerpunkt „Schlager und ähnliche deutschsprachige Produktionen“.