Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Den großen Bogen zum Thema der Aktuellen Stunde hat der Minister eben gerade geschlagen und alles das möchte ich jedoch nicht noch einmal wiederholen. Wir haben gehört, dass durch das Thema der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN impliziert werden soll: Der Zustand von Trinkwasser ist schlecht. Die Ursache dafür liegt in der Landnutzung.
Das trifft nicht zu. Zutreffend ist, dass wir in MecklenburgVorpommern in der glücklichen Lage sind, über ausreichende Grundwasservorräte in überwiegend hervorragendem Zustand zu verfügen. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die Qualität des Lebensmittels Nummer eins für uns und nachfolgende Generationen zu schützen und zu erhalten. Kein Lebensmittel wird in Deutschland so intensiv überprüft und überwacht wie Trinkwasser. Das trifft in gleicher Weise auf die Grundwasservorkommen zu, aus denen im Wesentlichen die Trinkwasserversorgung realisiert wird.
Der letzte umfassende Gewässergütebericht des Landes stammt aus dem Jahr 2008. Darin kommt zum Ausdruck, dass es eben bei der tendenziellen Verbesserung der Gewässergüte regional auch Probleme mit der stofflichen Belastung der Grundwasserkörper gibt. Im Jahr 2009 wurden im Zuge der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie belastete Grundwasserkörper ermittelt. Ergebnis war, dass 7 Grundwasserkörper mit Nitrat, 17 mit Ammonium belastet sind, weitere flächenhafte Belastungen bei Sulfat, Kalium und Chlorid wurden nicht festgestellt.
Es ist keine Frage, die Ursache für die Schwellenwertüberschreitung muss erforscht und Sofortmaßnahmen
müssen ergriffen werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Konzept des Landwirtschaftsministeriums zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge auf die Landwirtschaft, was der Minister vorhin auch vorgetragen hat. Nur alles dies ist bekannt und veröffentlicht. Plötzlich, im Jahr 2012, bezieht sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Gewässergütebericht aus dem Jahr 2008 und macht daraus eine Aktuelle Stunde. Schon aus diesem formalen Grund fragen wir uns: Wo liegt da die Aktualität? Darüber hinaus gibt es keinen aktuellen Ansatz, der es rechtfertigen würde, die Trink- und Grundwasserqualität in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Rundumschlag infrage zu stellen.
Sei es drum: Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Qualität der Grund- und Trinkwässer – nebenbei bemerkt auch die der Oberflächengewässer – seit Anfang der 90er-Jahre wesentlich verbessert hat. Grund dafür ist in erster Linie die stark verbesserte Situation im Bereich der Abwasserversorgung. Die Gesamtinvestition in eine umweltgerechte Klärung der Abwässer wurde von 1991 bis 2011 auf circa 2,3 Milliarden Euro geschätzt. Diese Zahl wurde auch vorhin vom Minister in seiner Rede bestätigt. Auch die Abnahme der Viehbestände, neue technologische Verfahren der Gülleeinbringung und der sensible Einsatz von Pflanzenschutzmitteln haben dazu beigetragen. Eben haben wir dazu einen ausführlichen Beitrag von Professor Dr. Tack gehört über den Fortschritt der neuen Technologien.
Wir wissen aber auch, dass an der Erreichung der von der Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziele für das Grundwasser – guter qualitativer und chemischer Zustand, Umkehr von signifikanten Belastungsgrenzen, Schadstoffeintrag verhindern und begrenzen und Verschlechterung des Grundwasserzustands verhindern – noch viel gearbeitet werden muss. Neben den nach wie vor noch vorhandenen Altlasten der Grundwasserbelastung stehen wir dabei auch vor neuen Herausforderungen. So gilt es zum Beispiel beim vermehrten Anbau von Energiepflanzen Monokulturen zu vermeiden, die durch die systembedingte starke Düngung zu erhöhten Nitratbelastungen des Grundwassers führen würden. Insgesamt negieren wir auch nicht den Einfluss der Landwirtschaft auf das Grundwasser.
Hinsichtlich der Nitratbelastung scheinen die diffusen Nährstoffeinträge aus stickstoffhaltigen Düngemitteln zu sein, die häufig nicht standort- und nutzungsgerecht eingebracht werden. Die EG-Nitratrichtlinie 21/676/EWG schreibt in diesem Zusammenhang die Einhaltung der guten fachlichen Praxis rechtsverbindlich vor. Dafür müssen wir uns vermehrt einsetzen und darauf achten. Politik und Wissenschaft sind darüber hinaus in der Verantwortung, dem Landwirt Handlungshinweise zur wirksamen Reduzierung von Schadstoffeinträgen vorzulegen.
