Katharina Feike

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die nun folgende Beratung erfolgt auf Antrag der SPD-CDUFraktion,
dagegen sind die Oppositionsfraktionen …
Koalition. Entschuldigung, Herr Köster, Sie haben vollkommen recht, wir sind keine Fraktion.
Dagegen sind die Oppositionsfraktionen untätig gewesen, unter anderem auch die NPD.
Dies bedeutet für mich, dass die demokratischen Oppositionsfraktionen an der Strategie der Aquakultur nichts zu kritisieren haben, und genau das finde ich prima.
Mit unserem Antrag „Zukunft der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern“ vom September 2015 wurde die Landesregierung aufgefordert, bis Juni 2016 eine Strategie zur Entwicklung der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen.
Mit der vorliegenden Unterrichtung hat das Ministerium den Auftrag des Parlamentes sowohl terminlich als auch inhaltlich erfüllt. Wir wollen mit dieser Beratung öffentlich herausstellen: erstens, welche Bedeutung die Aquakultur als zusätzliche wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeit für die Fischerei in unserem Land hat, und zweitens, dass die Landesregierung sich der Aufgabe der Entwicklung der Aquakultur engagiert stellt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Fisch ist gesund, deshalb ist es wichtig und richtig, am guten Angebot an nachhaltig erzeugtem Fisch festzuhalten. Fisch können wir auf zwei Wegen in unseren Handel beziehungsweise auf unseren Tisch bringen: zum einen, indem die Fischer und Angler die Tiere fachgerecht fangen und schlachten, und zum anderen, indem wir die Tiere gezielt in Aquakulturanlagen aufziehen. Bei dem Letzteren gibt es in unserem Land noch sehr viel Nachholbedarf. Auf die Zahlen wird der Minister sicherlich noch detaillierter eingehen und daher erspare ich mir das an dieser Stelle.
Aus unserem Antrag vom Dezember 2015 ging hervor, dass wir uns verschiedene Aquakulturanlagen in Mecklenburg-Vorpommern angesehen haben – eine sehr interessante und aufschlussreiche Tour, die ich jedem am Thema Interessierten empfehlen kann, besonders Herrn Kokert, ich merke, dass es ihn besonders interessiert, das Thema Aquakultur.
Wir glauben, dass der Ausbau der Aquakultur ein weiterer Schritt hin zu einer Diversifizierung der Produktion auch für die landwirtschaftlich tätigen Unternehmen sein könnte. Wir sind dafür, dass sich unsere landwirtschaftlichen Betriebe breit aufstellen können, um sich damit den krisenbehafteten Situationen besser entgegenzustellen. Wichtig dabei ist, dass dafür neben der eigentlichen Anlage auch die Vertreibungs- und die Verarbeitungswege besser existieren müssen. Außerdem müssen die Produktions...
Na klar! Ich freue mich, dass Sie zuhören.
Außerdem müssen die Produktionsverfahren so optimiert werden,
dass wir mit unseren Preisen am Markt besser bestehen können. Zudem müssen züchterische Ziele neu definiert werden.
Auch für Investitionsmodelle im Bereich der Aquakulturen müssen transparente Bedingungen gewährleistet werden.
All das hier Genannte erfordert eine optimale Beratung für Fischwirte, um erfolgreich zu sein. Im Vordergrund der Strategie steht daher die unternehmenszentrierte Entwicklung mit der Ausrichtung an den Bedürfnissen und
Interessen von Unternehmen, die in MecklenburgVorpommern investieren wollen. Die notwendige Infrastruktur wird in der Strategie klar dargestellt. Auch die Bedeutung der Forschung, die Entwicklung der Kreislaufwirtschaften und die Bedeutung des Umweltschutzes und des Tierschutzes finden sich in der Aquakulturstrategie wieder.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Strategie zur Entwicklung der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern in der Strategie der Deutschen Agrarforschungsallianz zur Aquakultur wiederfindet. Für uns ist es wichtig, dass wir eine unternehmerische Entwicklung wollen, und das im Einklang mit der Tiergesundheit und dem Umweltschutz. Lassen Sie uns
gemeinsam an der weiteren Umsetzung arbeiten!
Meine Fraktion beantragt hiermit die verfahrensmäßige Erledigterklärung der Unterrichtung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und vielen Dank, Herr Kokert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Wohlergehen der Honigbiene liegt uns zumindest genauso am Herzen wie Ihnen, meine Damen und Herren der GRÜNEN.
Ein Alleinstellungsmerkmal können wir Ihnen in diesem Zusammenhang daher nicht zugestehen. Was wir aber können, ist, zwischen den Zeilen des Antrages lesen.
Sie nutzen die symbolträchtige Biene unter anderem als Krückstock, um das Verbot aller Insektizide und Herbizide als Pflanzenschutzmittel in der EU zu fordern. Dahinter steht Ihre allgemeine Ablehnung des chemischen Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft,
wohl wissend, dass dieser in der konventionellen Landwirtschaft systemimmanent ist – aus Ihrer Sicht vielleicht konsequent, aber aus unserer realitätsfremd.
Was ist der Sachstand? Seit Anfang der 2000er-Jahre stehen bestimmte in der Saatgutbehandlung verwendete Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Verdacht, für das Bienensterben mit verantwortlich zu sein. Auf der Grundlage eines Berichtes der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit über die Auswirkungen von drei neonicotinoiden Herbiziden auf die Biene schränkte die EUKommission 2013 die zulässige Verwendung für diese drei Stoffe ein. Die Saatgutbehandlung von Mais mit diesen Wirkstoffen ist in Deutschland schon seit 2008 verboten.
Für die Landwirte bedeutet dies Folgendes:
Erstens. Für Weizen und Gerste sind Saatgut- und Bodenbehandlungen nur dann erlaubt, wenn die Saat zwischen Juli und Dezember erfolgt. Blattbehandlungen sind verboten.
Zweitens. Für Mais, Raps und Sonnenblumen sind Saatgut- und Bodenbehandlungen verboten. Blattbehandlungen sind nur nach der Blüte erlaubt.
Drittens. Die Zuckerrübe ist von Verboten nicht betroffen, da die Ernte vor der Blüte erfolgt.
Welche Risiken wirklich von den Neonicotinoiden ausgehen, wird derzeit durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde untersucht. Im Jahr 2017 wird die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde zu einem Abschlussbericht kommen, in dem vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen, Studien und neue Erkenntnisse begutachtet und im Hinblick auf die Wiederzulassung der sogenannten Neonicotinoide bewertet werden. Bis dahin ist es aus unserer Sicht unnötig, durch Rechtsetzungsverfahren Entscheidungen über die weitere Anwendung von Stoffen dieser Gruppe zu treffen.
Das ist auch unsere Einstellung zu dem Entwurf der Pflanzenschutzsaatgutanwendungsverordnung des BML für Mais und Wintergerste, auf den der Antrag Bezug nimmt. Unabhängig davon, dass der im Antrag genannte Verordnungsentwurf am 11.05.2016 durch einen neuen ersetzt wurde, sind wir der Auffassung, dass darüber der Bundesrat vor dem Vorliegen des Berichtes der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde nicht entscheiden sollte.
