Gerade die derzeitige Regelung hinsichtlich der Zerlegung der Gewerbesteuer in Paragraf 29 Absatz 1 Num
mer 2 des Gewerbesteuergesetzes führt zu einer Benachteiligung der Standortgemeinden. Mit anderen betroffenen Bundesländern wie Brandenburg, SchleswigHolstein, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen hat Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht, der anstelle des Buchwertes des Sachanlagevermögens künftig die Wirkleistung der Anlagen berücksichtigen sollte.
Dieser Antrag ist bis heute aufgrund des Votums von grün mitregierten und grün regierten Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt worden.
Herr Jaeger, da haben Sie an dem Punkt richtig Verantwortung, da können Sie wirken, da können Sie noch richtig aktiv werden
(Rudolf Borchert, SPD: Was macht denn die CDU? – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Machen Sie das doch auch mal, Herr Eifler!)
Die Koalitionsfraktionen haben bereits im Septem- ber 2014 – das habe ich auch gesagt – einen ähnlich gelagerten Antrag eingebracht. Also es ist schon vieles dazu gesagt. Dieser Schaufensterantrag, wie er hier vorliegt, hilft uns nicht weiter und aus dem Grund werden wir ihn auch ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Eifler, wenn ich Sie immer so reden höre, da frage ich mich: Wer regiert eigentlich in diesem Land und auch im Bund?
(Heiterkeit bei Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das frage ich mich auch. – Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der Weihnachtsmann.)
Also wenn Sie immer mal so viel, wie Sie uns ständig auffordern, wir sollen doch bei unseren Kollegen,
Ja, Herr Eifler, hören Sie doch auf! Sie sind doch nicht völlig neugeboren, Sie sind auch irgendwie involviert! Sie können da auch viel mehr tun, also fassen Sie sich diesbezüglich mal an Ihre eigene Nase!
Eine weitere Vorbemerkung machen möchte ich zu Minister Pegel, zu dem Rundschreiben, das Sie erwähnt haben, das sozusagen die Handreichung oder besser gesagt die Gebrauchsanweisung für die Kommunen sein sollte, wie mit diesen wirtschaftlichen Aufgaben in der Energiefrage umgegangen werden soll. Also für meine Begriffe war entweder diese Gebrauchsanweisung nicht praktikabel genug oder die kommunale Ebene hat sie auch nicht verstanden oder wollte sie auch nicht verstehen, also viel geändert hat sich jedenfalls daran nicht. Das ist zumindest meine Wahrnehmung vor Ort.
Aber nun zum Antrag. Meine Damen und Herren, offensichtlich ist es so – ich nehme hier jetzt mal eine Anleihe bei einer Formulierung, die mein Fraktionsvorsitzender häufig verwendet –, links wirkt, ob bei SPD, CDU und nun auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
In der 42. Sitzung des Landtages am 29. Mai 2013 – also nicht erst im September 2014 – habe ich für meine Fraktion einen Antrag unter dem Titel „Akzeptanz der Energiewende durch Teilhabe stärken“ eingebracht. Ein Punkt war damals, den Gewerbesteueranteil gesetzlich von 70 auf 90 Prozent zugunsten der Standortgemeinde zu erhöhen, also der Standortgemeinde für die Windprojekte.
Lieber Johann-Georg, weißt du noch, was du 2013 zu der Forderung gesagt hast und wie ihr euch zu diesem Punkt verhalten habt? Bei der Koalition, da war mir das völlig klar, die musste das erst mal ablehnen, es war ja ein Oppositionsantrag,
aber die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dem ebenfalls nicht zugestimmt, ihr habt euch enthalten. Und die Begründung war, dass die enthaltenen Punkte zu konkret waren und keine Prüfaufträge. Außerdem hast du gefordert, das Verhältnis zwischen Standortgemeinde und Gemeinde des Betreibersitzes sollte 95 : 5 Prozent sein und nicht 90 : 10. Aber es ist gut, dass wir uns im Prinzip auch im Laufe der Diskussion immer weiter annähern.
Da wir das Thema bereits 2013 eingebracht haben, erspare ich mir, das Ihnen alles zu wiederholen. Meine Damen und Herren, herausheben möchte ich aber noch, dass weitere Positionen, die sich in unserem damaligen Antrag befanden, heute bereits umgesetzt sind und sie
zumindest auch Positionen von SPD und CDU geworden sind, beispielsweise die direkte finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und von Gemeinden.
Damals, vielleicht können Sie sich auch noch erinnern, hatte Herr Kollege Seidel die Idee noch nicht verstanden, ich zitiere mal aus dem Protokoll: „es ‚ist eine direkte finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energieanlagen einzuräumen‘. Was heißt denn das? Da soll sich also jemand dann ein Windrad holen oder ein paar Schrauben, oder wie?“ Ende des Zitats.
Herr Seidel, ich vermute, Sie haben das Beteiligungsgesetz und die Möglichkeit, sich finanziell daran zu beteiligen, heute verstanden.
Allerdings, entscheidend wird sein, wie viel tatsächlich zu verteilen sein wird, und nicht – das ist zumindest der Unterschied, den wir feststellen zwischen uns, JohannGeorg –, nicht zuallererst, ob fünf oder zehn Gemeinden daran beteiligt werden.
Es geht darum, wie viel zu verteilen ist. Und das hängt nicht unwesentlich von dem neuen EEG 2016 ab und wie sich das in der Praxis auswirkt.
Auch die Gründung einer Landesenergieagentur war damals eine Forderung. Da haben alle noch große Augen gemacht und gefragt, wofür wir das denn brauchen.
Meine Damen und Herren, die Akzeptanz in der Bevölkerung auf einem hohen Niveau zu halten oder sogar auszubauen, wird das A und O sein in der Energiepolitik. Und ich kann das Credo der LINKEN nicht oft genug wiederholen: Die Energiewende muss auch ein sozialer Umbau sein, nicht nur ein ökologischer. Die Menschen müssen etwas von der Energiewende haben, und zwar nicht nur ein ruhiges ökologisches Gewissen.
Aus meiner Sicht waren zumindest die Voraussetzungen dafür gut, weil man die Energiewirtschaft aus den Händen der Großkonzerne gerissen hat. Auch das wird mit dem neuen EEG dann wieder kaputt gemacht, zumindest unsere Voraussage. Die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren wird sowohl im Wahlkampf eine Rolle spielen als auch im Parlament in der neuen Legislaturperiode.