Nur, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihre Einschätzung, in der landwirtschaftlichen Bodennutzung die alleinige Ursache allen Übels zu sehen, teilen wir nicht. Das Thema ist wesentlich komplexer. Neben den regionalen äußerst unterschiedlichen natürlichen Bedingungen, welche die Qualität des Grundwassers beeinflussen, sind längst nicht alle Ursachen und Zusammenhänge für erhöhten Schadstoffgehalt im Grundwasser erforscht beziehungsweise nachgewiesen. In diesem Zusammenhang sehe ich auch die Problematik des vereinzelt in unserem Land aufgetretenen erhöhten Urangehalts im Grundwasser. Der
Einfluss von mineralisierten Düngemitteln ist derzeit nicht bekannt. Hier besteht dringender Aufklärungsbedarf.
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Landesregierung diesbezüglich geantwortet. Eine interministerielle Gruppe hat unter Beteiligung betroffener Wasserversorgungsunternehmen Vorschläge zur Ursachenerforschung erarbeitet, die insbesondere auf die Ursachen hydrochemischer Reaktionen im Boden zielen. Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang 2013 vorliegen.
In dem Stichwort „Forschung“ sehe ich auch den Schlüssel für eine seriöse und fachlich fundierte Befassung mit unserem heutigen Thema. Meine Fraktion hat für die zweite Jahreshälfte eine Anhörung im Agrarausschuss zum Thema „Agrarforschung in Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Lassen Sie uns in diesem Rahmen das Thema wieder aufgreifen. Für Effekthascherei ist es nicht geeignet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich schließe die Aussprache und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2012/2013, Drucksache 6/299, und hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 6/799 in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2012/2013, Drucksache 6/300, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung, Drucksache 6/298, hierzu Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses auf den Drucksa- chen 6/800, 6/801, 6/802, 6/803, 6/804, 6/805, 6/806, 6/807, 6/808, 6/809, 6/810, 6/811, 6/812, 6/813, 6/814, 6/815 und 6/830.
Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/855 bis 6/866, Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/867 bis 6/879 sowie Änderungsanträge der Fraktion der NPD auf den Drucksachen 6/881 bis 6/932 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushalts- begleitgesetzes 2012/2013 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/299 –
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und eines Verbundquotenfestlegungs- gesetzes 2012/2013 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/300 –
Unterrichtung durch die Landesregierung Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung – Drucksache 6/298 –
Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksachen 6/800, 6/801, 6/802, 6/803, 6/804, 6/805, 6/806, 6/807, 6/808, 6/809, 6/810, 6/811, 6/812, 6/813, 6/814, 6/815 und 6/830 –
Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 6/855, 6/856, 6/857, 6/858, 6/859, 6/860, 6/861, 6/862, 6/863, 6/864, 6/865 und 6/866 –
Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 6/867, 6/868, 6/869, 6/870, 6/871, 6/872, 6/873, 6/874, 6/875, 6/876, 6/877, 6/878 und 6/879 –
Änderungsanträge der Fraktion der NPD – Drucksachen 6/881, 6/882, 6/883, 6/884, 6/885, 6/886, 6/887, 6/888, 6/889, 6/890, 6/891, 6/892, 6/893, 6/894, 6/895, 6/896, 6/897, 6/898, 6/899, 6/900, 6/901, 6/902, 6/903, 6/904, 6/905, 6/906, 6/907, 6/908, 6/909, 6/910, 6/911, 6/912, 6/913, 6/914, 6/915, 6/916, 6/917, 6/918, 6/919, 6/920, 6/921, 6/922, 6/923, 6/924, 6/925, 6/926, 6/927, 6/928, 6/929, 6/930, 6/931 und 6/932 –
Zunächst wird das Wort zur Berichterstattung erteilt. Hieran schließt sich die allgemeine Aussprache zum Haushaltsgesetz 2012 und 2013 an. Danach erfolgt die Beratung über alle Einzelpläne insgesamt und den Stellenplan, soweit hierzu Wortmeldungen vorliegen. Abstimmungen zu allen Einzelplänen und zum Gesetz einschließlich der Unterrichtung zur Mittelfristigen Finanzplanung finden am Ende der Aussprache nacheinander statt.
Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Im Ältestenrat wurde weiterhin vereinbart, für die Aussprache eine Dauer von insgesamt 300 Minuten, also 5 Stunden, vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt ist es endlich so weit. Nach fast sechs Monaten vorläufiger Haushaltsführung der Landesregierung schreitet das Parlament nun zur Verabschiedung des neuen Doppelhaushalts. Gerade einige Institutionen und Vereine, aber sicher auch viele Projektorganisatorinnen und Projektorganisatoren im Land warten ungeduldig darauf, den Schwebezustand ihrer Arbeit beenden und endlich Fördermittel oder Zuschüsse bekommen zu können, was eben wegen der nur vorläufigen Haushaltsführung bislang nicht möglich gewesen ist.
Um bis hierher, bis zu der für so viele Menschen im Land wichtigen regulären Haushaltsführung zu gelangen, haben sich in den vergangenen drei Monaten die Ausschüsse des Landtages in insgesamt 31 Sitzungen mit den Haushaltsunterlagen befasst. 11 Sitzungen, davon 8 Sondersitzungen und 2 öffentliche Anhörungen, hat der Finanzausschuss benötigt, um Ihnen heute die 17 Beschlussempfehlungen vorlegen zu können. Ohne auf jede einzelne empfohlene Änderung eingehen zu wollen, möchte ich kurz zu einigen Aspekten im Ausschuss etwas sagen.
Beim Einzelplan 01, dem Finanzrahmen des Landtages, empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem die Einrichtung eines neuen Kapitels, in dem für die Jahre 2012 und 2013 die Baumaßnahmen zur Grundsanierung des Schlossgartenflügels und zur Errichtung eines neuen Plenarsaals im Schloss veranschlagt sind.
Die finanzielle Unterstützung der Jüdischen Gemeinden hat nach den Verhandlungsgesprächen zwischen der Landesregierung und dem Verband der Jüdischen Gemeinden ihren Niederschlag im Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Justizministeriums, durch Anhebung der Ansätze gefunden. Der Europa- und Rechtsausschuss hatte den Finanzausschuss zu Beginn der Haushaltsberatungen gebeten, den betreffenden Zuschusstitel auf die Liste der offenen Punkte zu setzen und im Rahmen der abschließenden Beratungen zu entscheiden, ob und inwieweit die Ansätze an den Verhandlungsstand anzupassen wären.
Ebenso zum Einzelplan 09 thematisch zugehörig, aber im Einzelplan 12, Hochbaumaßnahmen des Landes, veranschlagt, sind die Mittel zur Errichtung einer eigenen Sicherungsverwahrung im Land, nachdem die ursprünglichen Pläne aufgegeben werden mussten, die wenigen Sicherungsverwahrten aus Mecklenburg-Vorpommern in anderen Bundesländern unterzubringen und dafür Zuweisungen an die jeweiligen Bundesländer vorzunehmen.
Im Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Innenministeriums, sehen die Empfehlungen des Finanzausschusses eine Aufstockung der Mittel bei der Sportförderung in Ergänzung zu der im Haushaltsbegleitgesetzentwurf ohnehin schon vorgeschlagenen Anhebung der Förderung nach Paragraf 10 Sportfördergesetz vor.
Die Empfehlungen des Finanzausschusses sehen im Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bildungsministeriums, unter anderem Veränderungen der Studentenwerke und der Reisekosten bei Klassenfahrten, einen neuen Zuschuss für Fahrt- und Übernachtungskosten für Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie eine Anhebung des Zuschusses an die Forschungseinrichtungen der Leibniz-Institute vor.
Für den Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums, möchte ich als Beispiele für die vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen lediglich die Anhebung der Zuschüsse zum Bau von Kleinkläranlagen in Kleingartenanlagen und die Unterstützung für Feste mit regionaler Bedeutung erwähnen.
Zum Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Sozialministeriums, empfiehlt der Finanzausschuss die Einrichtung eines neuen Titels für den Fonds „DDR-Heimerziehung“, ferner die Anhebung der Zuschüsse für die Schuldnerberatung, für die Familienförderung sowie für den Kinderschutzbund und die Selbsthilfe.
