Protokoll der Sitzung vom 24.05.2012

Stimmen Sie also unserem Antrag zu. Wir stimmen auch dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu, meinen aber, dass unser Antrag loyaler formuliert ist. Wir geben sozusagen unser Vertrauen in die Hand der Landesregierung, entsprechend ihrer Kenntnisse zu entscheiden, wo zukünftige Beratungsstellen dann im Land sein sollen, um die weißen Flecken zu decken.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt wohl kaum ein Thema, dass uns so oft beschäftigt wie der Verbraucherschutz hier in diesem Hohen Hause. Und es ist ja schon von den beiden Vorrednern dargestellt worden, dass dieses Thema uns auch in den letzten Jahren immer intensiv beschäftigt hat. Die Fragen nach der Lebensmittelsicherheit, des Datenschutzes, der verbrauchergerechten Wirtschafts- und Finanzaufsicht, der Transparenz, all das sind Fragen, mit denen sich die mündigen Verbraucherinnen und Verbraucher tagtäglich auseinandersetzen müssen, und nur der mündige Verbraucher, die Verbraucherin wird dann auch kluge Entscheidungen für sich selber treffen.

Ich denke, und da sind wir uns hoffentlich fraktionsübergreifend einig, über die Bedeutung des Verbraucherschutzes sollten wir uns hier in diesem Hohen Hause wirklich einig sein. Unbestritten haben wir in den letzten zehn Jahren enorme Fortschritte für die Verbraucherinnen und Verbraucher erzielt. Das ist auch der Dank an die Neue Verbraucherzentrale, den ich hier ausdrücklich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten möchte. Jawohl, wir werden zum Teil tatsächlich in Deutschland für die Struktur, für die schlanke und effiziente Struktur, beneidet. Und auf der anderen Seite: Die Kompetenz, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausstrahlen, die ist schon ein Stückchen einmalig in Mecklenburg-Vorpommern. Dafür herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Und dann bin ich auch schon beim Aber, nämlich: Machen wir uns alle nichts vor, Verbraucherpolitik hinkt nach wie vor den wirtschaftlichen Entwicklungen in Europa und auf den Weltmärkten hinterher. Umso gefährlicher sehe ich die Entwicklung im Bereich der Verbraucherberatung an.

Ich darf daran erinnern, dass die Verbraucherzentrale, das ist eben schon angedeutet worden, vor knapp zehn Jahren in die Insolvenz gegangen war. Wir haben damals eine Übergangslösung gefunden. Die Neue Verbraucherzentrale konnte mit der Unterstützung unseres Hauses und natürlich auch durch die Unterstützung dieses Landtages Mittel bereitstellen, um damit den Erhalt der Neuen Verbraucherzentrale überhaupt zu sichern. Und da will ich auch den Dank ausdrücklich an die Abgeordneten des Hohen Hauses richten. Wir haben damit nämlich eine der schlanksten – ja, tatsächlich – Verbraucherzentralen in Deutschland und damit tatsächlich die Neue Verbraucherzentrale in ein sicheres Fahrwasser hineingebracht.

Doch kein Fahrwasser ist für alle Zeiten sicher. Das gilt gerade auch für die Verbraucherzentrale, nicht nur hier

zulande, weil deren Arbeit überwiegend aus öffentlicher Hand finanziert wird. Leider fasst der Bund, auch das ist eben schon so ein bisschen angeklungen, der Bund, die Bundesregierung fasst Beschlüsse und zieht sich zunehmend tatsächlich aus diesen Projekten zurück. Ich hoffe, dass das kein Dauerzustand ist. Damit bleiben die Finanzierungen automatisch und logischerweise bei den Ländern oder bei den Kommunen.

Wir, das heißt, das Land Mecklenburg-Vorpommern, Frau Lück, das möchte ich ausdrücklich für die Landesregierung noch mal unterstreichen, sind uns unserer Verantwortung in dieser Frage bewusst. Und das weiß auch die Neue Verbraucherzentrale.

(Regine Lück, DIE LINKE: Sehr gut.)

Für den Doppelhaushalt, ich glaube, das darf ich hier auch sagen, haben wir jeweils für die Jahre 2012 und 2013 insgesamt 354.700 Euro pro Jahr für die institutionelle Förderung, die wir sonst fast nirgendwo mehr haben in diesem Lande, festgeschrieben. Und im Übrigen haben wir auch Dank der engen Zusammenarbeit mit der Neuen Verbraucherzentrale sehr wohl Anpassungen vorgenommen, nämlich eine fünfprozentige Erhöhung, und damit auch die Tarifsteigerung für 2011 beziehungsweise die Beschlüsse tatsächlich um fünf Prozent gesteigert. Ich glaube, in Zeiten, in denen wir uns befinden, ist das eine reife Leistung.

