Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

diese Grundrente hat das Existenzminimum zu sichern

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

und ist vor allem auch zur Verhinderung der Altersarmut von Frauen eine sozialpolitische Pflicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Deutschen Frauen, Herr Köster.)

Ein Kinderbonus, gestaffelt nach Kinderzahl, der die Leistung der Eltern für das Allgemeinwohl würdigt,

(Torsten Renz, CDU: Und beim siebten gibts ein Kreuz.)

die Beendigung der Rentenungerechtigkeit in Deutschland – und das bedeutet die bundesweite Rentenangleichung – ist ebenfalls eine sozialpolitische Pflicht.

Für viele Senioren wird Altersarmut die Folge sein, wenn nicht endlich umgesteuert wird. Die Politik hat für sie einen würdigen Lebensabend sicherzustellen. Aus Sicht der NPD wird dies aber nur gelingen, wenn das Klientelwesen in der Sozialpolitik endlich endet und die Politik sich endlich um das Wohl des Volkes in seiner Gesamtheit kümmert.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ah!)

Die NPD steht für die Generationengerechtigkeit und für ein Miteinander der Generationen. Wir sind für die Volksgemeinschaft

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

und streben daher diesen grundlegenden Systemwechsel in der Rentenversicherung an. Solange aber die überwiegende Mehrheit der Deutschen noch den politischen Scharlatanen von CDU, SPD, FDP, GRÜNEN und LINKEN

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach, Herr Köster!)

durch deren Wahl oder Wahlverzicht das Vertrauen schenkt, wird sich rein gar nichts an den schlimmen Zuständen in unserer Heimat ändern.

(Torsten Renz, CDU: Jeder zweite Blick ist zum Chef.)

Es ist schon lange Zeit, sich politisch gegen den Ausverkauf unserer Heimat zur Wehr zu setzen. Ich fordere die Deutschen auf: Trauen Sie sich!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1142. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht mal eine namentliche Abstimmung. – Torsten Renz, CDU: Herr Ritter, nicht, dass sie das noch sagen heute. Da kommt noch ein Antrag.)

Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1142 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Enthaltungen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Chancengleichheit in Rechtsstreitigkeiten für Alle gewährleisten, das ist die Drucksache 6/1124.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Chancengleichheit in Rechtsstreitigkeiten für Alle gewährleisten – Drucksache 6/1124 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde festgeschrieben, dass der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe entgegenzuwirken sei. Anfang August 2012 war zu lesen, dass die Bundesregierung das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht reformieren und effizienter machen will. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Bundeskabinett beschlossen. Das neue Gesetz soll, so die Bunderegierung, insbesondere die missbräuchliche Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe verhindern. In einer Presseerklärung der Bundesregierung vom

15.08.2012 heißt es weiter, ich zitiere: „Die Bundesregierung kommt damit auch den Forderungen der Länder entgegen. Deren Haushalte hatten in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg der Ausgaben für die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe zu verkraften.“ Zitatende.

Zugegeben, diese Veränderung kommt nicht überraschend, denn bereits 2005 hatte die damalige Bundesregierung im Rahmen der großen Justizreform geplant, das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfegesetz zu ändern. Dieses Vorhaben wurde auch in den entsprechenden Gremien diskutiert, wurde aber insbesondere durch die bevorstehende Wahl immer wieder verworfen. Nun soll es aber in die nächste Runde gehen und es ist zu befürchten, dass nun die entsprechenden Weichen gestellt werden.

Mit dieser Reform will man also einerseits einen vermeintlichen Missbrauch beenden und andererseits die Kosten für die Landeshaushalte senken. Wer könnte da schon etwas dagegen sagen? Es wird Sie nicht wundern, wir! Und wir hoffen natürlich auch, dass die demokrati

schen Fraktionen des Landtages sich unserem Antrag anschließen können.

Meine Damen und Herren, „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“,

(Udo Pastörs, NPD: Wenn’s mal so wäre.)

so bestimmt es das Grundgesetz im Artikel 3.

