Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

die Stressbewältigung

und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für

die Gesundheitsförderung und Suchtprävention.

Einen weiteren Schwerpunkt bei der Konzeption dieser Gesundheitsziele bildet die Prävention. Dieser Schwerpunkt spiegelt sich dann auch im Paragrafen 1 Absatz 1 KiföG M-V wider. Die Kindertageseinrichtungen des Landes, in denen die meisten Kinder betreut werden, bieten für eine frühzeitig ansetzende Gesundheitsförderung ein ideales Betätigungsfeld. Prävention sollte hier in erster Linie praktische Maßnahmen umfassen und weniger theoretisch sein. Die Angebote müssen niedrigschwellig sein, damit sie alle Eltern und alle Kinder erreichen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf zwei der genannten Schwerpunkte eingehen: Das sind die Bewegung und die gesunde Ernährung. In keinem Lebensalter spielt die Bewegung eine so große Rolle wie in der Kindheit und zu keiner Zeit waren die Möglichkeiten für ausreichende Bewegung so eingeschränkt wie heute. Die kindlichen Lebenswelten haben sich verändert, insbesondere durch das veränderte Medienverhalten. Dadurch kommt es zu Bewegungsmangel bei den Kindern, der auch gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich zieht. Mindestens zwei Stunden pro Tag sitzen die Kinder im Durchschnitt vor dem Fernseher oder vor dem Computer, hingegen bewegen sie sich nur eine halbe Stunde maßgeblich.

(Udo Pastörs, NPD: Werden dem Kommerz ausgeliefert.)

„Körperliche Bewegung“ – so Professor Wolfgang Hoffmann in der SVZ am 18.06.2012 – „ist ein Schutzfaktor gegen fast alle Krankheiten.“ Ein anforderungsgerechtes Angebot für Spiel, Sport und Bewegung sowie eine auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmte Möblierung in den Kindertageseinrichtungen des Landes sind daher besonders wichtig. Hier muss die tatsächliche Situation vor Ort überprüft werden und wenn es im Ergebnis einen Bedarf gibt, müssen entsprechende Maßnahmen erfolgen.

Eine weitere wichtige Basis für die Gesundheit ist die gesunde Ernährung. Ernährungswissenschaftler weisen darauf hin, dass die finanziellen Möglichkeiten von Familien, die auf Sozialhilfeniveau leben, eine ausreichende und ausgewogene Ernährung fast unmöglich machen. Die Folgen sind Mangel- und Fehlernährungen. Das Erlernen einer gesunden Ernährungsweise und das Bereitstellen gesunder Nahrungsmittel in den Kitas können diese Defizite jedoch teilweise ausgleichen.

Daher darf auf keinen Fall passieren, was gegenwärtig der Fall ist: Das kostenfreie Mittagessen in den Kitas für die Kinder von Geringverdienern wird zunehmend nicht mehr in Anspruch genommen, da der Bürokratiedschungel immer undurchsichtiger wird, der Verwaltungsaufwand zu viel Zeit in Anspruch nimmt, Vorgänge über Monate hinweg unbearbeitet bleiben, Zahlungen nicht getätigt und Kosten nicht erstattet werden. Dies hat in Einzelfällen inzwischen so weit geführt, dass Kinder von der Essensversorgung abgemeldet werden beziehungs

weise dass Essensanbieter nicht mehr bereit sind, Kitas mit Essen zu versorgen, da diese selbst in existenzielle Nöte geraten, weil sie auf ihren Kosten sitzen bleiben.

In letzter Konsequenz bedeutet das, dass die ursprünglich gute Idee von der kostenlosen Bereitstellung einer warmen und gesunden Mahlzeit am Tag für Kinder aus sozial schwachen Familien an der Bürokratie gescheitert ist. DIE LINKE fordert deshalb ein kostenfreies und gesundes Mittagessen für alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, beginnend in den Kitas und den Grundschulen.