Was die anderen im Antrag genannten, nicht zur Gruppe der Neonicotinoide gehörenden Herbizide anbelangt, hat der Minister bereits ausführlich darauf hingewiesen, dass drei davon in Deutschland sowieso verboten sind. Für den Rest gibt es stringente Anwendungsvorschriften, die den Einsatz für blühende Pflanzen verbieten und nur außerhalb des Bienenfluges in Anwendung gebracht werden dürfen. Für uns besteht daher kein Anlass, der Intention dieses Antrages zu folgen. Wir lehnen ihn damit ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Biber, lateinisch „Castor fiber“, …
Wusste ich es doch, dass das sehr interessant ist, ne?!
… war im 18. Jahrhundert in Deutschland fast ausgerottet. Im Bereich Mittlere Elbe verblieb eine kleine Population, wie mehrfach schon vorgetragen wurde.
Heute können wir in Mecklenburg-Vorpommern folgende Vorkommensgebiete ausmachen: Peene-Einzugsgebiet, Havel-Einzugsgebiet, Feldberger Seen, Warnow-Einzugs- gebiet, Elbe-Einzugsgebiet, wie auch schon erwähnt wurde.
Im Jahr 2015 konnte ein Bestand von 1.800 Tieren statistisch berechnet werden. Das heißt für das Land Mecklenburg-Vorpommern, dass die Hälfte der Landesfläche vom Biber besiedelt wird.
Für den Erhalt der Art ist auch positiv zu verzeichnen, dass mit einem weiteren Anstieg der Gesamtpopulation zu rechnen ist.
Dies kann ohne Frage als ein Erfolg für den Naturschutz und für den Einsatz der Artenvielfalt in unserem Bundesland angesehen werden, wenn sich ein fast ausgestorbenes Lebewesen wieder in einem guten Artenzustand befindet. Für den Naturschutz erfüllt der Biber wichtige Aufgaben als Landschaftsgestalter – aktive Wasserregulierung, Gehölzauslichtung, Graben-Biber-Sukzession.
Und genau hier fängt der Konflikt mit den Menschen an. Aufgrund eines erhöhten Bestandes des Bibers in einigen Regionen rufen die natürlichen Aktivitäten des Bibers Schäden an öffentlichen Gütern der Daseinsfürsorge hervor. So kann es zu Überstau im Grünland kommen, zu Vernässung beziehungsweise Überstau von Waldstandorten, Fraßschäden an Forstkulturen, kleinflächiger Vernässung von Äckern, staubedingter Vernässung, Schädigung von Infrastruktur, Straßen, Bahndämmen, Torfdämmen an Gewässern, Gefährdung und Schädigung von Deichen beziehungsweise Dämmen bei Extremereignissen durch Anlage von Notbauten. Das zeigt, dass es durch den Anstieg der Gesamtpopulation in Mecklenburg-Vorpommern zu einer größeren Zahl von Landnutzungskonflikten kommen kann.
Der Abschuss des Bibers ist unter engen Voraussetzungen im Einzelfall möglich, ist aber wegen zeitnaher Wiederbesiedlung selten nachhaltig. Eine solche Maßnahme scheint also nicht der Königsweg zu sein. Dennoch brauchen wir Instrumente, um in Extremsituationen reagieren zu können.
Daher setzen wir uns als SPD-Landtagsfraktion dafür ein, dass die nationalen artenschutzrechtlichen Vorschriften dahin gehend geprüft werden sollen, damit künftig ein praxistauglicher Umgang zur Abwehr von Schäden und Gefahren ermöglicht werden kann, ohne hierbei den günstigen Erhaltungszustand geschützter Tiere zu gefährden.
Wir werden dem Antrag zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Problematik, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag darlegt, ist uns natürlich nicht neu und wird von uns auch nicht bestritten.
Das gilt auch für die Feststellung, die durch den Landtag erfolgen soll. Genau aus diesem Grund hatten wir der Überweisung des Antrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Strategie zur Minimierung der reaktiven Stickstoffverbindungen“ auf Drucksache 6/3999 vom 20.05.2015 in den Agrarausschuss zugestimmt. Dort wurde dann auch die fachliche Anhörung durchgeführt. Das Thema wurde anschließend beraten und es ist natürlich eine Beschlussempfehlung für den Landtag gegeben worden. Und genau diese ist am heutigen Tag vom Landtag bestätigt und hier auch beschlossen worden. Was nun der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dieser Beschlussfassung fehlt, ist der Bezug zu der Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen im Anhörungsverfahren. Also wird noch mal schnell ein Antrag zum gleichen Thema in den Landtag reingeschoben.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen waren gegen die explizite Aufnahme der Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen in die Beschlussempfehlung, weil wir der Auffassung waren und
sind, dass die Vorgaben an die Landesregierung, den Empfehlungen pauschal und umfassend zu folgen, ohne Prüfung und Kenntnis der Folgen in Bezug auf die Kosten und den Nutzen sowie auf die Umsetzbarkeit und die Wirkung auf die Wirtschaft nicht zu verantworten wäre. An dieser Auffassung halten wir fest und werden diesen Antrag daher nicht bestätigen.
Auf die Forderungen, die Sie in diesem Antrag stellen, möchte ich im Folgenden nicht im Einzelnen eingehen, da der Minister detailliert darauf eingegangen ist.
Des Weiteren möchte ich mich genau diesen Anführungen anschließen und möchte deswegen jegliche weitere Wiederholungen vermeiden. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Antrag steht in engem Zusammenhang mit der in Deutschland intensiv geführten Debatte zur Nutztierhaltung. Das Stichwort ist hier „mehr Tierwohl in den Stäl
len“. Einerseits gibt es viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die für mehr Tierwohl in der Tierhaltung bei ihrem Fleischeinkauf auch mehr Geld bezahlen würden, andererseits wird sich vielfach für das Billigprodukt entschieden. Gegenwärtig erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher aber keinen Hinweis, für welche Form der Tierhaltung sie sich bei ihrem Kauf entscheiden. Die einzige Ausnahme ist hierbei das Biosiegel. Darüber hinaus gibt es keine weitere Differenzierung.
Wir wollen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, anhand einer eindeutigen Kennzeichnung des angebotenen Frischfleisches die Haltungsbedingungen für die Tiere wahrnehmen zu können. Nur so ist eine bewusste Kaufentscheidung möglich. Die Ausübung von Marktmacht der Verbraucherinnen und Verbraucher setzt Transparenz voraus. Ich finde, bei der Eierkennzeichnung ist das schon sehr gut gelungen und klappt auch sehr gut. Den Nutztierhaltern bietet sich damit die Möglichkeit, beim Mehraufwand für mehr Tierwohl höhere Preise zu erzielen.