(Udo Pastörs, NPD: Fragen Sie mal bei der Strafkammer nach, was da abläuft!)

Niemand soll also aus finanziellen Gründen gezwungen sein, auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten, deshalb gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Richtig ist, dass in den letzten Jahren auch in unserem Land die Ausgaben für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe zugenommen haben. Die Ursachen dafür sind hinlänglich bekannt. Zum einen hat mit der Einführung der Hartz-IVGesetzgebung die Klagewelle an den Sozialgerichten zugenommen. Die Betroffenen hatten in der Regel Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Dazu kommt, dass in unserem Land, und das wissen wir alle, immer mehr Bürgerinnen und Bürger im Niedriglohnbereich arbeiten, sie also auf der Basis ihres Einkommens Anspruch haben. Und auch – auch das will ich an dieser Stelle sagen – ist die Zahlungsmoral gegenüber Un- ternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen, immer schlechter geworden. Darüber haben wir hier im Landtag auch schon im Zusammenhang mit anderen Anträgen gesprochen.

Liest man sich den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechtes der Bundesregierung durch, dann tauchen die von mir genannten Ziele in der Begründung immer wieder auf. Wenn man gutwillig ist, denkt man sich zunächst, hier sollen Personen, die eigentlich über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, davon abgehalten werden, illegitimerweise Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe zu beziehen. Das hört sich aus Sicht des Steuerzahlers ja erst mal sinnvoll an. Schaut man sich dann aber an, wie dieses Gesetz tatsächlich ausgestaltet ist, wird schnell klar, dass das Gesetz tatsächlich in eine ganz andere Richtung zielt, nämlich dahin, die Anforderungen für Prozesskosten- und Beratungshilfen in allen Belangen derart hochzuschrauben, dass sie selbst unter den Armen der Bevölkerung de facto kaum noch jemand erfüllen kann. Wir reden also nicht davon, den Missbrauch zu bekämpfen, sondern die Anforderungen derart zu erhöhen, dass derjenige, der Prozesskostenhilfe benötigt und sie auch beantragt, als Missbraucher tituliert wird, wenn der Antrag am Ende abgelehnt wird.

Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen sagen, dass mich diese Unterstellung sogar am meisten empört. Hier werden Menschen als Sozialschmarotzer dargestellt, nur weil sie in einem Rechtsstreit, den sie wahrscheinlich nie wollten, eine Leistung in Anspruch nehmen, die ihnen verfassungsmäßig zusteht.

Schauen wir uns doch den Prozess der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ganz genau an: Es ist doch nicht so, dass die Bewilligung der Leistung ohne vorhergehende Prüfung stattfindet. Im Gegenteil, es bestehen schon heute hohe Anforderungen. Zunächst wird durch den Rechtspfleger auf der Basis der Einkommensnachweise geprüft, ob hier ein Anspruch besteht. Der Richter prüft

dann im zweiten Schritt, ob das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, also die Klage berechtigt ist. Niemand in diesem Haus wird doch wohl behaupten, dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier nicht sorgfältig arbeiten. Ähnlich verläuft die Bearbeitung der Antragstellung in Bezug auf die Beantragung von Beratungshilfe.

Nun wird leider durch die Bundesregierung unterstellt, dass manche Kläger ohne die Gewährung von Prozesskostenhilfe auf die Klage verzichten würden. Das mag sein. Richtig ist auch, dass die Verfahren am Gericht Geld kosten. Niemand in dieser Bundesrepublik hat jemals behauptet, dass der Rechtsstaat zum Nulltarif zu haben ist, im Gegenteil, und das wird sich zukünftig noch verstärken, sobald der vorgesehene Gesetzentwurf beschlossen ist, der die Anhebung von Gerichts- und Anwaltskosten regelt.

