Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die nur dabeistanden und guckten, bei anderen heißt das „Gaffer“.
Gleichermaßen verhält es sich in Mecklenburg-Vorpom- mern bei der Grenzkriminalität. Sollte doch einmal ein Deutscher im Grenzgebiet beim Klauen erwischt werden, kommt die Herkunft des Täters fett gedruckt in die Überschrift. Sind Polen am Werk, wird die Herkunft entweder nur kleingedruckt oder gar nicht erwähnt.
Im Fall des sexuellen Missbrauchs im Wismarer Schwimmbad wäre es ehrlicher gewesen, wenn die Behörden bereits in der Überschrift erwähnt hätten, dass der der Polizei bekannte Täter aus Syrien stammte. Nicht mehr und nicht weniger fordert der vorliegende Antrag: die Forderung nach Objektivität, Unabhängigkeit und Transparenz durch Behörden in Mecklenburg-Vorpom- mern. Denn wir reden hier nicht von der Presse, sondern von der Polizei. Und weil das eben nicht funktioniert, liegt Ihnen unser Antrag vor. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Herkunft der Täter benennen“ – so heißt der Antrag der NPD. Man könnte auch sagen „Haltet den Dieb!“, aber ich komme dazu, warum das meiner Meinung nach die richtige Einschätzung ist.
Das erste Mal schreiben Sie in der Begründung – das finde ich interessant, dass Sie anfangen, über Gefühle zu reden, das ist für die NPD etwas sehr Ungewöhnliches –: „Die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns haben zunehmend das Gefühl, dass mit der massenhaften Einwanderung von Fremden in unser Land die Straftaten rasant
ansteigen.“ Das ist ein Gefühl, das Sie thematisieren. Ich finde, Sie hätten sich im Grunde genommen einfach mal zu dem Fall informieren können.
Sie haben jetzt verschiedene Einzelfälle vorgetragen, die ich natürlich nicht alle kommentieren kann. Ich kannte sie vorher nicht, ich kann dazu keine Recherche machen. Der Grundsatz ist natürlich völlig klar: Jeder Straftäter, egal ob Deutscher oder Ausländer, ist zu bestrafen für Taten, die er begangen hat. Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren.
Ich zitiere aus der polizeilichen Kriminalstatistik für das Land Mecklenburg-Vorpommern 2015, die übrigens gerade vom Innenminister vorgestellt wurde, da heißt es: „2015 wurden 117.261 Straftaten“, das heißt plus 0,6 Prozent, „erfasst.“
Nein, nein, nein. Das ist nämlich genau der Punkt. Es ist eindeutig – und das finde ich auch gut an der Polizeistatistik – geklärt worden, ja, es gibt eine Zunahme. Es steht auch der Satz drin, dass diese Zunahme etwas mit Straftaten ausländischer Täter zu tun hat. Auch das steht so drin und ist nicht irgendwo verschwiegen worden. Aber, und das wird sehr deutlich: „Zu den ausländerspezifischen Straftaten“ – das ist jetzt ein Zitat – „gehören die Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz.“
(allgemeine Unruhe – Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE, und Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn man die alle rausrechnet, dann ergibt sich daraus, dass wir eine deutliche Abnahme von Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern haben, und zwar bei allen Delikten. Das geht los mit Diebstahl, sexuellen Übergriffen, Mord und so weiter.
Das geht eindeutig aus dieser Statistik hervor. Also die Argumentation, dass die Frage, ob Straftaten von Ausländern begangen werden oder nicht, in Statistiken nicht erfasst würde, ist erst mal grundsätzlich falsch.
Jetzt ist aber die Frage: Wie bewerten Sie das? Da habe ich ja dargestellt, dass auch der Innenminister sagt, wir müssen bestimmte ausländerspezifische Straftaten, die nur von Ausländern begangen werden können, aus der Statistik herausnehmen, wenn wir sie richtig werten wollen.
Das hat er getan und daraus ergibt sich die Abnahme der Straftaten. Jetzt ist die Frage, wie Sie mit Straftaten umgehen. Ganz konkret, Herr Köster: Sie haben eine am Boden liegende Frau getreten. Sie werden jetzt sagen, das ist ein politischer Prozess gewesen: Erstens hat die Frau genervt, zweitens war sie nicht schnell genug und drittens ist sie auch noch gestürzt, dafür können Sie nichts.
Aber das Gesetz und die Staatsanwaltschaft haben glasklar gesagt, dafür sind Sie zu verurteilen, Sie sind Täter.
Ein anderes Beispiel, Herr Petereit, Sie haben das hier eingebracht und daran will ich das Problem mit der Benennung der Herkunft auch ein Stück erklären: Sie sind wegen Volksverhetzung verurteilt worden, Geldstrafe 10.000 Euro. Sie sind in Sachsen geboren,
und wir wissen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern, ich sage es jetzt mal so, in bildungsfernen Schichten durchaus das Problem haben, dass die sozusagen eine gewisse Sachsenfeindlichkeit haben. Ich finde das total schlimm. Das ist zu merken, wenn Dynamo Dresden gegen Hansa Rostock spielt. Man denkt, man sitzt im falschen Film. Wenn jetzt aber in der Veröffentlichung immer käme, „David Petereit (kommt aus Sachsen) hat Volksverhetzung begangen“,
dann würde das genau diesen Hass zwischen den Bevölkerungsgruppen, der absolut absurd ist, weiter steigern.
Deswegen steht das nirgendwo drin, weil das völliger Quatsch wäre als Information. In dem Moment, wo das aber von Belang wäre –
und das ist es auch in der Berichterstattung über Straftaten von ausländischen Tätern –, in dem Moment, wo das eine Rolle spielt, wird selbstverständlich auch darüber in der Presse berichtet.
und allein gestern erschienen zwei Artikel zu diesem Thema. Ich zitiere die Überschriften: „Asylbewerber kassiert doppelte Leistungen“. Es wird eindeutig benannt, wer der Täter ist. Der zweite Artikel ist auf der Rückseite: „Promille-Flüchtling hält Strasburg weiter in Atem“. Also zu behaupten, diese Sachen würden alle totgeschwiegen, es würde nicht darüber berichtet, ist schlicht falsch.
Es sei nebenbei erwähnt, dass wir im „Medienspiegel“ mehrere andere Artikel haben, in denen es um rechtsextreme Straftaten geht, wo wir sogar die GSG 9 – das ist jetzt konkret in Sachsen, in Freital – eingesetzt haben, um Rechtsterroristen gefangen zu setzen.
Ja, bitte, mutmaßliche. Bei der Täterverdachtsstatistik mit ausländischen Straftätern geht es in der Regel auch nicht um verurteilte Straftäter, sondern es geht um mutmaßliche Straftäter.