Es sind einige redaktionelle Änderungen gewesen und es sind noch zwei größere Änderungen – einmal, eine Ermächtigung aufzunehmen für Auseinandersetzungsverträge, damit das Liegenschaftsproblem gelöst werden kann, und es ging vor allem noch um die Ausfinanzierung des Kommunalen Sozialverbandes. Das waren diese zwei größeren Änderungen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 7. Juni 2012 abschließend beraten und dem Gesetzentwurf mit den im Ausschuss vorgesehenen Änderungen zugestimmt. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen also im Ergebnis einvernehmlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungen, die Ihnen auf Drucksache 5/837 vorliegen, anzunehmen. Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 6/559.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/837 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einigen Abgeordneten der NPD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/837 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/837 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen, auf Drucksache 6/713, und hierzu Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/842.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/713 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/842 –
(Udo Pastörs, NPD: Machen Sie mal ein bisschen langsamer! – Stefan Köster, NPD: Da scheint jemand partysüchtig zu sein.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land MecklenburgVorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen auf Drucksache 6/713.
(Udo Pastörs, NPD: So ist es besser. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Machen wir extra für Sie ein bisschen langsamer, Herr Pastörs, damit Sie mitkommen. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/713 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit sind die Artikel 1 bis 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einigen Gegenstimmen aus der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/713 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/713 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und drei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts, auf Drucksache 6/781.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheits- technik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (Erste Lesung) – Drucksache 6/781 –
Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Manuela Schwesig. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, kurz
ZLS, ist eine von allen Bundesländern gemeinsam getragene Einrichtung und arbeitet zurzeit kostendeckend und gebührenfinanziert. Zentrale Aufgaben aus einer EGVerordnung zur Marktüberwachung werden dieser ZLS übertragen. Hierzu müssen dort 6,5 neue Stellen eingerichtet werden. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel können nicht durch Gebühren gedeckt werden. Durch die Übertragung der Aufgaben können dem Land ab 2013 Kosten in Höhe von 18.000 Euro entstehen, die in dem Haushalt, den wir heute beraten und beschlossen haben, angemeldet sind.
Ich lege Ihnen damit das dritte Änderungsabkommen vor. Die Unterzeichnung durch die Regierungschefs aller Länder in der MPK erfolgte am 15. Dezember 2011 und gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung unseres Landes bitte ich auch Sie, sehr geehrte Abgeordnete, um Zustimmung.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/781 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? –
Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKEN und zwei Stimmen aus der NPDFraktion gefolgt worden.
Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 21. Juni 2012, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche uns ein schönes Sommerfest.