Und schließlich empfiehlt der Finanzausschuss auch für den Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Energieministeriums, Änderungen, beispielsweise in Form einer Anhebung des Ansatzes zur Realisierung von Verkehrssicherungspflichten in Häfen des Landes, hier für den Hafen Darßer Ort.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ihnen vom Finanzausschuss vorgelegte Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013 ergibt gegenüber dem Entwurf der Landesregierung ausgabeseitige Ansatzveränderungen in Höhe von 11,5 Millionen Euro für das laufende Jahr und 11,8 Millionen Euro in 2013 bei Deckung aus dem Titel für Zinsausgaben und ohne neue Kredite aufzunehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Empfehlung des Finanzausschusses soll in Artikel 1 des Haushaltsgesetzes in Paragraf 14 ein Absatz 20 angefügt werden. In diesem Absatz 20 geht es um die Ermächtigung für das Finanzministerium, bei Übertragung von Naturschutzflächen an Stiftungen und Verbände für das Land Erklärungen zur Gewährträgerschaft abgeben zu dürfen. Die Abgabe dieser Erklärung soll aber nur mit vorheriger Zustimmung des Finanzausschusses möglich sein.
Gemeint ist natürlich der Finanzausschuss des Landtages, dies ist aber so konkret im Gesetzestext nicht formuliert. In dem übrigen Text des Haushaltsgesetzes war und ist beim Finanzausschuss immer vom Finanzausschuss des Landtages die Rede. Ich bitte Sie daher, auch für diesen neuen Absatz 20 klarzustellen, dass der Finanzausschuss des Landtages gemeint ist. Ich beantrage daher mündlich, in Paragraf 14 Absatz 20 nach den Wörtern „mit Zustimmung des Finanzausschusses“ die Wörter „des Landtages“ einzufügen.
Parallel zum Haushaltsgesetz und den dortigen Änderungen hat der Finanzausschuss auch das Haushaltsbegleitgesetz beraten und im Laufe dieser Beratungen den Gesetzentwurf durch eigene Änderungsvorschläge erweitert, beispielsweise durch Änderungen am Finanzausgleichsgesetz und durch einen neuen Artikel zum BBLSondervermögensgesetz. Letzterer bestimmt, dass für die Baumaßnahmen zum Schlossgartenflügel und Plenarsaalneubau am Schloss Schwerin der Landtag und nicht der Betrieb für Bau und Liegenschaften des Landes zuständig sein wird.
Meine Damen und Herren, wie Sie alle wissen, ist dies für die meisten Abgeordneten im Finanzausschuss der erste Haushalt, der in dieser Verantwortung bearbeitet wurde. Und so beschleicht mich heute schon ein wenig Stolz, dass wir diese große Aufgabe mit Ihnen, meine Damen und Herren, geschafft haben. Ich möchte mich daher recht herzlich für Ihre Unterstützung bedanken.
Bedanken möchte ich mich ebenso bei den Ministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Ressorts, den vielen Sachverständigen, die uns mit ihren Erfahrungen in den Anhörungen bereichert haben, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen. Sie alle haben durch Ihre Vorbereitung und Begleitung an den Ausschussberatungen fleißig mitgewirkt und einen recht zügigen Ablauf der Beratungen ermöglicht.
Obgleich ich darüber erleichtert bin, dass die arbeits- und zeitintensiven Haushaltsberatungen innerhalb des engen Zeitrahmens nunmehr ihren Abschluss finden, möchte
ich an dieser Stelle auch nicht verhehlen, dass wir uns hinsichtlich der Art und Weise, wie der Ausschuss zu Ergebnissen kommt, weiter qualifizieren sollten. Wünschenswert ist aus meiner Sicht, dass die Beratungen im Finanzausschuss in der Sache noch tiefgehender, noch intensiver geführt werden, mit einem Mehr beim Austausch von Argumenten und Meinungen bei der Suche nach den besten Lösungen.
Und obgleich es das Los der Opposition ist, dass ihre Änderungswünsche nicht immer eine Mehrheit in den Ausschüssen finden, so ist es meines Erachtens keine Art, von vornherein ganz auf eine abwägende Diskussion und konstruktive und begehbare Lösungswege zu verzichten. Ich halte es für sehr bedauerlich, dass SPD und CDU durchweg alle Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt haben,
und das, nachdem zuvor eine Erklärung verlesen wurde, mit der man ankündigte, alle Vorschläge der Opposition in der Sache zu prüfen