(Zuruf aus dem Plenum: Die Beschlussempfeh- lung hat die 800. – allgemeine Unruhe – Vincent Kokert, CDU: Bringt doch nicht immer das Präsidium durcheinander!)
In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/800 anzunehmen.
Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/800.
Zu Artikel 1 Paragraf 14 Absatz 20 hat der Vorsitzende des Finanzausschusses folgenden mündlichen Änderungsantrag gestellt. Nach den Wörtern, ich zitiere: „mit Zustimmung des Finanzausschusses“, Zitatende, sind die Wörter, Zitat: „des Landtages“ einzufügen. Wer dem mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag angenommen mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen, also einstimmig.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/800 zuzustimmen wünscht,
Entschuldigung, mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit der soeben beschlossenen Änderung angenommen mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und
Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/800 angenommen bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/800 mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe bitte. – Und die Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/800 mit der soeben beschlossenen Änderung angenommen bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, bei den Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.
wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/800 angenommen mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei den Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/800 angenommen mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Damit sind wir am Schluss der Beratungen und Abstimmungen zum Haushalt 2012/2013. Ich danke allen am Haushaltsverfahren Beteiligten für ihren besonderen Einsatz.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – „Für den Erhalt der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“, …
… hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Bildungsausschusses, das ist die Drucksache 6/841.
Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Für den Erhalt der Theater- und Orchester- strukturen in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 6/535 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 6/841 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich erlaube mir jetzt trotzdem noch mal, weil ich es in Vertretung für den Kultusminister mache, in Richtung Ausschussvorsitzende zu fragen, ob dies jetzt so okay ist. Ich dachte, dass sozusagen erst der Vortrag für den Ausschuss erfolgen soll.
Okay, gut, denn ich wollte da dem Parlament nicht vorgreifen. Ansonsten habe ich hier die Ehre, für unseren Kultusminister, der jetzt zur Kultusministerkonferenz gefahren ist, in Vertretung reden zu dürfen.
Deshalb noch mal: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Die Koalitionspartner und der Landtag haben dem Thema „Theater- und Orchesterstrukturen im Land“ in ihrer Vereinbarung über Handlungsschwerpunkte in der anstehenden Legislatur einen breiten Raum gegeben. Wie Sie wissen, berichtet die Landesregierung seit Amtsantritt bereits zum dritten Mal über den Stand der Umsetzung des Auftrages aus der Koalitionsvereinbarung 2011 bis 2016 vom 24. Oktober 2011. Darin einigten sich die regierungstragenden Parteien und Fraktionen, dass das Theater- und Orchesterkonzept im engen Dialog mit allen Akteuren grundlegend zu überarbeiten ist, um die vielfältige Theaterlandschaft im Kern zu bewahren, fortzuentwickeln und im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig zu sichern. Es wurde aber auch verdeutlicht, dass dabei die Fusion von Orchestern und Theatern beziehungsweise Spartenreduzierungen nicht ausgeschlossen werden können. Dies ist also die Handlungsgrundlage und der Ausgangspunkt
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur befindet sich aktuell in einem intensiven Dialog mit allen Trägern, Künstlerinnen und Künstlern, Bürgerinnen und Bürgern, Fördervereinen, Personalräten und allen Menschen, denen die Zukunft der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern am Herzen liegt.
Wie Sie wissen, hat Staatssekretär Herr Schröder gleich zu Beginn seiner Tätigkeit im Bildungsministerium jeden einzelnen Theater- und Orchesterstandort aufgesucht und sich dort mit Trägern, Theatermachern und Fördervereinen ausgetauscht. Diese Eindrücke hat er ergänzt durch Gespräche mit den zuständigen Gewerkschaften und dem Deutschen Bühnenverein als Fachverband, der im Übrigen auch bei den Vor-Ort-Terminen zugegen war. Ich verweise auf diesbezügliche Darlegungen in den vorherigen Sitzungen.
Wiederholen möchte ich aber, dass den am Theaterdialog Beteiligten bewusst ist, dass Kultureinrichtungen für eine Region und unsere Gesellschaft von hoher Bedeutung sind. Theater und Orchester sind wichtige Orte des kulturellen und sozialen Lebens, sind Träger von Tradition und zugleich richtungsweisend für die Zukunft. Nicht zuletzt sind sie auch Arbeitgeber sowie wichtige Wirtschafts- und Tourismusfaktoren in den Regionen. Allen ist deshalb eines klar: Es müssen große Anstrengungen unternommen werden, die Theater- und Orchesterstrukturen zukunftsfähig zu gestalten. Angesichts der an dieser Stelle mehrfach erörterten finanziellen Rahmenbedingungen des Landes und der Kommunen bildet ein „Weiter so“ keine sichere Basis für die Arbeit der Theater und Orchester.
Der Landesregierung wird ja gelegentlich vorgeworfen, den Diskussionsprozess ausschließlich aus finanzieller Sicht zu führen
und die Inhalte der Theater- und Orchesterarbeit zu vernachlässigen. Das Gegenteil ist der Fall. Häufig fordern jene, die dies kritisieren, einfach nur mehr Geld und reduzieren die Debatte damit selbst vor allem auf die finanzielle Frage.
Natürlich, der Auslöser unserer Debatte ist eine heute schon bestehende Finanzknappheit, aber der inhaltli- che Geist muss ein kulturpolitischer sein – und er ist es auch.
Eine ausschließliche Forderung nach mehr Geld ist aus den bekannten Gründen auch künftigen Generationen gegenüber nicht verantwortbar und löst zudem nicht die strukturellen Probleme der Theater- und Orchesterlandschaft. Im Ergebnis des Prozesses muss deshalb eine Theaterstruktur stehen, die flächendeckend ein ansprechendes und ausgewogenes Angebot sichert und im
Zeitraum von 2020 bis 2030 ohne weitere gravierende Veränderungen gemeinsam von den Kommunen und dem Land finanziert werden kann. Und ich gebe zu, das wird kein einfacher Weg sein.