Hinzu kommen, auch das ist mir wichtig, 120.000 Euro für das mit dem Bund durchgeführte Gemeinschaftsprojekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“. Auch in diesem Bereich haben wir als Land rückläufige Bundesmittel kompensiert, sodass dieses Projekt in voller Höhe durchfinanziert wird. Das ebenfalls vom Bund mitfinanzierte Projekt „Ernährungswirtschaftliche Verbraucherberatung“ finanziert das Land mit weiteren 170.000 Euro pro Jahr. Auch das ist nicht selbstverständlich. Andere Bundesländer, meine Damen und Herren, ziehen sich aus diesen Projekten mittlerweile zurück.

Betrachtet man das insgesamt, dann ist es so, dass der Neuen Verbraucherzentrale in den Jahren 2007 bis 2010 immerhin ein Gesamtbudget von 1,1 bis 1,5 Millionen Euro pro Jahr tatsächlich zur Verfügung gestanden hat. Der Landesanteil beträgt dabei 40 Prozent, 40 Prozent!

Schauen wir mal in Richtung des Ländervergleiches, dann kann man auch feststellen, mit dem Landesförderanteil in Mecklenburg-Vorpommern geben wir derzeit 35 Cent pro Einwohner und Jahr aus. Der Anteil der Kommunen liegt im Schnitt gerade mal bei 1 Cent pro Einwohner des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und ich glaube, darüber lohnt es sich auch zu diskutieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Mecklenburg-Vorpommern steht, wie alle anderen Länder auch, in der Pflicht, und wir werden uns auch dieser Aufgabe stellen, den Verbraucherschutz weiter zu unterstützen. Das darf jedoch nicht heißen, dass sich der Bund künftig weiter zurückzieht – das wird er nach eigenen Ankündigungen auch nicht tun –, nur weil er seine Schwerpunkte anders setzen will. Diese Bundesmittel müssen wir auch in Zukunft in vollem Umfang nutzen, um die Projektförderung des Bundes in den Bereichen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes sowie der gesunden Ernährung selbstverständlich mit Landesmitteln zu unterstützen. Ich denke, auch hier sollte Konsens bestehen.

Verbraucherschutz ist Länderaufgabe. Das darf allerdings nicht bedeuten, dass sich die Kommunen und die Landkreise hier aus der Verantwortung stehlen. Deshalb begrüße ich die klare Formulierung des Antrages, dass die Kommunen und – die dringende Bitte hier auch von dieser Stelle noch mal – insbesondere die Landkreise stärker als bisher an der Finanzierung der Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale beteiligt werden. Verbraucherschutz ist Querschnittsaufgabe, ist nämlich längst zu einem festen Bestandteil der Daseinsvorsorge in Mecklenburg-Vorpommern geworden. An dieser Front steht vor allem die Neue Verbraucherzentrale und dort darf man sich natürlich auch in Richtung der gemeinsamen Zusammenarbeit bei der Unterstützung sicher sein. Aus meiner Sicht kann man die Verbraucherzentrale und die Arbeit gar nicht genug würdigen. Ich denke, das habe ich auch getan.

Nimmt man alle Vor-Ort-Kontakte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Lande zusammen auf, so wurden im Jahr 2011, und das sind für mich hoch spannende Zahlen, nämlich 160.000 Bürgerinnen und Bürger, praktisch jeder Zehnte im Lande, tatsächlich einmal beraten. Ich finde, das ist eine interessante Aussage. Telefonisch wurde etwa 33.500 Bürgerinnen und Bürgern geholfen, per Internet sind es immerhin über 310.000 Zugriffe auf der Website gewesen. Da wären wir alle stolz, wenn wir solche Zahlen auch erreichen würden.

In den konkreten Problemlösungen registriert die Neue Verbraucherzentrale mehr als 31.000 persönliche Beratungen und Rechtsbesorgungen. Und da sind ja auch Projekte, die auch durch Medien gegangen sind im Lande, dabei, die großes Aufsehen erregt haben, und hier hat die Verbraucherzentrale tatsächlich auch aktive Hilfe geleistet. Hier dominieren insbesondere die Beratungen zum Thema „Energie, Energie sparen und Effizienz“ – das ist doch ein Superthema –, das Bauen, das Wohnen mit mehr als 13.000 Beratungen. Ein weiteres Themenfeld ist und bleibt die Patientenberatung, immerhin 3.450 Fälle, oder im Ernährungsbereich sind insgesamt 2.800 Menschen direkt tatsächlich in Kontakt mit der Neuen Verbraucherzentrale gewesen, oder auch das Thema Rundfunkgebühren spielt immer wieder eine Rolle, immerhin 1.250 Beratungsgespräche.

