Protokoll der Sitzung vom 08.06.2016

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

wohl wissend, dass dieser in der konventionellen Landwirtschaft systemimmanent ist – aus Ihrer Sicht vielleicht konsequent, aber aus unserer realitätsfremd.

Was ist der Sachstand? Seit Anfang der 2000er-Jahre stehen bestimmte in der Saatgutbehandlung verwendete Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Verdacht, für das Bienensterben mit verantwortlich zu sein. Auf der Grundlage eines Berichtes der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit über die Auswirkungen von drei neonicotinoiden Herbiziden auf die Biene schränkte die EUKommission 2013 die zulässige Verwendung für diese drei Stoffe ein. Die Saatgutbehandlung von Mais mit diesen Wirkstoffen ist in Deutschland schon seit 2008 verboten.

Für die Landwirte bedeutet dies Folgendes:

Erstens. Für Weizen und Gerste sind Saatgut- und Bodenbehandlungen nur dann erlaubt, wenn die Saat zwischen Juli und Dezember erfolgt. Blattbehandlungen sind verboten.

Zweitens. Für Mais, Raps und Sonnenblumen sind Saatgut- und Bodenbehandlungen verboten. Blattbehandlungen sind nur nach der Blüte erlaubt.

Drittens. Die Zuckerrübe ist von Verboten nicht betroffen, da die Ernte vor der Blüte erfolgt.

Welche Risiken wirklich von den Neonicotinoiden ausgehen, wird derzeit durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde untersucht. Im Jahr 2017 wird die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde zu einem Abschlussbericht kommen, in dem vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen, Studien und neue Erkenntnisse begutachtet und im Hinblick auf die Wiederzulassung der sogenannten Neonicotinoide bewertet werden. Bis dahin ist es aus unserer Sicht unnötig, durch Rechtsetzungsverfahren Entscheidungen über die weitere Anwendung von Stoffen dieser Gruppe zu treffen.

Das ist auch unsere Einstellung zu dem Entwurf der Pflanzenschutzsaatgutanwendungsverordnung des BML für Mais und Wintergerste, auf den der Antrag Bezug nimmt. Unabhängig davon, dass der im Antrag genannte Verordnungsentwurf am 11.05.2016 durch einen neuen ersetzt wurde, sind wir der Auffassung, dass darüber der Bundesrat vor dem Vorliegen des Berichtes der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde nicht entscheiden sollte.

Was die anderen im Antrag genannten, nicht zur Gruppe der Neonicotinoide gehörenden Herbizide anbelangt, hat der Minister bereits ausführlich darauf hingewiesen, dass drei davon in Deutschland sowieso verboten sind. Für den Rest gibt es stringente Anwendungsvorschriften, die den Einsatz für blühende Pflanzen verbieten und nur außerhalb des Bienenfluges in Anwendung gebracht werden dürfen. Für uns besteht daher kein Anlass, der Intention dieses Antrages zu folgen. Wir lehnen ihn damit ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Vielen Dank, Frau Feike.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch mal den Titel unseres Antrages in Erinnerung bringen. Sie haben ihn wahrscheinlich alle vorliegen. Er lautet: „Schutz der Honigbienen vor Pflanzenschutzmitteln gewährleisten“. Es ging uns in unserem Antrag nicht um den gesamten Komplex, wie retten wir Insekten, wie retten wir Vögel

(Egbert Liskow, CDU: Wie retten wir die Welt?!)

und wie retten wir speziell die Honigbiene, sondern – wie ich in meiner Einbringungsrede schon betont habe – es ging darum, einerseits den hier schon mal beschlossenen Antrag zum Schutz der Honigbienen mit den Bie

nenweiden und weiteren Maßnahmen zu ergänzen, um den ganz wichtigen Aspekt, die Begiftung der Insekten, zu minimieren.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Zweitens geht es darum, auf den vorliegenden Entwurf zu reagieren, der offenbar jetzt erneut vorliegt,

(Egbert Liskow, CDU: Sie haben das doch gehört vom Minister. Sie können ihn zurückziehen!)

die Zulassung der Neonicotinoide entweder zu ermöglichen oder auch nicht zu ermöglichen.

Herr Minister, Sie erwähnten den Entwurf vom 11. Mai dieses Jahres. Das ist richtig, den kennen wir nicht, den haben wir auch bei der Antragstellung nicht gekannt. Das ist zutreffend.

(Egbert Liskow, CDU: Also zurückziehen! – Marc Reinhardt, CDU: War der Antrag falsch?)

Sie haben betont in Reaktion auf meine Fragen, das ist noch Verhandlungssache. Dieser jetzt neue Entwurf, den wir nicht kennen, sagt offensichtlich nach Ihrer Kenntnis aus, dass die Ausnahmen wieder zusammengestrichen wurden.

(Marc Reinhardt, CDU: Haben Sie keinen Kontakt zum Minister?)

Das kann sein, das wird wahrscheinlich stimmen, aber ob das so bleibt, wissen wir zum heutigen Tage nicht.

Sie, Herr Minister Backhaus, haben gesagt, dass Sie selber ein Kritiker dieser Ausnahmen sind. Sie sind also auch gegen die Neonicotinoide in der Landwirtschaft. Da sind wir auf der gleichen Spur unterwegs.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Aber in unterschiedlichen Richtungen.)

Von daher sehe ich Ihre Rede wirklich als eine Unterstützung für unseren Antrag, denn wenn jetzt die Verhandlungen über den neuen Entwurf weitergehen, dann haben Sie mit diesem Antrag von unserer Fraktion eine sehr gute Basis und eine gute Argumentationskette, um diese jetzt hoffentlich vom Tisch seienden Ausnahmen auch wirklich nicht mehr neu in die Diskussion hineinzubekommen.

(Andreas Butzki, SPD: Selbst DIE LINKE hat gesagt, dass der Antrag nichts wert ist.)

Von daher hat unser Antrag weiterhin seine volle Berechtigung, sogar noch mehr als zuvor, denn er müsste, wenn Sie das ernsthaft lesen und es nicht nur aus diesem Spiel von Regierung und Opposition, von SPD-CDU-Mehrheit und Opposition heraus sehen, …

(Andreas Butzki, SPD: Das war kein Spiel, das war ernsthaft. Wir machen hier kein Spiel!)

Dann nennen Sie es halt anders und nicht Spiel, sondern Zusammenspiel.

... tatsächlich Wasser auf Ihre Mühlen sein. Es steht genau das in dem Antrag, was Sie vorgeblich mit Ausnahme einzelner Redner auch für gut und richtig halten.

(Egbert Liskow, CDU: Ziehen Sie zurück!)

Nein, ich habe es gerade erwähnt. Gerade weil es diesen neuen Entwurf vom 11.05.2016 gibt, ist unser Antrag erst recht wertvoll

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

und hat weiterhin seine volle Berechtigung.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

So weit zu diesem Antrag. Ich werbe weiterhin für Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Karlowski.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5434. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –

(Andreas Butzki, SPD: Frau Berger hat nicht mitgestimmt.)

Wer enthält sich? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5434 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 9. Juni 2016, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schönen Feierabend!