In den vergangenen zwei Jahren haben sich sowohl die Agrarministerkonferenz als auch die Verbraucherschutzministerkonferenz mit diesem Thema beschäftigt. Leider ist es bisher noch zu keinem Ergebnis gekommen. Eine Zustimmung des Landtages zu diesem Antrag würde dem Landwirtschafts- und Verbraucherminister unseres Landes, Dr. Till Backhaus, den Rücken stärken, um die Problematik auf dieser Ebene mit Nachdruck zu verfolgen. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag wollen sowohl die SPDFraktion als auch die CDU-Fraktion den Verbraucherschutz stärken und die bundesweite Debatte bezüglich der Kennzeichnung der Tierhaltungsformen bei Frischfleisch forcieren.
Ich möchte unser Anliegen kurz an einem Beispiel skizzieren. In der wöchentlichen Ausgabe der Einkaufskette „real“ habe ich folgendes Angebot gefunden: „Frischer Irischer oder Gourmet naturell Rinderbraten oder Rindergulasch“ für 77 Cent pro 100 Gramm. So weit, so gut. Aber was heißt dies nun für das Produkt Frischfleisch? Zunächst einmal: „Frischer Irischer Rinderbraten oder Rindergulasch“ ist also irisches Rind, welches in Irland verpackt wurde. Die Kennzeichnung der Aufzucht und des Schlachtortes erfolgt seit April 2015 verpflichtend nach den Vorgaben der EU-Verordnung 1169/2011 LMIV und der Durchführungsverordnung EU Nummer 1337/2013 für unverpacktes und vorverpacktes Schweinefleisch, Ziegen- und Geflügelfleisch.
Mit der Bezeichnung „Frischer Irischer Rinderbraten“ wird ein Wohlgefühl erzeugt, welches das Kaufverhalten positiv beeinflussen soll. Durch die Wortwahl denkt man an glückliche Rinder auf irischen grünen Weiden. Ob dies so ist, bleibt dem Verbraucher unklar. Wie die Rinder wirklich gehalten werden, wird nicht deklariert. Eins ist jedoch Fakt: Der irische Rinderbraten kostet auf dem europäischen Markt im Moment 4 Euro pro 100 Gramm und nicht 77 Cent pro 100 Gramm wie bei „real“. Des Weiteren spricht die Einkaufskette von „Gourmet naturell Rinderbraten oder -gulasch“. Was heißt eigentlich „Gourmet naturell“? Beim Googeln des Begriffes findet man die Erklärung: „Hüfte vom französischen Rind in PremiumQualität. Besonders zart und saftig.“ Wer hätte das gedacht?! Auch diese Bezeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, wie das Tier gehalten wird.
Ich glaube, dass diese Beispiele deutlich gemacht haben, warum wir diese Kennzeichnung der Tierhaltungsformen bei Frischfleisch brauchen. Für uns stehen der Verbraucher und damit die Verbraucherentscheidung im Mittelpunkt. Das Ziel muss sein, dass die Wirtschaftsbeteiligten dem Verbraucher die notwendige Transparenz und Wahlfreiheit bieten. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung auf, sich für unser Anliegen sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene einzusetzen und uns im Agrarausschuss über die unternommenen Maßnahmen zu unterrichten.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte in diesem Zusammenhang vorwegnehmen, dass sich unser Antrag an einen Antrag aus dem baden-württem- bergischen Landtag anlehnt. Bei uns in der SPD gab es schon lange Zeit im Vorfeld eine heiße Diskussion. Als mein Kollege Thomas Krüger vor einigen Landtagssitzungen die Kennzeichnung von Frischfleisch – das war schon lange vor dem möglichen Wahlkampfprozedere – ansprach, sprach er von einer Kennzeichnung mit Gold, Silber, Bronze.
Schließlich sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es für die Sache und für den Verbraucherschutz wichtig ist, dass wir eine bundesweite Lösung anstreben. Mir ist
natürlich klar, dass die Einführung eines solchen, von uns geforderten Kennzeichnungssystems für Frischfleisch in der Umsetzung komplex ist und auch zahlreiche Rechtskomplexe berührt.
In dem Bericht der von der AMK eingesetzten Arbeitsgruppe, die zur Amtschef- und Agrarministerkonferenz im März 2015 in Bad Homburg eingesetzt wurde, kommt das ganz klar zum Ausdruck. Darin werden folgende Fragen aufgeworfen: Welche Produktgruppen, Geflügelfleisch, Schweinefleisch und so weiter, sollen gekennzeichnet werden? Offene Ware, verpackte Ware oder beides? Wie ist die Definition der Einstufungskriterien für die Haltungsformen? Höheres Schutzniveau und Relation zum Aufwand – welchen Aufwand hat das? Und weiter: Marktchancen, Verbraucherverhalten, Marktrecht EU und national, Lebensmittelrecht, Lebensmittelkennzeichnung EU und national, handelsrechtliche Fragen, Einbeziehung ausländischer Anbieter, EU-Recht, Organisation und natürlich auch die Kontrolle. Wir wollen, dass diese Fragen nun zügig beantwortet werden und Beschlüsse zur Kennzeichnung der Tierhaltungsformen bei Frischfleisch gefasst werden.
Nun möchte ich auf den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Ich habe eben aufgezeigt, welche Fragen nur bei dem Produkt Frischfleisch entstehen, nicht bei dem verarbeiteten Produkt. Genau diese Fragen, was es für Frischfleisch bedeutet, müssen aus unserer Sicht erst mal beantwortet werden. Von daher sagen wir, Sie haben ganz klar recht, was Sie in Ihrem Änderungsantrag schreiben – verarbeitete Produkte –, aber wir sind der Meinung, was wir auch seit langer Zeit diskutieren, wir wollen erst mal den ersten Schritt gehen. Der erste Schritt heißt für uns das Frischfleisch. Das Frischfleisch muss dahin gehend untersucht werden,
welche rechtlichen, komplexen und welche EU-Handels- beziehungen und -verbindungen darunter bestehen.
Daher lehnen wir diesen Antrag in diesem Zusammenhang ab, weil wir wirklich das Optimum rausholen wollen, gerade für das Frischfleisch, dass wir eine Sache durchsetzen können.
Für uns ist es der erste Schritt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Selbstverständlich stimmen wir dem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diesem
Antrag ist zum gleichen Thema eine Kleine Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Jürgen Suhr vorausgegangen.
In der Intention der beiden Drucksachen sehe ich jedoch einen erheblichen Unterschied. In der Kleinen Anfrage wurde noch angezweifelt, dass in M-V die Regelung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zum Halten von Schweinen konsequent umgesetzt wird. In dem nun vorliegenden Antrag ist dieser Zweifel nicht mehr erkennbar. Sehr schön! Stattdessen wird im Wesentlichen...
Das ist meine. Das ist meine Rede.
Stattdessen wird im Wesentlichen die Landesregierung aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einzusetzen. So sollen zum Beispiel Mindestbreitenmaße von Kastenständen festgelegt werden, welche der maximalen Widerristhöhe des Schweines entsprechen.
