Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 65: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes, auf Drucksache 6/5152, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/5614. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/5625 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5152 –
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes auf Drucksache 6/5152.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5614 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/5625 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/5625 bei Zustimmung der Fraktion der CDU, der SPD, DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift mit den soeben beschlossenen Änderungen entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/5614 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/5614 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 66: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, auf Drucksache 6/5257, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/5613. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5626 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5257 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch das System kommunale Abgaben und das zugrunde liegende Kommunalabgabengesetz eignen sich trefflich für polemische und emotionalisierte Diskussionen. Ich möchte aber eine solche Diskussion hier heute nicht führen und die Art und Weise, wie wir bisher mit diesem Gesetzentwurf umgegangen sind, macht mich hoffnungsvoll, dass es uns gelingt, hier eine sachliche Debatte zu führen. Das haben wir jedenfalls bisher so gehandhabt und ich fände es schön, wenn das auch so weitergeht. Ich werde jedenfalls meinen Teil dazu beitragen.
Lassen Sie uns noch einmal einen Blick zurückwerfen auf den Gesetzentwurf der Landesregierung: In diesem Gesetzentwurf wird die Schließung einer Regelungslücke vorgeschlagen, einer Regelungslücke, die höchstrichterlich festgestellt worden war, und die, wenn wir sie nicht schließen würden, bei uns zu erheblichen Problemen führen würde. Mit der Schließung dieser Regelungslücke kommen wir zu einer rechtlichen Situation, die es uns ermöglicht, die Finanzierung insbesondere der Abwasseranlagen, darum geht es im Schwerpunkt, aber auch anderer leitungsgebundener Anlagen, etwa des Trinkwassers, über das System von einer Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren zu einem Ende zu bringen. 95 Prozent der Finanzierungen sind abgeschlossen. Die entsprechenden Beitragsbescheide sind rausgegangen, die Beiträge sind erhoben.
Nur in einigen wenigen Bereichen ist dies nicht der Fall. Über Ursachen wollen wir hier nicht weiter spekulieren, aber ich darf mir den Hinweis auf teilweise extrem lange Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nicht ersparen, denn solche Dinge sind häufig streitverfangen und streitverhangen und deshalb kommt es zu solchen Verfahren, die dann zu zeitlichen Verzögerungen führen. Würden wir jetzt diese Regelungslücke nicht schließen, würde in diesen wenigen Bereichen, in denen wir diese Abgaben noch nicht erhoben haben, die Situation entstehen, dass wir dies nicht mehr können, möglicherweise mit sehr schwierigen rechtlichen Folgen, wie etwa gespaltenen Gebührensituationen und Ähnlichem. All dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann unseres Erachtens nicht sinnvoll sein.
In der Anhörung, die wir im Innenausschuss durchgeführt haben, hat sich diese Einschätzung sehr deutlich gespiegelt. Natürlich – und das finde ich vollkommen in Ordnung und vollkommen normal – ist von dem Vertreter der Bürgerinitiativen, die sich insgesamt gegen eine Beitragsfinanzierung unserer Entsorgungseinrichtungen wenden und die insbesondere das Thema der sogenannten Altanschließer zum Gegenstand machen, die Gelegenheit genutzt worden, diese Rechtsänderung zum Anlass zu nehmen, um die Beitragsfinanzierung insgesamt infrage zu stellen und eine Rückabwicklung vorzuschlagen. Ich glaube, dass eine solche Rückabwicklung weder praktikabel noch sinnvoll, noch sachangemessen ist, und ich denke, dass wir diesen Gedanken nicht weiter verfolgen sollten.
