Das habe ich Ihnen heute Morgen auch schon mal gesagt. Es gibt in diesem Parlament keine Blockparteien, falls Sie das immer noch nicht bemerkt haben.
So, ja, und das Zweite ist natürlich, dass Sie es sind, die alles auf einen Tag gelegt haben. Wir hätten auch noch Montag, Dienstag und Mittwoch gerne weitergemacht. Sie sind in dem Punkt nicht demokratisch und nicht bereit, aus welchen Gründen auch immer, sich mit unserem Antrag dezidiert auseinanderzusetzen. Das haben Sie hier bewiesen.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe aus dem Plenum: Oooh! – Heinz Müller, SPD: Das kannst du deiner Großmutter erzählen.)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Darüber sollten wir mal nachdenken. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er hat es immer noch nicht verstanden. – Zurufe von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und David Petereit, NPD)
Wir fordern hiermit die Landesregierung auf, sie möge doch bitte den Willen eines überwiegenden Teils der Bevölkerung des Landes Deutschland und der EU anerkennen, der das Transatlantische Handelsabkommen zwischen den USA und Europa ablehnt. Das ist nichts Kompliziertes.
Der zweite Punkt ist, die Landesregierung bringt im Bundesrat unverzüglich eine Initiative ein, welche die Bundesregierung auffordert, sich auf europäischer Ebene für die grundsätzliche Beendigung der TTIP-Verhandlungen einzusetzen.
Und drittens – das ist auch ganz verständlich –, die Landesregierung nutzt ihre zur Verfügung stehenden Strukturen auf europäischer Ebene, um sich diesem Bestreben anzuschließen.
Wenn Sie das nicht auf die Reihe bekommen und das sehr kompliziert finden, dann kann ich Ihnen nicht helfen, aber das ist exakt der Weg, wie man hier die Initiative ergreifen kann – nicht mehr und nicht weniger.
Es geht nur über eine Bundesratsinitiative. Nicht weniger fordern wir, nicht weniger fordern übrigens auch Sie in vielen Punkten und insofern …
(Der Abgeordnete Udo Pastörs beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, seitens der Fraktion der NPD ist zu dem Antrag auf Drucksache 6/5557 namentliche Abstimmung beantragt worden. Zur Durchführung der namentlichen Abstimmung haben wir bereits den Beschluss gefasst, diese am Schluss der heutigen Beratung gebündelt durchzuführen.
Ich rufe daher den nächsten Tagesordnungspunkt auf, Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Voller SGB-Regelsatz für volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, auf Drucksache 6/5558.
Antrag der Fraktion der NPD Voller SGB-Regelsatz für volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern leben – Drucksache 6/5558 –
In diesem Antrag geht es um eine seltsame Regelung, deren Sinn völlig im Dunkeln liegt, noch mehr, als das bei SGB-II-Regelungen in der Regel der Fall ist, und zwar: Wer mit 25 Jahren bei den Eltern lebt und Hartz IV bezieht, der bekommt den vollen Regelsatz. Das sind im Augenblick 404 Euro im Monat. Wer mit 24 Jahren bei den Eltern lebt und Hartz IV bezieht, bekommt 80 Euro weniger, der bekommt nur einen Regelsatz von 324 Euro. Warum ist das so? Warum braucht ein 24-Jähriger 80 Euro weniger im Monat als ein 25-Jähriger? Fangen 25-Jährige plötzlich an zu rauchen? Oder fangen sie an, sich mehr Bücher zu kaufen? Oder was soll dahinterstecken?
Diese Altersgrenze von 25 ist vollkommen merkwürdig und passt in überhaupt keine Systematik. Es gibt traditionelle Altersgrenzen: Ab 7 Jahren ist man eingeschränkt geschäftsfähig, ab 14 Jahren strafmündig, ab 18 Jahren volljährig, bis zum 21. Lebensjahr kann man als Heranwachsender noch unter Jugendstrafrecht fallen. Aber 25? Was soll das für eine Altersgrenze sein? Das ist so eine Pseudoaltersgrenze, eine Erfindung, die dem Zweck dient, eine neue Kategorie von teilentmündigten Leuten zu schaffen, die aus einem Erwachsenendasein zurückgestuft werden
in irgend so einen Limbus, in irgend so einen Zwischenraum, wo man noch nicht erwachsen ist, aber auch kein Kind mehr ist und was weiß ich. Jedenfalls wird man diskriminiert. Wer zwischen 18 und 24 ist, also immerhin volljährig, sechs Jahre volljährig, gegen den sind verschärfte Sanktionen möglich, schärfer als gegen Leute, die älter sind, wenn sie sich sogenannte Pflichtverletzungen zuschulden kommen lassen. Sie dürfen, wie schon ausgeführt, nicht umziehen, von den Eltern wegziehen ohne die Genehmigung des Jobcenters.
Sie sind also in dieser Hinsicht sozusagen an die Scholle gebunden und bekommen diesen geringeren Regelsatz, wenn sie noch mit 24 oder 23 bei den Eltern leben.
Im SGB-II-Paralleluniversum ist man erst ab 25 Jahren erwachsen. Darunter ist man irgendetwas anderes, irgendein Zwischenwesen. Vielleicht hat man Angst, dass unter 25-Jährige generell unter Verschwendungssucht leiden, dass sie die 80 Euro sinnlos verballern würden, sodass man sie vor sich selber schützen müsste. Vielleicht hätten sie auch eine Neigung, sich Sachen zu kaufen oder zu leisten, die in den letzten Jahren aus den Regelsätzen gestrichen wurden. Es wurde vieles aus den Regelsätzen gestrichen, was da mal drin war und existenziell und von Bedeutung war.
Zum Beispiel waren mal, um nur ein paar zu nennen, Zimmerpflanzen und Schnittblumen im Regelsatz. Die sind jetzt nicht mehr nötig, die braucht man nicht, das ist überflüssiger Firlefanz. Oder Ausgaben für Haustiere, das braucht man mit 24 auch nicht, erst ab 25, oder auswärts essen.