Die rechtlich verbindliche Forderung zur Beschaffenheit von Kastenständen nennt aber aus gutem Grund keine Maße. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschreibt in Textform die Anforderungen an die Gestaltung von Kastenständen wie folgt: „Kastenstände müssen so beschaffen sein, dass … jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann.“ Die zuständigen Schutzbehörden müssen daher im Einzelfall unterscheiden, ob ein Kastenstand für ein darin zu haltendes Schwein ausreichend dimensioniert ist oder nicht.
Aus der Praxis habe ich gehört, dass ein Kastenstand mit der Breite der Widerristhöhe eines Schweines es der Sau oder dem Schwein erlaubt, sich im Kasten zu drehen.
Genau dieses Umdrehen im Kasten verursacht ein höheres Verletzungsrisiko für das Tier. Das kann bis zum Tod des Tieres führen.
Ich habe gesagt, aus der Praxis habe ich das gehört.
Ich muss gestehen – jetzt kommt meine Haltung dazu –, dass ich nicht in der Lage bin, das fachgerecht zu bewerten. Es zeigt mir aber, dass die Definition einer Mindestbreite in einer Kastenstandhaltung nicht allein entscheidend für die tierschutzkonforme Haltung von Sauen sein kann.
Das Thema ist komplex und Kasten bleibt Kasten.
Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die Politik, die Wirtschaft und der Berufsstand intensiv nach Alternativen zur Haltung von Sauen in Kastenständen suchen. Es gibt dazu bereits praktikable Ansätze. Die Umstellung auf eine weitgehend kastenfreie Haltungsform für Sauen bedeutet für die Betriebe aber auch, dass erhebliche Investitionen für den Umbau und Ausbau von Ställen auf den Landwirt zukommen werden. Entsprechende Übergangsfristen sind daher unabdingbar, um die Existenz der Schweinehalter nicht zu gefährden. Eine Bundesratsinitiative im Sinne Ihres Antrages halten wir für sachlich nicht gerechtfertigt und lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir als SPD-Landtagsfraktion sind davon überzeugt, dass die Novellierung der Düngeverordnung wirksame Verbesserungen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz bringen wird. Für uns ist die Novellierung auch ein wichtiger Beitrag dafür, die EU-Wasserrahmenrichtlinie vertragsgerecht und erfolgreich umsetzen zu können. Gespräche mit dem Minister und Mitarbeitern des Ministeriums haben uns gezeigt und in der Meinung bestärkt, dass die Landesregierung sich massiv dafür einsetzt, dass in der Düngeverordnung umfängliche Regelungen für die Ermittlung des Bedarfes des Phosphors, dass einschränkende Vorgaben auf Flächen mit hohen Phosphorgehalten und für die Verbesserung der Effizienz der einzusetzenden Nährstoffe verankert werden.
Beim Blick in den Verordnungsentwurf vom Dezember 2015 sind genau die von mir eben aufgezählten Punkte wiederzufinden. Das ist gut und richtig so.
Der Landwirtschaftsminister hat in seiner Rede auf die einzelnen Regelungen Bezug genommen, auf die ich jetzt in diesem Zusammenhang nicht weiter eingehen möchte. Er hat auch ausgeführt, warum die Landwirtschaft in M-V aus historischen Gründen und aus der Entwicklung nach der Wendezeit heraus kein grundsätzliches Problem mit einer Phosphorüberversorgung hat, im Gegenteil, denn inzwischen gelten fast 50 Prozent des Ackerlandes in M-V als phosphorunterversorgt.
Das zeigt, dass der Anteil der hoch phosphorversorgten Böden beständig zurückgeht. Das bestätigt auch ein Gespräch mit einem praktizierenden Landwirt unseres Landes.
Er berichtete, dass seine Böden einen negativen Phosphorsaldo aufweisen.
Selbstverständlich haben wir mit dem Landwirt auch über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesprochen. Der Antrag löste absolute Verwunderung aus. Um nicht falsch verstanden zu werden:
Wir haben immer noch Phosphoreinträge in Oberflächengewässern. Keine Frage, dass diese weiter reduziert und nach Möglichkeit gänzlich unterbunden werden müssen. Ursache …
Ursachen dafür sind aber nicht allein in der Wirtschaft zu finden, sondern, wie schon der Minister richtig verwies, auch in anderen Bereichen. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab und damit auch eine mögliche Überweisung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte gleich vorwegstellen, die SPD-Landtagsfraktion lehnt Ihren Antrag ab.
Als zweitwaldärmstes Flächenbundesgebiet muss dem Wald eine besondere Aufmerksamkeit zukommen. Dem trägt das Land mit seinem modernen Landeswaldgesetz Rechnung. In Paragraf 1 Absatz 1 – Frau Dr. Schwenke hatte eben den Absatz 2 zitiert, ich möchte noch mal anstelle dessen den Absatz 1 zitieren – heißt es: „Der Wald prägt in Mecklenburg-Vorpommern die Landschaft und gehört zu den Naturreichtümern des Landes. Er ist unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen und Lebensraum für Pflanzen und Tiere.“ Zitatende.
Besonders hervorzuheben ist die Rolle des Waldes für Wasserhaushalt, Klimaschutz, Erholungsfunktion und Biodiversität. Und genau vor diesem Hintergrund frage ich mich: Wieso dieser Antrag? In der Sache Moorschutz müssen wir uns nicht gegenseitig agitieren, denn wir können feststellen, dass in diesem Bereich das Land Mecklenburg-Vorpommern vorbildlich ist. Doch uns unterscheidet etwas von den GRÜNEN. Der Wald dient für uns gleichermaßen dem Moorschutz und dem Klima- und Naturschutz. Ein Naturschutzranking, wie es von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Antrag gewünscht wird, lehnen wir ab.
Im Übrigen gibt es klare Regeln im Landeswaldgesetz, was schon mehrfach an dieser Stelle betont wurde, erklärt wurde und dargestellt wurde. Erfüllt ein Moor nach der Wiedervernässung nicht mehr die gesetzlichen Kriterien der Waldeigenschaft, dann ist ein Umwandlungstatbestand nach Paragraf 15 Absatz 2 Waldgesetz erfüllt. Im Fall einer Umwandlungsgenehmigung erfolgt die Feststellung des Ausgleiches. Seit 2013 waren neun derartige Ausgleichsmaßnahmen festgelegt worden. Die Größe der betroffenen Flächen lag bei sieben Fällen zwischen 0,3 und 7 Hektar und in zwei Fällen betrug sie circa 29 bis 30 Hektar.
Auf den Ausgleich nach dem Waldgesetz kann verzichtet werden, wenn es sich um eine naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes handelt und das öffentliche Betretungsrecht nicht eingeschränkt wird, was Herr Till Backhaus, der Minister, an dieser Stelle schon sehr ausführlich dargestellt hatte. Damit zeigt sich rechtssicher und eindeutig, wie der gegebene Handlungsrahmen ist. Im Übrigen zeigt die Größenordnung der forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wiedervernässung von Mooren keinen Anlass, in dieser Frage eine Gesetzesänderung des Landeswaldgesetzes vorzunehmen. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Fraktion, dass der ökologische Landbau weiterentwickelt werden muss und dafür solide Finanzen notwendig sind. Das hätte zur Folge, dass ein neuer Haushaltstitel „Ökokompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern“ hinzugefügt werden müsste. So weit, so gut.