Und trotz der neuen Rechtsetzung und der Informationskampagnen müssen auch hier im Lande zum Thema Telekommunikation immerhin über 1.000 Fälle auch zur Kenntnis genommen werden. Das alles zeigt, wie unverzichtbar tatsächlich die Verbraucherberatung in diesem Land ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht ist es längst Zeit, auch in einem Landtagsbeschluss zu dokumentieren, dass Verbraucherschutz unverzichtbar in diesem Lande ist. Zudem haben wir auch zwischen den Regierungspartnern im Koalitionsvertrag uns verständigt, dass die Kreise, die kreisfreien Städte noch stärker in die Mitverantwortung hineingenommen werden sollen und müssen, um damit auch die Transparenz zu gewährleisten.

Bislang gibt es sechs Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern. ln zwei von sechs neuen Landkreisen existiert eine solche Anlaufstelle leider nicht. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, welche Anfahrtswege die Bürgerinnen und Bürger, die Verbraucherinnen und Verbraucher aus den Land

kreisen Ludwigslust-Parchim oder aus VorpommernGreifswald auf sich nehmen müssen, um eine Verbrauchereinrichtung und Beratungsstelle überhaupt in Anspruch zu nehmen.

Wir brauchen hier an dieser Stelle ein klares, eindeutiges Bekenntnis zur Neuen Verbraucherzentrale und wir müssen erreichen, dass die Souveränität dieser Neuen Verbraucherzentrale auf lange Sicht auch gesichert wird. Dabei muss in jedem Landkreis künftig wenigstens eine Beratungsstelle der Neuen Verbraucherzentrale zur Verfügung stehen. Das ist jedenfalls die Zielstellung, die ich auch gemeinsam mit Ihnen verfolgen will. Hierzu kann aus meiner Sicht auch diese Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und der Verbraucherzentrale beitragen, die damit die langfristigen Finanzierungsmittel geeigneter Eckdaten festschreiben wird.

(Regine Lück, DIE LINKE: Ja, vielleicht muss das Querschnittsaufgabe aller Ministerien sein.)

Neben den genannten Projektmitteln muss es auch wie bisher im Übrigen eine institutionelle Basisfinanzierung der Neuen Verbraucherzentrale geben, die wir auch absichern. Aus diesem Grunde sollte zumindest hinsichtlich der institutionellen Grundförderung künftig auch bei der Verbraucherzentrale mit Verpflichtungsermächtigungen gearbeitet werden dürfen. Auch hier sind wir in guten Verhandlungen. Länder wie Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Sachsen haben dieses auch schon vorgemacht. Solche Finanzierungsvereinbarungen, die wir dann auch gemeinsam entwickeln wollen, bedürfen dazu natürlich auch weiterer Diskussion.

Meine Damen und Herren, gemeinsam müssen die Verbraucherberatungen so zukunftsfest entwickelt werden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher unseres Landes im Bedarfsfall auch weiterhin auf Hilfe aus kompetenter und vor allen Dingen unabhängiger Sicht zurückgreifen können. Und dazu muss es uns auch gelingen, dass Landkreise und Kommunen in solche vertragliche Partnerschaft mit eingebunden werden. Vorbild könnte da tatsächlich Nordrhein-Westfalen sein, das immerhin 56 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale zur Verfügung stellt.

Meine Damen und Herren, ich freue mich insofern über die Diskussion und wünsche mir, dass Sie den Verbraucherschutz auch weiterhin als Querschnittsaufgabe über die Grenzen auch dieses Hauses hinweg weiter erfolgreich gestalten. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Bündnisgrüne haben eine richtig lange Tradition beim Thema Verbraucherschutz und wir sehen die Aufgaben der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V. als elementar wichtig an, um hier auch die Verbraucherrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und eine unabhängige Beratung zu gewährleisten.

Die hohe Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentralen in Mecklenburg-Vorpommern und auch das hohe Engagement, das begeistert uns. Daher begrüßen wir ganz ausdrücklich, dass die Notwendigkeit einer funktionsfähigen Verbraucherzentrale als Teil der Daseinsvorsorge ganz offiziell bestätigt werden soll. Dabei ist auch die Verbraucherberatung nicht nur eine Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, sondern bietet der Politik die Möglichkeit, auf verlässliche Daten zurückzugreifen, zum Beispiel, wenn es um das Hinterfragen verbraucherrechtlicher Regelungen geht.

Den Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern konnte mit der Arbeit der 29 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Land, von denen übrigens nur 3 eine Vollzeitstelle haben, bei über 31.000, wir haben es gehört, persönlichen Beratungen erhebliche Summen Geld erspart werden, die ansonsten für überzogene oder fehlerhafte Forderungen hätten gezahlt werden müssen oder bei Fehlentscheidungen im Finanzsektor entstanden wären. Die Finanzkraft dieser Menschen, die dort Beratung gefunden haben, wurde gesichert, was wiederum dem Land zugutekam durch eine verbleibende Kaufkraft oder Unabhängigkeit von staatlicher Unterstützung.

