Im Rahmen der Debatte wurde seitens der Fraktion der NPD zum Antrag auf Drucksache 6/5576 eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich verweise dazu auf den Beschluss zu Beginn dieser Sitzung, sodass wir die Abstimmung am Ende gebündelt durchführen werden.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 55: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – „Erbenhaftung“ aus dem SGB II streichen, Drucksache 6/5577.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, auch dieser Antrag wurde hier schon mal im Landtag gestellt,
aber wir hatten trotzdem recht. Ich stelle den immer wieder gerne und ich erzähle auch von diesem Sachverhalt immer gerne draußen im Lande, außerhalb dieser heiligen Hallen, weil das einer der Sachverhalte ist, wo die Leute erst nicht glauben wollen, dass es das gibt, und wenn sie es glauben, werden sie richtig wütend, und zwar auf Sie, auf das System.
Und noch schlimmer: Ich habe nicht nur diesen Antrag schon zweimal gestellt – ich hätte übrigens auch die Drucksachennummer raussuchen können, damals vom Kreistag, ich hatte nur keine Lust dazu –, ich habe auch noch, ich habe noch …
… denn was mich interessiert, es geht ja hier um Erbenhaftung. Es geht also darum, dass es bei einem ehemaligen Hartz-IV-Empfänger, der dem Jobcenter entkommen ist, wenn er stirbt, dann trotzdem noch dazu kommen kann, dass das Jobcenter an die Erben rangeht und von den Erben die ehemaligen Leistungen zurückhaben will. Und da habe ich mich gefragt, wie kommen die eigentlich an die Namen, also wie kommen die darauf, dass ein ehemaliger Hartz-IV-Empfänger gestorben ist. Da muss ja die Familie keine Meldung erstatten beim Jobcenter. Ich habe gefragt: Wie machen Sie das, studieren Sie Todesanzeigen? Die damalige Sozialagentur hat zugegeben, ja, machen wir, wir studieren Todesanzeigen, um zu gucken, ob wir da vielleicht einen finden, der mal Hartz-IVLeistungen bezogen hat, und wo wir gucken können, ob da vielleicht noch Geld abzuzocken ist. Vielleicht! Und wenn das zehn Jahre her ist, wenn das länger als zehn Jahre her ist, dann haben die Erbschleicher leider Pech gehabt, denn die Frist beträgt nur zehn Jahre.
Also laut Gesetz ist es so, dass diese Möglichkeit, auf das Erbe zuzugreifen, gegeben ist in einem Zeitraum von
zehn Jahren nach dem letzten Leistungsbezug. Wenn er das überlebt hat, kommt das Jobcenter leider nicht mehr ran. Wenn er aber, sagen wir mal, sieben Jahre, nachdem er aus Hartz IV raus ist, stirbt und er hat ein Jahr Hartz IV bezogen – im Monat, kann man sagen, ein Alleinstehender, so 700 Euro ist etwa die Leistung, das sind immerhin 8.400 im Jahr –, dann galoppiert das Jobcenter los, nachdem es die Todesanzeige gelesen hat, meldet sich bei den Erben. Noch gibt es keine Meldepflicht, aber das kommt vielleicht auch noch bei der nächsten Hartz-IV-Vereinfachung,
oder wie sich das nennt. So, dann sagen die, wir wollen von Ihnen, wenn genug Erbmasse da ist, das zurück. Einiges ist geschützt. Also wenn der Erbe selber in dem Haus des Erblassers lebt, wenn er es selber bewohnt, dann kommt das Jobcenter nicht ran. Wenn er allerdings woanders ist, auf der Suche nach Arbeit im Westen, weil hier ja alles so toll ist, weil Herr Sellering hier das Paradies ausgerufen hat – deswegen ist ja kaum einer irgendwo in Hamburg zum Arbeiten –, wer in Hamburg arbeitet, lebt in dem Haus und der alte Vater ist gestorben,
dann muss das Haus verkauft werden. Wenn er, sagen wir mal, fünf Jahre Hartz IV bezogen hat, dann sind das 40.000 Euro, da ist ganz schnell das ganze Haus weg. Es gibt leichte Selbstbehalte, also die Beerdigungskosten dürfen abgezogen werden – welch unglaubliche Großzügigkeit! –, und dann gibt es noch 1.700 Euro, so einen Sockelbetrag, den man behalten darf. Ansonsten wird alles gesichtet, wie die schlimmsten Erbschleicher das machen. Da wird das Haus angeguckt, Familienschmuck, Hausrat, alles, was da ist, alles, was sich zu Geld machen lässt, und es kann, wenn er längere Zeit Hartz IV bezogen hat, tatsächlich sein, dass das ganze Erbe, bis auf die Beerdigungskosten, die man daraus bezahlen kann, bis auf diesen kleinen Restbetrag, weg ist. Das ist wirklich Aasgeiertum schlimmster Sorte.