Doch was will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit bezwecken? Meine politische Interpretation des Antrages ist, dass der Landesregierung unterstellt wird, dass sie auf dem Gebiet des Ökolandbaus bis jetzt untätig war. Nun fordern die GRÜNEN ein Kompetenzzentrum mit Räumlichkeiten, Personalstellen und finanzieller Ausstattung und mit der Verankerung im Landeshaushalt 2016/2017. Wir als SPD-Fraktion sehen das anders, wir wollen einen anderen Weg gehen.
Wie bekannt ist, wird Anfang Dezember dieses Jahres ein Landesplan zum ökologischen Landbau in Mecklenburg-Vorpommern der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein wichtiger Baustein dieses Konzeptes
wird der Aufbau eines Netzwerkes ökologischer Landbau,
ökologischer Landbau, …
Also ich habe, glaube ich, 42 Minuten Redezeit. Ich habe Zeit!
So, könnten wir jetzt bitte?! Das wäre sehr schön.
… Landbau in Mecklenburg-Vorpommern sein.
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass für uns die Netzwerkarbeit im Vordergrund steht. Nur durch die Zusammenarbeit von Erzeugern, Verarbeitern und Vermarktern ökologischer Produkte und den Bereichen Agrarforschung und Beratung kann eine ökonomische Stärkung dieses Sektors erreicht werden. Genau hierin liegt der wichtige Beitrag zur langfristigen Erweiterung der extensiven und umweltfreundlichen Landbewirtschaftung.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass genau dieses Landesnetzwerk aus den ELER-Mitteln förderfähig ist und dass wir daher keine zusätzlichen Haushaltstitel benötigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich möchte sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aus unserer Sicht wäre eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt nicht nötig gewesen. Der Gesetzentwurf im Agrarausschuss wurde beraten und hier im Landtag einstimmig in unveränderter Form zur Annahme empfohlen.
Mit diesem Heilungsgesetz tragen wir der Notwendigkeit Rechnung, dass die Gewässerunterhaltungsverbände und ihre Mitgliedsgemeinden in die Lage versetzt werden, ihre Beitrags- und Gebührenerhebung rechtssicher, verwaltungspraktikabel und kostengünstiger gestalten zu können. Die Gründe für die Notwendigkeit des Änderungsgesetzes wurden bereits dargelegt, sowohl von Herrn Backhaus als auch von meinem werten Kollegen Herrn Lenz, und wurden auch im Agrarausschuss nicht weiter bestritten bezie
hungsweise tiefgründig zerstritten oder, wie Sie das soeben vorgetragen haben, bei uns diskutiert. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Auf die zur Abstimmung stehende Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zum Antrag der CDU und SPD „Gewässerunterhaltung in Mecklenburg-Vorpommern“
möchte ich jetzt Bezug nehmen, die wohl der eigentliche Grund für die gewünschte Aussprache ist.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde vom Agrarausschuss mehrheitlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die Ziffer I des Ursprungsantrages, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Entwicklung des Umfanges der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung ab dem Jahr 2003 bis 2012 bis zum 11. Dezember 2013 anhand des Anlagen- und Gewässerverbandes vorzulegen, für erledigt zu erklären. Dieser Aufforderung ist nach unserer Ansicht – wenn auch etwas verspätet, gebe ich zu – das Ministerium mit seiner Berichterstattung im Agrarausschuss vollumfänglich nachgekommen, wie Frau Dr. Schwenke das eben auch sehr schön dargestellt hat.
Ebenso ist für uns die Frage der Zuständigkeit für die Finanzierung von Maßnahmen des Artenschutzes geklärt, sodass diese Fragestellung in Ziffer II des Ursprungsantrages entbehrlich geworden ist. Die entsprechende Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktionen der CDU und SPD liegt Ihnen somit vor.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht das, wie es im Agrarausschuss dargestellt wird, natürlich anders. Sie will mehr Berichte, wie wir es schon öfter in unterschiedlichen Anträgen zum Thema Gewässer hatten.
Wir lehnen das zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Insbesondere eine nochmalige Erhebung von Daten bei den Wasser- und Bodenverbänden wäre gegenwärtig finanziell, personell und zeitlich überzogen und stünde in keinem Verhältnis zu einer möglichen Informationsgewinnung. Das Thema Gewässerunterhaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist damit nicht vom Tisch, mit unserem Antrag geben wir der Landesregierung aber den entsprechenden Handlungsrahmen.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Sehr geehrte Frau Dr. Karlowski, ich bin doch sehr erstaunt, dass Sie diesen Antrag nicht zurückgezogen haben, sondern ihn sozusagen noch neu formuliert haben, denn ich finde, dass zu diesem Zeitpunkt eigentlich alles gesagt wurde. Für mich ist ganz klar in der Einbringung zum Ausdruck gekommen, dass Sie ganz genau wissen, wie die Havarie ablief,
wie die ganzen Umstände waren, wie groß die Umweltkatastrophe war,
wie groß die Umweltschäden gewesen sind, …
Für Sie war es ja eine Umweltkatastrophe.
… wie welche Auswirkungen gekommen sind,
auch, dass sich die Zuckerfabrik entschuldigt hat, auch, dass sie gesagt hat, dass sie wüssten, dass sie diesen Schaden verursacht haben. Daher stellt sich für mich die Frage: Ist es Populismus
oder wollen Sie ernsthaft an diese Sache herangehen? Wollen Sie ernsthaft die Aufklärung haben? Weil ich sehe immer noch dieses Bild. Ich war gestern wieder in Anklam in meinem Büro, da sehe ich immer noch das Bild vom „Nordkurier“, wo Sie mit diesem einen Fisch in der Hand am Bach stehen. Ich weiß nicht, ob dieses Bild ein Original ist oder ob es wirklich, ich sage mal, in dieser Situation entstanden ist. Ich muss Ihnen sagen, das verbreitet Angst.
Ich glaube auch,
dass wir eine Verantwortung haben.
Also wenn wir nach dem BImSch-Verfahren gehen, dann ist es eine Industrieanlage, und das wissen Sie auch, Herr Pastörs.
Also der Unterschied ist ja logisch, einmal das Verwaltungshandeln, das behördliche Handeln, zum anderen, welche Auswirkungen eine, sage ich mal, eine Umweltkatastrophe auf die Natur hat.
Das meint Frau Dr. Karlowski in diesem Zusammenhang. Richtig?! Gut.
Aber mir geht es darum, dass wir wirklich sachlich über diese Sache reden. Ich möchte auch an dieser Stelle Frau Dr. Schwenke sagen, die Fragen, die Sie alle auf
geworfen haben, die bewegen mich auch, ohne Frage. Die sind auch berechtigt. Aber ich frage mich: Ist es wirklich im Bereich des Landes, ist es den Landesbehörden zuzuordnen oder sind es nicht Fragen, die im Kreis zu stellen sind, untere Naturschutzbehörde, auch an Ihre Landrätin, Frau Dr. Syrbe, gerichtet?
