und kann da immer nur sagen, es wird jetzt schwierig, erst mal die entsprechende Unterlage zu finden. Hier habe ich sie.
Wenn es um Statistiken geht, hier SOEP-Statistik, da geht es um die Anzahl der Personen in Weiterbildung insgesamt: unbefristet 32 Prozent, befristet 30 Prozent. Hier kann ich also keinen wesentlichen Unterschied erkennen. Wenn es um den Mikrozensus geht, der hier zur Auswertung herangezogen wird: unbefristet 5 Prozent, befristet 11 Prozent, die sich in Weiterbildung befinden.
Es kann sein, dass ich die falschen Zahlen habe oder die nicht richtig deuten kann. Ich kann auf alle Fälle den pauschalen Vorwurf, den Sie in den Raum stellen, hier nicht nachvollziehen.
Ich habe mir auch jetzt nicht extra dafür eine konkrete Studie besorgt, die das aussagt. Aber ich habe zumindest eine Studie, die sich mit der Befristung von Arbeitsverträgen und deren Einfluss auf Weiterbildung befasst hat, von Reinowski und Sauermann, und die kommen zu folgendem Ergebnis: „Die Ergebnisse der empirischen Analyse bestätigen dies. Aus ihnen lässt sich ableiten, dass geringqualifiziert Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen keinen systematischen Nachteil in Bezug auf die Wahrnehmung beruflicher Weiterbildungsangebote gegenüber unbefristet Beschäftigten haben“, und somit auch „kein zusätzliches Risiko“ entsteht.
Also ich bitte Sie, mich in der Debatte vielleicht da vom Gegenteil zu überzeugen, aber anhand von Zahlen und nicht einfach anhand von pauschalen Aussagen.
den ich vielleicht mit einem Gedanken hier noch mal beschließen möchte, auch in der Hoffnung, dass vielleicht dann der Antragsteller darauf eingeht, und zwar mit dem Gedanken: Unser Nachbarland Niederlande hat sogenannte atypische Arbeitsverhältnisse, die sich im Bereich von 50 Prozent bewegen. Also die Hälfte der Beschäftigten ist dort befristet oder atypisch beschäftigt, die andere Hälfte nicht. Das heißt, wir können dann schon fast in dem Bereich gar nicht mehr von einem
normalen Arbeitsverhältnis sprechen. Mich würde interessieren, wie das in der Debatte hier bewertet wird, bei einer Arbeitslosenquote in den Niederlanden von 5,5 Prozent. Ich habe jetzt in dem Sinne auch noch nicht gehört, dass es da größere Unruhen gibt oder Bewegungen nach Deutschland, dass die hier alle arbeiten wollen, weil sich bei uns die Situation etwas anders darstellt.
Die Frage für die Zukunft ist vielleicht – nicht, dass es mir hier ausgelegt wird als Zielstellung –, aber vielleicht auch rückblickend, wenn ich mal sage, vor hundert Jahren war der Opa Schmied, der Vater Schmied und der Sohn Schmied, und das auf Lebenszeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die Welt hat sich geändert in den Jahren. Vielleicht stehen wir auch an dem Beginn einer Veränderung, was zum Beispiel die Arbeitswelt in diesem Bereich betrifft,
weil ich gelesen habe oder mir sagen lassen habe, dass die Bevölkerung in den Niederlanden – dann komme ich nämlich wieder darauf zurück – eine Akzeptanz entwickelt hat gegenüber der Situation, so, wie sie ist, weil sich die Menschen, deren Sichtweisen zur Arbeit und so weiter verändert haben.
Vielleicht ist das ein Prozess, und es würde mich freuen, wenn auf diese Situation vom Antragsteller dann auch noch mal eingegangen wird. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Um es gleich vorwegzusagen, den vorliegenden Antrag finden wir Bündnisgrünen sinnvoll und unterstützungswürdig.
Die steigende Zahl befristeter Arbeitsverträge, der stetige Anstieg befristeter Arbeitsverhältnisse bei Neuverträgen
und die Entwicklung der sogenannten sachgrundlosen Befristung sind bedenklich. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass befristete Arbeitsverträge zunehmend dazu benutzt werden, wirtschaftliche Risiken den Beschäftigten aufzubürden.