Interessant war, dass von den übrigen Anzuhörenden mit unterschiedlichen Akzentsetzungen aber doch insgesamt die Intention des Gesetzentwurfes unterstützt worden ist. Sehr spannend fand ich die Aussage, dass Nichtstun – so war es wörtlich – auch keine Option sei. Das heißt, dass, wenn man das Gesetz nicht, wie von der Landesregierung vorgeschlagen, verändert, wir neue Probleme bekommen und es dann doch ändern müssen. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier gab es eine relativ klare Situation und aus meiner Sicht eine klare Richtung, wie wir zu verfahren haben, nämlich Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Interessant wurde die Diskussion dadurch, dass über das hinaus, was im Gesetzentwurf drinsteht, ein weiteres Thema mehr und mehr Eingang in die Diskussion gefunden hat. Das ist das Thema der sogenannten Erneuerungsbeiträge. Erneuerungsbeiträge sieht das Kommunalabgabengesetz vor und wenn wir dieses Instrument, was bisher nicht geschieht, anwenden würden, würde dies dazu führen, dass wir von dem Grundgedanken der Einmaligkeit von Beiträgen abweichen würden und dass wir eine Anlage möglicherweise über Beiträge finanzieren, für die laufenden Kosten Gebühren nehmen, in diesen Gebühren einen Anteil für die Abschreibungen haben, diese Abschreibungen aber nicht ausreichen, um die Erneuerungen zu finanzieren, und dann ein weiteres Mal Erneuerungsbeiträge genommen werden müssten.
Dieses, meine sehr verehrten Damen und Herren, macht vielen Grundstücksbesitzern Sorgen, weil wir alle wissen, dass in den nächsten, ich sage jetzt mal, zehn Jahren wir einen erheblichen Erneuerungsbedarf bei unseren Abwasserentsorgungsanlagen haben.
Dann gibt es natürlich die Angst, dass dieses Instrument genutzt werden würde und ihnen entsprechende Beiträge erneut auferlegt würden. Ich nehme diese Angst sehr ernst, obwohl mir auf der anderen Seite die Juristen sagen, dass dieses Instrument juristisch so sperrig sei dank des Gesamtanlagenprinzips, das unserem Kommunalabgabenrecht zugrunde liegt, dass dieses Instrument aufgrund der Rechtssituation nur äußerst schwer anzuwenden wäre, sodass seine Anwendung gar nicht wahrscheinlich ist. Aber ich glaube, bei den Bürgerinitiativen gilt so etwa der Gedanke, den der Dalai Lama einmal formuliert hat, als er sagte: „Wer einmal von einer Schlange gebissen wurde, der faßt selbst ein Seil nur ganz vorsichtig an“, und dass von daher Befürchtungen bestehen.
Dieses, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollte und will die Koalition ernst nehmen und wir sind deshalb mit einem Änderungsantrag in den Innenausschuss gegangen, die Erneuerungsbeiträge aus dem Gesetz zu streichen. Der Antrag lag bereits vor. Der Innenausschuss war anberaumt, als sich die Schweriner Abwasserentsorgung mit großer Sorge an uns gewandt hat. Die Sorge der Schweriner bestand darin, dass ihr System – und ihr System beruht nicht auf Gebühren und Beiträgen, sondern auf privatrechtlichen Entgelten –, das auf hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung trifft, rechtlich ins Wanken geraten könnte, wenn wir diesen Begriff aus dem Gesetz streichen. Wir haben dies sehr ernst genommen.
Wir haben das Innenministerium um eine Bewertung gebeten und dieses hat uns – ich sage das jetzt mit meinen Worten – gesagt, da könnte möglicherweise etwas
dran sein. Und wir haben dann – das fand ich vom Ziel her ausgesprochen angenehm und sinnvoll – in einer Verständigung zwischen den demokratischen Fraktionen gesagt, gut, wir nehmen den Änderungsantrag der Koalition von der Tagesordnung des Innenausschusses herunter. Ich habe das für die Koalition getan. Wir klären den Sachverhalt und gehen dann gegebenenfalls mit einem Änderungsantrag in die Zweite Lesung. Zugleich haben wir als Koalition den demokratischen Oppositionsfraktionen angeboten, in diesen Prozess mit einzusteigen und gemeinsam mit uns einen solchen Änderungsantrag vorzulegen.
