und das will dieser Antrag, auf diese Möglichkeiten hinweisen. Ich glaube, das haben wir erfolgreich versucht. Mal sehen, was davon übernommen wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5315. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5315 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 49: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Preissprünge beim Mensa-Essen verhindern – Auskömmliche Finanzierung der Studierendenwerke sicherstellen, Drucksache 6/5312.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Preissprünge beim Mensa-Essen verhindern – Auskömmliche Finanzierung der Studierendenwerke sicherstellen – Drucksache 6/5312 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In kaum einem Land der OECD ist die Bildungskarriere eines Kindes so sehr vom Geldbeutel der Eltern abhängig wie in der Bundesrepublik Deutschland.
Das gilt auch für das Studium und das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Ziel unserer Bildungspolitik muss es darum sein, soziale Hürden abzubauen und nicht neue Hürden zu errichten. Eine preisgünstige Mittagsverpflegung für Studierende ist vielleicht nicht das wichtigste, aber doch ein wichtiges Instrument, um soziale Hürden abzumildern. Darum hat das Mensaessen in Deutschland auch eine lange Tradition und darum sollte das Land auch dabei mithelfen, die zurzeit drohende Preis- und Beitragserhöhung zu verhindern.
In Mecklenburg-Vorpommern gab es auch eine wichtige Mensatradition, nämlich die solidarische Finanzierung der Studierendenverpflegung. Die ist seit langer Zeit im Haushalt verankert. Die Studierendenwerke können ein preisgünstiges Essen anbieten, weil erstens alle Studierenden einen Beitrag an das Studentenwerk leisten, unabhängig davon, ob sie die Leistungen des Studierendenwerkes nutzen oder nicht, und zweitens, weil das Land den Studierendenwerken einen Zuschuss zahlt.
Diese solidarische Finanzierung wird vom Land aber zunehmend ausgehöhlt, denn das Land hat seinen Zuschuss seit vielen Jahren eingefroren. Und hier muss ich eine Zahl in meinem eigenen Antrag korrigieren, aber das ist für mich kein Problem, denn es sieht noch schlimmer aus als gedacht. Im Antrag steht, dass seit 2010 kein Cent hinzugekommen ist. Wenn man es genau betrachtet, ist es sogar so, dass der Zuschuss seit 2007 noch um 240.000 Euro höher war, um dann im Jahr 2008 von der rot-schwarzen Regierung abgesenkt zu werden, und seitdem auf diesem Niveau geblieben ist, und das, obwohl natürlich die Betriebs- und Personalkosten der Mensen in den letzten Jahren gestiegen sind. Und die Zahl der Studierenden in Mecklenburg-Vorpommern ist in den letzten zehn Jahren auch nicht gesunken, sondern auch gestiegen.
Wenn sich das Land aber seit vielen Jahren nicht mehr an der Kostensteigerung beteiligt, wer muss die Deckungslücke dann schließen? Richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Studierenden. Es steigen entweder die Essenspreise oder die Semesterbeiträge der Studierenden, im schlimmsten Falle beides.
Und genauso verhält es sich. Erst am Montag musste das Studentenwerk Rostock beschließen, die Beiträge der Studierenden um ein Drittel zu erhöhen, von 45 auf 60 Euro, und auch die Essenspreise werden in der nächsten Zeit wohl noch mal deutlich nach oben angepasst werden müssen. Wir GRÜNE halten das für eine problematische Entwicklung. Zu einer solidarischen Finanzierung gehört es eben auch, dass sich alle Beteiligten an Kostensteigerungen beteiligen. Darum fordern wir heute, dass das Land seine Zuschüsse künftig dynamisiert.
Vor zehn Jahren war der Landeszuschuss noch dafür gedacht, die Deckungslücke, die durch das vergünstigte Essen entsteht, vollständig auszugleichen, und so steht es auch heute noch in der Haushaltserläuterung. Ich zitiere mal aus dem Doppelhaushalt 2016/2017, Zitatanfang: „Veranschlagt sind Mittel zum Ausgleich des Fehlbedarfs, der bei der Bewirtschaftung der Verpflegungseinrichtungen für Studierende durch die Studentenwerke entsteht.“ Zitatende.
Da steht nicht etwa „zum teilweisen Ausgleich“ oder „zum anteiligen Ausgleich“, nein, dort steht „zum Ausgleich“.