Gerade Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger unter 30 sind besonders betroffen, das haben wir auch der Rede der Sozialministerin eben entnehmen können. Und ich finde die Ignoranz, diese Sachverhalte so zu akzeptieren und daran zu arbeiten, schon sehr bedenklich, Herr Renz.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Was, bei den Frauen? Das hat er doch gerade bewiesen, dass das nicht so ist!)
„Befristete Jobs sind vor allem Frauensache“, titelte „Die Welt“ vor einigen Wochen. Bezug genommen wurde in diesem Artikel auf das IAB-Betriebspanel. Frauen müssen sich danach mit einer Quote von 9 Prozent an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung nicht nur häufiger mit einer befristeten Beschäftigung begnügen als Männer, das sind 6,5 Prozent, auch bei Neueinstellungen sind Frauen überproportional von Befristungen betroffen.
So war 2011 nahezu jedes zweite neue Beschäftigungsverhältnis von Frauen befristet. Befristete Tätigkeiten sind genauso wie Teilzeitbeschäftigung und saisonale Beschäftigung vor allem in solchen Branchen verbreitet, in denen überproportional viele Frauen arbeiten, etwa im Handel und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Gleichzeitig handelt es sich bei diesen Branchen um Niedriglohnbranchen. Das stellt nicht nur eine Benachteiligung während der Zeit der Berufstätigkeit dar, sondern führt langfristig auch zu geringen Rentenansprüchen und damit zur Altersarmut.
Sehr geehrte Damen und Herren, befristete Beschäftigungsverhältnisse und geringe Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sind schlecht für Frauen und auch für Männer.
Sie sind in mehrfacher Hinsicht schädlich, sowohl für die so Beschäftigten als auch perspektivisch für die wirtschaftliche Entwicklung des ganzen Landes.
Was bedeutet befristete Beschäftigung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Befristete Beschäftigung bedeutet häufig geringere Bezahlung, befristete Beschäftigung bedeutet ein hohes Risiko für Arbeitslosigkeit und befristete Beschäftigung bedeutet schlechtere Weiterbildungschancen. Dabei ist Weiterbildung gerade für befristet Beschäftigte wichtig, um die Chance auf Weiterbeschäftigung oder auch die Chance auf einen anderen unbefristeten Arbeitsplatz zu erhöhen. Sie zu ermöglichen, ist daher Teil der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, gesetzlich übrigens sogar ausdrücklich formuliert in Paragraf 19 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Trotzdem gibt es immer wieder Vorbehalte, wenn zum Beispiel die erworbene Qualifikation nicht am derzeitigen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Das, meine Damen und Herren, ist zu kurz gedacht. Denn eine Weiterbildung
rentiert sich ja oftmals allein schon über eine höhere Motivation der Arbeitnehmerin oder des Arbeitsnehmers. Und die Wichtigkeit lebensbegleitenden Lernens, wie sie uns etwa unsere skandinavischen Nachbarländer schon lange vorleben, müssen auch wir endlich erkennen und praktisch umsetzen.
Flexibilisierung am Arbeitsmarkt darf nicht dazu genutzt werden, den Kündigungsschutz zu umgehen. Verträge mit Verfallsdatum dürfen sozialversicherungspflichtige Normalarbeitsverhältnisse nicht mehr und mehr ersetzen. Bei allen Anforderungen der Betriebe an Flexibilität müssen auch immer die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt werden.
Wir Bündnisgrüne fordern deshalb, dass die Zahl der befristeten Verträge wieder auf das notwendige Maß zurückgeführt wird. Hierfür ist insbesondere die Streichung der Befristung ohne Sachgrund erforderlich.
Übrigens, diese Forderung ist mitnichten neu, bereits im September 2010 haben Bündnisgrüne-Abgeordnete im Deutschen Bundestag mit dem Antrag „Kein Sachgrund, keine Befristung – Befristete Arbeitsverträge begrenzen“ dieses Thema platziert.
Leider hat sich die Situation seitdem nicht verbessert. Deshalb unterstützt die Bündnisgrüne-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern den vorliegenden Antrag.