Die Klärung des Sachverhaltes hat ergeben, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir Ihnen einen Änderungsantrag vorlegen – das Ergebnis sehen Sie auf Ihren Tischen und wer „wir“ ist, sage ich gleich noch –, der dabei bleibt, dass wir die Erneuerungsbeiträge streichen, der aber mit einer weiteren Veränderung dafür sorgt, dass die Ängste der Schweriner Abwasserentsorgung, dass wir ihnen den rechtlichen Boden unter den Füßen wegziehen würden, beseitigt werden. Wir kommen zu einem Verfahren, dass sie ihren bisherigen erfolgreichen Weg auch weitergehen können.
Ich darf also zunächst mal festhalten, dass anders, als es in einer Veröffentlichung zu lesen war, es keineswegs der Druck der Landesregierung gewesen ist, der uns hier zu unserem Verhalten geführt hat, sondern die Intervention einer abwasserentsorgungspflichtigen Körperschaft, die wir sehr ernst genommen haben und selbst dafür gesorgt haben, dass wir Gutes tun und dabei nicht ungewollt anderen schaden. Das ist nicht unsere Absicht, im Gegenteil, wir wollen eine Lösung, die möglichst viele weitgehend zufriedenstellt. Und diese Variante, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird Ihnen heute von der Koalition vorgelegt.
Aber ich finde es sehr bemerkenswert und angenehm, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unser Angebot, hier mit einzusteigen, angenommen haben und diesen Antrag mit uns gemeinsam einbringen. Wenn ich also vorhin „wir“ gesagt habe, die Ihnen diesen Änderungsantrag vorlegen, dann sind es drei der demokratischen Fraktionen dieses Hauses.
Im Ergebnis, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, wir machen bei einem äußerst schwierigen, konfliktträchtigen und fachlich sehr schwer zu verstehenden Gebiet hier ein Angebot, zu einer vernünftigen zukunftsorientierten Befriedung der Lage zu kommen. Natürlich ist es bei solchen Themen so, es wird nicht jeder damit zufrieden und glücklich sein. Natürlich gab es, das weiß ich, bei den Bürgerinitiativen sehr viel weitergehende Vorstellungen. Ich habe dies bereits erwähnt. Ich glaube aber, nein, ich bin überzeugt, dass das, was wir Ihnen hier und heute vorlegen, eine sinnvolle, eine vernünftige und eine der Sache angemessene Lösung ist. Ich bitte Sie daher, sowohl dem Änderungsantrag von SPD, CDU und GRÜNEN als auch dem Ursprungsantrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 30. Juni dieses Jahres, also am vergangenen Donnerstag, fanden die 6. Potsdamer Kommunalrechtstage der Universität Potsdam am dortigen Kommunalwissenschaftlichen Institut statt. Die Konferenz stand unter dem Motto „25 Jahre Kommunalabgaben- gesetz“. Gemeint war das KAG Brandenburg. Einer der Hauptreferenten war Herr Jürgen Aussprung, Vizepräsident des OVG Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald. Der Tenor dieser Veranstaltung lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Das Beitragsrecht befindet sich in der Krise.
Diese Erkenntnis konnte man auch nach der Anhörung in unserem Innenausschuss am 26. Mai gewinnen. Da war von Stillstand der Rechtspflege die Rede und da war vom OVG Greifswald zu erfahren, dass uns das Bundesverwaltungsgericht ein schlimmes Ei ins Nest gelegt hätte. Uns wurde einerseits empfohlen, die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, für andere Anzuhörende wäre genau das lediglich Kaffeesatzleserei. Unser Kollege Heinz Müller verwies darauf, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Mehrzahl der Zweckverbände bereits mit der Beitragserhebung fertig wäre. Das ist sicherlich richtig und dennoch bedarf es einer klaren Rechtslage, auch wenn nur noch ein einziger Beitrag ausstehen würde.