Doch dafür reichen diese Zuschüsse schon lange nicht mehr aus. Das Einfrieren der Zuschüsse war aus unserer Sicht ein Fehler. Das Land hätte regelmäßig mit den Studierendenwerken über die Kostenentwicklung beraten müssen und die Zuschüsse dann anpassen sollen. Umgekehrt ging es ja auch. Als die Zuschüsse vor zehn Jahren einmal nicht vollständig ausgeschöpft wurden, wurden sie sofort abgesenkt. Das war der Effekt, als die 240.000 Euro auf einmal weg waren. Was in die eine Richtung möglich ist, sollte dann auch im umgekehrten Fall eine Selbstverständlichkeit sein.
Dabei genügt es allerdings nicht, ab 2017 einfach in die Dynamisierung einzusteigen, dafür ist die strukturelle Deckungslücke mit dem Einfrieren des Landeszuschusses einfach zu groß geworden. Die Studierendenwerke haben in den letzten Jahren versucht, diese Deckungslücke irgendwie zu überbrücken. Dabei kam es zu tatsächlichen Einsparungen, aber es wurde zum Teil auch nur durch Verschiebungen wichtiger Investitionen erreicht. Darum fordern wir, dass der Zuschuss zunächst um die nicht geleistete Dynamisierung der letzten fünf Jahre erhöht werden muss. Im Interesse der sparsamen Haushaltsführung haben wir diese Forderung allerdings eingeschränkt, wir sagen, soweit dies zur Abwendung von Preissteigerungen notwendig ist. Ist dies auch mit einer geringeren Erhöhung möglich, dann ist natürlich auch ein geringerer Anstieg vertretbar.
Ich glaube, ich brauche Ihnen hier nichts über die schwierige finanzielle Lage vieler Studentinnen und Studenten zu erzählen. Sehr viele müssen nebenbei arbeiten, um Studium und Lebensunterhalt finanzieren zu können, manche nehmen sogar Kredite dafür auf. Der Mangel an preiswertem Wohnraum, gerade in Rostock und Greifswald, verschärft dieses Problem noch einmal zusätzlich. Darum haben wir als Land auch die Verantwortung, darauf zu achten, dass sich die Preisspirale nicht in allen Bereichen des studentischen Lebens nach oben dreht. Nicht alles können wir direkt beeinflussen, bei der Essensversorgung können wir es aber und darum sollten wir nach über zehn Jahren einmal nachsteuern.
Aber, meine Damen und Herren, die Studierendenwerke stehen noch vor einem weiteren Problem. Auch für die Bediensteten der Hochschulen drohen höhere Preise. Dazu muss man wissen, die Preise für Bedienstete in den Mensen sind deutlich höher als für Studierende, schon heute, aber noch etwas günstiger als für die externen Gäste. Nun drohen weitere Preiserhöhungen. In Rostock ist das schon geschehen, weil das Finanzamt in Rostock sich nach 25 Jahren überlegt hat, dass auf das Personalessen künftig 19 statt 7 Prozent Mehrwertsteuer zu erheben sind.
Bevor ein entsprechender Bescheid erlassen wurde, hat sich das Finanzamt in dieser Frage allerdings an das Finanzministerium von Frau Polzin gewandt. Was dann passiert ist, hätte ich persönlich von einem SPD-ge- führten Finanzministerium nicht erwartet.
Das Ministerium bestärkte das Finanzamt nicht nur, sondern möchte das Ganze auch noch auf Bund-Länder-Ebene
klären, und zwar nicht mit dem Ansinnen, die Studierendenwerke zu unterstützen, sondern um bundesweit eine einheitliche Erhöhung auf 19 Prozent Steuersatz zu erreichen. Bislang werden nämlich in den deutschen Hochschulmensen für das Personalessen überall 7 Prozent angesetzt, nur das Finanzamt in Halle und demnächst eben auch in Rostock bestehen neuerdings auf 19 Prozent.
Ich kann nicht verstehen, warum ausgerechnet unsere Landesregierung in dieser einen Frage vorprescht, um auch im Rest von Deutschland das Mensaessen zu verteuern. Wir als GRÜNE hätten uns gewünscht, dass sich unser Finanzministerium dafür einsetzt, eine jahrzehntelange, sinnvolle und gut begründete Praxis beizubehalten. Rechtlich sollte das doch möglich sein, denn immerhin war es ja auch für die sogenannte Mövenpick-Steuer möglich, den Mehrwertsteuersatz für Hotels – im Übrigen auch für 5-Sterne-Luxushotels – von 19 Prozent auf 7 Prozent zu senken. Dann wird man doch wohl auch diese Möglichkeit für das Mensaessen finden.