Sehr geehrte Damen und Herren, je früher die Prävention ansetzt, desto eher hilft sie auch gegen gesundheitliche Ungleichheit. Wissenschaftlich ist belegt, dass sich selbst Schädigungen in frühen Entwicklungsphasen noch ausgleichen lassen. Gesundheitsförderung und Prävention können also in jedem Lebensalter wirken, daher dürfen Präventionsansätze nicht auf eine Altersphase beschränkt bleiben. Sie müssen als kontinuierliche begleitende Maßnahmen in Präventionsketten angelegt sein. Die Verzahnung verschiedener gesundheitsfördernder Ansätze ist wichtig, um Kindern neue Perspektiven zu eröffnen und Risiken zu minimieren.

Gesundheitsförderung darf nicht als ein ergänzendes Thema betrachtet werden, sondern muss Bestandteil und Qualitätsmerkmal individueller Förderung sein. Die regelmäßige Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher zur Vermittlung von praktischen und methodischen Fähigkeiten zur Gesundheitsvorsorge und zum Gesundheitsverhalten ist daher unabdingbar und sollte pflichtig sein. Dafür müssen ausreichend finanzielle, aber auch zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Auch das muss noch einmal evaluiert werden.

Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die Beratungs- und Betreuungsangebote für werdende Eltern und junge Familien, die die Gesundheitskompetenz der Eltern stärken. Dafür gibt es das landesweite Projekt der Familienhebammen. Zu den Aufgabengebieten der Familienhebammen zählen die Beratung zur kindgerechten Ernährung, die Vermittlung von Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation in der Familie und die Motivation der Eltern zur Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen und Teilnahme an Impfungen ihrer Kinder.

Das landesweite Familienhebammenprojekt erreicht

jedoch leider nicht alle Familien, die diese Hilfe benötigen. Es sei zwar ein flächendeckender, jedoch nicht immer bedarfsgerechter Einsatz der Familienhebammen in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet. Dies geht aus meiner Kleinen Anfrage hervor, die von der Landesregierung entsprechend beantwortet wird. Auch hier ist es also an der Zeit, den aktuellen Sachstand zu analysieren und auf die Einführung der bestehenden Gesundheitsziele in Mecklenburg-Vorpommern hin zu überprüfen und entsprechend weiterzuentwickeln.

Mit dem vorliegenden Antrag machen wir erneut auf den Handlungsbedarf zum Thema Kindergesundheit als ganzheitliche, interdisziplinäre und komplexe Aufgabe aufmerksam und kommen gleichzeitig unserer Verpflichtung nach, die wir als LINKE vor nahezu zehn Jahren eingegangen sind: Alle Kinder sollen chancengleich gesund in Mecklenburg-Vorpommern aufwachsen können.

Jetzt ist es an der Zeit, das Erreichte zu analysieren, Verbesserungspotenziale aufzuzeigen und im Sinne der Kinder weiterzuentwickeln. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In 2003 wurden erstmals konkrete Kindergesundheitsziele in Mecklenburg-Vorpommern formuliert, die 2008 in den Landesaktionsplan zur Gesundheitsförderung und Prävention eingeflossen sind. Aufgestellt wurden diese Ziele mit Partnern des Gesundheitswesens, die auch an der Umsetzung mitwirken. Zurzeit werden die Ziele gemeinsam mit dem Aktionsbündnis für Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern – unter anderem: Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung, Universitäten, Krankenhausgesellschaft, Ärztekammer, Zahnärztekammer, der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung, der Vertretung der Gebietskörperschaften und der LIGA – überarbeitet.

Hierzu ist vonseiten des Sozialministeriums ein Ausgangspapier erstellt worden, das gemeinsam mit dem Aktionsbündnis weiter gestaltet wird. Den selbst gesetzten Zielen werden die Bündnispartner dann verpflichtet sein. Einer gesonderten Strategie bedarf es deshalb nicht. Deshalb ist der Antrag der LINKEN gut gemeint, aber nicht notwendig.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Wer hätte auch was anderes erwartet?!)