Ich möchte auch noch mal sagen, ich war an dem 16. September da. Da war keine Frau Syrbe da, die dafür zuständig ist, die dafür Verantwortung hätte übernehmen müssen.
Es war jemand von der unteren Naturschutzbehörde anwesend. Den Namen möchte ich jetzt nicht nennen, das ist ein fachlich ganz toller Mann. Er muss immer zu allen Sachen hin, wenn irgendwas schiefläuft auf naturschutzfachlicher Ebene. Das finde ich schade.
Nee. Frau Syrbes Job ist es auch, bei solchen Natur- katastrophen – ich verwende jetzt das Wort von Frau Dr. Karlowski – in dieser Situation da zu sein.
Aber es macht den Eindruck, dass es kein großes Problem ist, weil sonst wäre doch die Landrätin vor Ort gewesen. Ich habe nirgendwo etwas dazu in der Zeitung gelesen, das Frau Syrbe gesagt hat. Gut.
Ja.
Wir haben dieses Thema hier diskutiert. Es gab am 16. September in Anklam die Betriebsbegehung. Anschließend gab es die Konferenz, die Frau Dr. Karlowski erwähnt hat. Es wurden Fragen gestellt. Ich fand, die Antworten waren sehr ausführlich.
Sehr transparent wurde über den jetzigen Fachstand informiert. Ja, es ist auf alle Fragen eingegangen worden. Es gab kein Mundverbot, keines in irgendeine Richtung. Ich konnte auch keine …
Ja, weil immer unterstellt wird, dass man sozusagen nichts aussprechen konnte oder dass es keine Äußerung geben konnte.
Ich konnte persönlich …
Wie bitte?
Das war in Anklam gewesen.
So.
Außerdem gab es, was auch ich gehört habe, Verstrickungen in den Aussagen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich konnte dieses an keiner einzigen Stelle feststellen.
Dann gab es am 17. September die Informationsveranstaltung im Agrar- und Umweltausschuss, wo der Minister ausführlich berichtete. Ich konnte leider an dieser Ausschusssitzung nicht teilnehmen, weil ich zum Festakt des Bürgerbeauftragten eingeladen war.
Aber selbstverständlich wurde uns – dank des Agrarausschusssekretariates – sehr zeitnah das Protokoll zugeführt, …
Ja, gut, auch dank des Ausschussvorsitzenden.
… sodass wir genau nachlesen konnten, wie welche Aussagen getroffen wurden. Ich muss Ihnen sagen, der Landwirtschaftsminister ist dort auf zeitliche Vorgänge der Havarie, auf das Maß der Umweltschäden und, nicht zu vergessen, auf die Bedeutung der Zuckerfabrik für die regionale Wirtschaft eingegangen.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal betonen, dass wir als SPD-Fraktion uns zu diesem Wirtschaftsstandort „Anklamer Zuckerfabrik“ mit seinen über 230 Mitarbeitern sowie deren 374 landwirtschaftlichen Zulieferern bekennen. Aber trotz alldem darf man nicht beschönigen, dass es dort einen Umweltunfall gegeben hat mit Umweltschäden.
Wir möchten auch, dass dies in Zukunft nicht passieren darf.
Ebenfalls wird es notwendig sein, die Vorgänge in der Zuckerfabrik strafrechtlich aufzuarbeiten. Dies wurde hier mehrfach von allen Rednern in Betracht gezogen. Diese werden dann von Gerichten bewertet.
Des Weiteren liegt es in der Verantwortung der Anklamer Zuckerfabrik, in kürzester Zeit ein Krisenmanagement zu entwickeln, was Frau Dr. Schwenke auch richtig erwähnt hat,
um damit mögliche Umweltschäden und Umweltunfälle zu vermeiden. Sie dürfen nie wieder in dieser Form auftreten.
Deswegen sehen wir keine Notwendigkeit für einen solchen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und werden diesen ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verschwendung von Lebensmitteln – ja, das stimmt.
Wir Deutsche verschwenden Lebensmittel,
insgesamt über 1,3 Milliarden Tonnen im Jahr. Das heißt, dass zwei Drittel aller produzierten Lebensmittel nutzlos in die Tonne geworfen werden. Ich beziehe meine Angaben in diesem Zusammenhang fortführend weiter auf die Quelle der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen, weil überall immer unterschiedliche Zahlen genannt wurden.
Über 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel werden weggeworfen, wie ich gesagt habe, landen einfach im Müll. Man spricht auch von einer Verschwendung vom Acker bis zum Teller. In der Landwirtschaft werden zum Beispiel Salat oder Erbsen übergepflückt oder Gurken weggeworfen, weil sie nicht dem Marktpreis entsprechen oder nicht die gewünschten Standards erfüllen. Durch Transport und Vertrieb verderben Obst- und Gemüsesorten. Die Hersteller sind bei Überproduktion bestrebt, diese zu vernichten. Bäckereien entsorgen das Brot und die Brötchen vom Vortag. Kantinen müssen Essenreste aus hygienischen Gründen entsorgen. Ja, und wir Verbraucher? Wir werfen circa 80 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr und pro Person weg, wovon etwa zwei Drittel noch verwendbar gewesen wären. Die Gründe dafür sind vielfältig: Es wird zu viel gekauft, es wird zu viel gekocht und es wird falsch gelagert.
Ich sehe es genauso, wie es in dem Antrag beschrieben wurde, dass die Wertschätzung von Lebensmitteln verloren gegangen ist. Fastfood und Fertigprodukte bestimmen immer mehr den Esstisch. Es ist tendenziell zu erkennen, dass immer mehr die Kenntnis und Kompetenz über die Lebensmittel abnimmt. Genauso sieht es mit der Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln aus. Hinzu kommt das Grundverständnis einiger Verbraucher: „Geiz ist geil“, das heißt, je billiger, umso besser.
All diese aufgezählten Fakten zeigen, dass es unbedingt notwendig ist, auch politisch aktiv zu werden und gegen diesen Trend zu steuern. Auch die EU hat sich dieses Themas angenommen und wird in der ersten Hälfte des nächsten Jahres, 2016 also, dazu eine Kampagne starten.
Wir stimmen diesem Antrag natürlich zu und selbstverständlich stimmen wir auch dem Antrag der Linksfraktion zu, weil Sie recht haben, dass man die öffentlichen Medien und die Medienlandschaft mit einbeziehen muss, denn sie sind ein wichtiger Stein, um dieses Ziel zu erreichen, dass wir weniger Lebensmittel verschwenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute nun ein Antrag zum Thema „Grüne Gentechnik“ – nicht verwunderlich, da die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer von sich selbst meint, dass sie die Meinungsführerschaft zu diesem Thema hat. Dem ist bei Weitem nicht so.