Aber die Verbraucherzentralen unterstützen nicht nur mit Informationen, Bildungsangeboten und persönlicher

Beratung, sie reagieren auch bei einer signifikanten Häufung von Verbraucherproblemen und zeigen beispielsweise der Landesregierung entsprechende Handlungsbedarfe an. Wichtig für diese Arbeit ist eine verlässliche Finanzierung. Deshalb müssen Zuwendungen aus mehr als 30 Finanzierungsquellen verwaltet werden, was die Entwicklung weiterer Projekte durch den großen bürokratischen Aufwand im Keim erstickt.

Der Beratungsbedarf nimmt aber andererseits stetig zu, ob es darum geht, die Sicherheit von Lebensmitteln und Produkten zu gewährleisten, die Rechtssicherheit auf dem Finanzmarkt zu stärken oder Verbraucherrechte auf dem Gesundheitsmarkt auszubauen. Für viele Verbraucher und Verbraucherinnen werden wichtige Entscheidungen immer undurchschaubarer. Deswegen ist eine unabhängige Beratung auch immer wichtiger.

Aus unserer Sicht kann ein Rahmenvertrag zwischen der Landesregierung und der Neuen Verbraucherzentrale eine solide Grundlage für die Arbeit der sechs Verbraucherzentralen im Land darstellen. Dabei muss die Rahmenvereinbarung sicher sein, das heißt, nicht beliebig stornierbar. Sie muss berechenbar für alle Beteiligten sein. Sie muss auf rechtzeitige Verfügbarkeit abzielen, eine unbürokratische Handhabung der Mittel sichern, sie muss der Neuen Verbraucherzentrale Rückstellungen ermöglichen, eine flexible Anpassung an Entwicklungen und besondere Situationen sichern und Kofinanzierung zu bundesweiten Projekten zulassen. Enthalten sein sollte natürlich auch eine realisierbare Verwertung von Eigeneinnahmen der Neuen Verbraucherzentrale. Dabei ist aber Augenmaß bei der Kalkulation der dann anfallenden Gebühren gefragt, um wirklich allen Einkommensgruppen den Zugang zu einer Beratung zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang möchten wir die Landesregierung dazu auffordern, ihren Einfluss im Bundesrat geltend zu machen und die durch die Bundesregierung seit dem 01.01.2012 vorgenommene Erhöhung des Mehr

wertsteuersatzes von bislang 7 Prozent auf nunmehr 19 Prozent wieder rückgängig zu machen.

Ich werbe für unseren Änderungsantrag, der den Antrag von CDU/SPD etwas konkretisiert. Wir denken, die Verbraucherzentralen müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um ihr bestehendes Angebot aufrechtzuerhalten, die vorhandenen großen Lücken im Beratungsstellennetz – gerade im ländlichen Raum – zu schließen, eine honorarbasierte unabhängige Finanzberatung auszubauen, weitere Projekte in den Bereichen Gesundheitsmarkt, gesunde Ernährung und digitale Welt realisieren zu können.

Wir begrüßen den Änderungsantrag der LINKEN auf Drucksache 6/762, dessen Zielrichtung sich auch in unserem Änderungsantrag wiederfindet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Schütt von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die von zahlreichen Akteuren wahrgenommen werden muss.

Moderne Verbraucherpolitik umfasst den Schutz vor Gefährdung und gewährleistet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Gefahr für Gesundheit und wirtschaftliche Existenz am Geschäftsleben teilnehmen können. Neben den grundlegenden Aufgaben, wie Schaffung von Lebensmittelsicherheit oder Produktsicherheit, zählt man mehr denn je die Informationspflicht und den Schutz vor Betrug, wie zum Beispiel bei Internetkostenfallen, zum Verbraucherschutz. Um all diese Aufgaben wahrnehmen zu können, bedarf es einer effektiven Verbraucherzentrale. Mit der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern haben wir einen Verein, der in der Lage ist, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes ausreichend Zugang zu Information und Beratung zu ermöglichen.

Die Koalitionäre haben sich in der Koalitionsvereinbarung zur Neuen Verbraucherzentrale bekannt. In den zurückliegenden Jahren wurde die Neue Verbraucherzentrale mit 330.000 Euro jährlich institutionell gefördert. Zusätzlich wurden circa 281.000 Euro jährlich für die Projektförderung verwandt. Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern sechs Beratungsstellen. Mit der derzeitigen Mittelausstattung ist eine flächendeckende Verbraucherberatung in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte und Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Finanzierung der Beratungsstellen beteiligen.

Meine Damen und Herren, die Verbraucherzentralen bieten ein umfangreiches Angebot. Hier bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher aktuelle verlässliche Informationen und unabhängige Beratung. Hauptziel ihrer Arbeit ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des Privatkonsums zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Sie verschaffen einen unabhängigen