Protokoll der Sitzung vom 05.07.2016

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Man hat vielleicht Angst, dass die Leute mit 24 dazu neigen, in Imbissbuden oder Cafés rumzuhängen und ihr Geld zu verballern. Natürlich sollen auch Rauchwaren und Alkohol rausgenommen werden. Vielleicht ist man als 25-Jähriger dagegen immun, mit 24 nicht, ich weiß es nicht. Es ist einfach nur kompletter Unsinn.

Die einzige Grenze, die Sinn macht, ist die Volljährigkeitsgrenze: entweder volljährig oder nicht volljährig. Wenn einer volljährig ist, ist es egal, ob er 18, 20, 24 oder 25 ist, dann sollten alle den gleichen Regelsatz bekommen, wenn sie noch bei den Eltern wohnen. Dafür gibt es überhaupt keinen vernünftigen Grund, überhaupt keinen Grund.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das Wort hat jetzt in der Aussprache der Abgeordnete Herr Renz für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Zuruf vonseiten der Fraktion der NPD: Aufgewacht!)

Eine solche Bundestagsinitiative, insbesondere im SGB II, ist schnell vorgetragen und noch schneller geschrieben. Ihre Aussicht auf politischen Erfolg ist, abgesehen davon, dass dieser Antrag von der NPD vorgetragen wird, insbesondere im Hinblick auf die gerade im Bundestag verabschiedete Rechtsvereinfachung des SGB II und die Kleinteiligkeit dieses Antrages vollkommen illusorisch.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die Tatsache, dass die NPD vermeintlich neue Wünsche zu ein und demselben Sozialgesetzbuch in mehrere kleinteilige Anträge packt, kann daher nur so bewertet werden, dass dieses Landesparlament lahmgelegt werden soll. Eine inhaltliche Stellungnahme zu diesem aus fachlicher und politischer Sicht ganz und gar unambitionierten Antragswunsch verbietet sich von daher. – Danke schön.

(David Petereit, NPD: Ist das Absicht, oder was?)

Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Renz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Renz, Sie sind ja noch schlimmer als ich.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Ich wiederhole zwar Anträge, aber weil ich es für wichtig halte, weil es Dauerprobleme sind.

(Heinz Müller, SPD: Das ist aber eine schwere Beleidigung für Herrn Renz.)

Sie wiederholen die Rede Wort für Wort. Das habe ich nicht gemacht. Ich habe mir zumindest neue Reden einfallen lassen und halte die auch überwiegend frei.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Das geht auch alles zulasten Ihrer Redezeit, was Sie da machen.)

Was Sie gerade vorgetragen haben, muss man doch nicht ablesen. Das hätten Sie doch auch so bringen können. Also ich bitte Sie! Wie lange sind Sie jetzt im Landtag?

(Torsten Renz, CDU: Das ist das erste Mal, dass Sie nicht monoton reden.)

So ein Zettel …

Ja, ich habe ja versucht, Sie einzuschläfern. Es ist mir auch gelungen.

(Torsten Renz, CDU: Ansonsten kann man jedes Mal einschlafen bei dem monotonen Geschwafel. – Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU)

Ich habe Sie so eingeschläfert, dass Sie Ihr neues Redemanuskript gar nicht mehr gefunden haben

(Torsten Renz, CDU: Das ist immer so, bla, bla, bla, bla!)

und stattdessen Ihr altes vorgelesen haben. Das ist auch in Ordnung, dann ist das meine Schuld. Da muss ich für Sie ein bisschen lebendiger reden.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Torsten Renz, CDU – Heinz Müller, SPD: Noch lebendiger? Das hält man ja gar nicht aus.)

Es wäre aber wirklich sehr schön, wenn Sie wenigstens mal eine andere Wortwahl hätten, eine Vokabel hier,

(Torsten Renz, CDU: Der Klügere gibt nach.)

einen Artikel da ein bisschen geändert hätten.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wäre für die Lebendigkeit des Hohen Hauses vielleicht gar nicht schlecht.

Ansonsten sehe ich überhaupt keinen Grund, warum man einzelne Dummheiten aus dem SGB II und einzelne Ungerechtigkeiten aus dem SGB II nicht auch einzeln abhandeln soll, anstatt daraus ein Riesenkonvolut zu machen und die Leute damit zu erschlagen. Ich finde, die

Dummheit und Menschenfeindlichkeit des SGB II wird viel deutlicher, wenn man eine nach der anderen Regelung, die dumm oder menschenfeindlich ist, nimmt und sie den Leuten darstellt als das, was sie ist, wobei das nur bei Ihnen, den Privilegierten, notwendig ist. Denjenigen, die betroffen sind, muss ich das nicht erklären. Die finden das überhaupt nicht monoton, was ich ihnen erzähle. Die finden ihr Leben aufregend, leider viel zu aufregend, weil das Jobcenter ihr Leben nämlich zur Hölle macht.

