Der ehemalige Vereinsvorsitzende von „Power for Kids“ ist zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Ob diese Strafe ausreicht, entscheidet die deutsche Justiz auf der bestehenden Rechtsgrundlage. Ob er therapierbar ist, entscheiden Ärzte und Therapeuten. Dazu gibt es die Kompetenz der Expertinnen und Experten.
In der Vergangenheit haben Sie, meine Herren, mehrfach die Einführung einer zentralen Datenbank für Sexualstraftäter gefordert, auf die unter anderem alle Personen, die mit Kindern arbeiten, Zugriff haben sollen. Ich frage Sie: Inwiefern soll eine solche Datenbank nutzen, Kinder vor Sexualstraftaten zu bewahren? Oder dient sie nicht eher der Denunziation und dem Ausschluss der vermeintlichen Täter aus der Gesellschaft oder gar unüberlegten Handlungen im Rahmen von Selbstjustiz?
Und was, wenn Unschuldige in einer solchen Datenbank auftauchen, Verwechselungen stattfinden und so weiter?
Wir lehnen es ab, Menschen zu kategorisieren und für eine Sonderbehandlung auf Listen zu setzen. Das hatten wir alles schon und es ist für Millionen von Menschen in Elend und Tod geendet.
Ich möchte Ihnen zum Abschluss auch noch ein Beispiel benennen, wie schnell es gehen kann, dass Tatsachen verdreht werden und es zu Beschuldigungen von Unschuldigen kommen kann. Hierzu möchte ich Ihnen einen ganz aktuellen Vorfall aus Greiz schildern und hierzu aus der thüringischen „Volkszeitung“ vom 15. April 2016 zitieren. Zunächst hieß es in den Medien noch: „Kinder in
Greiz belästigt und unsittlich berührt“. Das war Ende März. Zwei Wochen später wurde das dann revidiert und Opfer wurden zu Tätern und Täter wurden zu Opfern. Die Schlagzeile lautete dann: „Kinder griffen Asylbewerber in Greiz an: Verdacht der sexuellen Nötigung bestätigt sich nicht“.
Ich zitiere den Artikel: „Die Polizei hat neue Erkenntnisse zu einem Fall einer mutmaßlichen sexuellen Nötigung, der sich am 30. März in Greiz ereignet haben soll.“
„Drei Kinder hatten ursprünglich angegeben, von einer Gruppe junger Männer beobachtet, fotografiert oder durch obszöne Gesten sexuell genötigt worden zu sein. Der damalige Tatverdacht der sexuellen Nötigung an zwei neunjährigen Mädchen und einem elfjährigen Jungen bestätigte sich laut Polizei nicht.“
Was machen wir in einem solchen Fall? Vor Bekanntwerden, wie es sich wirklich zugetragen hatte, hatten sich bereits 25 bis 30 Personen aus dem rechten Spektrum in Greiz auf einem Bolzplatz in der Neustadt als eine Art Bürgerpatrouille formiert. Laut ihren Aussagen hatten sie sich versammelt, um die auf dem Bolzplatz spielenden Kinder vor Asylbewerbern zu schützen. Zu welchen Mitteln sie gegriffen hätten, bleibt nur zu erahnen.
Denunziation und Selbstjustiz bringen uns nicht weiter. Das zeigt sich auch in diesem Fall. Es führt nur zu noch mehr Unheil. Für uns steht im Mittelpunkt, wie Kinder grundsätzlich vor solchen Taten geschützt werden können und wie gut das Hilfesystem funktioniert,
wenn Übergriffe auf Kinder stattgefunden haben. Darauf konzentrieren wir unsere Arbeit im Landtag. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Frau Bernhardt, es lässt schon tief blicken, dass die Erwiderung zu unserem Antrag von einer Rednerin der LINKEN vorgetragen wird, deren Vertreter hier in Schwerin eine ganz spezielle Rolle in dieser angeblichen Aufklärung einnehmen. Aus Ihrem Redebeitrag wird sehr deutlich, dass Sie sich mehr Sorgen machen um die perversen Täter als um die geschändeten Kinder, und das lässt auch sehr tief blicken.
Auf verschiedenen Portalen im Internet wird die Vermutung aufgestellt, dass Peter B. den Verein offenkundig nur deshalb mit begründet habe, um ihn für den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen skrupellos und in schäbiger Art und Weise auszunutzen.
Teilweise ist gar von einem persönlichen Harem die Rede, die sich der Triebtäter durch die Vereinsarbeit auf- gebaut habe.
Das jüngste Opfer hat er in einem Wohnwagen, der an einer leer stehenden Kaufhalle abgestellt war, vergewaltigt.
Und das sind nicht Mutmaßungen, das sind mehr als 53 Fälle, Frau Bernhardt, wo dieses perverse Schwein Kinder geschändet hat!
(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ich habe ihn nicht verteidigt.)
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ganz zurückhalten. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist eine blanke Lüge, was er hier erzählt hat.)
Gegen den rechtskräftig verurteilten Kinderschänder Peter B. ermittelte bereits im Jahre 2004 die Polizei wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Damals wurde das Verfahren eingestellt, weil der Geschädigte seine Aussage widerrief. Nicht selten passiert so etwas bei geschändeten Kindern, weil sie Angst haben vor dem Täter, weil diese Republik die Kinder nicht schützt. Stattdessen wurde der Kinderschänder auf Vorschlag eines anderen Vereins und in Absprache der Oberbürgermeisterin mit dem Präsidium der Stadtvertretung im Dezember 2012 für seine ehrenamtliche Tätigkeit mit einem Eintrag ins Gästebuch der Landeshauptstadt Schwerin gewürdigt.
Bisher ist immer noch nicht die Frage beantwortet, wie der Täter über Jahre offenbar von Hartz IV leben konnte, ohne einer Arbeit nachgehen zu müssen. Hatte Peter B. vielleicht einen ganz besonderen Draht zu den Behörden?
Haben sich im Zusammenwirken mit Verwaltung und Politik sogenannte Ermöglichungsstrukturen gebildet?