Die Gesundheitsziele, die Kindergesundheitsziele sollen bis Ende 2012 überarbeitet sein und nächstes Jahr im Frühjahr im Rahmen einer Kindergesundheitskonferenz präsentiert werden. Im Mittelpunkt sollen dabei mögliche Maßnahmen zur Zielerreichung stehen.

2003 wurden in Mecklenburg-Vorpommern von Expertengruppen entwickelte Gesundheitsziele für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen von der ersten Kindergesundheitskonferenz unter dem Motto „Chancengleich gesund aufwachsen“ verabschiedet. Im Einzelnen wurden folgende zehn Ziele vereinbart:

1. die Entwicklung von Bewegungsangeboten zur Re

duzierung des Bewegungsmangels

2. die Förderung eines gesunden Ernährungsverhal

3. die Stärkung der Fähigkeiten zur Stressbewältigung

4. die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ge

sundheitsförderung und Suchtprävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen

5. die Unterstützung von Vorsorgeuntersuchungen im

Kindes- und Jugendalter

6. die Verbesserung der Mundgesundheit von Kindern

und Jugendlichen

Die aktuellen Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass hier eine erhebliche Verbesserung stattgefunden hat.

7. die Verbesserung der Inanspruchnahme von Impfun

8. die Verbesserung der Behandlung und Betreuung von

chronisch kranken Kindern

9. die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im

Kindes- und Jugendalter

10. die Stärkung der Gesundheit im Säuglingsalter und

die Senkung der Frühgeburtenrate

Im Landesaktionsplan wurde eine stärkere Ausrichtung auf die Lebenswelt der Kinder verankert. Als Beispiel sei hier genannt die Kindertagesförderung. Die Gesundheitsförderung und der Kinderschutz haben im Kindertagesförderungsgesetz einen höheren Stellenwert erhalten. Mit der Bildungskonzeption für die Kinder von 0 bis 10 Jahren werden Gesundheitsförderung und Prävention noch stärker in die Bildungsprozesse integriert.

Mit dem KiföG Mecklenburg-Vorpommern wurde die Verpflegung in das Angebot der Krippen und Kindergärten aufgenommen. Neben dem Bildungs- und Teilhabepaket stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern 7 Millionen Euro für die Unterstützung des kostenfreien Mittagessens für finanziell schwache Kinder zur Verfügung. Außerdem haben wir im KiföG Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen, dass sich die Ernährung an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren soll.

Ein weiteres Beispiel ist unser Projekt „Bewegte Kinder“, der Ausbau und die Verbesserung der Bewegungsförderung im Elementarbereich, zum Beispiel durch den Aufbau neuer Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kitas. Mit Stand Ende 2011 sind in MecklenburgVorpommern 15 Prozent der Kinder im Altersbereich der 0- bis 6-Jährigen bereits Mitglied in einem Sportverein. Während vor Projektbeginn etwa nur jedes fünfundzwanzigste Kind ein Sportangebot des Vereins nutzte, ist es heute fast jedes fünfte Kind. 56 Prozent aller Jungen im Alter von 7 bis 14 Jahren sind im Sportverein, bei den Mädchen sind es 38 Prozent. Insgesamt wurden mehr als 1.200 Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen abgeschlossen, 30.000 Kinder sportlich betreut und 900 Übungsleiter und Erzieher in einem Fortbildungsprogramm zum Thema „Bewegungsförderung im Elementar- und Vorschulbereich“ durch die Sportjugend qualifiziert.

(Harry Glawe, CDU: Sehr gut, Frau Ministerin.)

Die Bewegungslandschaft für Kinder in MecklenburgVorpommern hat sich damit wesentlich verbessert und ich möchte ganz herzlich den Abgeordneten der Regierungsfraktionen danken, dass sie gestern mit dem beschlossenen Haushalt gerade diese beiden Projekte wieder finanziell abgesichert haben.