Gibt es Stimmenthaltungen? – Nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5432 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN und der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/5031, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 6/5388.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5031 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Torsten Koplin. Bitte schön.
Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Drucksache 6/5388 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezüge für das laufende Jahr und für das Jahr 2017 vor.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 6/5031 dieser Legislaturperiode in seiner 111. Sitzung am 27. Januar dieses Jahres in Erster Lesung beraten und federführend an unseren Finanzausschuss überwiesen sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss.
Der Finanzausschuss hat hierzu eine schriftliche Anhörung durchgeführt und insbesondere die verschiedenen Gewerkschaften sowie die kommunalen Spitzenverbände angehört. Im Rahmen der Anhörung haben mehrere Sachverständige festgestellt, dass der vorliegende Gesetzentwurf sowohl hinsichtlich der Gesetzesbegründung
als auch in materieller Hinsicht den durch das Bundesverfassungsgericht für eine angemessene Alimentation aufgestellten Maßstäben entspricht.
Die nunmehr zum zweiten Mal in den Gesetzentwurf aufgenommene Vorwegregelung beziehungsweise der Vorgriff auf den nächsten Tarifabschluss für das Jahr 2017 wurde seitens der Anzuhörenden unterschiedlich bewertet. Ein Sachverständiger hat betont, dass ein solcher Vorgriff auf den künftigen Tarifabschluss in den weiten Gestaltungs- und Prognosespielraum des Besoldungsgesetzgebers falle und damit zulässig sei.
Die überwiegende Mehrheit der Anzuhörenden lehnte eine solche Vorwegregelung – wie auch schon beim letzten Besoldungsanpassungsgesetz – wiederum als unnötig ab. Begründet wurde dies unter anderem mit der Gefahr, dass die Tarifautonomie der Gewerkschaften untergraben wird. Ferner könnte dieser Vorgriff eine politische Präjudizierung der nächsten Tarifverhandlungen darstellen.
Insgesamt wurde der Gesetzentwurf von den Anzuhörenden differenziert bewertet. Ein Sachverständiger hat positiv hervorgehoben, dass der Gesetzentwurf eine wirkungsgleiche, zeitlich versetzte Übernahme des Tarifabschlusses darstelle. Damit würden die Beamten des Landes und der Kommunen nicht nur von der allgemeinen Tarifentwicklung abgekoppelt, sondern es werde das im Ländervergleich gute Niveau der Besoldung und Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern beibehalten.
Andere Anzuhörende haben für die Zukunft eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse gefordert. Begründet wurde dies damit, dass es für den öffentlichen Dienst immer schwieriger werde, geeignetes Personal, insbesondere für Führungspositionen, zu finden. Gerade in strukturschwachen Bundesländern sei bereits eine kurze zeitliche Abkopplung vom Tarifergebnis ein erheblicher Wettbewerbsnachteil bei der Gewinnung von neuem Personal.
In Auswertung der öffentlichen Anhörung hat die Fraktion DIE LINKE zwei Änderungen beantragt sowie einen Entschließungsantrag eingebracht. Die beantragten Änderungen zielen darauf ab, dass das Gesetz seine Wirkung nicht erst am 1. September dieses Jahres, sondern rückwirkend zum 1. Mai 2016 entfalten sollte. Damit sollte eine zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses, wenn auch in diesem Falle rückwirkend, erreicht werden. Mit dem Entschließungsantrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, künftig die Besoldungsanpassungen wirkungsgleich und ohne eine zeitliche Verzögerung vorzunehmen. Sowohl der Änderungs- als auch der Entschließungsantrag wurden in Abwesenheit der Fraktion der NPD mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
In seiner Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss nunmehr, den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die Beschlussempfehlung wurde in Abwesenheit der Fraktion der NPD einstimmig angenommen. Insofern bitte ich auch Sie um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/5031.
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5388 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer wünscht dem zuzustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/5031 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5031 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze, auf Drucksache 6/5198.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5198 –
In der 114. Sitzung des Landtages am 9. März 2016 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir gestern die Zweite Lesung eines Gesetzentwurfes hatten – ich glaube, es war das Klimaschutzgesetz der GRÜNEN –, gab es ei
nen kurzen Disput zur Reihenfolge der Rednerinnen und Redner, und es ist dann sozusagen in der normalen Reihenfolge verfahren worden. Ich bin deshalb etwas erstaunt, dass ich jetzt der Erste bin.
Wir sind hier nicht beim Tagesordnungspunkt der gestrigen Sitzung und ich darf Ihnen sagen, dass die Reihenfolge der Redner, soweit mir bekannt ist, gestern von einem Schriftführer Ihrer Fraktion festgelegt wurde. Also bitte ich doch jetzt darauf zu verzichten, hier die Arbeit des Präsidiums zu beurteilen. Bitte sprechen Sie zum Thema!
Ich will deshalb zunächst Folgendes zum Ausdruck bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bei einer Zweiten Lesung beschäftigt man sich gemeinhin mit dem Inhalt von Ausschussberatungen,
fasst diese noch einmal zusammen und stellt die einzelnen Auffassungen der Fraktionen dar. Da das bei diesem Tagesordnungspunkt so nicht der Fall sein kann – weil mir schon mitgeteilt worden ist, der Gesetzentwurf meiner Fraktion ist nicht, wie es üblicherweise parlamentarischer Brauch ist, in die Ausschüsse überwiesen worden –, ist eine solche Auseinandersetzung in einer Zweiten Lesung mit den Inhalten der Ausschussberatungen nicht möglich. Deswegen will ich das an dieser Stelle bei meinen Ausführungen belassen. Ich werde mich dann aber am Ende der Debatte – das melde ich hier an, weil ich ausreichend Redezeit habe – noch einmal zu Wort melden, um zunächst in Erfahrung zu bringen, wie die geschätzte Meinung der Sozialministerin und der Fraktionen zu unserem Gesetzentwurf ist.
Sehr geehrter Herr Ritter, selbstverständlich habe ich mich mit Ihrem Gesetzentwurf auseinandergesetzt und werde Ihnen in der Abfolge jetzt auch einige Punkte benennen.
Gleichstellung, sehr geehrte Damen und Herren, ist immer noch ein Thema, was leider noch nicht in der ganzen Breite in unserer Gesellschaft angekommen ist. Wir müs
sen es aber schaffen, dass wir dieses Thema in die Köpfe der Menschen bekommen, denn Gleichstellung ist nach wie vor in vielen Bereichen mehr Wunsch denn Wirklichkeit. Ich zitiere gern an dieser Stelle Hildegard Knef, die sagte: „Brüllt ein Mann, ist er dynamisch. Brüllt eine Frau, ist sie hysterisch.“
Und dieser Satz zeigt sehr schön, was Gleichstellung im Kern ist, nämlich Einstellungssache. Sie muss zuallererst – und ich denke, da sind wir uns einig – in den Köpfen stattfinden. An den harten Fakten kann es nämlich kaum liegen, dass Frauen zum Beispiel im Arbeitsleben nach wie vor häufig das Nachsehen haben. Frauen sind heutzutage so gut qualifiziert wie nie und doch ist die Mehrheit der Chefsessel immer noch mit Männern besetzt. Frauen arbeiten seltener in Vollzeit. Frauen verdienen häufig schlechter. Frauen schränken sich im Job ein, um für ihre Kinder oder pflegebedürftige Angehörige da zu sein.