Beim Essen für das Hochschulpersonal geht es hingegen nicht um Luxus und auch nicht darum, billiges Essen für Professoren anzubieten, wie es in vorvergangener Woche im Finanzausschuss etwas abfällig geäußert wurde. Gut bezahlte Professorinnen und Professoren machen heute nicht einmal mehr zehn Prozent des wissenschaftlichen Hochschulpersonals in Mecklenburg-Vorpommern aus. Der Anteil schlecht bezahlter Lehrbeauftragter liegt dagegen schon bei zwölf Prozent. Die wissenschaftlichen Hilfskräfte machen ein Drittel des Personals aus und hierbei handelt es sich vielfach um halbe oder Viertelstellen. Ein Großteil davon ist befristet beschäftigt.
Wir haben hier im Landtag oft genug über die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse an unseren Hochschulen gesprochen. Das sind die Menschen, die die Mensen in erster Linie nutzen. Wenn man sich die Preise für die Bediensteten in den Mensen anschaut, dann wird man feststellen, in der Landtagskantine essen wir als Abgeordnete heute schon günstiger. Schauen Sie sich die Preise an! Und dann muss man auch wissen, die Cafeteria unten bekommt indirekt auch eine kleine Unterstützung. Darüber können wir an anderer Stelle sprechen.
Meine Damen und Herren, es ist hier ein Allgemeinplatz, dass wir in Deutschland einen schier undurchschaubaren Dschungel von Regelungen für die Fragen haben, wann der ermäßigte und wann der volle Mehrwertsteuersatz gilt. Jeder kennt Beispiele für Kuriositäten. Bei einem Hausesel gelten 19 Prozent, bei einem Lastesel 7 Prozent, für einen Trüffel zahlt man 7 Prozent, für Babynahrung hingegen 19 Prozent, für einen Adventskranz 19 Prozent, außer er besteht aus frischem Grün, dann sind es nur 7 Prozent, und so weiter und so fort. Sicherlich ist hier eine grundsätzliche Reform überfällig, aber wir GRÜNE halten es für den falschen Ansatz, ausgerechnet bei der Mensaverpflegung der Studierendenwerke anzufangen, und das erst nach Jahrzehnten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das ist auch wichtig, weil die Studierendenwerke mit den Einnahmen aus den Personalessen kalkulieren. Diese decken schließlich nicht nur die Essenskosten ab, son
dern auch einen Anteil an der Infrastruktur und am Personal. Wenn hier die Gäste wegen der Steuererhöhung wegbleiben, weil sie sich vielleicht lieber eine Tiefkühlpizza zu Hause in den Ofen schieben, gerät auch die Preiskalkulation für das Studierendenessen ins Wanken.
Darum erwarten wir, dass sich die Landesregierung für eine Lösung im Sinne der Studierenden und der Beschäftigten einsetzt und das Land mit der Dynamisierung der Mensazuschüsse wieder seinen vollen Beitrag zur solidarischen Studierendenverpflegung leistet. Das ist übrigens eine Forderung, die auch der StuRa, der Kanzler und der Rektor der Universität Rostock am Dienstag erhoben haben. Wir unterstützen das, denn damit würden wir die soziale Lage vieler Studierender etwas verbessern und nicht zuletzt auch die Attraktivität des Hochschulstandortes Mecklenburg-Vorpommern erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte soeben das Glück, schon die Pressemitteilung der Fraktion der SPD lesen zu dürfen, von Frau Wippermann. Frau Wippermann wirft den GRÜNEN „Wahlkampfgetöse“ vor,
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das hat sie vorher gewusst. – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil wir kurz vor der Landtagswahl bei den Studierenden und bei den Bediensteten gute Stimmung machen wollten.
Aber der nächste Absatz dieser Pressemitteilung ist umso interessanter. Frau Wippermann kündigt an, das in ihr SPD-Regierungsprogramm aufzunehmen, die Unterstützung beim Mensaessen.
so etwas erst ins Regierungsprogramm zu nehmen, bevor man es macht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.