Meine Damen und Herren, kommen wir nun also zu einer Auswahl der Änderungspunkte. Aus Zeitgründen werde ich mich nur auf einige wesentliche Punkte beschränken. Wir fangen mal ganz von vorn mit dem neuen Para- graf 114 Absatz 2 ZPO an. Hier soll nun eine Definition für das Ausschlusskriterium der Mutwilligkeit eingeführt werden. Nach dem vorliegenden Entwurf heißt es, ich zitiere: „Mutwillig ist“ eine „Rechtsverfolgung …, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.“

Mal abgesehen davon, dass allein diese Prüfung einen unheimlichen Aufwand voraussetzt, sollten wir uns das genau auf der Zunge zergehen lassen, denn es ist nichts anderes als ein Ausschluss von Prozesskostenhilfe bei geringen Streitwerten. Hier muss man sich aber auch vor Augen führen, dass gerade Leistungsschwache auf jeden Euro angewiesen sind. Gering mögen die Streitwerte ja sein, wirtschaftlich bedeutend sind sie für die Betroffenen jedoch allemal.

Dann wäre da noch die Absenkung der Freibeträge, also desjenigen Einkommensanteils, der zur Begleichung der Prozesskosten nicht eingesetzt werden soll. Mit anderen Worten: Nach der Novelle kann ein wesentlich größerer Teil des Einkommens zur Begleichung der Kosten herangezogen werden. Die Bundesregierung möchte an diesem Punkt bitte erklären, wie diese Mittel einem Missbrauch vorbeugen sollen. Das Einzige, was hierbei erreicht wird, ist, dass es den Geringverdienern nahezu unmöglich gemacht wird, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Betrachtet man sich die Zahl derjenigen, die in Mecklenburg-Vorpommern in diese Gruppe fallen könnten, hieße das die Versagung von Prozesskostenhilfe für einen Großteil der Bedürftigen.

Auch von den Fachverbänden kritisch gesehen werden die Regelungen hinsichtlich der festzusetzenden Monatsraten. Diese sollen von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Aber seien wir doch mal ehrlich, wer in den vier Jahren es nicht geschafft hat, die Prozesskostenhilfe abzuzahlen, wird auch in den sechs Jahren hart daran zu knabbern haben. Sieht man das im Zusammenhang mit den gesenkten Freibeträgen, werden hier PKH-Raten verlangt, die vom Betroffenen nicht zu stemmen sind. Die Anwaltsverbände verweisen hier zutreffend darauf, dass für einen Bedürftigen der erzwungene Verzicht auf die Verfügbarkeit der Hälfte des einzusetzenden Vermögens

in der Regel nur schwer ausgeglichen werden und ihn härter treffen kann als den Bemittelten, der nicht knapp kalkulieren müsse.

Die neuen Regelungen bezüglich der Ermittlung und Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind bürgerrechtlich gleich aus zwei Richtungen bedenklich. Ich denke hier an die Auskünfte durch Finanzämter, Sozialleistungsträger oder Versicherungen. Einerseits muss man hier natürlich datenschutzrechtliche Bedenken haben. Man darf in diesem Zusammenhang nämlich nicht vergessen, dass Prozesskostenhilfe von der Sache her eine Art zinsloses Darlehen ist und kein Geschenk. Da können die Anforderungen an eine Offenbarungspflicht des Antragsstellers nicht so hochgeschraubt werden. Der Leitgedanke vieler staatlicher Stellen, wenn der Bürger etwas von uns will, muss er alles offenlegen, verfängt in diesem Fall nicht.

Und der zweite Punkt in diesem Zusammenhang ist natürlich die Effektivität der Maßnahmen und die Auswirkungen auf die Verfahrenslaufzeit. Verlängern sich diese nämlich, dann stellen sie sich eher als kontraproduktiv für die Antragsteller heraus.

Für die Beratungshilfeangelegenheiten soll unter anderem eingeführt werden, dass die Bewilligungsvoraussetzungen konkretisiert werden. Auch hier möchte man die Mutwilligkeit definieren und auch hier führt man eine Art Unbeachtlichkeitsschwelle ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung in unserem Staat ist ein hohes Gut. Von einer Chancengleichheit mit denjenigen, die die Kosten des Rechtsstreites selber aufbringen können, kann, wenn dieses Gesetz durchkommt, keine Rede mehr sein. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Justizministerin Frau Kuder.