Protokoll der Sitzung vom 20.06.2012

Und in diesem Sinne möchte ich Sie bitten, der Entschließung der Koalition zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Vincent Kokert, CDU: Bravo! – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Also wenn das zu Jubelstürmen aufruft, na dann, prost Mahlzeit!)

Das Wort hat jetzt noch mal der Abgeordnete Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Aber nicht so viel über Neukalen jetzt! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Nee, nee. Nicht über die Peenestadt, dann eher über die Reuterstadt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme die Entschuldigung, die die Sozialministerin hier vorgetragen hat, an, aber dieses Versäumnis auf ein Versäumnis des Büros zu schieben, das halte ich dann schon ein bisschen für fragwürdig, weil es bleibt für meine Fraktion und für mich die Frage nach der Prioritätensetzung. Was ist wichtiger für einen Kultusminister: nach Berlin zur Vorbesprechung zu fahren, wo man gelegentlich auch den Staatssekretär hinschicken kann, oder sich hier mit einer Volksinitiative auseinanderzusetzen, die 50.000 Menschen in diesem Land unterschrieben haben?

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und es ist bezeichnend – und Sie können noch so sehr beschwören, auch Herr Reinhardt als letzter Redner für die Koalition, dass Sie die Sache ernst nehmen –, es ist bezeichnend für Ihren Umgang, wie Sie die Sache nicht ernst nehmen, dass sich der Kultusminister schnell aus dem Staub macht und dass auch der Ministerpräsident erst hereinkommt, nachdem Frau Schwesig meinen Zwischenruf gehört hat: „Wo ist denn eigentlich der Ministerpräsident?“. Das ist Arroganz der Macht, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/880 abstimmen. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung hierzu eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf,

(allgemeine Unruhe)

wenn möglich – also ich bitte noch um ein bisschen Konzentration –, von Ihrem Platz zu erheben, nachher bei dem Aufsagen, und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin Frau Feike, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine oder ihre Stimme nicht abgegeben hat?

(Dr. Till Backhaus und Harry Glawe werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen. – Heinz Müller, SPD: Die haben dich wohl übersehen, Harry? – Minister Harry Glawe: Ja, ist doch klar.)

Gut. Jetzt ist es wohl offensichtlich nicht mehr der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten.

Unterbrechung: 18.05 Uhr

__________

Wiederbeginn: 18.06 Uhr

So, ich eröffne die Sitzung wieder.

Wir haben das Ergebnis. An der Abstimmung haben insgesamt 61 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 18 Abgeordnete, mit Nein stimmten 43 Abgeordnete und enthalten hat sich niemand.* Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/880 abgelehnt.

In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer

Endgültiges Abstimmungsergebnis siehe Anlage.

der Ziffer I der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/841 angenommen mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, den Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, den Antrag der Volksinitiative abzulehnen. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung hierzu eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimmt laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin Frau Feike, die Namen aufzurufen.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz. – Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Schriftführerin Katharina Feike: Ist noch jemand hier im Raum, der noch nicht seine Stimme abgegeben hat?

(Minister Harry Glawe: Haben Sie Frau Schwesig mitbekommen?)

Ich stelle noch mal die Frage: Ist noch ein Mitglied des Landtages im Haus, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung kurz für wenige Minuten.

Unterbrechung: 18.12 Uhr

__________

Wiederbeginn: 18.13 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

An der Abstimmung haben insgesamt 62 Abgeordnete teilgenommen. Davon haben mit Ja gestimmt 43, mit Nein 19, keiner hat sich enthalten. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/841 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, auf Drucksache 6/559, und hierzu die

Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/837.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/559 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 5/837 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Marc Reinhardt. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/873 vor. Der Landtag hatte den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 15. Sitzung am 25. April 2012 in Erster Lesung beraten und federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanz-, den Wirtschafts- sowie den Agrarausschuss überwiesen.

Im Rahmen der Beratungen des Innenausschusses hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung stattgefunden, an der der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag, die IHK zu Schwerin sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände teilgenommen haben und die Möglichkeit genutzt haben, Stellungnahmen einzureichen.

In Anbetracht der Zeit verzichte ich jetzt, im Einzelnen die Änderungen, die danach vorgenommen wurden, vorzustellen.

(Udo Pastörs, NPD: Wieso? Wir haben doch noch Zeit genug.)