Das ist also der Hintergrund der angeblichen Verfassungsverachtung der NPD. Auf dem Niveau war übrigens auch Ihr Verbotsantrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben soeben erlebt, dass die NPD um keine Ausrede verlegen ist.
Wahrscheinlich würden auch die Hausaufgaben vorgelegt werden, wenn der Hund sie nicht gefressen hätte.
Die allgemeine Aktivität der NPD in den Ausschüssen ist hinlänglich bekannt, sie tendiert gegen null.
Und es passt daher ins Bild, dass Sie nicht anwesend waren. Ich glaube, dazu müssen wir wenige Worte verlieren. Gleichwohl scheint die NPD ja doch von einigen Gespenstern getrieben zu sein. Also ich glaube, Sie überschätzen sich darin, dass die Verfassungsänderung allein wegen der NPD-Fraktion vorgelegt wurde.
Herr Andrejewski, wenn Sie mal genau gelesen hätten, hätten Sie schnell festgestellt, dass der Wahltermin so bleiben soll, wie er ist. Es gab also keinen Wechsel in der Strategie, sondern wir wollen weiterhin den Termin nicht in den Sommerferien haben. Ich weiß nicht, was Sie da hineininterpretieren,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Land hat das Glück, über eine lebendige Bürgergesellschaft zu verfügen.
Von den 17 direktdemokratischen Verfahren, die nach einer aktuellen Übersicht von dem Verein „Mehr Demokratie e. V.“ in den Ländern derzeit laufen, spielen sich 6 allein bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern ab – also 17 bundesweit, 6 davon spielen sich hier in unserem Land ab. Das ist ein Zeichen für eine lebendige Bürgergesellschaft. Das Themenspektrum reicht dabei vom Erhalt des Kreiskrankenhauses in Wolgast über eine Bahnoffensive für das südliche Mecklenburg bis hin zu der Forderung nach mehr Abstand zwischen Windkraftanlagen in Wohnbebauungen. Egal, wie man im Einzelnen zu den Inhalten der Initiativen steht, können wir doch alle feststellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger hier in unserem Land mehr einmischen wollen. Die Menschen in unserem Land haben eine Meinung zu dem, was um sie herum geschieht, und bringen sich ein. Das ist gut. Deshalb müssen wir die Verfahren, die es dafür bereits gibt, vereinfachen.
Das war das Ziel des Gesetzentwurfes, den wir GRÜNE ganz am Anfang dieser Legislaturperiode im Jahr 2012 in den Landtag eingebracht haben und der im Übrigen die Halbierung des lang geltenden Quorums von Volksbegehren und Volksentscheiden vorsah. Wir wollten, dass 60.000 Unterschriften für ein Volksbegehren ausreichen und dass ein Gesetzentwurf bereits dann durch Volksentscheid angenommen ist, wenn ein Sechstel der Wahlberechtigten zugestimmt hat.
Dieser Gesetzentwurf wurde, anders als üblich, nicht sofort im Plenum abgelehnt, sondern zur weiteren Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen. In der dortigen Sachverständigenanhörung geschah dann etwas Überraschendes: Gleich mehreren Sachverständigen ging unser Ansinnen nicht weit genug. Christian Pestalozza, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin, sagte zu uns, je stärker ein Quorum gesenkt werde, umso nachhaltiger stelle sich dann ja auch die Frage, warum nicht auf jedes Quorum
verzichtet werde. Auch Staatssekretär a. D. Dr. Rainer Litten hielt ein Zustimmungsquorum bei einfachen Gesetzen für verzichtbar. Tim Weber vom Verein „Mehr Demokratie e. V.“ pflichtete dem bei und führte zudem noch als Beleg dafür an, dass unabhängig von der Beteiligung die Abstimmenden repräsentativ für alle Stimmberechtigten entscheiden, und das nicht nur in einem formalen, sondern in einem statistischen Sinne, statischen Sinne – Entschuldigung.
Wenn wir GRÜNE nun dazu bereit sind, unseren Gesetzentwurf auf Drucksache 6/732 für erledigt zu erklären, hat das nichts damit zu tun, dass wir unsere Meinung geändert hätten, sondern ganz einfach damit, dass an die Stelle dieses Gesetzentwurfes nunmehr ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller demokratischen Fraktionen getreten ist. Dieser Gesetzentwurf ist ein Verhandlungsergebnis, das wir GRÜNE gern mittragen, weil wir unsere Anliegen darin zumindest zum Teil verwirklicht sehen. Dieser interfraktionelle Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern sieht eine Absenkung des Beteiligungsquorums bei Volksbegehren von 120.000 auf 100.000 Unterschriften und eine Absenkung des Zustimmungsquorums beim Volksentscheid von einem Drittel auf ein Viertel der Stimmberechtigten vor.
Für das Sammeln der Unterschriften für ein Volksbegehren steht nunmehr allerdings nur noch ein Zeitraum von fünf Monaten zur Verfügung. Wir GRÜNE sind mit den anderen demokratischen Fraktionen der Auffassung, dass damit einem nachträglichen Auseinanderfallen zwischen dem ursprünglichen Unterstützerwillen und einer späteren Änderung der politischen Haltung beim einzelnen Unterstützer begegnet werden soll. Wir hätten uns allerdings – das möchte ich hier auch ehrlich sagen – eine etwas längere Frist gewünscht.