Erst vor Kurzem hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier mit dem Titel herausgegeben „Gentechnik-Ablehnung der Bevölkerung ernst nehmen – Auftrag des Koalitionsvertrages erfüllen!“. Darin heißt es unter anderem, ich zitiere: „Die … EU-Regelung zum sog. Opt out“ und die dazu eröffneten Möglichkeiten, den GVOAnbau national „zu untersagen“, muss „konsequent“ im Sinne des Koalitionsvertrages genutzt werden. Die „nationale Umsetzung der EU-Regelung“ muss „so ausgestaltet“ werden, „dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich und bundesweit verboten werden kann, und somit Äcker und Umwelt in Deutschland gentechnikfrei bleiben“.
Diese Aussage deckt sich inhaltlich mit unserer Position, die wir in diesem Parlament schon öfter zum Ausdruck gebracht haben. Sie sehen, die Ablehnung der grünen Gentechnik ist bei der SPD in guten Händen.
In Ihrem Antrag geht es aber nicht um die klassische Gentechnik, bei der eine fremde DNA in das Pflanzengenom integriert wird, sondern um die ODM-Methode und die Frage, ob diese Technologie zu genetisch veränderten Organismen führt oder nicht. Festgemacht wird diese Frage gegenwärtig am sogenannten RTDS-Raps der Firma Cibus, was hier schon mehrfach an dieser Stelle erwähnt wurde und worauf ich nicht weiter eingehen möchte.
Die zuständigen Behörden von Finnland, Schweden und Deutschland stuften den Raps nicht als GVO ein. Pflanzen, welche unter Verwendung der OgM gezüchtet werden, gelten rechtlich – siehe Paragraf 3 Nummer 3a Buchstabe a Gentechnikgesetz und Richtlinie 2001/18/EG – nicht als genetisch veränderte Organismen. Auch die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit in Deutschland hat in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2012 ausgeführt, dass nach Anwendung der OVG keine gentechnisch veränderten Organismen entstehen. Zudem hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Prüfung zur Anwendung der OVG noch nicht abgeschlossen. Eine Bewertung durch die EU-Kommission ist dementsprechend ebenfalls noch nicht erfolgt.
Meine Damen und Herren, das ist die jetzige Situation, vor der wir stehen: Wir haben eine rechtliche Grundlage nach dem Gentechnikgesetz und der Europäischen Richtlinie. Zum anderen hat sich die EU zur Anwendung der OVG noch nicht positioniert. Ich meine, wir sind gut beraten, die Entscheidung aller Bundesländer und der EU-Behörden abzuwarten und dann über individuelle Konsequenzen auf Landesebene zu debattieren.
Was Ihre Forderung nach einem Bekenntnis zu einer genfreien Region Mecklenburg-Vorpommern anbelangt, kann ich nur sagen: Wir wollen mehr. Wir wollen kein Bekenntnis, wir wollen das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich und bundesweit. Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde meine Rede ein bisschen kürzen, weil wir jetzt schon viele Gedanken, Ideen, Themen zum Umweltschutz gehört haben. Frau Dr. Schwenke ist sehr gut auf die Rechtsbegriffe Natura 2000 und FFH-Richtlinie und auf die gesetzlichen Grundlagen eingegangen. Daher möchte ich das nicht noch einmal wiederholen.
An einer Stelle, bei den rechtlichen Grundlagen, möchte ich noch etwas Positives ergänzen, und zwar, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 im Naturschutzausführungsgesetz Ermächtigungsgrundlagen ein- geführt hat, um die Natura-2000-Gebiete mit einer Landesverordnung unter Schutz stellen zu können. Das ist eine ganz besondere Leistung des Landes MecklenburgVorpommern.
Wir haben vieles gehört über Recht und Gesetz. Ja, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat recht, wenn sie darstellt, dass mit Hochdruck gearbeitet werden muss, um der Umsetzung der FFH-Richtlinie nachzukommen und Managementpläne abzuschließen. Die Defizite sind uns aber bekannt. Der Umweltminister und das Umweltministerium reagieren, wie Sie es gerade gehört haben. Sie haben einen Arbeitsplan und einen Zeitplan aufgebaut und Minister Dr. Till Backhaus hat uns eben dargestellt, wie der Abbau der Defizite entwickelt werden soll. Ihres Antrages bedarf es daher nach unserer Auffassung nun nicht mehr.
Die in den Punkten 1 und 2 des Antrages genannten Anforderungen sollen demnach mit dem Erlass einer Landesverordnung nach Paragraf 21 des Naturschutzausführungsgesetzes bis Ende 2015 erfüllt sein. Das hat der Minister eben auch noch mal klar und deutlich erläutert. Zudem wird an einer finanziellen und personellen Sicherstellung der Beschleunigung der FFH-Managementpläne gearbeitet, um eine Verurteilung Deutschlands mit laufenden Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Diese ganzen detaillierten Ausführungen sehen wir als Grund und sind klar der Meinung, dass dieser Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht notwendig ist.
An dieser Stelle möchte ich nun einige positive Aspekte zum Thema „FFH-Gebiet und Umsetzung von Natura 2000“ anführen, bei denen unser Bundesland eine Vorreiterrolle sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene spielt.
Erstens. Das Land Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich bei der Umsetzung von Natura 2000 innerhalb Europas zum Beispiel als Vorreiter dafür, dass Waldbesitzer erstmals einen sogenannten Natura-2000-Ausgleich
erhalten können, um die erhöhten Belastungen, die in der deutschlandweiten FFH-Impact-Studie aufgezeigt wurden, zu kompensieren. Außerdem können in Mecklenburg-Vorpommern Waldbewirtschafter Förderanträge für Natura-2000-Waldumweltmaßnahmen stellen, wodurch für Natura 2000 in Mecklenburg-Vorpommern im Wald, so heißt diese Natura 2000, bessere Ausgangssituationen als in allen anderen Bundesländern sind.
Zweitens. Die EU-Kommission führt gegenwärtig ein REFIT-Verfahren zur Wirksamkeit der EU-Naturschutz- richtlinie durch. Zurzeit findet der sogenannte Fitnesscheck statt, ein Prozess, bei dem die EU-Kommission, die Mitgliedsstaaten, Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt sind. In Deutschland hat das Bundesministerium
für Umwelt und Bau dafür die Federführung. Weil das Thema Natura 2000 von der Landesregierung als ein wichtiges Thema angesehen wird, hat das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern die Chance ergriffen und die Landesvertretung dafür im Rahmen dieses Prozesses übernommen.
Ein dritter Punkt. Dass das Land Mecklenburg-Vorpom- mern die Umsetzung von Natura 2000 sehr ernst nimmt, wird auch dadurch deutlich, dass M-V als eines der ersten Länder seine Vereinbarung mit der Bundeswehrverwaltung zur Managementplanung auf Truppenübungsplätzen abgeschlossen hat, was auch eine Vorreiterrolle von Mecklenburg-Vorpommern darstellt.