Meine Damen und Herren, politisch besonders problematisch ist für mich, dass das Beitragsrecht dem Laien, dem Beitragszahler oft nur schwer und in Teilen auch gar nicht zu vermitteln ist. Beitragsforderungen sind regelmäßig um ein Vielfaches höher als Gebührenforderungen. In den Altanschließerkonstellationen haben die Betroffenen häufig den Eindruck, Beiträge für etwas leisten zu sollen, was bereits durch frühere Zahlungen oder eigene Arbeit abgegolten war. Oder es wird der Einwand geltend gemacht, vor dem eigenen Grundstück habe sich ja gar nichts geändert, geschweige denn verbessert. Es ist also geradezu folgerichtig, dass beitragsrechtliche Verfahren in der Vergangenheit und aktuell den größten Block bilden, den die abgabenrechtlichen Kammern der Verwaltungsgerichte abzuarbeiten haben.
Meine Damen und Herren, im Rahmen unserer schon traditionellen außerparlamentarischen Aktion „Fraktion vor Ort“ hat der zuständige Arbeitskreis meiner Fraktion vor wenigen Wochen unter anderem das Verwaltungsgericht Schwerin besucht. Dieses Gericht hat bekanntlich mit Beschluss vom 31. März 2016 KAG-Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen zur Frage der fehlenden zeitlichen Obergrenze. Selbstverständlich haben wir bei diesem Anlass das vorliegende Änderungsgesetz und mögliche Konsequenzen auch angesprochen. Für den Fall der Annahme hat das Verwaltungsgericht angedeutet, seinen oben genannten Beschluss eventuell zurückzuziehen. Diese Aussage habe ich natürlich nicht zu bewerten. Allerdings muss ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass darüber hinaus drei weitere Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das KAG Mecklenburg-Vorpommern beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Das alles macht die Situation für uns als Gesetzgeber nicht leichter.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch drei grundsätzliche Aussagen der KAG-Konferenz in Potsdam vortragen, weil sie nach meiner Auffassung für den vorliegenden Gesetzentwurf nicht unerheblich sind:
Erstens sei die Beitragserhebung in Brandenburg mausetot. Dies wurde für Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich offengelassen.
Zweitens sind durch die aktuellen KAG-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes wesentliche bisherige Begründungslinien des OVG Greifswald nicht mehr zu halten. Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht die Dogmatik des Anschlussbeitragsrechtes in Mecklenburg-Vorpommern ins Wanken gebracht und einen schematischen Rückgriff etwa auf die 30-Jahres-Frist ausdrücklich ausgeschlossen. Ich darf darauf verweisen, dass der vorliegende Gesetzentwurf in seiner Begründung (Seite 10) hingegen einen Zeitraum von 30 Jahren für angemessen hält.
Und drittens schließlich wurde in Potsdam kritisiert, dass es an einer unaufgeregten, fachkundigen und kontinuierlichen Diskussion beitragsrechticher Fragen zwischen den einzelnen maßgeblich Beteiligten fehle. Es fehle an Gremien, in denen Vertreter der Beitragserheber, der Beitragszahler und des Gesetzgebers Gelegenheit finden, Vorschläge für den immer schwierigen Interessenausgleich tatsächlich sachlich zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, die verfassungsrechtlichen Bedenken meiner Fraktion am vorliegenden Gesetzentwurf habe ich bereits in der Ersten Lesung verdeutlicht. Es wird nämlich gerade keine Interessenabwägung vorgenommen, sondern in erster Linie und vorrangig mit dem noch ausstehenden Beitragsvolumen in Höhe von rund 37,3 Millionen Euro argumentiert. Für uns ist die jetzt vorgesehene Verlängerung der Verjährungsfrist für die Festsetzung von Beitragsbescheiden mit dem Gebot der Rechtssicherheit, dem Vertrauensschutz und der Belastungsklarheit sowie der Vorhersehbarkeit nicht mehr in Einklang zu bringen.