Die Anforderungen, die soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, werden jedenfalls nicht untersetzt. An keiner Stelle! Der kleinste gemeinsame Nenner war also die ohnehin in einem Bundesgesetz festgeschriebene Formulierung. Hier hatte die SPD eben nicht ihre beschworene Durchsetzungskraft, um auch diesen Paragrafen mit Leben zu erfüllen.
Für mich unverständlich ist die Reaktion der Vereinigung der Unternehmerverbände, die selbst diese seit Jahren im Bundesgesetz getroffenen Regelungen noch als vergabefremde Kriterien abtut und auch ablehnt. Diese Dachorganisation von 27 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden macht auch keinen Hehl daraus, was sie von dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, ich meine Ihren Gesetzentwurf, und von dem gewählten Verfahren hält. Die fehlende Verbandsanhörung im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens bezeichnet sie zu Recht als undemokratisch.
ja, weil Sie da ja so sensibel drauf reagiert haben. Wie wir bereits gehört haben, haben viele Bundesländer die Frauenförderung in ihr Vergabegesetz aufgenommen. Viele Bundesländer haben das getan. Warum wir nicht?
nämlich von Chancengleichheit sind wir doch zurzeit noch meilenweit entfernt. Das müssen Sie doch zugeben. Und sogenannte typische Frauenberufe sind immer noch am schlechtesten bezahlt.
Und was noch skandalöser ist: Frauen verdienen bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit immer noch bedeutend weniger, obwohl Sie etwas anderes gesagt haben, Herr Schulte.
Die Tatsachen sprechen aber eine andere Sprache. Ihre Karriere, die Karriere der Frauen, steht immer hinten an, wenn sie Familie haben, und Kinder bedeuten immer noch einen Karriereknick oder manchmal sogar das Aus für den Beruf.
Das wissen Sie doch, wenn Sie sich die Zahlen ansehen. Deshalb sollte ein allgemeiner Grundsatz zur Förderung von Frauen aus unserem Gesetzentwurf in die Novelle übernommen werden.
Auch der in unserem Entwurf vorgesehene Frauenplan ist unserer Meinung nach machbar und auch notwendig. Dessen Inhalt sollte sich mindestens mal nach dem Landesgleichstellungsgesetz richten. Der in der vergangenen Woche in der Kategorie „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ verliehene Unternehmerpreis bestärkt uns, dass dieser Ansatz richtig ist. Der Preis ging an die Hoffmann-Druck GmbH, einen Familienbetrieb in Wolgast mit 25 Beschäftigten. Beachtenswert sind in diesem Betrieb betriebliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und jetzt hören Sie mal zu!
So werden Kinderbetreuungskosten übernommen, Kinderbetreuungskosten werden übernommen, es gibt Gleitzeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie angepasste Schichtzeiten. Zudem bildet dieser Betrieb aus und ist für die Qualität der Ausbildung bekannt.
Damit ist dieses Unternehmen in der Tat ein herausragendes Vorbild, ja, um Frauen zu fördern und auch um dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Die sprichwörtliche Frauenpower gilt es zu erschließen und das kann durch Schaffung oder Verbesserung von betrieblichen Rahmenbedingungen erfolgen, damit Frauen und Mütter für Ausbildung, Weiterbildung und auch Beruf gewonnen werden oder den Wiedereinstieg in Erwerbstätigkeit sozusagen meistern können. So, und dabei können wir helfen als Parlament,
und das sollten wir tun. Frauen, die Karriere machen wollen, sollten sich nicht entscheiden müssen zwischen Beruf und Familie.
Deshalb sollten also Arbeitszeiten, Öffnungszeiten von Kitas oder Betreuungseinrichtungen bis hin zu Fahrplänen des ÖPNV abgestimmt sein. Chancengleichheit für Frauen zu schaffen,
ist keine Hürde, um an öffentliche Aufträge zu kommen. Es geht auch nicht nur um Chancengleichheit, es geht auch um eine zukunftssichere Aufstellung der Unternehmen, die auf Frauen nicht verzichten können, und das ist der Punkt.
Und ich will jetzt einfach abschließend auch noch mal appellieren an unsere Ministerin, die für Gleichstellung zuständig ist. Ihnen liegen doch die Kinder und die Frauen so am Herzen. Wo bleibt denn da Ihr Engagement, frage ich einfach mal.
Ich glaube, dass die Appelle an die Wirtschaft nicht ausreichen. Wir haben zu viele Appelle bisher ausgesprochen als Parlament. Wir müssen Nägel mit Köpfen machen. Das heißt also, es liegt auch in Ihrer Macht,
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Vergabegesetz scheint zu einer unendlichen Geschichte zu werden. Ganz besonders die CDU sieht sich zunehmend gezwungen, von ihren einst so unverrückbaren Standpunkten abzurücken. Mindestlohn sei keine Lösung, so der ehemalige Wirtschaftsminister Seidel
Er überstieg sich gar in der 116. Sitzung des Landtages, als Argument gegen einen Mindestlohn Folgendes auszuführen, Zitat: „Ich war gerade in Bulgarien, da gibt es einen Mindestlohn von 0,71 Cent. … Hat der Mindestlohn dort wirklich das gebracht, was sich alle davon versprachen?“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, solch eine Äußerung aus dem Munde des Herrn Glawe, der jetzt hier Wirtschaftsminister der CDU spielt, hätte ich mit einem Lächeln quittierend zur Kenntnis genommen,
aber bei Herrn Seidel ist solch eine Äußerung mehr als verräterisch, zeigt sich doch darin die ganze ideologisch motivierte Grundhaltung zu diesem Thema der CDU.
Natürlich ist es richtig, Herr Seidel, dass ein Mindestlohn weder die arbeitsmarktpolitischen Verhältnisse verbessern noch die Sozialprobleme erschöpfend lösen kann. Es ist jedoch ein probates Instrument, um der auch von
Ihnen, meine Damen und Herren der Regierungsparteien, mit zu verantwortenden sozialen Verelendung der Menschen in Mecklenburg und Vorpommern zumindest, wenn auch nur leicht, entgegenwirken zu können.
Erstens. Der uns vorliegende Entwurf der Änderung des Vergabegesetzes kann nur symbolischen Charakter haben, denn die von der öffentlichen Hand in Mecklenburg-Vorpommern vergebenen Aufträge sind im Verhältnis zum Gesamtvolumen – die hier an Aufträgen im Land generiert werden jedes Jahr – nur marginal.