Ich beantrage namentliche Abstimmung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Seitens der Fraktion der NPD ist zu dem Antrag auf Drucksache 6/5558 namentliche Abstimmung beantragt worden. Zur Durchführung der namentlichen Abstimmung haben wir bereits den Beschluss gefasst, diese am Schluss der heutigen Beratung gebündelt durchzuführen.

Ich rufe daher den Tagesordnungspunkt 37 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Schluss mit der Zwangsverrentung und Teilentmündigung älterer Bezieher von Arbeitslosengeld II, auf Drucksache 6/5559.

Antrag der Fraktion der NPD Schluss mit der Zwangsverrentung und Teilentmündigung älterer Bezieher von Arbeitslosengeld II – Drucksache 6/5559 –

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Teilentmündigt wird man im SGB II nicht nur unter 25, sondern auch ab 63. Das Jobcenter kann verlangen, dass man ab 63 verfrüht einen Rentenantrag stellt und dann Abschläge in Kauf nimmt: bei einer Rente mit 65 über 7 Prozent und bei der Rente mit 67, der neuesten großartigen Errungenschaft, über 14 Prozent. Weigert man sich, dann stellt das Jobcenter den Antrag einfach selber, das heißt, man wird dann komplett entmündigt nach dem Motto, lass mal, wir machen das selbst, wir übernehmen das jetzt alles für dich. In dem sogenannten Hartz-IV-Vereinfachungspaket war auch geplant, dass diejenigen, die sich weigerten, bei ihrer Entmündigung auch noch zu helfen, und sich weigerten, dem Jobcenter entsprechende Unterlagen für die Stellung des Rentenantrages zur Verfügung zu stellen, zur Strafe sanktioniert werden sollten. Mein letzter Stand ist, dass man davon Abstand genommen hat.

Man kann also den Leuten nur raten, helft nicht auch noch bei eurer Entmündigung und denkt gar nicht im Traum daran, denen irgendwelche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dann sollen sie den Antrag eben stellen. Wenn der scheitert aufgrund mangelnder Unterlagen – sehr gut, dann hat man Glück gehabt. Bescheide gibt es dazu nicht, es gibt Aufforderungen im Befehlston. Man nutzt dabei die Obrigkeitsfurcht der älteren Leute, gerade hier in der ehemaligen DDR, aus. Wenn man die so richtig anblafft, dann fühlen sie sich an alte Zeiten erinnert und folgen auch der Aufforderung, den Antrag zu stellen beziehungsweise stellen zu lassen.

Informiert wird man allerdings in diesen Aufforderungen nicht darüber, dass man durchaus einen Antrag stellen darf, dass diese Aufforderung zurückzunehmen ist, wenn die Zwangsverrentung unbillig ist. Unbillig ist sie dann, wenn ein Härtefall vorliegt. Wenn etwa der Rentenanspruch so gering ist, dass er unter das ALG-II-Niveau fällt, dann ist es ein Härtefall. Es gibt noch andere Fallgruppen. Dann hat man eine Chance vor Gericht. Darauf wird man aber auch nicht hingewiesen, es wird einfach gesagt, los, mach das.

Das Ganze stellt eine faktische Rentenkürzung dar, genau wie die Anhebung des Rentenalters auf 67. Herr Schäuble hat schon mal angedeutet, er würde es auch gut finden, wenn das auf 70 erhöht werden würde. Es gibt 20 Millionen Rentner in Deutschland. Als Wähler möchte man sie ungern verlieren.

Es gibt aus demokratischen Kreisen schon seltsame Äußerungen: Nach dem Brexit hieß es, ach, das waren ja nur die Alten, sie haben der Jugend die Zukunft gestohlen, so nach dem Motto, warum nehmen wir den Leuten ab 60 eigentlich nicht das Stimmrecht weg. Aber das traut man sich noch nicht, es sind noch zu viele. Deswegen macht man das Täuschungsmanöver, dass man einerseits die Renten erhöht – das hat es gerade hier gegeben, große Schlagzeilen, Rentenerhöhung wie noch nie –, aber andererseits Tausende Schleichwege findet, um faktisch doch zur Rentenkürzung zu kommen, nämlich durch die Erhöhung des Rentenalters oder eben die Zwangsverrentung.

In dieser Region ist es immer noch so, dass Leute über 50, wenn sie mal ihre Arbeit verloren haben, fast unvermittelbar sind. Das hat sich ein bisschen gebessert, aber es sind die sogenannten Flüchtlinge dazugekommen. Kürzlich hat sich einer gerühmt, schon 50.000 von ihnen wäre Arbeit verschafft worden. Ganz toll! Da ist also Konkurrenz. Also wird es für die Älteren wieder schwer, sie werden wieder schwerer vermittelbar. Danach rutschen viele in Hartz IV. Dann gibt es umso mehr Frühverrentungsfälle und die Rentenkasse spart Millionen.