Das Jobcenter muss sich allerdings beeilen, weil die Frist drei Jahre ist. Drei Jahre nach dem Todesfall muss das Jobcenter den Anspruch geltend machen, es müssen also fleißig Todesanzeigen studiert werden. Und der einzige Weg da raus, wenn das Gesetz nicht geändert wird – leider wissen das immer noch zu wenige, trotz unserer Bemühungen, und die Empörung ist auch immer noch nicht groß genug, um die Leute vor der Wahl dazu zu zwingen, die Parteien dazu zu zwingen, das zu ändern –, die einzige Chance ist, Schulden zu machen. Man macht vorher schön Darlehensverträge, weil nämlich das Nettoerbe gilt. Wenn dann die Schulden groß genug sind, bleibt nicht viel übrig, vielleicht nur die 1.700 Euro Mindestbeitrag, und dann geht das Jobcenter leer aus. Man sollte also, wenn man Hartz IV hatte und dann wieder so ein bisschen zu Geld gekommen ist oder ein Haus hat und noch nicht aus der 10-Jahres-Frist raus ist, zusehen, dass man irgendwo Darlehensverträge abschließt, damit diese Geier mit leerem Schnabel wieder davonfliegen.
(Stefan Köster, NPD: War das der mit dem Niedriglohn? – Udo Pastörs, NPD: Nein, das ist der Geier, der mit Geld für die Unterkunft für Flüchtlinge versucht Geld zu machen. Banditen heißen die.)
Herr Pastörs, wenn Sie über Flüchtlinge reden wollen, müssen Sie Anträge zu Flüchtlingen stellen und nicht zum Thema Hartz IV.
Also Sie sollten sich schon darüber klar werden, Sie sollten sich schon darüber klar werden, was Sie heute hier wollen.
Aber vielleicht ist es heute auch schon derartig fortgeschritten, also mit der Uhrzeit, dass Sie die Dinge nicht mehr so richtig auseinanderkriegen. Das wäre ja auch nicht das erste Mal,
Ich habe mal gezählt, es sind ungefähr 15 Anträge zum Thema SGB-II-Leistungen, mit denen wir uns heute hier beschäftigen, und der Tenor ist immer der gleiche,
der Tenor ist immer der gleiche: Die Restriktionen, die der Staat in diesem System eingezogen hat, sind unmenschlich und die können nicht akzeptiert werden.
Jetzt muss man eines wissen, jetzt muss man eines wissen: Das ist die Gesetzessystematik von SGB-II-Leistungen. SGB-II-Leistungen sind nachrangig, alle anderen Dinge gehen diesen SGB-II-Leistungen vor.
Sie hätten es uns ja viel einfacher machen können, also sich einfach mal diese 15 oder 16 Anträge sparen können und sagen, wo ist unsere rote Linie dazu, wie sind unsere Vorstellungen. Ich habe versucht, das klarzukriegen – also noch mal: 15 Anträge sind gestellt worden –, und dann habe ich in Ihr Papier reingeguckt „25 Standpunkte für Mecklenburg und Pommern. Das Aktionsprogramm der NPD für eine lebenswerte Zukunft in der Heimat“. Das scheint hier Ihr Landesprogramm zu sein. Da taucht das Thema Hartz IV nicht einmal auf. Es gibt nicht einen Hinweis zum Thema SGB II, wie Sie damit umgehen wollen. Und wenn man sich dann ansieht,
wenn man sich dann ansieht, wie Sie auf der Bundesebene das Thema thematisieren, so gibt es dort im Programm auch nur einen Satz, den möchte ich gerne zitieren: „Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden jahrzehntelange Beitragszahler zu Bittstellern, durch die unsoziale Hartz-Gesetzgebung Arbeitslose zu einer billigen Beschäftigungsreserve für Firmen und Staat.“