Im Übrigen – und hier muss ich auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen – entspricht die Absenkung des Quorums von 120.000 auf 100.000 Unterschriften gerade einmal dem Bevölkerungsverlust seit Einführung dieses Quorums. Die ursprüngliche Hürdenhöhe aus dem Jahr 1994 ist damit zumindest wieder hergestellt, mehr aber auch nicht. Die heute vorgelegte Verfassungsänderung hat also noch deutlich Luft nach oben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verändert wird auch die Rolle des Europa- und Rechtsausschusses. Dieser wird nunmehr dazu ermächtigt, in Angelegenheiten der Europäischen Union anstelle des Landtages Beschlüsse zu fassen, wenn eine rechtzeitige Beschlussfassung des Landtages nicht möglich ist. Wir GRÜNE wollen, dass der Landtag seine Interessen und Angelegenheiten der Europäischen Union effektiv wahrnehmen kann. Das parlamentarische Verfahren für die Fälle zu straffen, in denen ansonsten kein Beschluss gefasst werden könnte, ist deshalb mehr als sinnvoll. Wichtig war es uns jedoch, dass dies in öffentlicher Sitzung geschieht, und wie Sie festgestellt haben, wird es auch in Zukunft in öffentlicher Sitzung möglich sein. Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Landesverfassung verhandelt der Landtag öffentlich.
Der Direktor des Landtages, Armin Tebben, schreibt dazu in dem von Dr. Rainer Litten und Dr. Maximilian Wallerath herausgegebenen Kommentar zu unserer Landesverfassung, ich zitiere: „Die Öffentlichkeit der Verhandlungen des Parlaments ist eine der wesentlichen Elemente des demokratischen Parlamentarismus. Die Publizität parlamentari
scher Verhandlungen stellt das notwendige Korrelat einer repräsentativen Regierungsform dar. … In dem Maße, in dem demokratische Herrschaft durch gewählte Repräsentanten ausgeübt wird, besteht ein Anspruch der Vertretenen darauf, sich über öffentliche Verhandlungen des Parlaments über die politischen Diskussionen und Entscheidungen zu informieren.“ Zitatende.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass wir GRÜNE aus diesem Grund der Meinung sind, dass Ausschusssitzungen generell öffentlich sein sollten. Wenigstens dann, wenn die Beschlussfassung in bestimmten Angelegenheiten ausnahmsweise vom Plenum in einen Ausschuss verlagert wurde, muss auch dieser Ausschuss öffentlich tagen, um dem Öffentlichkeitsprinzip Genüge zu tun.
Ich freue mich auf jeden Fall, dass die demokratischen Fraktionen dies durch einen gemeinsamen Änderungsantrag zum verfassungsändernden Gesetzentwurf sicherstellen. Es ist sozusagen ein erster Schritt, der Fuß steht in der halbgeöffneten Tür und ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode vielleicht auch noch den nächsten Schritt machen können und die prinzipiell öffentlich tagenden Landtagsausschüsse einführen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Landtagswahl und Sommerferien müssen voneinander entfernt liegen. Das sieht man schon am diesjährigen Wahltermin, der auf den letzten Tag der Sommerferien fällt. Um dies künftig zu vermeiden, wird der Zeitrahmen für die Wahlperiode durch den interfraktionellen Gesetzentwurf um zwei Monate verlängert. Die Hoffnung ist, dass sich so die Rahmenbedingungen für die Wahlbeteiligung verbessern.
Ich kann mir an dieser Stelle die Bemerkung nicht verkneifen, dass meine Fraktion dem Landtag hierzu bereits einen noch viel besseren Vorschlag vorgelegt hat,
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, ja, ja, viel besser!)
Es geht um die Herabsetzung des Wahlalters. Durch diese würde sich die Wahlbeteiligung nach unserer Meinung natürlich auch verbessern. Die Bertelsmann-Studie mit dem Titel „Wählen ab 16“ belegt das angeblich auch. Man kann bei jungen Leuten ein Interesse für Politik wecken und dann gehen sie auch wählen. Wenn es gelingt, durch frühes Wählen die Erstwählerbeteiligung zu erhöhen, wirkt sich dies natürlich auch positiv auf die Höhe der Gesamtwahlbeteiligung aus. Also auch hier hätten wir uns mehr gewünscht. Das war zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, aber, wie gesagt, wir haben ja auch in der nächsten Legislaturperiode, denke ich, viel Zeit, darüber noch mal ins Gespräch zu kommen.
Genauso lässt sich im Übrigen auch belegen – und damit bin ich wieder bei dem, was ich eingangs gesagt habe –, dass sich die Menschen einbringen, wenn wir ihnen nur die Möglichkeit dazu geben. Der entscheidende Einflussfaktor bei der Häufigkeit direktdemokratischer Verfahren
sind laut dem Verein „Mehr Demokratie e. V.“ die gesetzlichen Regelungen. Als Beleg führt der Verein in seinem letzten Volksbegehrensbericht seine Erfahrungen mit dem veränderten Gesetzgebungsverfahren in Berlin an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die von den demokratischen Fraktionen gemeinsam in den Landtag eingebrachten Änderungen …
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die von den demokratischen Fraktionen eingebrachten Änderungen vereinfachen unsere direktdemokratischen Verfahren. Das ist ein großer Erfolg. Wenn es gut läuft, werden wir demnächst hier im Landtag mehr Gesetzentwürfe aus der Mitte des Volkes haben.
Wenn nicht, werden wir uns sicherlich an dieser Stelle noch mal treffen und darüber reden müssen, wie wir diese Verfahren weiter vereinfachen können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern und weiterer Rechtsvorschriften auf Drucksache 6/5076.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5462 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer wünscht dem zuzustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.