Viertens. Im Rahmen der Flächenübertragung des nationalen Naturerbes war für Mecklenburg-Vorpommern von Anfang an die Naturschutzgebietskategorie Natura 2000 eines der Hauptauswahlkriterien, um dem Bund Vorschläge zur Auswahl künftig zu übertragender naturschutzfachlich besonders wertvoller Flächen zu unterbreiten.
In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle abschließend noch etwas sagen, was mir wirklich am Herzen liegt und was wirklich wichtig ist. Damit die Umsetzung von Natura 2000 gelingen kann, ist es wichtig, dass die Menschen vor Ort eingebunden werden und miteinander ins Gespräch kommen. Administrative Maßnahmen allein sind dafür nicht unbedingt geeignet. Daher muss sich darauf konzentriert werden, dass nach Möglichkeit vor Ort Initiativen entstehen, die bestimmte Maßnahmen selbst konzipieren und damit auch voranbringen. Dazu gehören unter anderem Initiativen wie die freiwillige Vereinbarkeit, zum Beispiel Wassersport im Bereich des Greifswalder Boddens, der Wismarbucht oder auch der Warnow.
Genau, Frau Dr. Karlowski, da haben Sie recht. Darüber freue ich mich auch.
Daher – nach meinen Ausführungen, etwas gekürzt – sage ich noch mal, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zielsetzung des vorliegenden Antrages aller demokratischen Parteien dieses Parlamentes lässt sich in aller Kürze wie folgt zusammenfassen:
die Schaffung einer dauerhaften Lösung
für die Stationierung des Seenotkreuzers und eines Nothafens im Küstenbereich zwischen Warnemünde und Barhöft,
um den Nothafen Darßer Ort in der Kernzone des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft endlich außer Betrieb nehmen zu können.
Das war...
Wie bitte?
Gut.
Das war es aber auch schon mit der Kürze
im Zusammenhang mit diesem Thema. Wenn der Begriff der Never-Ending-Story eine Berechtigung hat, dann bei diesem Thema. Seit der Existenz des 1990 errichteten Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft ist klar, dass der in der Kernzone liegende Nothafen Darßer Ort auf Dauer keinen Bestand haben konnte. Der bisherige Nothafen Darßer Ort wurde aus militärischen Gründen von der NVA angelegt. Dabei spielten Überlegungen zur Küstendynamik niemals eine Rolle. Die sedimentendynamischen Prozesse sind an dieser Stelle derart, dass die Hafeneinfahrt permanent verlandet und nahezu alljährlich ausgebaggert werden muss.
Die Eingriffe in die natürliche Entwicklung der Kernzone des seit 1990 existierenden Nationalparkes widersprechen aber dem festgelegten Schutzzweck. Auf Dauer droht die Aberkennung des Nationalparkstatus. Zudem mussten seit 2002 erhebliche Landesmittel für die erforderliche Ausbaggerung aufgebracht werden, um die Schutzzone als Nothafen für Fischereifahrzeuge und Sportboote und als Standort für den Seenotkreuzer aufrechterhalten zu können.
Eine andere Lösung musste also her. An dem Erfordernis eines Nothafens, eines Liegeplatzes für Fischer und eines Standortes für den Seenotkreuzer im Bereich Zingst/Prerow gab es auch in diesem Parlament noch nie einen Zweifel. Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass es für die lange Küstenlinie von Warnemünde bis Barhöft
keinen Etappenhafen gibt und die Entfernung für den Seenotkreuzer sehr viel geringer zur Kadetrinne ist als irgendwo anders.
Über das Wer, Wie, Wo, Wann und die Kosten für die Ersatzlösung wurde allerdings je nach Interessenlage in diesem Landtag 20 Jahre trefflich gestritten. Einen Beleg dafür habe ich in der Parlamentsdatenbank gefunden. Seit der 2. Wahlperiode werden dort 37 Basisdokumente zu dem Thema Nothafen aufgeführt. Es gab Vorstellungen von Mammutprojekten, es gab Überlegungen für einen Durchstich auf dem Darß. Zudem stießen vorgeschlagene Projekte auf Widerstand bei den betroffenen Kommunen.
Eine Lösung gibt es bis heute nicht. Der heutige interfraktionelle Antrag lässt mich allerdings hoffen, dass es in dieser Legislaturperiode den Startschuss für ein befriedigendes Ende dieser Story gibt.
Grundlage dieses Antrages ist die aktuelle Machbarkeits- und Variantenuntersuchung der Landesregierung, die Möglichkeiten aufzeigt, auf der Halbinsel Fischland-DarßZingst einen Ersatzhafen zu errichten.
Nach meiner Kenntnis findet der Lösungsvorschlag zur Errichtung eines kleinen On-und-Offshore-Hafens im Bereich der Seebrücken Prerow oder Zingst auch außerhalb des Parlamentes eine breite Zustimmung, auch bei den Naturschutzverbänden. Damit gibt es …
Genau.
Damit gibt es erstmals die reale Chance, eine finanzierbare und genehmigungsfähige Lösung auf den Weg zu bringen. Lassen Sie uns gemeinsam für die Umsetzung dieses Vorhabens bei den infrage kommenden Kommunen wirken! Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Beim Lesen des vorliegenden Antragstitels „Für sauberes Trinkwasser – Nitrat-Belastung im Grundwasser absenken und Vorgaben der EU-Nitrat-Richtlinie einhalten“ entsteht bei mir der Eindruck, dass Grenzüberschreitung ein generelles Problem ist und Trinkwasser mit Nitrat belastet, vielleicht sogar verseucht ist. Finden Sie das nicht auch, liebe Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass Sie das Thema etwas dramatisieren?
Es ist festzustellen, dass das Grund- und Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern sich in den letzten 25 Jahren stetig verbessert hat und von hoher Qualität ist. Nur punktuell wurden Nitratbelastungen des Grundwassers im Lande festgestellt. Im Jahr 2012 wurden in Mecklenburg-Vorpommern bei zwölf Prozent aller Messstellen Grenzüberschreitungen registriert.
Das heißt aber nicht, dass die gültigen Grenzwerte im Trinkwasser der Wasserwerke überschritten wurden, da dort das Grundwasser aufbereitet wird, wie uns dieses schon vorhin in der Rede von Herrn Backhaus dargestellt wurde. Dennoch haben wir in einigen wenigen Bereichen Probleme mit zu hohen Nitratbelastungen des Grundwassers. Die Ursachen sind bekannt: intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Bodenbiologie, die Naturraumausstattung der Einzugsgebiete der Gewässer
und die Altlasten vergangener Jahrzehnte. Genau, Herr Liskow.
Ich hoffe, mit der Novellierung der Düngeverordnung machen wir einen großen Schritt, der überflüssige Stickstoffeinträge durch die Landwirtschaft wirksam reduziert.
Auf das bekannte Problem hat die Landesregierung reagiert. Es wurden zwei Arbeitsgruppen gegründet: „Diffuse Nährstoffeinträge“ und „Wasserrahmenrichtlinie und Landwirtschaft“. Hier wurde nach Lösungen gesucht, wie Fließgewässer und das Grundwasser von Schadstoffeinträgen entlastet werden könnten. So gibt es bereits ein